Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Novellierung des Bremer Gesetzes über die Haltung von Hunden

Antrag der Fraktion der CDU vom 27. August 2013 (Drucksache 18/1034)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erste erhält das Wort Frau Kollegin Neumeyer.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer ein Tier hat, weiß, was ein Tier geben kann: Wärme, Gesellschaft, Nähe, aber auch – da spreche ich jetzt meinen Kollegen, den Bauern Herrn Imhoff, an – Eier und Milch.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das hätten Sie absprechen sollen, dann wäre er da gewesen!)

Wer ein Tier halten will, muss sich aber auch bewusst sein, dass er damit eine Verantwortung übernimmt.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Antrag auf Novellierung des Bremer Gesetzes über die Haltung von Hunden in Bezug auf eine Kennzeichnung – –.

(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen])

Sie haben wahrscheinlich eine Tierhaarallergie, Herr Kuhn, oder? Gut, in Ordnung!

Ich fange jetzt noch einmal an: Mit unserem Antrag auf Novellierung des Bremer Gesetzes über die Haltung von Hunden in Bezug auf eine Kennzeichnungspflicht und Registrierungspflicht durch einen implantierten Chip und eine verpflichtende Haftpflichtversicherung rennt die CDU-Fraktion bei den Tierschutzorganisationen offene Türen ein. So ist dies auch schon lange eine Forderung des Deutschen Tierschutzbundes, und auch die Fachpolitikerinnen der Regierungspartei dieses Hauses haben sich hierzu in einer Gesprächsrunde, in der auch der Senat vertreten war, positiv positioniert.

(Zuruf des Abg. S e n k a l [SPD])

Deshalb, Herr Senkal, ist es für mich überhaupt nicht verständlich, dass ich bereits im Vorfeld gehört habe, dass Rot-Grün unseren Antrag komplett ablehnen will. Welchen Stellenwert, Herr Senkal, hat Tierschutz für Sie?

Außerdem ist uns doch allen klar, dass diese Änderung des Gesetzes im Sinne der Gefahrenabwehr eine klare Verbesserung darstellt. So könnten entlaufene Hunde durch die Ermittlung des Halters über den Mikrochip viel schneller ihrem Besitzer zugeführt werden und müssten nicht unnötig lange im Tierheim verweilen,

(Beifall bei der CDU)

was für das Tierheim – das war ja auch eine Frage in der Kleinen Anfrage der SPD – finanzielle Vorteile hätte. Das würde nämlich geringere Kosten für das Tierheim verursachen und damit auch für uns.

Der Mikrochip hat die Größe eines Reiskorns, und die Einsetzung wäre für das Tier sicherlich im Vergleich zu einer unnötig langen Trennung von seinem Frauchen oder Herrchen weniger schmerzhaft. Auch das Aussetzen der Illegalen und der illegale Handel mit gestohlenen Hunden werden hierdurch erschwert.

Die Lücke im Bremer Gesetz, eine verpflichtende Haftversicherung, zu schließen, erachtet die CDUFraktion als dringlich erforderlich. So könnte ein Geschädigter Ansprüche gegenüber dem Halter stellen, ohne dass dieser im Schadensfall finanziell überfordert würde, denn solch ein Vorfall kann sehr teuer werden. Jemand, der nicht versichert ist, würde bis an sein Lebensende zahlen müssen. Wir alle wissen, wie hoch Arztkosten, Schadensersatz bei Sachkosten sein können.

Wenn es für Sie, meine Damen und Herren von RotGrün, noch rechtliche Bedenken bei der Umsetzung der Änderung des Gesetzes gibt, wäre im Sinne des Tierschutzes und der Gefahrenabwehr eine Option, wenn Sie diesen Antrag in das zuständige Ressort überweisen würden.

(Abg. S e n k a l [SPD]: Gesundheit!)

Ja, Gesundheit, ist mir wohl so, aber heute antwortet uns ja der Innensenator!

Aber wenn wir das überweisen würden, könnte man diese rechtlichen Bedenken aus der Welt schaffen.

(Abg. S e n k a l [SPD]: Wenn wir denn rechtliche Bedenken hätten!)

Ich habe ja eben hören müssen, dass Sie in Ihrer Fraktion über eine Überweisung nicht nachgedacht haben. Schade eigentlich!

Wenn Sie diesen Antrag also überweisen würden, würde dieses Problem nicht einfach vom Tisch gefegt, sondern vielleicht aus der Welt geschafft. Andere Bundesländer – ich brauche gar nicht so weit schauen, ich schaue einmal nach Niedersachsen – haben das auch geschafft.

Also, liebe Kollegen und Kolleginnen, ich appelliere auch heute noch einmal an Sie, im Sinne der Gefahrenabwehr und des Tierschutzes noch einmal über diesen Antrag nachzudenken und ihn nicht einfach vom Tisch zu fegen. Es gibt Situationen, in denen Sie sich auf solche Dinge eingelassen haben. Ich habe damals zum Thema Katzenkastration einen Antrag vorgelegt, darüber wurde auch sehr viel diskutiert, vermeintlich auch in der SPD. Der wurde dann auch überwiesen, und wir sind zu einer einheitlichen guten Lösung gekommen. Ich glaube, das könnten wir hier bei der Registrierung und der Chippflicht für Hunde auch. Herr Sükrü Senkal ist da so verbohrt, der hat auch eine Tierhaarallergie.

(Abg. S e n k a l [SPD]: Ich habe einen Hamster gehabt! – Heiterkeit)

Na, immerhin!

Wir könnten im Sinne des Tierschutzes und der Gefahrenabwehr auch hier zu einer vernünftigen Lösung kommen. Ich bin gespannt, Herr Senkal, wenn meine Kolleginnen gleich sprechen, mit welcher Begründung sie diesen Antrag ablehnen, denn ich habe auch in der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der SPD nicht so einen richtigen Grund zur Ablehnung gefunden. Ich freue mich darauf. Vielleicht nehme ich dann auch noch einmal Gelegenheit, da wir nur eine Fünf-Minuten-Debatte haben, und melde mich im Rahmen einer Kurzintervention noch einmal zu Wort. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Kollegin Neddermann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Her

ren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden und auch von Katzen für sinnvoll.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Eine Kennzeichnung, bestenfalls mittels eines kleinen reiskorngroßen Chips, dient beispielsweise zum Nachweis des Eigentums und der Abstammung, Zurückführung entlaufener Tiere zum Besitzer, zur zweifelsfreien Zuordnung des Tieres zum Impfpass oder auch zum EU-Heimtierausweis, der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften oder auch bei Katzen zum Kontrollieren und Öffnen von Katzenklappen in Wohnhäusern nur für die eigene Katze.

Für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ist das Chippen ihres Tieres eine Absicherung, denn wenn ein Tier weglaufen sollte oder gestohlen wird – ja, das kommt auch bedauerlicherweise des Öfteren vor! –, und der Hund dann irgendwo aufgefunden oder ins Tierheim gebracht wird, kann der Besitzer wesentlich leichter ermittelt und das Tier zurückgebracht werden, als wenn das Tier nicht gekennzeichnet oder nicht registriert ist. Die Arbeit im Tierheim könnte durch eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Haustieren entlastet werden, was wiederum dem Land Bremen Geld sparen würde, schließlich ist Bremen verpflichtet, für sogenannte Fundtiere finanziell aufzukommen, und so gut wie alle Tiere, die das Bremer Tierheim aufnimmt, sind eben leider nicht gechippt.

Auch eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Hunde halte ich für eine gute Idee. Für Pferde ist solch eine Versicherung längst Pflicht. Ein Hund kann im Straßenverkehr ebenfalls einen großen Schaden anrichten, wobei dann voraussichtlich eine Summe entstehen könnte, die weitaus höher ist als der jährliche Versicherungsbeitrag.

Was ich im Rahmen dieser Diskussion auch sehr interessant finde: Katzen in Bremerhaven müssen gechippt werden. Bei der Gesetzesänderung zur Katzenkastrationspflicht in der letzten Legislatur wurde eine Chippflicht in Bremerhaven sinnvollerweise direkt mit in das Gesetz aufgenommen, in Bremen aber nicht. Obwohl das gerade bei freilaufenden Katzen sehr vernünftig und zweckmäßig ist, gibt es hierfür leider keine politische Mehrheit.

Seit Juli 2011 müssen laut EU-Recht Hunde, Katzen und auch Frettchen für Reisen innerhalb der EU sowieso gechippt werden. Tierschützer und viele Tierschutzverbände fordern zu Recht, eine generelle Chippflicht in allen Bundesländern einzuführen, um die Zahl von ausgesetzten Tieren zu reduzieren, und auch internationale Tierschutzorganisationen setzen sich für eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ein, denn dadurch könnten das Elend der Straßenhunde in vielen EU-Ländern, der illegale Welpenhan

del und die tierquälerische Massenzucht eingedämmt werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Eine solche Verpflichtung ist also aus unserer Sicht sachlich geboten. Für heute hat es noch nicht mit einem gemeinsamen Antrag geklappt. Ich bin mir aber sicher, dass sich am Ende die Kraft der Argumente durchsetzen wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Auch, wenn ich das Chippen von Haustieren aus tierschutzpolitischer Sicht für sinnvoll halte, müssen wir den CDU-Antrag heute ablehnen, da er ein zentrales staatlich geführtes Register für ungefähr 100 000 Euro fordert. Hinzu kämen Personal- und weitere Betriebskosten, die Bremen einfach nicht aufbringen kann. Es ist außerdem möglich, eine Registrierung in privaten Registern vorzunehmen. Sehr viele Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen in Bremen haben ihre Tiere erfreulicherweise bereits freiwillig chippen und registrieren lassen, zum Beispiel bei der Tierschutzorganisation TASSO oder beim Deutschen Haustierregister, was beides übrigens kostenlos ist. Wir können also an dieser Stelle nur an die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer im Land Bremen appellieren, ihre Hunde chippen und registrieren zu lassen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort Frau Kollegin Peters-Rehwinkel.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ich kann mich, was die guten Dinge dieses Antrages anbelangt, meinen Vorrednerinnen voll und ganz anschließen. Insofern kann ich meinen Redebeitrag entsprechend verkürzen. Ich kann bestätigen, dass die Chippflicht für Katzen bereits besteht und dies auch gut und sinnvoll ist. Es besteht auch die Pflicht für Pferdehalter, ihre Pferde mit einer Haftpflichtversicherung zu versehen. Das ist auch eine sehr wichtige Angelegenheit. So mancher Mensch, der einen Schaden hat oder am Ende den Schadensersatz zahlen müsste, würde damit ins finanzielle Aus geraten. Das kann Hundehaltern ganz genauso gehen.

Was die Chipplicht anbelangt: In der Tat sind einige Tierhalter – da geht es aber mehr um die Züchterlobby – eher gegen das Chippen. Da geht es um die Pferde, und die Züchter möchten sich gerne den „Mercedes-Stern“, das Brandzeichen, erhalten. Das

ist ein bisschen schwierig. An dem Brett wird noch gebohrt.

(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Darüber reden wir aber nicht!)