Protokoll der Sitzung vom 17.04.2013

Mitteilung des Senats vom 19. März 2013 (Drucksache 18/836)

3. Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zur Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur gesetzlichen Absicherung des Presse-Grossos“ – Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Mitteilung des Senats vom 19. März 2013 (Drucksache 18/837)

4. Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur Bundesratsinitiative „Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit“ – Antrag der Länder Freie und Hansestadt Hamburg und Freie Hansestadt Bremen

Mitteilung des Senats vom 9. April 2013 (Drucksache 18/851)

5. Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für

Krankenhäuser“ – Antrag der Länder BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen

Mitteilung des Senats vom 16. April 2013 (Drucksache 18/863)

6. Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates ‚Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten‘“ – Antrag des Landes Brandenburg

Mitteilung des Senats vom 16. April 2013 (Drucksache 18/864)

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion der CDU ihren Antrag unter Tagesordnungspunkt 12, Konzept zur Verbesserung von Naturerfahrungen für Kinder und Jugendliche vorlegen!, Drucksache 18/808, inzwischen zurückgezogen hat.

Nachträglich wurde interfraktionell bei Tagesordnungspunkt 24, Einrichtung einer zentralen (Ser- vice-)Stelle für öffentliche Vergaben, Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/828, eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen – wie schon gestern in der Sitzung der Stadtbürgerschaft –, dass der Abgeordnete Dr. Korol seit dem 8. April 2013 unserem Hause als fraktionsloser Abgeordneter angehört.

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 15 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage bezieht sich auf das „Modellprojekt ‚Familienklasse‘ als Konzept zur Unterstützung von gefährdeten Schülerinnen und Schülern“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Frau Dr. Mohammadzadeh, Dr. Schlenker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Dr. Mohammadzadeh!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat grundsätzlich das pädagogische Konzept des Modellprojekts „Familienklasse“, bei dem die verbindliche Einbeziehung des Elternhauses zentraler Bestandteil der Arbeit ist, wie dies etwa an der Oberschule am Waller Ring in Bremen praktiziert wird?

Zweitens: Welche mittel- und langfristigen Planungen verfolgt der Senat, um ein solches Projekt oder vergleichbare Modellprojekte auch an anderen Standorten in Bremen und Bremerhaven zu etablieren?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um das Konzept der „Familienklasse“ auch enger in bereits bestehende Strukturen im Stadtteil einzubinden, ReBUZen, Kinder- und Familienzentren et cetera?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Sowohl die Oberschule am Waller Ring als auch die Paula-Modersohn-Schule in Bremerhaven praktizieren das Modellprojekt „Familienklasse“, das in Bremerhaven den Namen „FiSch-Klasse“ trägt, Familie in der Schule. In beiden Projekten lernen Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht vielfältig sich und andere gestört oder verletzt haben beziehungsweise überproportional viel Unterricht versäumt haben, wie sie anhand klar verabredeter Ziele Verantwortung für ihr Handeln übernehmen können. Die einmal in der Woche jeweils anwesenden Eltern oder Familienmitglieder lernen, ihre Kinder bei diesem Prozess zu unterstützen, und helfen sich untereinander durch moderierten Erfahrungsaustausch.

Neben einer Lehrkraft ist eine Therapeutin für die Gestaltung des gemeinsamen Lernprozesses verantwortlich. Der Senat bewertet dieses Konzept grundsätzlich positiv, weil Kinder und Jugendliche lernen, ihr herausforderndes Verhalten selbst zu steuern und sie so in der Regel weiterhin in ihrer vertrauten Lerngruppe bleiben können.

Zu Frage 2: Die Finanzierung des Projekts „Familienklasse“ erfolgt aus Mitteln des ESF-Programms „Schulverweigerung – die zweite Chance“, das durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft kofinanziert werden muss. Das Projekt ist zeitlich befristet bis Ende 2013 und kann nicht verlängert werden. Ein Überführung des Projekts oder die Übernahme wesentlicher Teile wird in der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Entwicklung eines pädagogischen Konzepts für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung geprüft.

Zu Frage 3: Projekte, die im Sinne einer inklusiven Schule dazu dienen, dass Kindern und Jugend

lichen die notwendige Unterstützung gegeben wird, in der allgemeinen Schule in ihrer vertrauten Lerngruppe unterrichtet zu werden, bedürfen stets der engen Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Institutionen im Stadtteil. Die regionalen Beratungsund Unterstützungszentren, ReBUZ, steuern die Schulvermeiderprojekte, so auch die Familienklasse am Waller Ring. Eine Vernetzung mit der Jugendarbeit und dem Amt für Soziale Dienste ergibt sich in der Regel ebenfalls durch die enge Zusammenarbeit der ReBUZ mit diesen Institutionen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich bedanke mich für diese ausführliche Antwort, trotzdem möchte ich fragen: Dieses Modell zeichnet sich ja durch einen hundertprozentigen Erfolg aus, das heißt, die Schülerinnen und Schüler, die solch eine Familienklasse besuchten, haben in dem Jahr auch die Schule geschafft. Dieses Projekt leistet aber ja eine Menge Elternarbeit, insbesondere bei migrantischen Eltern, also dass sie in der Schule eingebunden werden, auch mehr Verantwortung für die Kinder zu übernehmen, aber auch gemeinsam mit anderen deutschen und nicht deutschen Eltern, mit dem Einsatz von Dolmetschern. Welche konkreten Überlegungen gibt es, damit die Arbeit eines solch wertvollen Projektes auch in der Zukunft geleistet wird?

Bitte, Frau Senatorin!

In der Frage der Weiterarbeit dieses Arbeitsansatzes ist es so, dass wir mit den ReBUZ-Leitungen jetzt genau prüfen, welche Elemente übernommen werden können. Ein zentrales Element, das auch in die Arbeit der Zentren integriert werden wird, ist die intensive Elternarbeit. Es ist auch daran gedacht, das Element der gemeinsamen Teilnahme am Unterricht aufzugreifen. Dies wird zurzeit konzeptionell erarbeitet, und ich gehe davon aus, dass dies wie auch die zentrale Frage der Kooperationen, also welche Einrichtungen sich mit einer Familie und mit einem Kind oder Jugendlichen beschäftigen, zum Bestandteil des ReBUZ-Konzepts werden wird. Wir können einfach sagen, dieses Projekt hat uns sehr wertvolle und wichtige Erfahrungen gebracht, aus denen wir jetzt lernen können, sodass sie in die Regeltätigkeit unseres Angebots übernommen werden können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die zweite Anfrage trägt die Überschrift „Neonazistische Hooligans zurück im Weserstadion?“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Vogt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele bundesweite oder auf das Weserstadion beschränkte Stadionverbote gegen die gewaltsuchende Gruppe der neonazistischen Hooligans sind in den vergangenen zwölf Monaten nach Kenntnis des Senats ausgelaufen, wie viele laufen im Jahr 2013 noch aus, und ist dem Senat bekannt, inwiefern diese von Werder Bremen erneuert worden sind?

Zweitens: Kann der Senator für Inneres und Sport Augenzeugenberichte bestätigen, wonach sich Personen aus der genannten Gruppe seit einigen Spieltagen wieder in der Westkurve des Weserstadions aufhalten?

Drittens: Wurden die Opfer des Ostkurvensaalüberfalls über diese für sie bedrohliche Situation hinreichend informiert, und welche Schritte plant der Senator für Inneres und Sport, um seine Ankündigungen im „Sieben-Punkte-Plan zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt“ zum Ausschluss von Neonazis aus dem Stadion umzusetzen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Bis zum 1. Februar 2013 waren 27 Bremer Hooligans mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt. 14 dieser Personen wird eine rechte Gesinnung unterstellt. Aktuell bestehen noch neun bundesweite Stadionverbote gegen Bremer Hooligans. Unter diesen neun Personen befinden sich sechs Personen, die aufgrund des Ostkurvenüberfalls ein Stadionverbot bis zum 30. Juni 2015 haben. Für zwei Personen laufen die bundesweiten Stadionverbote am 30. Juni 2013, für eine Person am 30. Juni 2014 aus. Werder Bremen hat gegen acht Personen des Vereins Borussia Dortmund, die dem rechten Spektrum zugeordnet werden konnten, ein örtliches Stadionverbot ausgesprochen.

Zu Frage 2: Bei dem Heimspiel am 1. Februar 2013 befanden sich sieben Hooligans in der Ostkurve, die durch Polizei und den Ordnerdienst aus dem Stadion begleitet wurden. Bei den Heimspielen gegen Freiburg und Augsburg gab es Hinweise auf rechte Hooligans in der Westkurve. Dies konnte von der Polizei aber nicht bestätigt werden.

Zu Frage 3: Es findet keine Information statt, da zurzeit keine Gefährdungserkenntnisse vorliegen. In Umsetzung des Sieben-Punkte-Plans wurde mit Beginn der laufenden Bundesligasaison die Stadionordnung des Weserstadions in der Weise verändert und bereits praktiziert, dass extremistisch orientierten Personen der Zutritt ins Stadion verwehrt werden kann,

wenn erkennbar ist, dass diese rassistisches Gedankengut verbreiten oder verfolgen. – Soweit die Antwort des Senats!