Protokoll der Sitzung vom 13.11.2013

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erinnern Sie sich eigentlich noch daran, welche Debatten noch vor einigen Jahren in dieser Stadt, aber auch darüber hinaus, über die sogenannte rote Kaderschmiede Universität und über die Perspektiven geführt worden sind? Ich habe manchmal das Gefühl, wenn ich mir die Debatte rund um die Jacobs University anschaue, dass wir im Schlechtreden, im Kaputtreden, im Negativreden wesentlich besser sind als darin, die Chancen zu sehen.

Ich will an dieser Stelle ebenfalls auf eines hinweisen, was bisher in der Debatte weitgehend untergegangen ist. Wir reden bei der Jacobs University über 1 400 Studierende aus 112 Nationen, wir reden über 130 Professorinnen und Professoren, 270 weitere Mitarbeiter als Forschungs- und Lehrpersonal; wir reden über mehr als 350 Millionen Euro, die seit 2001 an Zahlungen nach Bremen geflossen sind, darin auch das Geld von der Jacobs Foundation, der größten Einzelstiftung dieser Art, in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro. Ich finde, es ist immer noch ein großer Erfolg, dass es uns gelungen ist, dieses Geld nach Bremen-Grohn zu holen und damit das in die Wege

zu leiten, was wir dort in den vergangenen Jahren sehen konnten, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir reden von einem Gebäudekomplex in guter Lage, von einer Kaserne, die schrittweise anspruchsvoll renoviert worden ist, von vier Colleges, Laboren, einer Bibliothek, einem Wohnheim, einem Sport- und Convention Center. Wir reden von einer privaten Universität, die es in den vergangenen 10 Jahren geschafft hat, sich national und international einen ausgezeichneten Ruf zu erarbeiten, einer die eng mit renommierten Forschungsinstituten kooperiert, übrigens auch mit der Universität Bremen, zum Beispiel bei dem Projekt der Exzellenzuniversität, also ganz ohne Zweifel von einer weiteren Blüte in der Wissenschaftslandschaft, die auch Bremen schmückt und die – darauf ist ebenfalls bereits hingewiesen worden – auch für die Wirtschaftslandschaft in Bremen große Bedeutung hat.

Wir reden aber auch – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – von geplatzten Blütenträumen, enttäuschten Hoffnungen, gescheiterten Finanzierungsmodellen. Die Ausgangsthese war, dass es eine private Stiftung über 200 Millionen Euro gibt, von denen ein Teil zur Anschubfinanzierung genutzt wird und der Rest in den Kapitalstock geht. Das war zu einer Zeit – ich finde, man muss wenigstens manchmal versuchen, den historischen Rahmen zu finden –, in der „New Economy“ das große Schlagwort war, in der wir nicht über eine Finanzmarktkrise geredet haben, in der die These dahinter war, dass man auch in Bremen, auch in Deutschland das schaffen kann, was in den USA weitgehend funktioniert: Stiftungen und Private und auch Absolventinnen und Absolventen zu finden, die bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen, für die Universität aufzuwenden, und dann aus den Zinsen den Universitätsbetrieb zu finanzieren. Das Modell, meine Damen und Herren, ist gescheitert. Das muss man – ich finde, das gehört zur Ehrlichkeit dazu – an dieser Stelle auch deutlich sagen.

Das heißt allerdings nicht, dass die Jacobs University insgesamt gescheitert ist, sondern das heißt, dass man jetzt daran arbeiten muss. Dazu dient der dreiseitige Vertrag, den Bremen, die Universität und die Foundation ausgehandelt haben. Der Senat hat das natürlich in Kenntnis der Risiken gemacht. Der Senat hat es aber ebenso auch in Kenntnis der Chancen, die darin liegen, gemacht. Es steckt die klare Botschaft darin, dass wir die Jacobs University in Bremen-Grohn erhalten wollen und dass wir mit dieser Jacobs University weitere wissenschaftliche und wirtschaftliche Impulse setzen wollen. Der Senat hat auch gesagt – darin sind wir uns im Senat einig –, dass wir bereit sind, hierfür einen Zuschuss von 3 Millionen Euro jährlich zu geben, befristet auf die 5 Jahre, weil wir davon überzeugt sind, dass das im Verhältnis zu der Gesamtbeschreibung, im Verhältnis zu dem, was wir in Bremen-Grohn geschaffen haben, im Verhältnis zu dem, was man in der Jacobs University sehen kann,

gut angelegtes Geld ist. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Ziele erreicht werden können, auf die wir uns gemeinschaftlich mit der Foundation und der Universität verständigt haben. Dazu gehört auch, deutlich zu machen – auch das ist in der Debatte untergegangen –, dass nicht nur Bremen ein Interesse daran hat, dass das, was an strukturellem Defizit in der Jacobs University vorhanden ist, abgebaut wird, sondern dass die Jacobs Foundation das gleiche Interesse hat, eine sichere Perspektive für die Universität haben möchte und will, dass das Geld gut angelegt ist. Deswegen müssen jetzt alle Seiten gemeinschaftlich daran arbeiten, diesen – ich will sagen – Sanierungspfad für die University zu bestreiten und zu beschreiten. Und „bestreiten“ heißt dann eben auch, dass es natürlich auf diesem Weg Streit gibt, und heißt dann natürlich auch, dass es unterschiedliche Einschätzungen dazu gibt, wie das erreicht werden kann. Aber auch das gehört dazu. Wenn ich ein strukturelles Defizit in der Höhe habe, muss ich daran arbeiten, dieses strukturelle Defizit entsprechend der Zielvorgaben – die wir jährlich kontrollieren werden, bei denen wir auch als Senat in der Begleitung eng dabei sein werden – abzubauen und die Ziele, die zwischen den drei Partnern vereinbart worden sind, zu erreichen. Dazu gehört es dann eben auch, deutlich zu machen, dass nicht alles an der Jacobs University so weiterlaufen kann, wie das im Moment der Fall ist. Es muss zwangsläufig Abstriche geben, wenn sie das strukturelle Defizit abbauen will; bei dem Personal muss es Einschnitte geben, bei den Leistungen, die man anbietet, muss es Einschnitte geben, und auch bei den Stipendien, die man vergibt, weil das am Ende ein Beitrag ist, um die Finanzierung der Universität in der Perspektive sicherstellen zu können. In diese Diskussionen ist die Universität, sind die Gremien der Universität, und alle, die operativ dort tätig sind, eingebunden. Dass das nicht ohne Blessuren und nicht ohne Reibung abgeht, können Sie sicherlich auch an dem Rückzug von Herrn Professor Peitgen sehen. Sie können daran aber auch sehen, dass es allen, die beteiligt sind, und allen, die sich vertraglich gebunden haben, ernst damit ist, das umzusetzen, was in dem dreiseitigen Vertrag vereinbart worden ist. Ich will auf einen weiteren Punkt hinweisen, der nach meiner festen Überzeugung notwendig ist. Nach meiner Auffassung kann es gerade für diese private Universität noch weitere positive Zeichen auch vonseiten der Wirtschaft geben; die Beiträge der Wirtschaft für die langfristige Sicherung könnten durchaus noch üppiger ausfallen. Ich will es an dieser Stelle so freundlich sagen.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Das müs- sen Sie einmal den Kollegen von der CDU sagen!)

Frau Vogt, mir ist verhältnismäßig egal, ob die Kollegen der CDU dazu eine andere Meinung haben!

Bisher ist auch von Privaten viel gutes Geld für die Jacobs University gesammelt worden. Ich bin fest davon überzeugt, dass es uns gelingen kann, noch mehr Geld einzusammeln, wenn wir eine gemeinsame Kraftanstrengung unternehmen. Als Wirtschaftssenator bin ich auf jeden Fall bereit, dabei mitzuhelfen, um die Universität dann auch langfristig sichern zu können.

Wenn Sie sich unterm Strich das anschauen, worüber wir in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit der Jacobs University immer wieder diskutiert haben, dann finden Sie einen festen Rahmen mit klaren Absprachen vor, die vonseiten der Universität jetzt umgesetzt werden müssen, um dem zu entsprechen, was in dem dreiseitigen Vertrag zwischen Foundation, Bremen und der Universität festgelegt ist. Wir werden das – das sage ich ausdrücklich, weil uns die Jacobs University am Herzen liegt – als Senat konstruktiv begleiten. Wir werden kritisch darüber wachen, dass die Leitung der Universität eng an den Vorgaben arbeitet. Klar ist sowohl für die Foundation als auch für uns, dass die Ziele bis 2017 erreicht werden müssen, weil es über diese fünf mal 3 Millionen hinaus für die Jacobs University kein weiteres Geld geben wird. Insofern kommt es jetzt darauf an, die Systeme in der Universität und das Aufstellen der Universität so zu organisieren, dass sie in 5 Jahren ohne weitere Zuschüsse von bremischer Seite leben und aufgrund des Erreichens dieses Ziels – das auch ein hartes Ziel für die Foundation ist – dann das weitere Geld der Foundation über 2017 hinaus bekommen kann. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aktuelle Stunde geschlossen.

Konsensliste – Neufassung

Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft vom 12. November 2013

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Konsensliste seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Konsensliste zu.

(Einstimmig)

Durchsetzung eines Mindestlohns im Land Bremen

Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 12. Juni 2013 (Drucksache 18/952)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 15. Oktober 2013

(Drucksache 18/1088)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1088, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Herr Senator Günthner, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE nicht mündlich wiederholen möchten, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten können.

Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard, Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man hätte erwarten können, dass wir vielleicht gar nicht mehr so intensiv über den Landesmindestlohn sprechen müssen, da er ja bereits auf Bundesebene durchgesetzt ist. Das wäre schön gewesen. Die Wahl liegt knapp zwei Monate zurück. Wäre alles hervorragend und prima gelaufen, wie das bestimmte Teile durchaus angenommen haben, dann bräuchten wir uns gar nicht mehr so ausführlich über Landesmindestlohngesetze auseinanderzusetzen.

(Vizepräsidentin S c h ö n übernimmt den Vorsitz.)

Des Weiteren möchte ich sagen, dass wir mit der Umsetzung auf Landesebene inzwischen durchaus Erfahrungen gesammelt haben, die wir uns auch näher ansehen sollten. Wichtig ist in dem Zusammenhang: Der Mindestlohn an sich schafft keine Lohngerechtigkeit. Das ist ja völlig klar. Er ist das mindestens notwendige Instrument, um quasi eine Notbremse nach unten einzurichten. Er ist ein Instrument, um Beschäftigte vor unfairen Löhnen zu schützen, und er schützt selbstverständlich auch die Beschäftigten, die aktuell einen Job haben, vor einem Lohndumping. Es geht ja nicht darum, dass Unternehmen praktisch konkurrieren sollen nach dem Motto: Wer ist am billigsten? Vielmehr geht es darum, dass sie, was ihre Produktivität angeht, miteinander konkurrieren sollten.

Ich möchte jetzt auf die Verfasstheit unserer eigenen Umsetzung eingehen. Die Senatsantwort liegt in ausführlicher Breite vor. Hieran können wir erste

Erfahrungen bereits ablesen. Die Umsetzung eines Landesmindestlohngesetzes ist mühsam, und sie hängt auch von einem gewissen politischen Klima ab, das die Grundlage dafür bildet. Es gibt heute noch 130 öffentliche Verträge im Land Bremen, in denen es überhaupt keine Mindestlohnverpflichtung gibt – vier Jahre nach der Einführung des Mindestlohns im Tariftreue- und Vergabegesetz von 2009. 30 weitere Verträge haben eine Mindestlohnverpflichtung von 7,50 Euro statt 8,50 Euro. Ein Großteil dieser Verträge umfasst genau die Bereiche, die als kritisch zu bezeichnen sind: Reinigung, Transport, Entsorgung, Sicherheitsgewerbe. 60 Prozent dieser 160 Verträge, die ein jährliches Volumen von 18 Millionen Euro haben, sind unbefristet. Hier können wir gar nicht sagen, dass nach dem Auslaufen dieser Verträge unsere Landesmindestlohnvorgabe greifen werde, weil sie gar kein befristetes Ende haben. Das heißt, sie können theoretisch noch ewig ohne Mindestlohn laufen. Auch Erhöhungen des Mindestlohns gelten für diese Verträge nicht, das heißt, sie werden nicht automatisch angeglichen, wenn die Mindestlohnkommission andere Mindestlöhne festgelegt hat. Hier gelten auch die Erhöhungen erst für einen Neuabschluss. Ich muss sagen, das ist ein Zustand, den wir in der Weise nicht akzeptieren können. Die Ziele eines Landesmindestlohngesetzes werden hier komplett konterkariert. Der Arbeitgeber kann, wenn es Tariferhöhungen gibt, nicht sagen dass ihn das nicht interessiere und er eine andere Grundlage habe. Hier muss angeglichen werden. Dasselbe sollte auch für ein Landesmindestlohngesetz gelten. Hier muss man, finde ich, Konsequenzen ziehen. Unbefristete öffentliche Aufträge darf es eigentlich gar nicht geben. Wenn sich die Lohngesetzgebung des Landes ändert, muss hier entsprechend angepasst werden. Gegebenenfalls sollten diese Verträge nachverhandelt werden. Dafür sind es ja auch Verträge. Das darf dann aber nicht so verstanden werden, dass man dem Auftragnehmer quasi bittend hinterherlaufen muss. Wir haben hier schon verschiedene Beispiele diskutiert und in Anfragen behandelt, beispielsweise die Bremer Weserstadion GmbH. Das Thema hatten wir auch beim Catering in der Stadthalle bei den Sixdays. Also, es gibt ja durchaus Beispiele dafür, wie man das entsprechend diskutieren und anpassen müsste. Bei all dem gibt es noch keine Ergebnisse, respektive beim Weserstadion ist das erst im Gespräch. Für Gesellschaften wie GmbH und Aktiengesellschaften gilt der Mindestlohn, den wir hier auf Landesebene haben, überhaupt nicht. Das ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, aber es ist eine unbefriedigende Situation. Es kann ja nicht sein, dass es hier quasi blinde Flecken in unserer landespolitischen Gesetzgebung gibt, die genau durch diese Gesetzesprüfung ausgenommen ist, die dieser AG zugrunde liegen.

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Das ist doch nichts Neues, das war doch vorher bekannt!)

Wenn wir unsere Aktiengesellschaften nicht steuern können, dann müssen wir uns überlegen, ob wir deren Verfasstheit ändern. Ich halte es in keiner Weise für vertretbar und gedeihlich, dass man hier machen kann, was man will.

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Am besten VEB!)

Bei der BLG gibt es beispielsweise Subsubsubunternehmen, die zum Teil auch unter die Bereiche Sicherheit und Reinigung fallen.

Ich möchte unbedingt noch auf einen Punkt hinweisen: Der Mindestlohn ist auch deshalb so wichtig, weil er Entgeltgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen herstellen muss. Gerade Frauen arbeiten für diese miserablen Löhne. Ich möchte noch einmal sagen, dass das gerade bei der Vergabe im Reinigungsbereich existenziell nicht vertretbar ist. Darunter fallen natürlich auch Gesellschaften wie die BLG.

Für nicht stichhaltig halte ich übrigens die Argumentation und die Antwort hinsichtlich der berüchtigten Mischtätigkeiten. Der Magistrat Bremerhaven vergibt Aufträge an Postdienstleister, die keinen Mindestlohn zahlen. Das hatten wir hier auch schon diskutiert. Die Beschäftigten erledigen ja nur zu 20 Prozent öffentliche Aufträge. Das wird dann durch entsprechende Zuschläge, wenn es diese Fälle betrifft, ausgeglichen. Da versteigt man sich doch zu der Antwort, alles andere dürfte man nicht. Die Forderung, der Auftragnehmer müsse generell Mindestlohn zahlen, sei eine unzulässige Eignungsanforderung. – Genauso steht es in der Senatsantwort.

Da fragt man sich: Wie ist das denn mit anderen Bestimmungen des Vergabegesetzes? Das verweist ja auf die internationalen Arbeits-, Vergabe- und Organisationsvorschriften, die darüber hinausgehen. Was ist dann mit der Einhaltung dieser ILO-Normen oder der Frauenförderung? Was ist denn mit der Ausbildungsverpflichtung? Daran hängt ja eine ganze Menge. Da kann man ja auch nicht sagen: Na ja, dieses Unternehmen macht das zu 20 Prozent und zu 80 nicht; das wird mit irgendeinem Zuschlag ausgeglichen. Das funktioniert ja nicht.

Also, wir haben durchaus Gründe, warum wir genau das in das Tariftreue- und Vergabegesetz mit hineingenommen haben. In Paragraf 18 können Sie das sehr genau nachlesen. Wir können doch zu den Unternehmen nicht sagen, dass es uns nicht interessiert, ob sie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit betreiben, Frauenförderung machen oder nach Kriterien der guten Arbeit funktionieren.

(Glocke)

Ich muss zusammenfassend sagen, dass ich mit der Geschwindigkeit nicht zufrieden bin. Es ist richtig, dass hier Neuland betreten worden ist. Ich möchte

auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir nicht wissen, mit welcher Art von Gesetzgebung zum Mindestlohn wir auf Bundesebene zu rechnen haben. Das ist immer noch offen. Interessant wird sein, wie das Gesetz formuliert wird. Womöglich sind wir mit genau denselben Problemen konfrontiert, die wir hier auf der Landesebene haben. Wir müssen das weiter kritisch beobachten; denn wenn wir keinen Mindestlohn bekommen, halte ich das für ein Desaster. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster hat das Wort der Kollege Willmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.