Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Erstens, es gibt, wenn man das feststellen kann, eine breite Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern, inwieweit sich energetische Effizienzmaßnahmen finanziell lohnen, ob sie technisch etwas bringen und was die Bürger im konkreten Einzelfall am Sinnvollsten tun können. Diese Verunsicherung lässt sich nur durch eine qualifizierte Beratung überwinden, der die Bürgerinnen und Bürger auch wirklich vertrauen können. Diese Beratung darf zudem nicht nur abstrakt sein, sondern sie muss konkret und vor allem praktisch sein, denn Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen gerade bei komplexen Entscheidungen nicht nur Informationen – das gilt auch für andere Fälle –, sie brauchen insbesondere auch Unterstützung bei der Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen. Auf diesen Aspekt muss bei der Entwicklung von Beratungsangeboten deshalb künftig noch mehr geachtet werden.

Zweitens, eine große Bedeutung kommt deshalb gerade auch den Handwerksbetrieben zu, die mit energetischen Sanierungen beauftragt werden. In Bremen finden gut informierte Bürgerinnen und Bürger ein ausgewiesenes und kontrolliertes Qualitätsnetzwerk von Firmen. Gemessen an der Gesamtzahl von Handwerksbetrieben, ist dieses Qualitätsnetzwerk

aber immer noch relativ klein. Gleichzeitig ist zu hören, dass es außerhalb dieses Netzwerkes nicht selten an der notwendigen Qualität bei den sehr komplexen energetischen Fragen fehlt. Zudem gibt es mitunter offenbar einen Clash von Kulturen, nämlich ein verbreitetes Unbehagen von klassischen Praktikern des Handwerks gegenüber den Eierköpfen von Energieexperten. Diese Defizite und Probleme, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen deshalb unbedingt aktiv von der Politik angegangen werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Drittens spielen Fragen der Energieeffizienz insbesondere im gewerblichen Bereich und bei kleinen und mittleren Unternehmen immer noch eine nachrangige und viel zu geringe Rolle. Vielfach liegt es daran, dass es in diesen Betrieben an einem regelrechten Kümmerer fehlt, der die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Chancen von innen heraus erkennt und vorantreibt. Hier bedarf es deshalb eines speziellen Beratungsangebots, das insbesondere auch aktiv auf die Unternehmen zugeht. Es wäre außerdem zu prüfen, ob bei wirtschaftlichen Fördermaßnahmen des Landes nicht künftig vermehrt Anreize für Energie- und CO2-Einsparungen gesetzt werden können.

(Beifall bei der SPD)

Wenn man das macht, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf man aber auf keinen Fall den Eindruck entstehen lassen, dass durch Energiesparauflagen Hindernisse für diese Fördermaßnahmen aufgebaut werden. Vielmehr ist eine intelligente Politik notwendig, die aufzeigen kann, dass die Verknüpfung von Förder- und Energiesparmaßnahmen doppelte wirtschaftliche Vorteile schafft. Sie ist kein dirigistisches Übel, sondern eröffnet Chancen. Das sollte, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, auch die Generallinie unserer gesamten Klimaschutzpolitik sein. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt zwei ausgesprochen interessante Fachvorträge über die Rolle Bremens bezüglich notwendiger Klimaschutzmaßnahmen und -aktionen gehört. Sie wissen aus vergangenen Debatten, dass meine Fraktion und ich vollständig mit Ihnen übereinstimmen, wenn es um die Frage des Klimaschutzes geht. Das ist eines der drängendsten herausragenden Themen der Menschheit. Die Existenz der Gattung Mensch auf diesem Planeten

ist so, wie wir sie kennen, bedroht, zumindest ihr zivilisatorischer Teil.

Wir sind in einer Situation, in der sich die Ereignisse und der Prozess in einer Weise selbst beschleunigen, dass wir schneller reagieren müssen als das Problem größer wird. Das haben Sie alle mit viel Sachverstand und viel Fachwissen beschrieben. Der Kollege Gottschalk hat intensiv beschrieben, wie wir hier in Bremen dazu beitragen können, damit diese Klimaschutzziele erreicht werden. Da gibt es aus unserer Sicht wenig Dissens, und Sie wissen, dass wir sehr intensiv mitdiskutieren, wenn es um die Frage geht, an welcher Stelle eigentlich was veranlasst wird.

Die Fragen heute sind aber andere. Die erste Frage: Ist dieser Entwurf des Bremischen Klimaschutzgesetzes, der jetzt hier vorliegt, geeignet, um diese Ziele zu erreichen? Dafür, das gestehe ich freimütig, ist mir der Entwurf noch zu unkonkret und noch nicht genügend autorisiert, da würde ich gern warten, bis dieser Entwurf in den Regierungsfraktionen diskutiert worden ist, sodass wir mit den Vorschlägen konfrontiert werden, die dann vielleicht ein wenig anders aussehen, wenn sie uns erreichen.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Gute Idee!)

Wenn ich mir diesen Teil des Gesetzes anschaue, erkenne ich viele gute Absichtserklärungen, immer vor dem Hintergrund des Haushaltsvorbehalts.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Das mögt ihr nicht so!)

Das mögen wir gar nicht!

(Heiterkeit bei der SPD und beim Bünd- nis 90/Die Grünen)

Bei den Fraktionen der Grünen und der SPD ist das vielleicht ein Grund zur Heiterkeit, bei mir ist es das nicht. Wir reden immer über Generationengerechtigkeit, und wenn wir heute nicht genug Geld haben, das Klima von übermorgen zu schützen, dann haben wir ein Problem, und dann müssen wir uns entweder überlegen, woher wir das Geld nehmen, oder wir müssen uns damit abfinden, dass wir das Klima nicht schützen können.

Deswegen finde ich, wenn wir über Klimaschutzmaßnahmen, über Förderprogramme, über die Umrüstung von öffentlichen Gebäuden für Energiesparmaßnahmen und so weiter in Bremen reden, dann müssen wir an bestimmter Stelle auch darüber reden, wie viel Geld wir eigentlich dafür zur Verfügung stellen können. Reicht das Geld, das wir dafür bereitstellen, aus, um eine Wirkung zu zeigen, die des schnelleren Voranschreitens der Klimaprobleme zumindest hier in Bremen Herr wird? Diese Frage wer

den wir dann beantworten, wenn dieses Gesetz in seiner ersten beratungsfähigen Form vorliegt und sich dann die Kollegen der Grünen und der SPD hinsetzen und sagen, was sie eigentlich an öffentlichem und möglicherweise auch an privatem Geld investieren können, um diese Ziele zu erreichen. Diese Ziele zu benennen, ist auch nicht leicht, aber es ist die leichtere Übung. Dafür zu sorgen, dass diese Ziele Substanz bekommen und wahr werden, das, meine Damen und Herren, ist die eigentliche Übung. Da gibt dieser Entwurf noch nicht die richtige Antwort, aber das debattieren wir, wenn es soweit ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sage Ihnen, worüber ich mich persönlich wirklich sehr geärgert habe! Es mag sein, dass das Verbot von Elektroheizungen schon lange besteht, und ich finde es auch notwendig, dass man sagt, diese Heizungen werden nicht mehr neu angeschlossen. In dieser Hinsicht gibt es überhaupt keine Meinungsverschiedenheit. Die interessante Frage für mich ist, ob ein Verstoß gegen dieses Verbot einen Grund geben sollte, eine Grundrechtseinschränkung in ein Gesetz zu schreiben, um diese dann bei einer Gesetzesübertretung tatsächlich durchzusetzen, indem Wohnungen kontrolliert werden dürfen. Das impliziert dieses Gesetz. In Paragraf 13 steht, dass beauftragte Personen Wohnungen zur Umsetzung dieser Gesetze betreten dürfen und möglicherweise sogar sollen. Wenn sie das nicht sollen, braucht man es dort nicht hineinzuschreiben. Baden-Württemberg hat auch ein Gesetz, demzufolge unter anderem Schornsteinfeger beauftragt werden können, einmal nachzusehen, ob in Wohnungen möglicherweise Elektroheizungen betrieben werden.

Mit diesem Gesetzentwurf wird gegenüber der Öffentlichkeit und auch bei mir der Eindruck erweckt, dass Sie bereit sind, allein wegen der Frage, ob eine Elektroheizung neu angeschlossen wird, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einzuschränken! Das ist ein Zusammenhang, den ich nicht für zulässig halte.

(Beifall bei der LINKEN und bei der CDU)

Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich, eine Energiesparpolizei brauchen wir nicht! Das ist genau das Gegenteil von Überzeugungsarbeit, und das wirkt kontraproduktiv. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Lohse.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße

besonders auch die Vertreterinnen und Vertreter der jüngeren Generation oben auf dem Rang, die heute diese Debatte verfolgen wollen! Das Klima verändert sich unaufhaltsam, und es verändert sich nicht zum Vorteil der Menschen, die auf dieser Erde leben. Die Temperaturen steigen an, die Polkappen schmelzen, die Meeresspiegel steigen an, die Wetterextreme nehmen zu. Immer häufiger sehen wir im Fernsehen Ereignisse wie Hurrikane oder Taifune an verschiedenen Stellen des Globus. Wir sehen Dürren und Waldbrände, die häufiger und in ihren Wirkungen verheerender werden. Wir beobachten die Starkregenereignisse, und der Weltklimarat sagt uns, das sind erst die Vorboten dessen, was uns und nachfolgende Generationen erwartet. Ich finde besonders erschreckend, wie schnell man diese TV-Ereignisse wieder vergisst, und man wird dann erneut wachgerüttelt, wenn das nächste Ereignis eintritt. Wir sind hier in Deutschland noch relativ verschont geblieben von solchen Ereignissen, aber nicht völlig. Ich bin im Herbst des Jahres 2012 in Bad Schandau in der Nähe von Dresden gewesen. Ich habe dort gesehen, wie die Menschen nach dem Elbehochwasser, das gerade acht Jahre her war, alles wieder aufgebaut hatten, ihre Kirchen wiederhergerichtet, ihre Museen, ihre Hotels, ihre Häuser. Es war erschütternd zu sehen, dass nur ein halbes Jahr später das nächste Elbehochwasser im vergangenen Frühsommer, alles wieder zunichtegemacht hat. Ähnlich war es an der Donau. Das, meine Damen und Herren, sind die Dinge, über die wir reden müssen, und nicht über die Dinge, über die die CDU hier gesprochen hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Hier in Bremen sind wir besonders verwundbar, Bremen gehört zu den verwundbarsten Regionen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Klimawandel. 90 Prozent der Menschen hier im Land werden von Deichen geschützt. Wenn diese Deiche versagen, dann verlieren diese Menschen ihre Häuser und ihre Heimat. Wir haben Starkregenereignisse erlebt, die zunehmen. Wir sehen die Herbststürme. Im letzten Herbst haben wir alle um das Weserstadion gebangt. Es fehlten wenige Zentimeter, bis das Weserstadion und die Pauliner Marsch in den Weserfluten untergegangen wären. Wir sind auch betroffen von Klimaflüchtlingen, die immer mehr nach Europa kommen. Sie kommen auch nach Deutschland, auch nach Bremen. Diese Menschen haben ein Recht, in ihren eigenen Ländern leben zu dürfen, in ihren Ländern bleiben zu dürfen. Dafür haben wir Verantwortung zu tragen, genauso wie wir Verantwortung zu tragen haben für die nachfolgenden Generationen, für die jungen Menschen, die nach uns kommen, dass wir ihnen eine vernünftige Erde hinterlassen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das sind die Themen, darüber wollen wir reden: Wie schaffen wir es, die dramatischen Veränderungen zu verlangsamen? Wie schaffen wir es, uns vor den Veränderungen zu schützen, die unvermeidbar sind? Welche Chancen haben wir möglicherweise, indem wir auf die erneuerbaren Energien und auf die Energiewende setzen? Deshalb, um diese Dinge zu besprechen, habe ich einen Entwurf für ein Klimaschutz- und Energiegesetz vorgelegt. Ich hätte das gern in einer anderen Weise debattiert, als es heute hier von der CDU auf die Tagesordnung gebracht worden ist, aber so ist es nun einmal. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, wollen die Debatte verweigern. Deshalb versuchen Sie, den Gesetzentwurf zu diskreditieren, Herr Imhoff, und das versuchen Sie mit zwei Punkten: Sie werfen mir Verbote und Bevormundung vor, die Kontrollen haben Sie noch ergänzt. Worum geht es denn bei den Verboten? Lesen Sie einmal nach, was verboten werden soll! Das Verbot der Elektroheizung existiert seit dem Jahr 1991, die Veränderung in dem Gesetzentwurf ist ein Abbau von Verboten. Wir haben das überprüft. Wir haben gesagt, ja, das Verbot der Elektroheizung ist richtig, aber es gibt Fälle, in denen ist es unverhältnismäßig. Da, wo wir Passivhäuser haben, ist es überzogen. In Häusern, die normalerweise keine Wärmequelle brauchen, nur in einem sehr langen, sehr kalten Frostwinter vielleicht einmal eine Zusatzheizung, da lassen wir sie zu. Das ist ein Abbau von Verboten und kein zusätzliches Verbot.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dann werfen Sie mir meinen Kontrollwahn vor, die Strompolizei in die Häuser zu schicken. Die Regelung, die wir hier formuliert haben, lautet, dass die mit dem Vollzug beauftragten Personen berechtigt sind, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnung zu betreten. Wenn das gewollt wäre, dann könnte es längst getan werden, weil das die Regelungen sind, die im Bremischen Energiegesetz stehen. Das hätte schon längst geschehen können. Es ist nicht ein einziges Mal praktiziert worden, weder unter mir noch unter meinem Vorgänger. Daran sehen Sie, wie absurd dieser Vorwurf ist, den Sie mir machen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Warum sollte ich denn etwas, was in geltenden Gesetzen schon steht, in ein neues Gesetz, das ich erst durch die Debatten, durch die politischen Gremien bringen muss, hineinschreiben? Sie müssen sich doch selbst klarmachen, dass das absurd ist. Das geht voll an der Realität vorbei. Ich verwahre mich strikt gegen diese Vorwürfe!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Damit das ganz klar ist: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein extrem hohes Gut, das gilt nicht nur

für Grüne, sondern das gilt für alle demokratischen Parteien, die gerade hier in Deutschland aus der Geschichte gelernt haben. Deshalb haben weder ich noch meine Vorgänger jemals Gebrauch gemacht von dieser Möglichkeit, in die Wohnung hineinzugehen, weil das Betreten der Wohnung immer auch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein muss. Es sind alle milderen Mittel zuerst anzuwenden, da gilt ganz klar der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Beispielsweise kann ich anhand von Belegen und Nachweisen schauen, welche Heizung in einem Haus betrieben wird, dann brauche ich nicht in die Wohnung hineinzugehen. Das Betreten der Wohnung kann immer nur die Ultima Ratio sein, wenn eine akute Gefahr oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung abzuwenden ist.

Natürlich kann man fragen, warum eine solche Klausel in einem solchen Gesetz steht, wenn doch so gut wie nie oder möglicherweise niemals davon Gebrauch gemacht wird. Dann muss man aber auch fragen: Warum hat die Große Koalition im Bund das dort in ihr Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das wir ja mit diesem Gesetz in Landesrecht umsetzen, hineingeschrieben? Warum steht die gleiche Klausel wortwörtlich im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz, in verschiedenen Teilen des Sozialgesetzbuchs und sogar im Weingesetz? Ich könnte Ihnen jetzt ein Dutzend weitere Gesetze vorlesen, worin dieselbe Klausel steht.

Ich erspare Ihnen das, aber ich will Ihnen erklären, warum das darin steht. Ich will Ihnen erklären, warum das darin steht, Herr Imhoff, weil alle diese Gesetze Verbotstatbestände enthalten, die nur in geschlossen Räumen verwirklicht werden können. Um das überwachen zu können, muss den Behörden die Möglichkeit gegeben werden, die Räume zu betreten, wenn andere Mittel versagen, aber noch einmal: Es gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und es kann immer nur die Ultima Ratio sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Was ist nun der eigentliche Gegenstand des Gesetzentwurfes, den wir hier heute diskutieren? Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf Dinge verbindlicher machen, die wir in Bremen begonnen haben. Herr Imhoff, das haben Sie richtig verstanden. Vieles von dem gibt es schon. Es gibt Ansätze, es gibt Regelungen, es gibt auch das Programm, das Klimaschutz- und Energieprogramm. Wir wollen diese Dinge zusammenführen, wir wollen sie mit mehr Verbindlichkeit versehen durch eine gesetzliche Regelung, und wir wollen auch den Zielehorizont erweitern über das Jahr 2020 hinaus. Das ist nicht mehr weit weg. Darum wollen wir den Zielehorizont in Richtung der Jahre 2030, 2040, 2050 erweitern. Wir wollen, dass wir unsere Ziele überprüfen. Das heißt, wir müssen regelmäßig hinschauen, wo wir stehen. Wir müssen ein Monitoring verstetigen, und wir wollen

auch eine regelmäßige Berichterstattung. Der Senat soll zukünftig Rechenschaft ablegen über all diese Fragen, auch, Herr Rupp, über die Frage, ob es ausreicht. Der Senat soll Rechenschaft ablegen, ob wir auf dem richtigen Weg sind, ob wir die richtigen Maßnahmen ergriffen haben oder ob wir über weitere Maßnahmen nachdenken müssen.

Weiter stehen in dem Gesetz Dinge, die die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand betreffen. Es ist ja wohl unstrittig, dass die öffentliche Hand hier eine Vorbildfunktion haben muss. Es geht um Förderprogramme, um andere Akteure zu aktivieren. Das heißt, all das, was auch von der CDU gefordert wird, steht darin. Es stehen auch städtebauliche Konzepte darin, damit wir immer dann, wenn wir Quartiere entwickeln, wenn wir Wohngebiete entwickeln, schauen: Wie können wir von den vorhandenen Ressourcen, von den vorhandenen Energiequellen wie Fernwärme, wie wärmehaltige Abwässer und dergleichen, den bestmöglichen Gebrauch machen?

Schließlich – das haben wir eingangs ausführlich erörtert – geht es um den Vollzug der bundesgesetzlichen Regelung, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, die genau dieselben Regelungen enthalten, Herr Strohmann und Herr Imhoff, die Sie hier am bremischen Entwurf kritisieren.

Meine Damen und Herren, diese Koalition übernimmt Verantwortung, gemeinsam, sie hat es sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen. Sie übernimmt Verantwortung, die Entwicklung zu beobachten, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen, und sie übernimmt Verantwortung, die Menschen hier in Bremen zu schützen, die Menschen in den Ländern der Dritten Welt zu schützen, indem sie sich daran beteiligt, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und auch die Menschen zu schützen, die nach uns kommen, die jüngeren Generationen und die, die noch nicht geboren sind.

Wir wollen Chancen realisieren, beispielsweise durch die konsequente Verfolgung der Energiewende, durch den Ausbau der Offshore-Windenergie konkret hier in Bremen und Bremerhaven. Wir laden die CDU herzlich ein, diese Fragen ernsthaft mit uns zu diskutieren. So, wie es Frau Dr. Schierenbeck und Herr Gottschalk in ihren Wortbeiträgen gemacht haben, würde es dem Thema gerecht werden und würde es der Sache angemessen sein. Ich glaube, das würde auch die Fragen der Menschen auf der Tribüne oben beantworten. Sie wollen wissen, wie es mit der Klimaschutzpolitik weitergeht, deswegen sind sie hier. Sie würden auch von Ihnen gern etwas hören.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Senator, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rupp?