Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Ausdrücklich wird bei allen TV-L-Verhandlungen von den Vorsitzenden – damals von Herrn Möllring, CDU, jetzt von Herrn Bullerjahn, SPD – jeweils als erste Verhandlungsprämisse deutlich gemacht, es wird nicht über die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten, in keinem Bundesland, verhandelt. Das ist dort die Geschäftsgrundlage, übrigens auch für die CDU, zumindest dann, wenn sie sich in der Regierung befindet.

Was Sie hier über das Bundesverwaltungsgericht erzählen, ist nicht die Rechtsauffassung des Senats, wir wollen, dass das Urteil ausgewertet wird. Wir sehen es nicht so, dass das Urteil einen Automatismus zwischen den TV-L-Ergebnissen und der Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten nach sich zieht. Ich habe noch nie von einem höheren Gericht gehört, das in so einer Art und Weise den Gesetzgeber bindet, weil nämlich die dritte Gewalt in aller Regel eine hohe Achtung vor der ersten Gewalt hat und versucht, solche Lagen zu vermeiden.

Im Übrigen muss man auch wissen, dass Beamtinnen und Beamte über alle Statusgruppen hinweg immer noch deutlich mehr verdienen als diejenigen, die den Angestelltenstatus haben und dass die vollständige Übertragung über Jahre hinweg die Effekte immer weiter erhöht, weil nämlich bei den Beamtinnen und Beamten keine Sozialversicherungspflicht besteht, während es bei den Angestellten anders ist. Das heißt, die Übertragung desselben Prozentsatzes auf die Beamtinnen und Beamten führt dazu, dass die Ungleichheit zwischen den jeweiligen Statusgruppen immer weiter auseinandergeht. Schon allein deshalb ist der Senat davon überzeugt, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht so wird interpretiert werden können, wie Sie das hier versuchen aufzubauen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es ist richtig, dass wir im Haushalt 2014/2015 und auch in der Finanzplanung von einer Steigerung der Personalkosten von einem Prozent pro Jahr ausgehen. Die Mitglieder der CDU-Fraktion wissen auch,

dass das nicht mit den Tarifergebnissen gleichzusetzen ist.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist offensichtlich!)

Wir sagen, um ab dem Jahr 2020 das von Ihnen auf dem Papier beziehungsweise proklamatorisch geteilte Ziel, die Schuldenbremse einhalten zu können, zu erreichen, müssen wir uns anschauen, wie sich die unterschiedlichen Ausgabenblöcke im Haushalt – also Personal, Investitionen und konsumtive Ausgaben – in den nächsten Jahren entwickeln können, damit wir es schaffen können, ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr zu machen. Dort gibt es eine Projektionsrechnung, die von diesem einen Prozent ausgeht, und wenn es Tarifabschlüsse gibt, die darüber liegen oder deutlich darüber liegen, dann werden wir das tun, was wir immer gesagt haben, nämlich die zusätzlichen Einsparungen über Personalkosten zu erbringen, die über das bestehende PEP hinausgehen. Das ist die bittere Wahrheit, und sie wird auch nicht anders dadurch, dass Sie sich einfach weigern, sich darüber Gedanken zu machen, wie Sie es denn machen wollen. Wenn Sie diese Finanzplanung nicht akzeptieren, dann legen Sie doch eine Finanzplanung vor, in der Sie eine Personalkostensteigerung von 5 Prozent einstellen, und erzählen Sie mir doch ehrlich, wo Sie es wegnehmen wollen. Davor drücken Sie sich.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ein fünfprozentiger Tarifabschluss, völlig unabhängig davon, ob Bremen dem zustimmt oder nicht, würde sich verheerend auf die Personalwirtschaft auswirken, weil wir zu einem sofortigen Einstellungsstopp kommen müssten. Sie können sich ganz sicher sein, der Senat wird seine Aufgabe in den Verhandlungen mit Sicherheit sehr ernst nehmen, um dafür zu sorgen, dass so etwas nicht passiert. Tarifabschlüsse müssen auch der Lage der öffentlichen Haushalte Rechnung tragen, weil Beamtinnen und Beamte wie auch die Tarifbeschäftigten ein Interesse an einem funktionierenden und nicht immer weiter in die Schuldenfalle laufenden Staat haben.

Wir müssen bei den Verhandlungen, die wir führen, und bei der Übertragung auf Bremen das tun, was Politik ist, nämlich abwägen gegen all das andere. Das ist etwas ganz anderes, als sich hier hinzustellen und zu sagen: Übertragt, aber mit den Folgen, die das hat, egal, was dabei herauskommt, beschäftige ich mich gar nicht! Der Senat hat eine Verantwortung, er muss sich mit den Folgen beschäftigen und am Ende in seiner Verantwortung abwägen, aber nicht jetzt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/1326, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1326 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und BIW)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1311 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU und BIW)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Häusliche Gewalt im Land Bremen

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 21. Januar 2014 (Drucksache 18/1235)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 25. Februar 2014

(Drucksache 18/1281)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Münch.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1281, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Herr Senator, möchten Sie die Antwort mündlich wiederholen? – Das ist nicht der Fall.

Ich gehe davon aus, dass wir in eine Aussprache eintreten wollen. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als ersten Redner rufe ich auf den Abgeordneten Hinners, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine im Auftrag der Evangelischen Kirche Deutschlands im Jahr 2010 durchgeführte Untersuchung ergab, dass über 40 Prozent der befragten Frauen und Männer mindestens schon einmal in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Für die CDU-Fraktion wird damit in einem Bereich, der eigentlich die größte Sicherheit darstellen sollte, ein fürchterlicher Zustand dokumentiert.

Die Gewaltstudie beschreibt auch die unterschiedlichen Facetten der Gewalt. Während Männer häufig gegen die Lebenspartner oder Lebenspartnerin oder gegen die eigenen Eltern gewalttätig sind, sind Frauen häufig gegen die eigenen Kinder gewalttätig oder üben häufig psychische Gewalt aus. Ferner bestätigt die Studie auch, dass Gewalt in allen Bildungsmilieus anzutreffen ist –

(Abg. S e n k a l [SPD]: Ach!)

wer hat eben ach gesagt? –, allerdings mit dem Unterschied, dass Männer aus sogenannten bildungsfernen Schichten des Öfteren zuschlagen und Männer aus dem eher akademischen Milieu zu verbaler oder auch psychischer Gewalt neigen. Im Übrigen gaben 80 Prozent der männlichen Täter an, in der Kindheit selbst Opfer häuslicher Gewalt gewesen zu sein.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat das in der Gesellschaft immer wiederkehrende Thema häusliche Gewalt zum Anlass genommen, im Rahmen einer Großen Anfrage Aufklärung über die Situation in Bremen zu erhalten. Für die ausführliche und umfassende Antwort, Herr Senator, möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken!

Aus der Antwort ergibt sich, dass wir im Land Bremen jährlich zwischen circa 800 bis 900 Strafanzeigen wegen häuslicher Beziehungsgewalt beziehungsweise häuslicher Beziehungsgewalt in der Ehe haben. Circa 80 Prozent der Opfer sind Frauen, davon sind die meisten im Alter zwischen 21 und 30 Jahren. Wenn wir uns jetzt die Straftaten anschauen, die überwiegend vorliegen, dann überrascht es nicht, dass es am häufigsten Körperverletzungsdelikte sind, aber auch Delikte wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, versuchter Mord oder Totschlag oder auch deren Vollendung, die angezeigt wurden.

Meine Damen und Herren, zu den Tatverdächtigen macht der Senat folgende Angaben: Circa 85 Prozent sind männlichen Geschlechts – das verwundert jetzt auch nicht besonders –, davon ist der größte Teil im Alter zwischen 21 und 50 Jahren. Hinsichtlich der Herkunft der Tatverdächtigen sagt der Senat, dass circa die Hälfte deutscher Abstammung sind und die andere Hälfte logischerweise nicht deutscher Abstammung.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Gibt es da nichts Drittes?)

Der Senat teilt ferner mit, dass es eine Dunkelfeldund kriminologische Opferforschung gibt, und auch Erkenntnisse, wie eingangs schon die Erkenntnisse aus der Studie der Evangelischen Kirche, kommen zu dem Resultat, dass circa 30 bis 40 Prozent aller Frauen schon einmal Gewalt in einer Partnerschaft erlebt haben. Meine Damen und Herren, ich meine, das ist ein schlimmes Spiegelbild unserer Gesellschaft!

(Beifall bei der CDU)

Für die CDU-Fraktion ist der dargestellte Umfang der häuslichen Gewalt im Land Bremen ein Alarmzeichen und Anlass dafür, gerade die präventiven Maßnahmen in diesem Bereich deutlich zu intensivieren. Der Senat teilt dazu mit, dass es schon eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ gibt, deren Bericht aus dem Jahr 2011 im Übrigen dieser Großen Anfrage beigefügt war. Im Jahr 2014 soll der nächste Bericht vorgelegt werden. Ich glaube, dass die permanente Vorlage des Berichts schon sehr sinnvoll ist.