Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

gängliche Gebäude, Teil 2 Wohnungsbau –, in Bremen noch nicht als technische Baubestimmung eingeführt ist. Wir befinden uns derzeit noch im Abstimmungsprozess über die Einführung, das heißt, wir sammeln die Anregungen und Argumente, die teilweise auch in der Debatte angeführt worden sind. Momentan gelten für das barrierefreie Bauen in Bremen noch die Anforderungen der Vorgängerregelungen, die in DIN 18024 und DIN 18025 niedergelegt sind.

Der Unterschied zwischen den alten Normen und der neuen Norm 18040 ist der erweiterte Begriff der Barrierefreiheit, der neben den motorischen Beeinträchtigungen auch die sensorischen Beeinträchtigungen aufgreift. Das ist die Neuerung, die jetzt entsprechend der Musterbauordnung in die Bremische Landesbauordnung eingefügt werden muss. Wir konzentrieren uns dabei darauf, den erweiterten Begriff der Behinderung, der Barrierefreiheit und die besonderen Vorschriften zum Schutz neuer Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit nach dem Muster der Bauordnung 2012 festzulegen, damit wir in Bremen für diese neuen Wohnformen, die wir auch mitentwickeln wollen, entsprechende Richtlinien haben.

Es ist von mehreren Vorrednern einerseits angesprochen worden, dass sich die DIN 18040 an Schutzzielen orientiert und exemplarisch sagt, wie diese Schutzziele erreicht werden können. In den Debattenbeiträgen wurde erwähnt, ob es konkrete Vorschriften geben soll oder ob man dies nicht regelt. Ich sage Ihnen, aus Sicht des Ressorts ist genau diese Beschreibung entlang von Schutzzielen das sachgerechte Vorgehen. Das ermöglicht im konkreten Fall zu schauen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Barrierefreiheit nicht nur im Normalbetrieb, sondern auch im Evakuierungsfall sicherzustellen.

Andererseits reden wir über die Begrenzung der Baukosten und welche Standards wir im Neubau haben wollen, wenn wir gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum herstellen wollen, damit überhaupt gebaut wird. Wir müssen aufpassen – und ich möchte den Hinweis an dieser Stelle auch geben –, dass wir jetzt nicht mit sehr vielen Vorschriften und Regeln quasi die Fallstricke legen, in denen sich ab morgen die Bauverwaltung verfängt. Sie würden dann in der nächsten Sitzung hier wieder kritisieren, dass die Baugenehmigungen so lange dauern, weil die Bauherren nicht damit einverstanden sind, dass es durch diese Vorschriften so teuer wird. Das ist der andere Teil der Debatte, den wir hier nicht ausblenden dürfen.

In der Diskussion der Bauministerkonferenz und der Fachkommission Bauaufsicht ist die Frage erörtert worden, ob das Performance-Konzept, wie Herr Werner es richtig genannt hat, die Beschreibung von Schutzzielen in der DIN, geeignet ist, um es in die Musterbauordnung beziehungsweise die Landesbauordnungen zu übertragen. Es ist kritisiert worden, dass die Rechtsbegriffe, Empfehlungen und Hinweise zu unbestimmt und unkonkret sind. Dabei ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Bauverwaltung das

anschließend überhaupt richtig prüfen und umsetzen kann. Die Fachkommission Bauaufsicht hat empfohlen, diese Abschnitte der DIN nicht mit in den von der ARGEBAU erlassenen Mustereinführungserlass aufzunehmen. Das halten wir für falsch, nimmt man nicht einmal sie in den Einführungserlass auf, hat man gar nichts aufgenommen. Wir sind im Moment der Auffassung, dass vieles dafür spricht – auch wenn man sich noch konkretere Hinweise vielleicht wünscht –, zunächst einmal die Passagen, die in der DIN stehen mit dem Schutzkonzept, mit dem Performance-Konzept, in die Landesbauordnung aufzunehmen. Sobald wir dann etwas Besseres haben, nehmen wir auch dies mit auf unter Berücksichtigung der Aspekte, die ich genannt habe. Neu ist, das macht die Sache auch komplizierter, dass der Begriff der Barrierefreiheit nicht nur im Falle der regulären Nutzung eines Gebäudes, sondern auch im Evakuierungsfall gelten soll. Das muss auch so sein, das sage ich auch ganz deutlich. Wir können nicht sagen, dass im Evakuierungsfall – im Brandfall oder was immer es ist – Menschen mit Behinderung weniger zu schützen sind als andere, das entspricht nicht meinem Verständnis von Barrierefreiheit. Deswegen ist es unbedingt wichtig, dass wir eben mit diesem erweiterten Begriff dort arbeiten.

(Beifall bei der SPD und bei Bündnis 90/ Die Grünen)

Wenn Sie mir noch einen letzten Hinweis zu der Frage der Wohnbebauung im Vergleich zu öffentlich zugänglichen Gebäuden gestatten! Ich möchte an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass der Teil 2 der DIN 18040 ein Kapitel nicht enthält, das aber der Teil 1 enthält, der sich auf öffentlich zugängliche Gebäude bezieht, und zwar ist das der Teil Alarmierung und Evakuierung. Bei der Entwicklung der DIN-Norm – wie gesagt, auf Bundesebene – hat man dieses Kapitel für Wohngebäude für nicht gleichermaßen relevant gehalten, weil man davon ausgegangen ist, dass Menschen in ihrem vertrauten Wohnumfeld, in dem sie sich täglich mit Fluchtwegen, Fluchtmöglichkeiten und Rettungsmöglichkeiten vertraut machen können, ohnehin besser geschützt sind, weil sie mit dem Gebäude vertraut sind, anders als wenn sie sich in einem öffentlichen Verwaltungsgebäude befinden, das sie alle zwei Jahre einmal aufsuchen, von dem sie nicht genau wissen, wo sich die Fluchtwege befinden. Deswegen hat der Normgeber bei der Entwicklung der DIN-Norm abgestuft und gesagt, bei den öffentlich zugänglichen Gebäuden brauchen wir das Kapitel Alarmierung und Evakuierung, in dem auch auf sensorische Behinderungen eingegangen wird, und bei den Wohngebäuden brauchen wir es nicht. Dazu gilt auch das, was in der Antwort des Senats steht, in den Wohngebäuden unterhalb der Hochhausrichtlinie, eben in moderneren Ausführungen sind die Fahr

stuhlschächte so gebaut, dass sie Rauchbarrieren beinhalten, sodass sich dort, auch wenn der Fahrstuhl nicht mehr benutzbar ist, Menschen aufhalten können, bis eine Rettung durch die Feuerwehr von außerhalb möglich ist. Das heißt, da ist schon abgestuft vorgegangen worden.

Man hat versucht, diese Dinge möglichst sachgerecht zu regeln, und wir sind, wie gesagt, jetzt in der Anhörung mit den Verbänden, um zu sehen, wie wir das konkret in die Bremische Landesbauordnung und die technischen Baubestimmungen übernehmen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1013, auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis.

Meine Damen und Herren, der dritte Parlamentstag neigt sich dem Ende. Es neigt sich auch eine lange politische Karriere von Elisabeth Motschmann hier in diesem Parlament dem Ende. Frau Motschmann zieht in den Deutschen Bundestag ein. Sie wird in Berlin als Bundestagsabgeordnete die bremischen Interessen vertreten. Ich bin mir ganz sicher, dass sie das mit großer Ernsthaftigkeit, sehr gewissenhaft und sehr gut machen wird!

Bevor Frau Motschmann in die Politik kam, hat sie Theologie und Romanistik studiert, sie war freie Journalistin und Publizistin und hat viele familien- und frauenpolitische Themen aufgegriffen. So habe ich sie auch über die Medien kennengelernt. Sie hat auch Reportagen für den Norddeutschen Rundfunk über die Dritte Welt gemacht. Sie hat also vor der politischen Karriere ein breites Spektrum an Arbeiten und an Tätigkeiten ausgeübt.

Elisabeth Motschmann war viele Jahre stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sie war 16 Jahre stellvertretende Landesvorsitzende. Sie ist erstmalig 1991 in dieses Parlament eingetreten und hat in dieser langen Zeit viele Funktionen ausgeübt. Sie war in der großen Koalition von 1999 bis 2003 Staatsrätin für Inneres, Sport und Kultur und von 2003 bis 2007 Staatsrätin für Kultur. Auch dort hat sie Marken gesetzt.

Meine Damen und Herren, Frau Motschmann wird mir nicht böse sein, wenn ich sie als wertkonservativ bezeichne, mehrfach hat sie sich in der Bürgerschaft etwa für den konfessionellen Religionsunterricht und die Stärkung des christlichen Wissens in der Bevölkerung eingesetzt. Dies sieht sie als eine Voraussetzung für den interreligiösen Dialog, ich zitiere jetzt: „Wie will man das Rechtssystem verstehen, wenn man die Zehn Gebote nicht kennt?“ Ein Zitat

von Elisabeth Motschmann! Sie erinnern sich vielleicht daran, als im letzten Jahr Frau Motschmann die Position der Salafisten nicht ertragen konnte und in der Obern- und Sögestraße Bibeln verteilt hat. Elisabeth, ich wäre beinahe an deine Seite gekommen!

Meine Damen und Herren, ich danke ihr für die parlamentarische Arbeit in Bremen, insbesondere für den engagierten Einsatz für die Belange von Bürgerinnen und Bürgern, und besonders auch als Vorsitzende des Petitionsausschusses hat sie sich große Verdienste und Anerkennung erworben!

(Beifall)

Elisabeth Motschmann strahlt Vertrauen und Verlässlichkeit aus, auch das wird ihr in Berlin eine Hilfe sein. Frau Motschmann, dort sind es nicht mehr 83 Abgeordnete, sondern weit über 600. Ihre Fraktion ist 311 Abgeordnete stark. Sich dort durchzusetzen, wird viel Arbeit und Schubse bedeuten, doch ich bin ganz sicher, Elisabeth Motschmann, Sie werden es schaffen, auch in dem etwas ruppigen Berlin zurechtzukommen und die Interessen nicht nur Ihrer Fraktion im Bundestag, sondern auch die Interessen des Bundeslandes Bremen gemeinsam mit den anderen fünf Bundestagsabgeordneten aus Bremen in Berlin zu vertreten. Dafür wünsche ich Ihnen viel Erfolg und viel, viel Glück! – Herzlichen Dank!

(Beifall)

Ein letztes Wort von unserer Abgeordneten Frau Motschmann!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nein, das ist kein letztes Wort, nur hier an diesem Platz ist es ein letztes Wort. Für mich heißt es, von diesem Hause Abschied zu nehmen, von meinem Platz, der im Übrigen immer wieder einmal gewandert ist, aber nicht von den Abgeordneten, nicht von den Menschen, weil ich weiter für diese Stadt und die Politik tätig sein werde. Das ist das Gute. Dennoch ist es nach so langer Zeit und nach so vielen verschiedenen Aufgaben, die ich übertragen bekommen habe, eine Zäsur. Herr Präsident Weber hat eigentlich alles aufgezählt, was ich gemacht habe. Ich habe mir hier sechs Wünsche notiert – keine Sorge, zu jedem Wunsch nur ein Satz! –, das deckt sich wunderbar mit dem, was der Präsident gesagt hat.

Mein erster Wunsch gilt den Frauen in diesem Parlament, dass sie auch die letzten gläsernen Decken, im Hinblick auf die Spitzenpositionen, durchstoßen können. Wir sind schon zahlreich, aber da gibt es auch noch Wünsche, die offen sind.

Der zweite Wunsch ist der Religionsunterricht.

(Beifall)

Der Religionsunterricht – auch das wurde genannt –, ich wünsche mir sehr, dass er in Bremen erteilt wird und nicht ausfällt. Ich wünsche mir, dass Sie die Schulden abbauen und die Bildung aufbauen.

(Abg. Frau A y t a s [SPD]: Mit Ihrer Hilfe!)

Ich wünsche mir, dass die Kultur in dieser Stadt, die den Reichtum Bremens ausmacht, von allen unterstützt und mit genügend Mitteln versorgt wird.

Schließlich wünsche ich mir, dass der Petitionsausschuss und die Aufgaben dort noch viel mehr in den Mittelpunkt des Interesses der Abgeordneten rücken, denn da ist man nahe beim Menschen.

(Beifall)

Da kann man wirklich etwas bewirken, und deshalb habe ich diese Aufgabe von ganzem Herzen getan.

Es gibt in unserer Stadt viele, die ein Problem mit einer Behörde haben, und manchmal verbergen sich dahinter viele andere Probleme. Es ist meine große Bitte, dass Sie für diese Menschen, egal ob Mann oder Frau, Alte oder Junge, berechtigtes oder nicht berechtigtes Anliegen, ob geholfen werden kann oder nicht, da sind und Sie diese Aufgabe weiterhin gut wahrnehmen.

Abschließend ein Zitat von Dag Hammarskjöld, dem ehemaligen Generalsekretär der UNO, der leider 1961 tödlich verunglückt ist: „Dem Vergangenen Dank – dem Kommenden Ja!“ – Vielen Dank!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, es ist 18.00 Uhr. Ich schließe die Sitzung.