Wir haben uns bereits mit den Genannten zusammengesetzt, arbeiten intensiv an den Konzepten, an den Lösungsansätzen, die es gibt. Es ist sehr vielfältig, es ist sehr breit aufgestellt. Ich bin mir sicher, dass wir miteinander zu guten Lösungen kommen werden. Insofern war es heute auch eine produktive Debatte, weil eben auch eine ganze Reihe von weiteren ergänzenden Punkten von Ihnen genannt worden sind.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Debatte und wünsche uns allen, dass wir das große Ziel erreichen, mehr junge Menschen in Ausbildung zu bekommen und ihnen damit eine Perspektive jenseits von Arbeitslosigkeit und Armut in Bremerhaven und Bremen anzubieten! – Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1351, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1344, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Senator Dr. Schulte-Sasse, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
ten Jahren den Begriff Organspende gehört oder Diskussionen dazu im Fernsehen verfolgt haben, dann fiel uns zuerst jemand ein, der als Lebendspender auch wirklich medial in die Geschichte eingegangen ist, nämlich Frank-Walter Steinmeier. Uns fällt aber auch ein, dass wir im Jahr 2012 einen Organspende-Skandal hatten, und seitdem, meine Damen und Herren, ist die Bereitschaft deutschlandweit zurückgegangen, und dies ist natürlich bedauerlich.
Umso mehr wollen wir hier im Parlament ein Bewusstsein dafür schaffen, wie wichtig es ist, das Thema Organspende proaktiv anzugehen. Wir wollen die Bereitschaft der Organspender und derjenigen, die damit zu tun haben, würdigen und wertschätzen, und wir wollen natürlich auch letztendlich das Ziel vor Augen haben, die Anzahl der Organspender zu erhöhen, meine Damen und Herren!
Die Große Anfrage ist vom Senat großzügig beantwortet worden. Ich will mich auf ein paar wenige Punkte konzentrieren.
Wir werden in diesem Jahr laut Antwort des Senats noch ein Ausführungsgesetz zum bestehenden Transplantationsgesetz bekommen, in dem noch einmal die Strukturen, die Qualität und die Qualifizierungsmaßnahmen in eine Form gegossen werden. Eine ganz wichtige, ja sogar eine versteckte Frage haben wir hier eingebaut, nämlich wie der Senat die sogenannte Widerspruchsregelung bewertet. Es gibt europäische Länder, in denen man automatisch Organspender ist, es sei denn, man erhebt Widerspruch. Dies ist auch bei uns in der CDU ausführlich diskutiert worden und wird nach wie vor diskutiert. Der Senat hat hier gesagt, es gab schon einmal eine Bundesratsinitiative, es gab aber noch keine Mehrheit, und ich wünsche mir, dass wir es irgendwann schaffen, eine Widerspruchsregelung wie in vielen anderen europäischen Ländern so zu installieren, dass wir am Ende mehr Organspender haben.
Wir haben auch eine sehr schöne Darstellung bekommen: Es ist gar nicht einmal so wichtig, dass nur eine gewisse, eine große Anzahl an Organen transplantiert wird – in Bremen werden übrigens nur Nieren transplantiert –, sondern wichtig ist vor allem auch, dass in den Krankenhäusern, die diese Transplantationen vornehmen, auch eine gute und ganzheitliche Organspende-Philosophie herrscht. Dies ist hier noch einmal sehr deutlich dargestellt worden. Über diese Antwort haben wir uns sehr gefreut, und in dem Zusammenhang möchte ich auch sagen, es erfreut uns, dass das Klinikum Bremen-Mitte, das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide und auch das Rote Kreuz
Ich komme zum Schluss und habe nur noch eine Nachfrage an den Herrn Senator, wann denn die Regelung kommt bezüglich der Schulen und der Lehrer. Lehrer sollen konkret fortgebildet werden, und derzeit wird konkret geprüft, heißt es, in welcher Form dies geschehen könnte. Diese Antwort wurde hier noch nicht schriftlich gegeben, ich wünsche mir aber dazu noch einmal eine Absichtserklärung vom Gesundheitssenator, wie der Stand dort ist.
Letztlich, meine Damen und Herren, muss man sich noch einmal eine Zahl vor Augen führen, um zu wissen, wie wichtig die Organspende ist. Wenn Sie einen Arzt fragen, ja, wie viele Leben können denn durch einen Organspender gerettet werden, so antwortet Ihnen dieser Arzt, Sie können als ein Organspender bis zu sieben Leben retten. Ich glaube, dies sollte Anlass genug sein, das Thema auch weiterhin offensiv voranzutreiben und sich für eine Stärkung der Organspende auszusprechen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Jahr 1963 sind in Deutschland 116 000 Organe transplantiert worden. Dank einer Organspende haben schwer kranke Menschen die Hoffnung weiterzuleben. Die ganze Aufgabe wird wie mein Vorredner schon gesagt hat, von den Krankenhäusern erledigt, aber auch von den Transplantationszentren und der DSO, das ist die Deutsche Stiftung für Organspende. Die DSO ist in verschiedenen Regionen organisiert, das haben wir gehört. Bremen gehört zu der Region Nord, und sie deckt ungefähr 13 Millionen Einwohner ab, wobei wir im Land Bremen, das haben Sie schon gesagt, zwei Kliniken haben, die vorwiegend Nierentransplantationen durchführen. Neben den freigemeinnützigen Kliniken führten hauptsächlich das KBM und das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide die meisten Operationen durch.
Die Spenderzahlen waren in der Vergangenheit zurückgegangen, seit dem Jahr 2013 stabilisiert sich die Zahl allerdings wieder, wenn auch auf einem niedrigeren Niveau. Bremen befindet sich immerhin noch im oberen Drittel bei den Spendern. Am stärksten ist die Zahl pro eine Million Einwohner noch in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern. und Bremen liegt, wie gesagt, an dritter Stelle mit 16,8 Spendern auf eine Million Einwohner. Hier hat sich die Spenderzahl auf niedrigerem Niveau wieder eingependelt.
Zur Sicherheit wurden damals auch das Transplantationsgesetz und die Richtlinien geändert. Die Richtlinien legen die Diagnosen fest, wie der Hirntod festgestellt wird. Sie ist eine verpflichtende Entscheidungsgrundlage für die Ärzte. Das Gesetz legt auch die Grundsätze für das Führen der Warteliste fest, wo es ja die Unzulänglichkeiten gegeben hat. Es schreibt die Bedingungen vor, wie das Vermittlungsverfahren ablaufen soll, und auch die Dokumentationspflicht wird berücksichtigt. In Deutschland, Sie haben es schon gesagt, gibt es keine Widerspruchsregelung wie in den meisten anderen europäischen Ländern, sondern wir haben hier eine Entscheidungsregelung. Das heißt, dass eine Person vor ihrer Entscheidung erst einmal gut informiert wird. Es besteht die Regelung, dass wir alle zwei Jahre einen Organspendeausweis zugeschickt bekommen, ein Formular, das man ausgefüllt bei sich tragen kann. Es wird nicht registriert. Das steht auch in der Antwort auf Frage 4, Sie hatten nämlich nachgefragt, wie viele Organspendeausweise in Bremen ausgestellt worden sind. Das kann man nicht feststellen, weil man sie eben bei sich trägt. Dadurch ist es viel aufwendiger, Spender zu finden. In den norddeutschen Bundesländern, so steht es auch in der Antwort, gibt es noch keine professionellen Transplantationsbeauftragten, die bei den jeweiligen Krankenhäusern angestellt sind. In Bremen wird diese Tätigkeit auf freiwilliger Basis ausgeübt. Sie haben vorhin die Frage nach der Aufklärung in den Bremer Schulen gestellt. Ich weiß, es gab eine Versammlung der Schulleiter, auf der dieses Thema noch einmal dargestellt wurde, und es soll hierzu Ende September eine Aufklärungsveranstaltung unter dem Motto stattfinden: „Organspende – der Spagat zwischen Werbung und Information, ein Thema für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren.“
Diese Fortbildung soll die Lehrer auf eine große Informationsveranstaltung für Schüler vorbereiten. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass es keine Werbeveranstaltung wird und die Schüler befähigt werden, Lebenskompetenz zu erhalten, um eine Entscheidung eigenständig treffen zu können. Danach können weitere Veranstaltungen folgen. Aber in dem Bereich wird einiges getan. Wie gesagt, wir hoffen, dass die Veranstaltungen sachlich und korrekt verlaufen und dadurch mehr Menschen zur Entscheidung finden, einen Spenderausweis für sich zu akquirieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Deutschland herrscht seit Jahren ein Mangel an Spenderorganen. Auch die Anzahl der Spenderinnen und Spender ist in den letzten Jahren stark gesunken. Das ist auch hier im Land Bremen der Fall. Besonders verantwortlich dafür sind die Organspendeskandale in den deutschen Kliniken im Jahr 2012. Die Manipulationen bei der Vergabe von Organen haben dazu geführt, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin zum großen Teil verloren gegangen ist. Das ist bitter und hat für viele Menschen, die auf ein Organ warten, die Hoffnung, dieses bald bekommen zu können, in weite Ferne gerückt. Deshalb steht für uns an erster Stelle, dieses verlorene Vertrauen wieder zurückzugewinnen.
Dazu benötigen wir ein transparentes, gerechtes und qualitativ hochwertiges Transplantationssystem. Im Juli 2012 hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die Kontrollinstrumente dafür gestärkt und die Grundlage für eine größere Transparenz geschaffen. Eine unabhängige Prüfungs- und Überwachungskommission wurde gesetzlich verankert. Das sind sozusagen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die vonnöten waren, um das Vertrauen zu einem Teil wiederzugewinnen.
Ich fand es wichtig und gut, dass alle Fraktionen einen Antrag dazu geschrieben haben. Alle Fraktionen im Bundestag haben im Vorfeld Anhörungen mit Spezialisten durchgeführt und sich dann darauf geeinigt. Bei diesem Thema hat man ganz eng zusammengearbeitet, das fand ich sehr gut und sehr richtig.
Die Verankerung von Transplantationsbeauftragten im Gesetz halten wir Grünen für richtig und wichtig. Dazu gehört es aber auch, dass die Finanzierung von den Krankenkassen übernommen wird. Im Land Bremen, das haben wir schon gehört, haben die Krankenhäuser auf freiwilliger Basis schon einen Transplantationsbeauftragten, und zum Teil sind sie auch schon dafür ausgezeichnet worden. Der Transplantationsbeauftragte muss die Voraussetzungen und die Zustimmung zur Organspende klären, die Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Organtransplantation koordinieren und das Krankenhauspersonal mit allen Belangen der Organspende vertraut machen. Dafür ist Zeit und Weiterbildung notwendig, und deshalb noch einmal meine Forderung nach der Finanzierung.
Gerade in dem Bereich sind die Gespräche besonders wichtig, erstens, die Gespräche mit dem Personal in den Klinken, und zweitens, die Gespräche mit den Angehörigen. Für uns ist es wichtig, dass darüber die Überschrift steht: überzeugen und nicht überre