Das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz in der Drittmittelforschung halte ich nicht nur für berechtigt, sondern für ausgesprochen wichtig. Es ist ein Gebot unserer demokratischen Verfassung. Die Verantwortung der Wissenschaft gegenüber der Gesellschaft kann nur mit Transparenz mehr Geltung bekommen.
Jetzt wird es Sie wahrscheinlich nicht sehr überraschen, dass ich den vorgelegten Koalitionsantrag für absolut zielführend halte, weil er auch über die reine Information der Öffentlichkeit und die Erweiterung der Öffentlichkeitspflicht nach Paragraf 75 Bremisches Hochschulgesetz, BremHG, hinausgeht. Es wird neben der Darlegung der Veröffentlichung von Drittmittelverträgen auch der Punkt der Sensibilisierung der Studierenden für Forschung und ethische Probleme angesprochen, das halte ich für sehr wichtig. Es muss uns ein zentrales Anliegen sein, dass sich unser akademischer Nachwuchs mit den Folgen und Problemen der Forschung immer auseinandersetzen muss. Insofern bin ich sehr dankbar, dass auch dieser Aspekt in den Antrag aufgenommen wurde.
Meine Damen und Herren, wir haben einen stetig steigenden Anteil drittmittelfinanzierter Forschung an unseren staatlichen Hochschulen. Das ist in erster Linie eine erfreuliche Entwicklung, weil es auch ein Beleg für Akzeptanz und Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen und Forschungsinstitute ist. Hier gilt den Universitäten, den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen unser besonderer Dank, weil sie all das für uns realisieren.
Ein Teil der Drittmittelforschung an unseren Hochschulen ist unternehmensfinanziert, ein im Übrigen kleiner Teil, das ist völlig richtig. Neben den großen Chancen, die hier eröffnet werden, können damit aber
auch Risiken verbunden sein, Risiken, die die Freiheit der Wissenschaft bedrohen. Einseitige Abhängigkeiten und Einflussnahmen Dritter auf Forschungsgegenstände und -ergebnisse oder auch nur der Anschein davon in der Öffentlichkeit müssen verhindert werden, auch im Interesse der Hochschulen.
Dazu bedarf es entsprechender Vorsorge zum Schutz der Freiheit der Wissenschaft und Forschung gemäß unserem Grundgesetz, Transparenz ist dazu das Mittel der Wahl.
Es wird im Fall einer gesetzlichen Regelung jedoch genau zu prüfen und abzuwägen sein, wo die Grenzen der Transparenzregelung verlaufen müssen. In den Kerngehalt gesetzlich geschützter Positionen Beteiligter dürfen und wollen wir nicht eingreifen. Ich bin an dieser Stelle mit unserer Informationsfreiheitsbeauftragten einer Meinung, die gesagt hat, von der Veröffentlichungspflicht darf nur zurückgetreten werden, soweit und solange gesetzlich geschützte Interessen durch die Bekanntgabe beeinträchtigt werden. An dieser Stelle muss aber auch zwingend ihre Grenze liegen, das ist zum Beispiel bei beabsichtigten Patentanmeldungen zumindest vorübergehend der Fall. Das kann urheberrechtlich geschützte oder sonstige gesetzlich geschützte Belange Dritter ebenso betreffen.
Unser geltendes Hochschulrecht ist an dieser Stelle jedenfalls zu schärfen, aber mit Augenmaß innerhalb des rechtlich Möglichen und Angemessenen. Die bereits bestehende Veröffentlichungspflicht im BremHG muss in angemessener Abwägung der Rechtspositionen der Forschung, der Drittmittelgebenden und der Öffentlichkeit durch die oben angesprochene Regelung für mehr Datentransparenz ergänzt werden, das haben in der Tat auch die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt.
Die Einschätzung der LINKEN aber, dass es immer wieder auch Forschungsprojekte für Militär und Rüstung und zahlreiche Verstöße gegen die Zivilklausel gegeben hat, muss ich an der Stelle ausdrücklich zurückweisen.
Das Bild, das hier entsteht, als wären die Universität Bremen und auch die Hochschulen einzig und allein der Rüstungsforschung verpflichtet, stimmt so nicht!
Es ist aber deutlich geworden, dass wir hier klarere und deutlichere Grenzen ziehen müssen und für mehr Transparenz zu sorgen haben, denn es ist völlig richtig, hier sind Informationen nicht so offenge
legt worden, wie es hätte sein müssen. Hierfür benötigen wir ein größeres Problembewusstsein und eine höhere Sensibilität.
Hinsichtlich der konstruktiven Vorschläge in dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind wir bereits in Gesprächen mit den staatlichen Hochschulen. Die Diskussion zeigt allerdings, dass sie sehr problembewusst sind und dass sie sich auch den entsprechenden Transparenzregelungen stellen wollen.
Ich lasse zurzeit im Einzelnen prüfen, welche Regelungen mit welchem Rechtscharakter sinnvoll und angemessen sind. Dabei werden die Hochschulen selbstverständlich in den Diskussionsprozess einbezogen. Ich werde dazu in naher Zukunft einen Vorschlag unterbreiten, auch im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren zum dritten Hochschulreformgesetz.
Damit werden wir dem wichtigen Anliegen, mehr Transparenz über die Drittmittelforschung unserer Hochschulen nach innen und nach außen zu schaffen, Rechnung tragen. – Herzlichen Dank.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1233 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1254 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/1290 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in eine Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.45 Uhr.
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege der Bremer Krankenpflegeschule sowie eine Besuchergruppe der Schülervertretung der Gesamtschule West.