Die Perspektive für diese Jugendlichen waren aber eben auch: Sie waren in der Schule und auf einmal in der Duldung, zwei oder drei dieser Jugendlichen waren schon auf der Ausbildungsplatzsuche. Wir wissen alle aus Erfahrung, was das heißt, wenn man mit ganz kurzfristigen Duldungen – die Menschen haben ganz kurzfristige Duldungen gekriegt – einen Ausbildungsplatz suchen will: Man kriegt ihn nämlich nicht, und das hat dramatische Folgen gehabt. Das hat nämlich etwas mit Entwurzelung und mit Nichtidentifikation in dieser Gesellschaft zu tun. Das ist eine politische Fehlentscheidung Ende der Neunzigerjahre gewesen, an denen leider auch die Bremer Ausländerbehörde und der damalige Innensenator beteiligt waren. Die Folgen müssen wir jetzt wieder auffangen. Da hat sowohl der Kollege Möhle als auch der Kollege Fecker recht: Das ist furchtbar schwierig.
Das heißt überhaupt nicht, dass wir irgendetwas rechtfertigen, was in Richtung Gewalt geht. Das heißt nur einfach, dass diese gesetzliche und aufenthalts
politische Entscheidung Menschen, die hier aufgewachsen sind, hier geboren sind, hier in die Kita gegangen sind, hier zur Schule gegangen sind, auf einmal entwurzelt hat. Man kann sich dreimal fragen: Was passiert mit Menschen, die man entwurzelt und denen man eigentlich sagt, man will sie nicht? Sie fühlen sich auch nicht mehr als Bestandteil dieser Gesellschaft. Das ist das, was mein Kollege Tuncel eben sagen wollte.
Ich bin ganz froh, dass Herr Fecker eben noch einmal darauf hingewiesen hat, dass es natürlich auch Familien gibt, die in ein kriminelles Milieu abgerutscht sind. Da reden wir auch nicht über Ladendiebstahl, das wissen wir alle, das wird hier niemand verharmlosen. Ich möchte noch einmal auf Folgendes hinweisen: Ich habe im Zuge von verschiedenen Beratungstätigkeiten Mädchen und Jungen kennengelernt, die, obwohl sie in diesen Familien waren, einen Schulabschluss und eine Ausbildung gemacht haben. Ehrlich gesagt, finde ich eine Integrationsleistung, in so einer Familie aufzuwachsen und dann so einen Lebensweg zu gehen, zehnmal bewundernswerter als ein Kind, was normal aufwächst, einen deutschen Pass hat, in die Kita, in die Schule geht und eine Ausbildung macht. Ich finde, das muss man auch anerkennen. Diese Jugendlichen gibt es auch, sogar in diesen Familien, die hier immer in einen Topf geworfen werden. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Diskussion zeigt, dass es keine einfachen Antworten auf dieses komplexe Thema gibt, ein Thema, das Bremen seit den Achtzigerjahren begleitet hat. Der Weg dieser Volksgruppe aus der Türkei in den Libanon, der Bürgerkrieg im Libanon, dann die Einwanderung in die Bundesrepublik mit den Schwerpunkten in Berlin, Bremen und Essen hat Fakten geschaffen. Wenn man heute über dieses Thema diskutiert, fragen mich viele: Warum habt ihr das Problem nicht angefasst, warum habt ihr – das ist die populärste Forderung – diese Menschen nicht einfach wieder abgeschoben?
Dazu muss man einfach die Wahrheit wissen – insofern nehme ich auch da die Zeiten meiner Vorgänger mit in den Blickpunkt, auch unter den Zeiten der Großen Koalition ist das nicht anderes gewesen –: Der Libanon hat niemanden zurückgenommen. Nach Auffassung des Libanons handelt es sich um staatenlose Bürger. Es gibt kein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Libanon über die Zurückführung; überhaupt nicht, das heißt, dieses Problem ist in allen Städten gleichermaßen gegeben, in Essen wie in Berlin. Wir müssen also davon ausgehen, dass diese Menschen – egal, in welchem Status
Die Frage ist jetzt: Wie gehen wir damit um? Wir wissen, dass es einen großen Anteil von Kriminellen, überproportional viele, in dieser Gruppe gibt, und dafür habe ich keine Lösung. Wir machen das, was Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz machen. Wir verfolgen die Straftaten, klagen an, verurteilen und inhaftieren. Wenn man aus der Justiz kommt, weiß man, dass viele Karrieren da wieder beginnen, wo sie unterbrochen wurden. Daran, dass man Intensivtäter, das heißt Personen, die seit vielen Jahren hochkriminell unterwegs sind, zu guten Menschen machen kann, habe ich meine Zweifel. Viele kommen wieder. Ein Blick in die Personalakten im Strafvollzug zeigt es: Es sind immer die Gleichen. Darauf gibt es keine andere Antwort, als das konsequent weiterzumachen, was wir bisher unter dem Stichwort NullToleranz-Strategie beschrieben haben.
Aber – und ich sage ein deutliches Aber –: Es geht hier um 2 500 Menschen. Das ist nur ein Teil, der im Fokus der Öffentlichkeit steht. Es gibt viele Hunderte von Mädchen, die überhaupt nicht kriminell sind, völlig unauffällig, die in die Schule gehen. Das ist das, was wir fördern müssen, das heißt den Ausstieg aus dieser Entwicklung. Das gilt besonders für Jungen, die dann nicht mehr ihre älteren Cousins, die schon in Oslebshausen gewesen sind, als Vorbild haben, sondern die selber auf eigenen Beinen stehen, denen man helfen muss, ihre Schule abzuschließen, einen Ausbildungsvertrag zu schließen. Nur so sehe ich eine Chance, dieses Problem langfristig anzugehen. Das bedeutet natürlich auch, dass wir die Polizei dabei nicht alleinlassen können.
Das ist keine lösbare polizeiliche Aufgabe, sondern – das ist hier eigentlich auch in der Breite des Hauses gesagt worden – wir brauchen viel mehr Integrationsmaßnahmen, wir brauchen Soziales, wir brauchen Bildung, die sich dieses sozialen Problems gemeinsam annehmen. Wir wissen, es gibt einen Zusammenhang. Den kann ich nicht in Millimetern messen, aber ich weiß: Dort, wo die Integration am schlechtesten gelungen ist, ist auch das Potenzial für Kriminalität am höchsten. Das hat gar nichts mit einzelnen Volksgruppen zu tun, sondern das ist überall so, wo man solche Strukturen vorfindet.
Deswegen sage ich: Es führt kein Weg daran vorbei, wir müssen weitermachen, auch wenn es in Bremen Nord beim Projekt „Pro Düne“ offensichtlich Probleme gibt. Es kommt vielleicht auch darauf an, dass man die Richtigen einsetzt, um Kontakt aufzunehmen. Nicht jeder hat diese Fähigkeit. Wir sollten nicht den Fehler machen, dass man, wenn ein Projekt so stottert wie in Bremen-Nord, gleich sagt: Das ist strukturell bedingt, und wir müssen, können das Ganze dann wie das Kind mit dem Bade ausschütten. Nein, im Gegenteil, wir müssen nachsetzen, wir müssen schauen, was ist da falsch gelaufen, und wir müssen diese Dinge weiter vorantreiben.
Ich kann eigentlich nur bitten, dass alle dieses Thema in der gebotenen Gelassenheit angehen. Es geht nicht darum, Straftäter zu beschönigen und zu sagen: Weil es Ausländer sind, verfolgen wir es nicht. Nein, im Gegenteil, es muss konsequent gehandelt werden, das gehört dazu, aber wir müssen auch darauf achten, dass die große Mehrheit – da denke ich insbesondere an die Kinder und Jugendlichen aus diesen Familien – bei uns überhaupt eine Chance bekommen. Das bedeutet auch, dass wir sie da begleiten müssen. – Danke sehr!
Die Bürgerschaft nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1056, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Arbeitsverbote für Flüchtlinge abschaffen, Arbeitsmarktzugang sicherstellen – ESF-Bundesprojekt fortführen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 22. August 2013 (Drucksache 18/1029)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein zentrales Feld der Integration. Die Integration der Flüchtlinge wird an den entscheidenden Schaltstellen erschwert beziehungsweise behindert. Seit Jahrzehnten unterliegen Flüchtlinge in Deutschland menschenrechtswidrigen Beschränkungen, unter anderem der Auflage, nicht arbeiten zu dürfen. Unser Antrag will dieses Handicap abschaffen, denn solange diese Gesetzeslage fortbesteht, sind den Ausländerbehörden auf Landesebene die Hände gebunden.
Wir wissen, dass der Zugang zu Bildung, zu Arbeit, zu Gesundheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben das A und O für echte Integrationschancen – gerade haben wir an Kinder und Jugendliche aus diesen Familien angesprochen – und eine wichtige Perspektive ist. Anstatt des Nichtstuns wollen wir den Menschen ein normales Leben mit eigenem, sogar selbst erarbeitetem Einkommen in Aussicht stellen.
Dafür ist aber notwendig, das Arbeits- und Ausbildungsverbot und das an die Dauer des Aufenthalts gebundene Arbeitsverbot komplett abzuschaffen. Zwar beabsichtigt die neue Bundesregierung laut dem Koalitionsvertrag, den Zugang zum Arbeitsmarkt zukünftig nach drei Monaten zu erlauben, jedoch ist auch die Vorrangprüfung ein alter Zopf, der abgeschnitten werden muss und der sich auch in der Praxis als Kernproblem in diesem Bereich herausstellt.
Das ist sozusagen die Kernforderung unseres Antrags. Der letzte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu Arbeit und Bildung spricht auch die Empfehlung aus, dass die Beschäftigungsverbote für Flüchtlinge oder Maßnahmen wie die Vorrangprüfung auf mögliches diskriminierendes Potenzial hin zu untersuchen und zu verändern sind. Also, ich habe die Hoffnung, und ich warte ab und hoffe, dass es bei der neuen Bundesregierung tatsächlich vielleicht die Bereitschaft gibt, diesen Tatbestand abzuschaffen, wie es auch im Koalitionsvertrag auf Seite 102 steht. Vielleicht geht man sogar den Weg, die Vorrangprüfung zu korrigieren.
Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang aber auch, Projekte im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge nicht, wie ursprünglich angekündigt, auslaufen zu lassen, sondern langfristig abzusichern. Von dem Bremer und Bremerhavener Integrationsnetzwerk wissen wir, dass es erstklassige Arbeit leistet. Auch die Evaluationen in diesem Bereich zeigten, dass es insbesondere bei der gesellschaftlichen Integration der Flüchtlinge eine unverzichtbare Arbeit leistet.
Erfreulicherweise wurde aktuell für 2014 an einer neuen Lösung gearbeitet. Da ist in Aussicht gestellt, dass es eine Verlängerung gibt. Aus meiner Sicht ist die langfristige Planung dieser Projekte von großer Bedeutung, denn alle Qualifizierungsmaßnahmen, alle Qualifizierungsbausteine müssen erhalten bleiben, sie dürfen nicht abgeschmolzen und es darf nicht an ihnen gekratzt werden.
Wichtig in diesem Bereich ist die Anknüpfung in der Praxis, die Kooperation mit der Wirtschaft und mit Bremer Betrieben. Das ist das eigentliche Erfolgsrezept dieses Projektes, wie man mit diesen verschiedenen Einrichtungen zusammengekommen ist.
Ich bin der Meinung, dass wir in Bremen selber die Weichen in die richtige Richtung stellen sollten. Wenn es um zukünftige Ausgestaltung des neuen Landesarbeitsmarktprogramms geht, sollte diese Zielgruppe, die Zielgruppe der Flüchtlinge und Bleibeberechtigten, als Querschnittaufgabe in diesem Bereich verankert werden. Die Qualifizierungsfragen dürfen nicht an den aufenthaltsrechtlichen Fragen scheitern.
Zu dem Änderungsantrag der LINKEN ist Folgendes zu sagen: Diesen Antrag werden wir ablehnen! Wir haben gerade gestern eine Serie von Haushaltdebatten hinter uns. In Bremen gehen wir bis an die Grenze des Menschenmöglichen, um die Situation und die Selbstbestimmungsrechte der Flüchtlinge zu verbessern.
Wie bereits gesagt, wir haben eine Perspektive für 2014, aber wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass dieses Projekt verlängert wird. Richtig ist, dass solche Projekte immense Finanzierungsbrüche erleben mussten, was die Diskontinuität in diesem Bereich betrifft. Das ist ein Risiko, aber wir müssen diesem Risiko in die Augen schauen. Wir werden uns dafür einsetzen. Ich hoffe, dass ich Ihre Zustimmung für unseren Antrag gewinnen kann, denn mit diesem Antrag werden wir ein wichtiges Signal ins Land senden können für Integration auf dem Arbeitsmarkt, für Teilhabe, für Menschenwürde und insbesondere für Selbstbestimmung der Flüchtlinge. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Arbeitsverbot für Flüchtlinge gehört zu den Fällen, wo man sich immer wieder fragt: Was soll das eigentlich? Wie kann es ein Gesetz geben, dass Menschen, die hier integriert werden sollen, hier nicht arbeiten dürfen? Was ist das überhaupt für ein Menschenbild, das das in der Weise definiert?
Denn in der Realität wirken alle Arbeitsverbote ja nicht darauf hin, dass Arbeit wirklich verhindert wird. Es wird nur im illegalen Bereich getan, und das kann letztendlich nicht die Perspektive sein. Sie verhindern das Arbeiten unter legalen, vollwertigen, mit Rech
ten versehenen Bedingungen. Sie weisen quasi bestimmten Gruppen von Menschen per Gesetz eine niedere Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu, und das macht sie ungeschützt, das macht sie billig, und das macht sie angreifbar, und das ist unerträglich!
Das gilt auch für den sogenannten nachrangigen Arbeitsmarktzugang. In Deutschland wurde 1927 das Inländerprimat eingeführt. Da sieht man einmal, wie lange das eigentlich schon existent ist. Es blieb Grundlage der Ausländerpolizeiordnung im Nationalsozialismus, und es wurde 1965 mit dem Ausländergesetz wieder bestätigt. Es ist bis heute die Grundlage der Vorrangprüfung, bei der geprüft wird, ob tatsächlich kein Deutscher da ist, der genau diesen Job ausführen kann. Das ist eine rassistische Regelung, gegen die die Flüchtlingsorganisationen mit Recht seit Langem Sturm laufen. Es ist deshalb völlig richtig, wenn der Antrag der Koalition diese Abschaffung aller noch bestehenden Arbeitsverbote und die Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt fordert.
Die Große Koalition in Berlin ist in dieser Hinsicht nicht so richtig fortschrittlich. Es ist richtig, dass die Frist jetzt von neun auf drei Monate verkürzt werden so, aber am Prinzip der Nachrangigkeit wird ja bislang nicht gerüttelt. Wir können nur hoffen, dass das in Zukunft anders wird, und es wäre vielleicht eine gute Idee, das auf die Ebene einer Bundesratsinitiative zu heben.
Was das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktrechtlichen Unterstützung für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte anbelangt, ist es so, dass der Bundesrat bereits aktiv geworden ist und am 20. September beschlossen hat, die Bundesregierung aufzufordern, dieses Programm weiterzuführen. Ein ESF-Programm kann natürlich die Diskriminierung nicht beenden, aber es hat sich sehr bewährt, Flüchtlinge und Bleibeberechtigte wenigstens innerhalb ihrer Möglichkeiten zu Erwerbsarbeit, Qualifizierung, Beratung et cetera zu verhelfen, und auch hier in Bremen ist es außerordentlich erfolgreich. Es ist nun so, dass dieses Projekt nach neuestem Stand tatsächlich weiter gefördert werden soll. Ich bin nicht der Meinung meiner Vorrednerin, die gesagt hat: Wir haben so einen knappen Haushalt, insofern hätten wir das hier gar nicht mit reinnehmen können. Wir hätten durchaus die Möglichkeit gehabt, Landes-ESF-Mittel, die sonst Ende des Jahres verfallen, dafür zu verwenden.
Aktuell ist es so – ich habe mich noch einmal erkundigt und belehren lassen –, dass dieses Programm auf Bundesebene weitergeführt wird. Das ist sehr positiv. In dem Zusammenhang möchte ich auch sagen, dass wir damit unseren Antrag zurückziehen. Er ist obsolet geworden. Ich möchte das damit unterstützen. Wir werden Ihrem Antrag selbstverständlich zustimmen! – Vielen Dank!