Protokoll der Sitzung vom 13.11.2013

Herr Kuhn, Sie sprechen von Einmischung; ich bin der Meinung, es ist schon sinnvoll,

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wie jetzt?)

wie wir es auch in unserem Antrag im April vorgeschlagen haben, dass man Verwendungsnachweise fristgerecht einfordert und auch auf Vollständigkeit prüft und dass man diese Prüfungen vereinheitlicht und auch das Mahnwesen in dieser Richtung vernünftig verbessert und gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten ausschöpft.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Herr Kau, Sie wollten doch einen Neuanfang in der Finanzpolitik machen! Das sind doch alte Kamellen!)

Das sind keine alten Kamellen, das sind Themen, die in Zukunft noch einer Klärung bedürfen!

(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen])

Herr Kuhn, ich habe Ihnen auch zugehört! – Das zweite Kapitel, das wir im Gesamthaushalt noch angehen müssen, ist das einer grundsätzlichen Aufgabenkritik. Das heißt, man kann den Zuwendungsempfängern natürlich nicht ohne Konsequenzen immer mehr Aufgaben zuwenden, sie aber nicht mit den richtigen Mitteln dafür ausstatten. Von daher rufe ich dazu auf, anstelle dieser lästigen Überprüfung der Mindestlohnthematik einmal dazu zu kommen, ganz konkret zu überprüfen, was diese Zuwendungsempfänger leisten sollen, was sie leisten können und ob sie es korrekt leisten.

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich teile absolut die Haltung, dass nicht alles, was von diesen Zuwendungsempfängern, den Vereinen und Pro

jekten, umgesetzt wird, in staatlicher Hand sein muss. Allgemein sind wir aber sicherlich einer Meinung, dass sie wesentliche Aufgaben wahrnehmen; sonst würden sie ja diese Zuwendungen gar nicht bekommen. Den Vorteil, das alles unter staatliche Obhut zu nehmen, würde ich gar nicht nachvollziehen. Es gibt durchaus Gründe, warum das dort angesiedelt ist; das ist nachvollziehbar. Das ist für mich gar nicht der Punkt. Aber inzwischen ist es durchaus richtig, dass wir das differenziert betrachten müssen, und das tun wir nicht, indem wir sagen: Wir schauen nur auf das Besserstellungsverbot.

Es ist, Herr Dr. Kuhn, an dem Punkt auch nicht richtig, dass wir nur das Besserstellungsverbot bei leitenden Funktionen angesehen haben. Das geht hinunter bis zu TV-L – was weiß ich – 6; zum Teil liegt es sogar noch darunter, wobei jeder Euro – Besitzstand, Altersruhegeld, Überstunde – akribisch geprüft wird, jedenfalls soweit es unter anderem auch Zuwendungen aus den europäischen Mitteln sind. Es wird also mitnichten nur in den oberen Regionen geprüft.

Wir haben uns diesen Zuwendungsbericht selbstverständlich angeschaut. Es ist sehr unterschiedlich, wie es letztendlich umgesetzt wird. Ich finde, bedrohlich ist es im sozialen Bereich – da hat Kollege Reinken völlig recht –, und ich würde es ebenfalls begrüßen, es gäbe eine allgemeine Tarifvertragsregelung Soziales. Aber dass diese Institutionen inzwischen kaum noch wissen, wie sie diese Arbeit, die qualitativ durchaus anspruchsvoll ist, erfüllen sollen, ist doch ein objektiver Tatbestand; unter dem können wir uns schlecht wegducken. Deswegen sehe ich es in gar keiner Weise als falsch an zu fragen: Was wäre denn die unterste Grenze?

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein, nein, das ist doch etwas ganz an- deres!)

Was wäre denn ein Schlechterstellungsverbot? Zu sagen: Unsere öffentlichen Tariflöhne mit den Qualitätsmerkmalen, die dafür vorgesehen sind, gelten auch für diese Bereiche, und das entsprechend abzufedern? Wir können uns doch nicht hinstellen und erwarten, dass das gemacht wird. Wenn morgen die Arbeit in diesem gesamten Bereich eingestellt würde, dann würden wir ganz schön alt aussehen. Ich finde es nicht verantwortbar, dass wir sagen: An dieser Schraube drehen wir immer weiter herunter.

Sie haben natürlich recht: Die Zuwendungen sind im Übrigen gesunken. 2010 sind es 290 Millionen gewesen, jetzt sind wir bei 285 Millionen. Sie werden auch noch weiter sinken, wenn ich mir die aktuellen Haushaltsvorschläge ansehe. Ich finde, das ist nicht verantwortbar und nicht nachvollziehbar. Außerdem ist die Kontrolle durchaus ausgeprägt, und zwar in einem Maße, bei dem ich sagen kann: Es ist zum einen auch der Personalsituation geschuldet, wenn diese

Kontrolle nicht innerhalb von drei Monaten erfolgen kann, zum anderen sind die Außenstände – dessen, was noch zu erwarten ist – nach wie vor relativ gering, wenn man sie mit dem vergleicht, was geprüft wird. Das können Sie sich gerne ansehen.

Das steht in keinem Verhältnis. Da wird also unter den Bedingungen, unter denen Bremen respektive die Behörde das machen muss, enorm viel geleistet. Deswegen finde ich es nach wie vor richtig, dass wir uns, wenn wir einen solchen Tarifvertrag nicht bekommen, überlegen, wie es eigentlich sein kann, dass wir nach unten keine Linie einziehen. Sie mit dem Mindestlohn zu ziehen, reicht nicht aus. Das ist nicht dieselbe Debatte! Ja, bei der Kinderbetreuung liegt er momentan in diesen Förderungen bei 8,50 Euro, aber es gibt doch auch eine ganze Reihe von hoch qualifizierten Menschen, die Kurse geben, die etwas von ihrem Wissen und ihrer Qualifikation weitergeben und nicht so vergütet werden, wie es eigentlich sein müsste. Die Kritik hieran ist enorm; denn die Alternative wäre, dass das nicht mehr stattfindet. Ich finde, das ist inakzeptabel. Das müssen wir bei allen Haushaltsberatungen im Hinterkopf behalten; denn es kann nicht sein, dass man aktuell dafür büßen muss, dass dieses Geld nicht vorhanden ist. Ich möchte nicht bestreiten, dass es nicht nur eine Frage des Geldes ist. Es ist immer auch eine Frage der Qualität, aber diese Art von billig wird perspektivisch teuer. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, als nächste Rednerin hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob man es als Büßen bezeichnen kann, wenn man auf dem Arbeitsmarkt seine Arbeitskraft anbietet und einen Arbeitsvertrag unterschreibt, ist die Frage. Ich denke, ich habe den Tenor der Anfrage der LINKEN durchaus verstanden, und will auch gleich sagen, was wir aus meiner Sicht machen können, wenn wir uns mehr Rechenschaft über die Arbeitsbedingungen bei Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern ablegen wollen.

Ich denke, dass der Fokus auf den 170 Millionen Euro und nicht so sehr auf den 130 Millionen für die Projektförderungen liegt. 170 Millionen Euro sind in der Tat viel Geld. Das sind die direkten Zuwendungen, die, wie Herr Reinken schon gesagt hat, im Zuwendungsbericht dargestellt werden. Man kann, konservativ geschätzt, sicherlich davon ausgehen, dass von diesem Geld in Bremen ungefähr 10 000 Menschen – natürlich nicht alle in Vollzeit – beschäftigt werden, die gute Arbeit, wichtige Arbeit leisten. Dem Senat ist es auch wichtig, dass diese Menschen gute Arbeitsbedingungen vorfinden.

Bei den Zuwendungsmaßnahmen handelt es sich um Aufträge des Staates an freie Arbeitgeber, die mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – hoffentlich möglichst weitgehend im Rahmen der tariflichen Bindung – frei aushandeln, was für welche Arbeit gezahlt werden soll. Der Staat macht meiner Meinung nach nicht genug Auflagen. – Über die Frage des Mindestlohns ist ja schon gesprochen worden. Ich will es noch einmal sagen: Man kann von allem immer noch mehr verlangen, das mag vielleicht auch gut ankommen, am Ende ist es aber so, dass Bremen mit seinem Vorstoß zum Mindestlohn schon sehr viel geleistet hat. – Diese freien Arbeitgeber, denen wir eine Leistung abverlangen, die wir mit Zuwendungen bezahlen, haben das Recht, mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb der Spielregeln – die lauten: erstens Besserstellungsverbot und zweitens Mindestlohn – Arbeitsverträge abzuschließen. Ich weiß nicht, ob Sie wirklich wollen, dass wir uns dort in Details einmischen. Dahinter steckt in der Tat die Idee, dass sie alle eine Art von verlängertem Arm des Staates und im Grunde öffentlicher Dienst sind. Deshalb wollen wir das nicht.

Ich komme selber aus dieser Initiativenszene, in der gefragt wird: Wie staatsnah beziehungsweise wie staatsfern sind wir eigentlich? Unterliegen wir nicht den Zwängen, denen Beamtinnen und Beamte, die nach dem Grundgesetz zu besonderer Treue gegenüber ihrem Dienstherren verpflichtet sind, unterliegen, und haben vielmehr eigene Vorstellungen? Das hat für die Szene, aus der ich komme, immer eine große Rolle gespielt. Dort werden Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterschrieben, dort gibt es Bescheide der Verwaltung an die Zuwendungsnehmer, und darin sind Bedingungen genannt.

Im Übrigen möchte ich, weil es Bürgerinnen und Bürger gibt, die Radio hören, und auch, um die Antwort des Senats zu verteidigen, noch einmal sagen, dass Ihre Behauptung, Frau Bernhard, Sie hätten ausschließlich nach Clustern gefragt, nicht zutreffend ist. Die Große Anfrage verlangt vielmehr vom Senat, dass wir – ich zitiere aus Ihrer Anfrage –, nach Männlein und Weiblein getrennt, Angaben machen zur minimalen Bruttoentlohnung, zum Median der Bruttoentlohnung sowie zur durchschnittlichen Bruttoentlohnung aller Beschäftigten in der Tarifgruppe, ebenso zu geldwerten Sonderleistungen wie Jahressonderzahlungen und Beiträgen für die Rentenzusatzleistungen. Das soll alles zusammengerechnet und in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden:

Bitten wir um die Angabe der durchschnittlichen Brutto-Entlohnung inklusive Sonderleistungen für die Gruppe der ArbeitnehmerInnen in der jeweiligen Tarifgruppe, wenn genau diese ArbeitnehmerInnen unter Berücksichtigung der Dauer ihrer Anstellung Angestellte im öffentlichen Dienst wären, Schließlich bitten wir um die Angabe der Summendifferenz zwischen der durchschnittlichen Entlohnung bei den Zu

wendungsempfängern und der durchschnittlichen Entlohnung, die im öffentlichen Dienst gezahlt würde. Ich erspare es mir jetzt, das weiter vorzulesen.

Wissen Sie was, Frau Bernhard? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind auch Menschen, und haben ein Ethos und einen hohen Anspruch in Bezug auf ihre Arbeit. Sie müssen sich damit auseinandersetzen, dass sie am Ende eben doch sagen müssen: Nein, das können wir nun wirklich nicht! Ich hätte es ihnen gegenüber fair gefunden, wenn man sich vorher kundig gemacht und gefragt hätte, was theoretisch überhaupt möglich ist. Ich finde so etwas ärgerlich. Und dann auch noch zu behaupten, Sie hätten nur nach Clustern gefragt!

Angenommen, wir hätten das wirklich versucht, was Sie vorschlagen. Das hätte Tausende von Mitarbeiterstunden gekostet, und wir hätten jeden einzelnen der vielen Zuwendungsempfänger, die diese 170 Millionen Euro bekommen, auf Herz und Nieren und auf jede einzelne Stelle hin überprüfen müssen. Was glauben Sie eigentlich, was das für ein Aufwand ist, und dann auch noch für ein politisches Ziel, das sowieso völlig unerfüllbar ist! Nun gut, jeder muss wissen, wem er wie Sand in die Augen streut. Ich finde so etwas eher unangenehm. Und dann Ihr Hinweis darauf, dass man das ja für die EU-Förderung alles machen müsse! In Bremen ist das eine eigene Behörde, die beim Wirtschaftsressort angesiedelt ist und diese Prüfungen für die EU vornimmt. Aus meiner Sicht ist das kein Vorbild für sämtliche Zuwendungsempfänger der Freien Hansestadt Bremen, weil es zum Teil auch mir überbordend vorkommt. Allerdings räume ich ein – das geht in die Richtung von Herrn Kau –, dass die Frage, was wir eigentlich kontrollieren, zwischen uns neu ausgehandelt und vor allen Dingen standardisiert werden muss. Es gibt einzelne Ressorts, in denen sehr genau nachgeprüft wird, und dann gibt es einzelne Bereiche, in denen das eher nicht so ist. Ich würde mir vorstellen, dass wir uns auf einen Standard einigen, der dann in allen Ressorts gilt. Aber ich habe kein Vergnügen daran – ich sage einmal –, jeder Kuh das Kalb abzufragen. Vielmehr müssen wir den Zuwendungsempfängern Auflagen machen, und dann erwarten wir, dass diese auch eingehalten werden. Aber dafür müssen wir nicht über jede halbe Stelle Buch führen.

Unser Zuwendungsbericht ist fortschrittlich, und ich finde es gut, dass gerade Herr Reinken ihn hier noch einmal zu Rate gezogen hat. Damit ist die Grundlage für ein hohes Maß an Transparenz gelegt, und wir wollen das fortentwickeln.

Frau Bernhard, die Zukunft liegt nicht darin, dass wir jede halbe Stelle anschauen, den Durchschnitt oder Mediane bilden, dann mit den halben Stellen im öffentlich Dienst ins Verhältnis setzen und das noch in die nächsten zehn Jahre fortschreiben, sondern die Zukunft besteht darin, dass wir in einen fairen Austausch mit den Zuwendungsempfängerinnen und

-empfängern, mit den Institutionen, treten und mit ihnen darüber sprechen, welche quantitativen Vorgaben eigentlich erfüllt werden sollen.

Unser Problem ist doch – daraus nährt sich ja auch Ihre Anfrage –, dass wir oft nicht genau genug definieren, welche Leistung wir von den Zuwendungsempfängern haben wollen. Das finde ich nicht fair, weil darüber der Eindruck entsteht, wir zahlten sehr wenig und verlangten ganz viel.

Die Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist in Deutschland im Tarifrecht geregelt, und die Auseinandersetzung zwischen dem zahlenden Staat und den Zuwendungsempfängern muss über die Zuwendungsbescheide und eine Diskussion darüber geregelt werden, welche Qualität von Arbeit und welche Arbeit mit dem, was wir bezahlen, geleistet werden kann.

Damit sind wir bei dem, was unser Haushalt möglich macht. Wir haben einen Produktgruppenhaushalt, in dem qualitativ beschrieben wird, welche Leistungen wir erbringen wollen. Ich freue mich für jeden, der einmal hineinschaut und Lust hat, mit uns und den Trägern zusammen Vorstellungen darüber zu entwickeln, was wir mit dem, was wir an Leistungen zahlen, weiter in dieser freien Form für die Bremerinnen und Bremer erhalten können.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zur Kurzintervention gebe ich das Wort an die Kollegin Bernhard.

Nur zur Klarstellung: Was ich nachvollziehen kann, ist, dass über diese Datenerhebung einige Zeit ins Land gehen würde. In dieser Differenziertheit würde ich das unbedingt teilen. Das andere teile ich nicht. Wir müssen uns einmal anschauen – das war die Intention dieser Großen Anfrage –, ob die Idee eines Schlechterstellungsverbots richtig ist. Denn das Ganze ist etwas aus der Balance geraten. Ich finde, an dieser Stelle wäre zu beachten, dass wir durchaus eine hohe Qualität erwarten, sie auf der anderen Seite aber nicht mehr entsprechend honorieren und bezahlen, und dass das in den letzten Jahren ein großes Problem für sehr viele Initiativen, Projekte und Vereine geworden ist. Das ist die bittere Realität, das ist auch der Hintergrund unserer Anfrage und wird auch der Hintergrund unserer weiteren Diskussion dazu sein.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1007, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Schutz vor virtuellen Angriffen verbessern

Antrag der Fraktion der CDU vom 18. Juli 2013 (Drucksache 18/1005)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Meine Damen und Herren, die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema „Schutz vor virtuellen Angriffen“ ist seit PRISM in aller Munde. Sehr populistisch in der Berichterstattung und völlig inakzeptabel in dem, was dort von einzelnen Nationen vorangebracht worden ist, hat dieses Thema aber auch einen sehr realen Bezug zur Länderebene, zu dem, was vor Ort stattfindet. So ist Wirtschaftskriminalität auch ein Thema, mit dem wir uns hier im Bundesland Bremen auseinandersetzen müssen, mit dem wir uns beschäftigen müssen, weil diese Art der Kriminalität, das Ausspähen, das Ausforschen von Unternehmen, um Wettbewerbsvorteile zu generieren, hier nicht völlig von der Hand zu weisen ist und weil es sicherlich bei vielen Unternehmen, bewusst oder auch unbewusst, eine Rolle spielt. Denn – das ist ja das Problem bei diesen virtuellen Angriffen – vielleicht weiß man gar nicht, dass man ausgespäht wird, dass man abgehört wird und dass auf Daten, die auf Servern liegen, andere Zugriff haben, die dort eigentlich keinen Zugang haben dürften.

Weil das in der Fachöffentlichkeit schon seit einiger Zeit eine ganz entscheidende Rolle spielt, haben wir uns dieses Themas im Juli dieses Jahres angenommen, diesen Antrag eingereicht und Ihnen hiermit vorgeschlagen, es auf Landesebene aufzugreifen, um auf der einen Seite insbesondere mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Kleinstunternehmen, die nicht die Möglichkeit haben, sich große ITAbteilungen zu leisten oder große IT-Consulter mit ins Boot zu holen, hierfür zu sensibilisieren, aber auf der anderen Seite auch Ihnen anzubieten, deutlich zu machen, wie man dieser Gefahr begegnen kann, wie man Schritte entwickeln kann, um sein eigenes IT-System zu schützen. Wie gesagt: PRISM macht sehr deutlich, wie leichtsinnig die Menschen im privaten, aber auch im geschäftlichen Bereich mit zum Teil hoch sensiblen Daten umgehen.

Nun kann man sagen, bei Facebook gebe jeder freiwillig das Beste von sich preis, ob es interessiert oder nicht. Aber in dem Bereich der Unternehmen hat das eine andere Qualität, und ist es sicherlich so nicht gewollt. Bei offenen Systemen, bei Cloud Computing, muss man sich der Verantwortung, der Gefahr heute in einem viel stärkeren Maße bewusst werden, als es vielleicht noch vor drei oder fünf Jahren der Fall

war. Denn zwischenzeitlich hat die technische Entwicklung den kriminellen Aktivitäten und Kräften an der Stelle einen ganz anderen Spielraum ermöglicht.

Deswegen schlagen wir Ihnen vor, dass der Senat in unterschiedlicher Weise aktiv wird. Ich will Ihnen die zehn Punkte im Einzelnen gar nicht vorlesen, aber ich denke, sie sind ein Ansatz, um eine Strategie zu erarbeiten und gemeinsam mit den Kammern die Unternehmen im Lande Bremen nicht nur dafür zu sensibilisieren, sondern auch aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um diese besser zu schützen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Von daher hoffen wir als CDU-Fraktion, dass dieser Antrag auf breite Unterstützung trifft.