Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Aktuell ist es so – ich habe mich noch einmal erkundigt und belehren lassen –, dass dieses Programm auf Bundesebene weitergeführt wird. Das ist sehr positiv. In dem Zusammenhang möchte ich auch sagen, dass wir damit unseren Antrag zurückziehen. Er ist obsolet geworden. Ich möchte das damit unterstützen. Wir werden Ihrem Antrag selbstverständlich zustimmen! – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächste hat das Wort Frau Kollegin Tuchel.

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Mich freut es sehr, dass die Fraktion DIE LINKE ihren Änderungsantrag zurückgezogen hat, dass sie das so gesehen haben und unseren Antrag unterstützen. Ich hoffe, dass die Fraktion der CDU diesen Antrag auch unterstützt. Es geht um die Abschaffung der noch bestehenden ausländerrechtlichen Arbeitsverbote und Beschränkungen für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte auf Bundes- und Europaebene.

Ich sage deutlich: Im Kern geht es uns, der SPD, um die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, um den Zugang aller Flüchtlinge und Bleibeberechtigten zur Arbeitsförderung nach Sozialgesetzbuch II und die Abschaffung der sogenannten Vorrangprüfung. Es geht uns auch um die Fortsetzung, die Absicherung des ESF-Bundesprojektes Bremer und Bremerhavener Integrationsnetzwerk, das ganz tolle, ganz hervorragende, sehr professionelle Arbeit geleistet habt.

Für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte sind der Arbeitszugang und die Inanspruchnahme der Arbeitsförderungsmaßnahmen seit Jahrzehnten rechtlich beschränkt beziehungsweise ausgeschlossen, und diese Barrieren beim Zugang zu einer Erwerbstätigkeit sind nicht länger hinnehmbar.

Die Aufhebung der Arbeitsverbote und anderer Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt und die Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt sind daher dringlich geboten. Ich werde an dieser Stelle nicht mehr wiederholen, was meine Vorredner schon gesagt haben.

Ich freue mich sehr, dass zwischenzeitlich – dieser Antrag wurde im August auf den Weg gebracht – die Finanzierung des Binnennetzwerkes bis Ende 2014 gesichert werden konnte. Natürlich sollen die Qualifizierungsmodule und Angebote für Asylbewerber und Geduldete weiterhin Bestandteile des Programms bleiben. Die Absicherung des Bundesprogramms soll einen Beitrag zur Sicherstellung des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte leisten. Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ist die Nutzung aller Fachkräfteressourcen volkswirtschaftlich notwendig, um das Wohlstandsniveau nachhaltig zu sichern. Das sehen die Vertreter der Wirtschaft. Dieses Argument müsste für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte gleichermaßen zutreffen.

(Beifall bei der SPD)

Die mitgebrachten Qualifikationen stellen einen volkswirtschaftlichen Wertezuwachs ohne vorherige Investitionen in die schulische und berufliche Ausbil

dung dar, der aber nur wirksam wird, wenn diese Qualifikation genutzt wird. Das Brachliegenlassen von Qualifikationsressourcen kommt einer Verschwendung gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Werte gleich. Durch erzwungene Arbeitslosigkeit, durch die erzwungene Berufsferne verschlechtern sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und dem Arbeitseinkommen dauerhaft.

Lange Erwerbspausen erschweren den Wiedereinstieg in die Berufswelt. Vorbehalte von Arbeitgebern wachsen, Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten sinken und Fachwissen veraltet. Wo Flüchtlinge keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sollte ihnen eine solche ermöglicht werden, damit sie möglichst schnell und nachhaltig in den regulären Arbeitsmarkt eintreten können.

All die von mir genannten Argument sprechen für die gesellschaftliche und arbeitsmarktpolitische Nachhaltigkeit und eröffnen Asylsuchenden und Bleibeberechtigten im Land Bremen eine realistische Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Das Land Bremen hat sich im vergangenen Jahr bereits einer Initiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bundesrat angeschlossen. Dies halten wir nach wie vor für richtig. Die geplante Senkung des Arbeitsverbots auf drei Monate im Entwurf des Koalitionsvertrags kann aus meiner Sicht nur ein weiterer Schritt hin zu einer vollständigen Abschaffung sein. Mehr als dieser Kompromiss scheint mit der CDU momentan nicht möglich zu sein. Das bedauere ich sehr.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir bitten um Unterstützung unseres Antrags! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grönert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention dürfen in dem Bundesland, in dem sie leben, vom ersten Tag an eine Arbeit und eine Wohnung suchen. Sie haben Anspruch auf Hartz IV und andere Sozialleistungen, auf Arbeitsförderungsmaßnahmen, und sie haben auch Zugang zu den Sprachkursen. Das gilt zum Beispiel für die 50, eventuell sogar 100 Syrer, die Bremen in den nächsten Monaten als sogenannte Kontingenzflüchtlinge zusätzlich zu all den anderen Flüchtlingen aufnehmen wird. Ich habe den Eindruck, dass diese wichtige Tatsache durch die allgemeine

Aussage, dass hier keiner arbeiten dürfe, einfach vergessen wird. Es sollte aber nicht immer alles nur schlechtgeredet werden, meine Damen und Herren. Flüchtlinge, deren Status aus verschiedenen Gründen nicht so eindeutig geklärt ist, dürfen seit diesem Sommer nach nur noch neun beziehungsweise zwölf Monaten in Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Ja, für einen Teil von ihnen gilt dann vier Jahre lang die Vorrangprüfung, durch die innerhalb von zwei Wochen durch die Jobcenter geklärt werden muss, ob nicht eine andere bevorrechtigte Person für den angestrebten Job zur Verfügung steht. Leider dauert diese Prüfung in Bremen viel länger als nötig, nicht weil unser Jobcenter die Zeit nicht einhält, sondern weil unsere Ausländerbehörde nicht in der Lage ist, die Klärung zeitnah durchzuführen. Für das aber, was hier vor Ort falsch läuft, sollte die Bremer Regierungskoalition auch selbst und schnell die Verantwortung übernehmen und die Missstände zum Vorteil für die Asylbewerber ändern.

(Beifall bei der CDU)

Demnächst wird laut Koalitionsvertrag der Zeitraum des Arbeitsverbots für alle Flüchtlinge sogar auf nur noch drei Monate reduziert. Doch von einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, wie Sie es mit dem hier vorgelegten Antrag fordern, ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Bund keine Rede. Es scheint dort klar zu sein, dass Menschen, die nach Deutschland flüchten, einen besonderen Status haben. Das vorrangige Anliegen eines Flüchtlings sollte es ja sein, Schutz vor einer lebensbedrohlichen Situation zu finden. Wir gewähren den Betroffenen diesen Schutz auch gerne. Wir geben auch gerne Geld dafür aus, aber es ist nicht in Ordnung, wenn Menschen sich diesen Schutz vielleicht unnötig oder mit falschen Angaben holen wollen. In der Praxis kommt es eben leider immer wieder vor, dass Flüchtlinge nach Deutschland kommen, die in ihrer Heimat zwar glaubwürdig Not leiden, aber deren Fluchtgründe nicht annähernd dem Schutzanliegen der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen. Deshalb sehen es Deutschland und auch die Europäische Union nach wie vor als wichtige Aufgabe an, sich dafür einzusetzen, dass die Lebensbedingungen in den Ländern, aus denen die Menschen zu uns flüchten, so sind, dass Menschen in ihrer Heimat auch leben und nicht nur knapp überleben können. Frau Dr. Mohammadzadeh und im Antrag Herr Reinken – jetzt war es Frau Tuchel – fordern in ihrem Antrag, allen Flüchtlingen vom ersten Tag an den Zugang zur Arbeitsförderung nach dem SGB II zu ermöglichen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das fordern Sie! Ja, das war eine Feststellung, dass Sie das fordern!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir sind begeistert!)

Genau, und sie wollen dafür das Asylbewerberleistungsgesetz gänzlich abschaffen. Aber, wie schon gesagt, schließen wir uns dieser Forderung nicht an.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD: Oh!)

Natürlich weiß aber auch ich, dass es immer wieder unbefriedigenden Lebenssituationen für Flüchtlinge gegeben hat. Schritt für Schritt haben sich die Dinge jedoch in den letzten Jahren unter der CDU-Regierung verbessert. Zuletzt wurde zum Beispiel in diesem Sommer die Möglichkeit für jugendliche Flüchtlinge, eine Ausbildung zu absolvieren, erheblich erleichtert. Das Asylbewerberleistungsgesetz einfach ganz abzuschaffen, halten wir jedoch für den falschen Weg.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir nicht!)

Besser ist es, aufmerksam zu sein und mit der Zeit, je nach aktueller Entwicklung, einzelne Regeln anzupassen, zu erneuern oder eben auch ganz zu streichen.

Als weiteren Antragspunkt äußern Sie den Wunsch, eine Bundesratsinitiative zu starten, damit das ESFBundesprojekt zur Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge auch über 2013 sichergestellt wird. Da dieses ESF-Projekt wegen der hohen Flüchtlingszugangszahlen inzwischen schon bis Ende 2014 verlängert wurde, wie Frau Bernhard schon gesagt hat, betrachten wir Ihre Forderung auch als zu spät und damit eben hinfällig. Zudem wird es nach 2014 für das Bremer und Bremerhavener Integrationsnetzwerk, das BIN, voraussichtlich die Möglichkeit geben, die Arbeit in Bremen über das Programm ISA, Integration statt Ausgrenzung, fortzuführen.

Sollte das nicht gelingen, dann sollten Sie, Frau Dr. Mohammadzadeh und Frau Tuchel oder auch Herr Reinken, sich frühzeitig mit der Frage befassen, ob und wie die Arbeit in Bremen mit Bremer Mitteln weitergeführt werden kann.

Wir lehnen Ihren Antrag ab. Der Änderungsantrag ist zurückgezogen; den brauchen wir nicht mehr abzulehnen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster hat das Wort Staatsrat Professor Stauch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um drei Punkte: erster Punkt ist die Fortsetzung des Integra

tionsnetzwerkes BIN, zweiter Punkt die Wartezeit, dritter Punkt die Vorrangprüfung. Zu dem ersten Punkt kann ich sagen: Die Fortsetzung des Integrationsnetzwerkes ist bis Ende 2014 gesichert. In der Integrationsministerkonferenz und bei den Arbeits- und Sozialministern haben wir darauf gedrungen, dass die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das ist gesichert, und ich gehe davon aus, dass es auch langfristig mit Bundesmitteln der Fall sein wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zweiter Punkt: Wartezeit und Vorrangprüfung! Es sind zwei Gesichtspunkte angesprochen, auf der einen Seite integrationspolitische Gesichtspunkte, auf der anderen Seite arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte. Beides muss man zumindest im Blick halten. Mit der Äußerung, dass das rassistische Regelungen sind, wäre ich vorsichtig. Für diese Regelungen gab es auch inhaltliche Gründe. Man kann darüber streiten. Um welche Personengruppen geht es? Wir haben 3 700 Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis, für die gelten überhaupt keine Einschränkungen, die haben den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Dann gibt es die Personengruppe 900 Asylbewerber und 1 700 Personen mit Duldung. Personen mit Duldung sind solche Menschen, für die es kein Recht zum Aufenthalt gibt, bei denen nur die Vollstreckung der Ausreisepflicht noch nicht umgesetzt wurde. Das ist ein Problem, wenn wir Duldungen haben, die lange Zeit gehen. Eine Ausreisepflicht, die man über lange Zeit nicht durchsetzt, ist keine Ausreisepflicht, das ist eine Verhinderung von Integration. Von daher ist es völlig richtig, diese Fristen zu verkürzen. Das ist im Übrigen auch Ansatz der EU, das wird also auch europaweit durchgesetzt. Ob man dabei bis auf null kommen soll, ist eine Frage. Dann gibt es sozusagen völlig freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Jeder, der in die Bundesrepublik einreist, könnte sofort in den Arbeitsmarkt treten und Arbeit aufnehmen. Sofort! Es ist auch eine arbeitsmarktpolitische Frage, ob man das möchte oder ob es bei einer gewissen Frist bleibt. Die Frage der Vorrangprüfung ist ein Instrument, die auch dazu führt, dass die Bundesagentur überhaupt weiß, um welche Arbeitsplätze es geht. Es geht auch darum festzustellen, welche Arbeitsplätze sind da. Wenn das Instrument ganz weg ist, hat man über ein bestimmtes Segment am Arbeitsmarkt keine Kenntnis mehr bei der Bundesagentur. Dann gibt es also auch keine Ermittlungen mehr zu dem Sachverhalt. Der Antrag ist für mich gut nachvollziehbar, aber man muss auch über arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte nachdenken. Wir sehen, was bei dem Antrag bundespolitisch herauskommt. Ich bin sehr gespannt darauf. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da die Fraktion DIE LINKE ihren Änderungsantrag zwischenzeitlich zurückgezogen hat, stimmen wir jetzt über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD in der vorgelegten Form ab.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/1029 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und BIW)

Enthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Novellierung des Bremer Gesetzes über die Haltung von Hunden