Protokoll der Sitzung vom 28.09.2011

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

(Abg. Frau S c h m i d t k e [SPD]: Nein, danke!)

Eine weitere Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Piontkowski! – Bitte sehr!

Ich habe auch noch eine Zusatzfrage, und zwar haben Sie gesagt, die Bereitschaft muss erhöht werden, dass die Kinder überhaupt eine Anzeige machen oder einen Vorfall bei Vertrauenspersonen anzeigen. Welche Konzepte haben Sie, um die Anzeigebereitschaft der Kinder zu erhöhen? Gibt es irgendwelche Präventionsveranstaltungen, die sich nicht nur an die Lehrer, sondern auch an die Kinder richten?

Bitte, Frau Senatorin!

Aber selbstverständlich! Das beginnt in der Grundschule, das beginnt mit Besuchen in Beratungsstellen, und auch im Unterricht gibt es Möglichkeiten anzusprechen, was ich in solchen Situationen tun muss. Das sollte eigentlich schon in der Kita beginnen, ich denke, da gibt es auch ähnliche Veranstaltungen. Das ist ein Element des Unterrichts, in der Grundschule beginnend.

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es spezielle Vertrauenspersonen, an die sich die Kinder wenden können, außerhalb des Lehrkörpers?

Bitte, Frau Senatorin!

Außerhalb des Lehrkörpers sind es die genannten Institutionen, also Beratungseinrichtungen wie Schattenriss, das Bremer Jungenbüro oder künftig das regionale Beratungsunterstützungszentrum, das ein Anlaufpunkt ist, in dem die schülerbezogene Beratung sitzt. Man kann dort hingehen, ohne dass das jemand in der Schule erfährt. Manchmal sind solche Einrichtungen ja auch besser, andererseits erfasst man wahrscheinlich einen Teil der Probleme nicht, wenn die Schwellen zu hoch sind.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Bevor ich die sechste Anfrage aufrufe, darf ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine elfte Klasse des Gymnasiums Obervieland, die Klasse 9 e der St. Johannis-Schule und Teilnehmer der Innova-Privatakademie begrüßen. – Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Arbeitsbedingungen für Taxifahrer/-innen im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jägers, Reinken, Pohlmann, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Jägers!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Entgelte und Arbeitsbedingungen für Fahrerinnen und Fahrer liegen der vom Senat genehmigten Fahrpreiserhöhung für Taxis zugrunde?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, die Konzessionierung von Taxis im Land Bremen an die Zusicherung von Mindestarbeitsbedingungen und -entgelten zu binden und sich dabei beispielsweise an dem im Tariftreuegesetz genannten Mindestlohn zu orientieren?

Drittens: Sieht der Senat darüber hinausgehende Handlungsoptionen zur Absicherung und gegebenenfalls Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Beschäftigten des Taxengewerbes im Land Bremen?

Diese Anfrage wird von Herrn Staatsrat Prof. Stauch beantwortet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Erhöhung der Entgelte hatte ihren Grund in der Erhöhung der Benzinpreise und der sonstigen allgemeinen Kosten. Keine Rolle spielten dabei die Entgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen der Taxifahrerinnen und Taxifahrer, die dem Senat auch nicht näher bekannt sind. Nach Auskunft der Fachvereinigung Personenverkehr Bremen gibt es in Großstädten bundesweit keine festen Stundensätze für Taxifahrerinnen und Taxifahrer, und zwar unabhängig davon, ob es sich um festangestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder um Aushilfskräfte handelt. Die Entlohnung erfolgt nach dieser Auskunft jeweils prozentual auf der Grundlage des Umsatzes. Dabei könne im Schnitt von einer Umsatzbeteiligung zwischen 35 Prozent und 40 Prozent ausgegangen werden. Somit profitierten die Fahrerinnen und Fahrer von der jüngsten Anhebung des Beförderungsentgelts. Nach einem 1989 gekündigten und bisher nicht ersetzten Tarifvertrag für das Taxigewerbe des Landes Bremen hat der Lohn für eine zwölfstündige Arbeitsschicht einmal zwölf D-Mark und 30 Prozent aus der Tageseinnahme betragen. Als Mindestgarantiebetrag pro Schicht wurde danach täglich 70 D-Mark an Werktagen sowie 100 D-Mark an Feiertagen garantiert. Dass es zu keiner Ersetzung des Tarifvertrages gekommen ist, dürfte auf den Umstand zurückzuführen sein, dass die Beschäftigten dieser Branche nur in äußerst geringem Maße gewerkschaftlich organisiert sind. Zu Frage 2: Die Voraussetzungen einer Erlaubnis für den Verkehr mit Taxen sind im Personenbeförderungsgesetz geregelt, das als gewerberechtliche Ordnung für den Straßenverkehr hauptsächlich Fragen der Verkehrssicherheit und des Verwaltungsverfahrens reguliert. Sinn und Zweck der Konzession ist danach die Wahrung des öffentlichen Verkehrsinteresses, Kundenschutz im Rahmen des ÖPNV. Eine Bindung der Konzessionierung von Taxen an die Zusicherung von Mindestarbeitsbedingungen und -entgelten sieht das Personenbeförderungsgesetz dagegen nicht vor. Zu Frage 3: Der Senat sieht keine weiteren Handlungsoptionen zur Absicherung und gegebenenfalls Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Beschäftigten des Taxengewerbes im Land Bremen. Staatliche Mindestarbeitsbedingungen lassen sich nur in engen rechtlichen Grenzen durchsetzen. Es gelten die Voraussetzungen des Verfahrens der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz sowie die Regularien des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Die Voraussetzungen für diese Verfahren liegen jedoch nicht vor und wären im Übrigen nicht auf Landes-, sondern auf Bundesebene durchzusetzen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn man mit den Fahrern spricht, hört man, dass sie sich beklagen, sie verdienen etwa fünf bis sechs Euro in der Stunde, und wenn sie die Schicht beenden, müssen sie danach noch zum Amt gehen und aufstockende Leistungen beantragen, also vom Staat, vom Land und der Stadt noch Geld holen. Würde sich ein gesetzlicher Mindestlohn nicht auch an dieser Stelle segensreich auswirken?

Bitte, Herr Staatsrat!

Natürlich! Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre auch in diesen Fällen sehr gut, nur die Instrumente bestehen dafür zurzeit nicht. Das Personenbeförderungsgesetz geht immer nur auf die individuelle Konzessionierung ein. Man kann höchstens etwas über die persönliche Zuverlässigkeit regeln, dann müssten aber ganz gravierende Verstöße vorliegen.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ein gravierender Verstoß wäre sicherlich auch ein Verstoß gegen gesetzliche Regelungen wie einen gesetzlichen Mindestlohn, teilen Sie diese Eischätzung?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wenn das ganz besonderes Gewicht hat! Im Übrigen sind bei der Konzessionierung die Fachgewerkschaften beteiligt, die Fachgewerkschaften werden immer vor Erteilung einer Konzession angehört. Es wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, wenn die Fachgewerkschaften besonders gravierende Fälle der Konzessionsbehörde vortragen würden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Geflügelfabrik Wiesenhof. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jägers, Frau Ryglewski, Hamann, Tschöpe und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Jägers!

Wir fragen den Senat: Erstens: Bezieht das Land Bremen beziehungsweise die Stadtgemeinde Bremerhaven mittelbar oder unmittelbar Produkte des Geflügelzuchtkonzerns Wiesenhof? Zweitens: Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, dass der oben genannte Konzern oder von ihm beauftragte Subunternehmer gegen ILO-Kernarbeitsnormen, Lohnund Sozialdumping, und Tierschutzgesetze verstoßen? Drittens: Welche Einflussmöglichkeiten sieht der Senat, um Missstände abzubauen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Senat sind keine konkreten Tatsachen bekannt, aus denen sich ergibt, ob mittelbar oder unmittelbar Produkte des Geflügelzuchtkonzerns Wiesenhof vom Land Bremen beziehungsweise von den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bezogen werden. Aufgrund der Marktposition des Geflügelzuchtkonzerns Wiesenhof ist es jedoch nicht auszuschließen, dass Produkte vom Geflügelzuchtkonzern Wiesenhof in Einrichtungen des Landes Bremen beziehungsweise der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven verarbeitet werden.

Zu Frage 2: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Geflügelzuchtkonzern Wiesenhof oder von ihm beauftragte Subunternehmen gegen ILOKernarbeitsnormen, Lohn- und Sozialdumping, und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Firma hat ihren Sitz in Niedersachsen und betreibt im Land Bremen keine Unternehmung, die mit Tierhaltung beziehungsweise mit der Schlachtung von Tieren zu tun hat. Dem Senat liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor, dass im Land Bremen Subunternehmen mit der Firma Wiesenhof in Verbindung zu bringen sind.

Zu Frage 3: Der Senat sieht unter Verweis auf die Antwort zu Frage 2 keine Einflussmöglichkeiten auf den Geflügelzuchtkonzern Wiesenhof oder deren Subunternehmer, um eventuelle Missstände abzubauen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Manchmal hilft ja Fernsehen, nicht immer, aber manchmal! Am 31. August gab es eine Fernsehsendung, die die Praktiken in diesem Unternehmen noch einmal aufgezeigt hat. Es war eine sehr gute und für mich sehr bedrückende und erschreckende Sendung, wie da mit Menschen und mit Tieren umgegangen wird, das ist schon wirklich schwierig. Es fehlen einem schon die Worte, wenn man die Bilder vor Augen hat.

Es sind Informationen von Arbeitnehmern preisgegeben worden, die sagen, wir arbeiten hier für fünf Euro pro Stunde. Wenn Sie diese Informationen gehabt hätten, wäre Ihre Antwort zur Frage 2 immer noch so ausgefallen, oder finden Sie nicht auch, dass ein Lohn von fünf Euro pro Stunde bei Tariflöhnen, die über neun Euro liegen, schlicht sittenwidrig ist und damit gegen alle Vorstellungen verstößt, die wir wahrscheinlich teilen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ihre Aussagen zu Löhnen um fünf Euro teile ich. Der Senat hat aber keine Erkenntnisse, ob das beim Geflügelzuchtkonzern Wiesenhof der Fall ist, das ist das Thema. Er liegt außerdem in Niedersachsen, und wir können dies auch nicht überprüfen, das liegt außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die großen Handelskonzerne in der Schweiz haben nicht nur Boykottaufrufe gestartet, sondern auch durchgeführt. Wenn es in Bremen einen solchen Boykottaufruf gäbe, würde der Senat ihn unterstützen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Senat mit Boykottaufrufen dieser Art befasst, das ist auch nicht Sache des Senats.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Kooperationsvertrag PD Oldenburg – Uni Emden/Leer“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Abgeordneter Hinners!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat den von der Polizeidirektion Oldenburg mit der Universität Emden/Leer am 14. September 2011 abgeschlossenen Kooperationsvertrag zur engeren Zusammenarbeit und gegenseitigem Austausch im Bereich der IT-Sicherheit?