Gab es bei den 180 Fällen auch in nennenswertem Umfang Verdachtsfälle dahingehend, dass die Selbstanzeigen nicht vollständig oder zu spät kamen?
Das unterliegt dem Steuergeheimnis, das wird mir auch nicht berichtet, und das will ich auch nicht. Es ist aber völlig klar, die Regeln gelten auch in Bremen. Eine Selbstanzeige ist unwirksam, wenn sie nicht vollständig war, und so
verhalten wir uns auch. Wenn jemand glaubt, dass man sich, ohne vollständig Angaben gemacht zu haben, aus der Affäre ziehen kann, dann ist das ein Irrtum, es erfolgt eine Anzeige, und man landet vor Gericht.
Gab es Ihrer Kenntnis nach in nennenswertem Umfang eine Überschneidung zwischen Selbstanzeigen und Namen, die Sie von CDs hatten?
Es hat Überschneidungen gegeben, in nennenswertem Umfang würde ich nicht sagen, zumal die Qualität der angekauften CDs, das wissen Sie bestimmt auch aus der öffentlichen Debatte, eher weiter zurückgegangen ist. Es gibt viele Hinweise, dass wir mittlerweile doch ziemlich viele aus den Steueroasen Liechtenstein und Schweiz erwischt haben. Die Qualität der neuen CDs ist deshalb nicht so hoch, weil wir aus diesen Ländern keine großen weiteren Erkenntnisse gewinnen. Die Leute haben mittlerweile Angst und melden sich, das ist der Hauptfaktor.
Meine Damen und Herren, bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf unserer Besuchertribüne Auszubildende zur Kauffrau/ zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen des Schulzentrums Grenzstraße.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Neuauflage des Entwicklungsplans Inklusion“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche zeitlichen Planungen verfolgt der Senat, einen neuen und aktualisierten Entwicklungsplan Inklusion aufzulegen, der – ausgehend vom bisher Erreichten – Orientierungshilfen bietet und die nächsten Ziele zur Weiterentwicklung benennt?
Zweitens: Welche Ziele und weiteren Schritte sind aus Sicht des Senats bei einer Neuauflage des Entwicklungsplans Inklusion dabei als leitend und zentral anzusehen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Arbeiten, den bestehenden Entwicklungsplan Inklusion zu bewerten und redaktionell zu überarbeiten, haben bereits begonnen und erfolgen fortlaufend.
Die Evaluation des Entwicklungsplans ist an die Evaluation der Ersten Verordnung für unterstützende Pädagogik im Schuljahr 2016/2017 gekoppelt. Die Ergebnisse hieraus sollen anschließend in den zu aktualisierenden beziehungsweise neu zu entwickelnden Entwicklungsplan Inklusion einfließen.
Zu Frage 2: Bei der Neuauflage des Entwicklungsplans Inklusion wird es unter anderem um die Frage gehen, wie in Zukunft die Diagnostik zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs behandelt werden sollte. Da an diese Feststellung bisher die Steuerung der Ressourcen gebunden ist, kann es auch um die Erarbeitung von alternativen Steuerungsmöglichkeiten gehen. Im weiteren Blickfeld bleibt die Entwicklung der Qualität des inklusiven Bildungsprozesses und die Weiterentwicklung und Vertiefung der Zusammenarbeit der an diesem Prozess beteiligten Akteure. Des Weiteren ist dem gesetzgeberischen Auftrag der nur befristeten Beschulung der Förderzentren Rechnung zu tragen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, ich fand die Beantwortung der Frage 2 sehr interessant. Können Sie vielleicht schon konkretisieren, was „die alternativen Steuerungsmöglichkeiten der Ressourcen“ heißt, oder ist das jetzt, zu diesem Zeitpunkt, noch zu früh?
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für Vereine“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Mustafa Öztürk, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wir fragen den Senat: Erstens: Auf welchem Stand sind die Konsultationen mit Sportvereinen, Verbänden und Trägern zur Einführung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses? Zweitens: Mit welchen Einrichtungen hat es dazu Gespräche mit welchen Ergebnissen gegeben? Drittens: Welche Überlegungen gibt es bezüglich der Kostenübernahme des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 und 2: Das erweiterte Führungszeugnis ist ein wichtiger Baustein im Präventionskonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport. Ziel aller Aktivitäten ist dabei die Schaffung einer „Kultur der Aufmerksamkeit“ im Sport. Der Landessportbund Bremen gibt den Vereinen dabei Handlungsempfehlungen und berät die Vereine vor Ort bei der Umsetzung. Ferner sind die benannten Präventionsmaßnahmen verbindlicher Bestandteil der jeweiligen Aus- und Fortbildungsmodule des Bildungswerks des LSB. Der Senat hält es für vertretbar, diese Präventionsund Aufklärungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis durchzuführen und keine verbindlichen, an Sanktionen geknüpften Vorgaben zu machen. Mit 22 von insgesamt 430 Vereinen sind in den letzten zwei Jahren neben den allgemeinen Qualifizierungen spezielle Schulungen zum Thema mit konkreten Handlungshilfen durchgeführt worden. Des Weiteren gab es Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Vereinsmanager-Ausbildung mit den insgesamt 11 Multiplikatoren aus Vereinen und Verbänden. Die Fachverbände im Landessportbund Bremen sind zudem gesondert schriftlich in Bezug auf das Thema der verbesserten Gewaltprävention sensibilisiert worden. Im Wirkungsbereich des Bremer Fußball-Verbands gab es darüber hinaus gesonderte Schulungsmaßnahmen für 15 Vereine. Zu Frage 3: Gemeinsam mit dem Land Berlin konnte Bremen in der Sportministerkonferenz auf Bundesebene erreichen, dass das erweiterte Führungszeugnis für im Sport ehrenamtlich Tätige seit 1. Januar 2013 kostenfrei ist. – Soweit die Antwort des Senats!
mittlerweile von den ehrenamtlichen oder den hauptamtlichen Übungsleitern das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorlegen lassen?
Das kann ich Ihnen jetzt spontan nicht sagen. Es ist keine Verpflichtung, die vom Landessportbund ausgesprochen wird, es ist eine freiwillige Maßnahme der Vereine. Ich kann Ihnen jetzt spontan keine abschließende Auskunft geben, ich reiche sie gern nach.
Was hält der Senat von der Vorstellung, gemeinsam mit dem Landessportbund und dem Sportressort einen Rücklauf zu evaluieren, wie viele Vereine sich tatsächlich beteiligen? Sie nehmen ja an sehr vielen Seminaren teil, es wird in dem Bereich viel getan. Mich würde interessieren, wie der Rücklauf vielleicht nach einem Jahr ist, also wie viele Vereine sich tatsächlich daran beteiligen.
Ich will vorwegschicken, dass wir mit dem Erreichten der letzten zwei Jahre nicht zufrieden sind. Wenn man auf die Zahlen schaut, dann werden in fünf Prozent der Vereine Schulungsmaßnahmen durchgeführt. Das ist keine überwältigende Zahl. Wenn wir das dann einmal hochrechnen, dann würden wir noch 40 Jahre brauchen, bis wir jeden Verein erreicht haben, und das kann man nicht gut finden.
Es gibt eine Evaluation aus dem Jahr 2013 zu der Wirksamkeit dieser freiwilligen Maßnahmen, die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, und das Ergebnis lautet: Erstens, es sind bundesweit zu wenig Vereine erreicht worden. Zweitens, dort, wo über die Multiplikatorenausbildung die Vereine erreicht wurden, wurde auch ein hoher Sensibilisierungsgrad erreicht. Das spricht dafür, dass der Weg richtig ist, aber viel konsequenter verfolgt werden müsste. Wir nehmen diese Situation zum Anlass, jetzt auch mit dem Landessportbund darüber zu reden.
Wir haben vor zwei Jahren erstmalig eine Förderung in diesem Bereich vergeben, und wir glauben, dass das deutlich zu intensivieren ist. Es gibt ein gutes Beispiel, das ist der Bremer Fußball-Verband, der Schulungsmaßnahmen auch in eigener Zuständigkeit durchgeführt hat, und da heißt es, von den Besseren zu lernen. Wir sehen da noch deutlich Luft nach oben.
Ich möchte in Absprache mit dem Senator erst einmal abwarten, ob diese Beschleunigungsmaßnahmen Erfolg haben. Wenn wir allerdings erkennen, dass wir dort nicht die Erfolge erzielen, von denen wir glauben, sie haben zu müssen, also eine deutliche Beschleunigung der Sensibilisierungsmaßnahmen, dann müssen wir das Thema auf die Tagesordnung setzen. Im Moment sehe ich dafür noch keinen Anlass.