wenn erkennbar ist, dass diese rassistisches Gedankengut verbreiten oder verfolgen. – Soweit die Antwort des Senats!
Wenn Sie jetzt zu einer anderen Erkenntnis der Gefährdungslage kommen, kann man dann davon ausgehen, dass diejenigen, die gefährdet sein würden, dann von Ihnen informiert werden? Sie haben ja eben zu Frage 3 gesagt, es seien keine Informationen weitergegeben worden, weil keine Gefährdungslage vorliegt. Sollten Sie da in der Zukunft andere Erkenntnisse bekommen, dürfen wir dann davon ausgehen, dass diejenigen, die gefährdet werden, von Ihnen darüber informiert werden?
Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese dann gar nicht erst ins Stadion kommen. Die Unterrichtung ist das eine, aber die Verhinderung des Zutritts ist doch das, was wir wollen. Dafür haben wir eine ausreichende rechtliche Grundlage, und die wird konsequent umgesetzt.
Herr Senator, können Sie sagen, wie der Senat die Unterschiede zwischen den Ultras und den Hooligans bewertet? Sind Hooligans immer aus dem rechtsextremen Bereich und die Ultras immer aus dem linksextremen, oder gibt es dort auch Mischformen?
Ihre Frage ist schon die Antwort darauf: Die Grenzen sind einfach fließend. Es gibt nicht den klassischen Hooligan, sondern wir haben von allem etwas, und darauf kommt es auch letztlich nicht an. Wir wissen, wen wir nicht im Stadion haben wollen, und das hat sich auch herumgesprochen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Verbraucher vor Verseuchung von Futter- und Lebensmitteln schützen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ryglewski, Jägers, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie viele Kontrollen auf Kontaminationen von Futter- und Lebensmitteln mit Aflatoxin B1 wur
den mit welchen Ergebnissen in Höfen und Betrieben im Land Bremen seit Bekanntwerden der ersten Funde durchgeführt?
Zweitens: Welche Konsequenzen aus diesen Kontrollen und ihren Ergebnissen hält der Senat in den Bereichen Verbraucherschutz und Landwirtschaft für möglich und notwendig?
Drittens: Welche Schritte wird der Senat gegebenenfalls auf Bundesebene unternehmen, um bezogen auf die Verunreinigung und Verseuchung von Futter- und Lebensmitteln Kontrollmechanismen, Strafverfolgung und Sanktionen zu optimieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Auf der Grundlage eines Staatsvertrags wird die Futtermittelüberwachung im Land Bremen seit dem Jahr 2005 durch die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde in Niedersachsen durchgeführt. Mit dem über den Hafen in Brake importierten, aus Serbien stammenden Futtermais beziehungsweise den daraus hergestellten Mischfuttermitteln ist kein landwirtschaftlicher Betrieb im Land Bremen beliefert worden. Die bei einer Spedition in Bremen gelagerte Teilmenge des importierten Mais wurde nach dem Vorliegen amtlicher Aflatoxin-B1-Befunde umgehend gesperrt.
Die Futtermittelüberwachungsbehörde Niedersachsen hat die Einhaltung der Anordnung zur Sperrung der Ware mehrfach vor Ort kontrolliert. In den Schlachthöfen des Landes Bremen wurden vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen vorübergehend die weitere Abgabe und Verwendung von Innereien der Schlachttiere untersagt, bis aufgrund eines Gutachtens des Bundesinstituts für Risikobewertung klar war, dass der Verzehr von Innereien keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.
Zu den Fragen 2 und 3: Der Senat hat nur begrenzte Möglichkeiten, auf die lebensmittel- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen einzuwirken, weil alle einschlägigen Vorgaben in diesem Bereich durch unmittelbar geltendes Recht der Europäischen Gemeinschaft bestimmt werden.
Einer der Kerngrundsätze des europäischen Rechts ist die Primärverantwortung der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Diese umfasst neben der Verpflichtung zur Durchführung geeigneter Eigenkontrollen auch die Einhaltung von Meldeverpflichtungen gegenüber den Überwachungsbehörden, um eine schnelle Reaktion im Ereignisfall zu ermöglichen. Die Aufgabe der zuständigen Behör
den ist dabei definiert als die Kontrolle, ob und in welchem Umfang der jeweilige Unternehmer seiner Verpflichtung nachkommt.
Die Erfahrungen aus den Vorkommnissen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich der letzten Jahre zeigen jedoch, dass neben einer angemessenen amtlichen Kontrollpräsenz auch die Ausschöpfung und gegebenenfalls Verschärfung der Sanktionsmechanismen sowie eine breitere Transparenz über die Lieferketten der einzelnen Lebensmittelprodukte erforderlich ist.
Der Senat sieht es als erforderlich an, dass die Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Herstellungs- und Vertriebskette noch stärker in die Pflicht genommen werden, ihrer nach dem EU-Recht vorgegebenen Verpflichtung zur Eigenkontrolle und Meldung relevanter Ergebnisse nachzukommen. Durch die amtlichen Kontrollen darf es keinerlei Entlastung von der Eigenverantwortung und Sorgfaltspflicht der Unternehmer geben. Durch eine „Kontrolle der Kontrolle“ seitens der zuständigen Überwachungsbehörden ist die Wirksamkeit der betrieblichen Eigenkontrollsysteme auf den Prüfstand zu stellen.
In diesem Zusammenhang unterstützt der Senat die Initiative der durch die jüngsten Ereignisse betroffenen Bundesländer zur Prüfung und Bewertung der Wirksamkeit der vorhandenen Eigenkontrollsysteme insbesondere der Großbetriebe im Futtermittelbereich. Darüber hinaus wird sich der Senat dafür einsetzen, dass im Rahmen der Revision der EU-Kontrollverordnung konkrete und weitergehende Vorgaben für Kontrollmechanismen EU-weit verbindlich festgelegt werden, damit eine effiziente Sanktionierung bei der Feststellung von Verstößen auf allen Stufen der Lebensmittel- und Futtermittelkette umgesetzt werden kann. – Soweit die Antwort des Senats!
Erst einmal vielen Dank für die ausführliche Beantwortung dieser Fragen! Jetzt liegt der Vorfall auch schon circa zwei Monate zurück, und ich würde gern wissen, ob der Senat Erkenntnisse darüber hat, wie sich insgesamt die Verbreitung von Aflatoxinen in der Bundesrepublik dargestellt hat. In welchen Bereichen ist die Ware in den Handel und in den Verkauf gekommen?
Ab dem Zeitpunkt, als die Risikomeldung die Bundesländer erreichte, kann man sicher sein, dass in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren vorgegangen wird. Die Ware wird sofort entsprechend sichergestellt, sie bleibt in den Lagerstellen der jeweiligen Unternehmen liegen,
wird dort regelmäßig kontrolliert und darf auch nur in Abstimmung mit den Überwachungsbehörden an einen anderen Ort gebracht werden. Man kann also ausschließen, dass die Ware nach dieser entsprechenden Meldung in welcher Art auch immer in den Verkehr gebracht wurde.
Herr Senator, ich habe eben von Ihnen gehört, dass es bezogen auf den verseuchten Mais eine Eigenkontrolle der Betriebe gibt und dass der Staat das noch einmal in verschiedenen Abständen kontrolliert. Nach meinem Kenntnisstand war aber dem Einkäufer bewusst, dass der Mais belastet sein kann, und insofern muss doch dann schon ein Mechanismus begonnen haben, um demensprechend keinen giftigen Mais einzuführen. Ich frage mich, ob wir nicht die Möglichkeit haben, so etwas noch stärker zu sanktionieren. Wie kann man so etwas zukünftig verhindern, wenn so etwas schon bekannt ist?
Das ist auch der Kenntnisstand, den ich habe. Darauf reagiert man in der Regel mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, und das ist in diesem Fall auch von der Staatsanwaltschaft in Hamburg gegen das importierende Unternehmen eingeleitet worden.
Die vierte Anfrage betrifft die Kontrollen im Rahmen der Energieeinsparverordnung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jägers, Gottschalk, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie viele Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Energieeinsparverordnung, EnEV, wurden in den vergangenen zwei Jahren im Land Bremen seitens der Behörden durchgeführt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Es wurde bei 46 zu errichtenden Gebäuden überprüft, ob die Kontrolle der Einhaltung der EnEV durch privat beauftragte Sachverständige für energiesparendes Bauen, Prüfingenieure für Baustatik oder Sachkundige erfolgt ist. Bei der Änderung bestehender Gebäude oder der Ausstellung von Energieausweisen wurde die Einhaltung der EnEV in sechs Fällen aufgrund von Hinweisen überprüft.
Zu Frage 2: Bei zu errichtenden Gebäuden sind in den Stichproben bisher keine Verstöße gegen die landesrechtlichen Verfahrensanforderungen oder die EnEV festgestellt worden. Allerdings ist in neun Stichprobenverfahren eine Rückmeldung auf die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen ausgeblieben. Diese Fälle werden weiter verfolgt.