Ich nehme die Anregung des Kollegen Dr. Kuhn gern auf. Diese Liste der Kooperationen ist eine Liste von Herausforderungen, auf die wir noch einmal genau schauen, und ich denke, auch meine Fraktion wird sich diese Liste noch einmal anschauen, wir werden an der einen oder anderen Stelle daraus lernen und daraus parlamentarische Initiativen entwickeln. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn ganz herzlich für die breite Zustimmung zu dem Bericht in dieser Debatte bedanken und auch durchaus für die Anregungen, die diese Debatte hier gebracht hat. Dass die Verwaltungskooperation in Bremen allein wegen unserer Lage und Größe eine bedeutende Rolle spielt und kluge Kooperationsbeziehungen von jeher in Bremen nicht ungewöhnlich sind, zeigt der Bericht, das zeigen aber auch die hier aufgeführten Beispiele.
Ich möchte in dem Zusammenhang auch unterstreichen, dass auch nach Auffassung des Senats diese Kooperationsbeziehungen keinen Verlust an Selbstständigkeit bedeuten, im Gegenteil, Kooperationen, die der Verwaltung nützen und zudem das Leben von Bürgerinnen und Bürgern einfacher und das Wirtschaften der Unternehmen hier besser machen, leisten auch einen Beitrag zur Attraktivität und zur Selbstständigkeit des Landes.
gion, auch darauf wurde eingegangen –, im Rahmen dieser Kooperation arbeiten Bremen und Bremerhaven gemeinsam mit Niedersachsen, den Landkreisen und den kreisfreien Städten ebenso intensiv zusammen wie mit den Industrie- und Handelskammern und den Hochschulen der Region. Auch diese Kooperation ist, denke ich, bundesweit beispielgebend. Auch darüber hinaus haben sich die politisch geprägten Kooperationen der norddeutschen Länder in den letzten Jahren überaus erfolgreich entwickelt, ich möchte da nur die Stichworte Küstenschutz nennen, die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur oder auch die jüngsten Bemühungen zur Sicherung der guten Rahmenbedingungen für die Offshore-Branche bei der Überarbeitung des EEG.
Alle diese Beispiele zeigen, dass es für alle norddeutschen Länder besser ist, gemeinsam statt getrennt aufzutreten, aber nicht alle Themen der unmittelbaren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind sinnvollerweise auf der großräumigen Ebene zu behandeln. Für die Stadtgemeinde Bremen gibt es seit 20 Jahren den Kommunalverbund, der die Themen Siedlungsentwicklung und insbesondere in den letzten Jahren auch Einzelhandelsentwicklung bearbeitet. Hier ist es Ende letzten Jahres nach einem äußerst schwierigen Prozess gleichwohl gelungen, bundesweit erstmalig einen verbindlichen raumplanerischen Vertrag zur Zentrenentwicklung abzuschließen. Der Bericht des Senats zeigt die gesamte Vielfalt auf, und dabei spielt selbstverständlich auch die Kooperation auf den unterschiedlichen Ebenen mit Niedersachsen eine herausragende Rolle, aber auch darüber hinausgehend auch hier, das Stichwort Dataport ist sicherlich da ein Leuchtturm.
Der Status quo stellt insgesamt betrachtet eine tragfähige Basis dar, auf der man sich nicht ausruhen darf, sondern auf der wir gemeinsam noch besser werden müssen. Es gibt sicher Bereiche, in denen die Bemühungen zu Kooperationen noch intensiviert werden müssen – auch da sind einige genannt worden –, insbesondere sollte aber auch bei neuen Aufgaben regelmäßig und frühzeitig geprüft werden, ob eine gemeinsame Aufgabenerledigung sinnvoll ist, denn das erzeugt erst gar nicht die Widerstände, die bei der Zusammenlegung von Einrichtungen natürlicherweise entstehen. Im aktuellen Programm zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung kommt daher auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ebenso wie der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Bremen und Bremerhaven auf Augenhöhe ein wichtiger Stellenwert zu.
Realistischerweise müssen wir uns aber auch klar machen, dass Kooperationen Zeit und Vertrauen brauchen und schnelle Erfolge häufig nicht zu erwarten sind. Darüber hinaus zeichnen sich viele Kooperationen nicht durch gemeinsame Einrichtungen aus, wenngleich ich auch da Herrn Dr. Kuhn noch einmal ansprechen möchte: Bei einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder haben Sie uns, glaube ich, sehr
auf Ihrer Seite. Inwieweit dort regionale Einrichtungen, die doch immer mehr international agierenden Konzernen gegenüberstehen, die richtige Regulierungs- und Handlungsebene sind, steht, glaube ich, auf der Tagesordnung. Bei der Mehrzahl handelt es sich vielmehr auch um schlichte Aufgabenerledigungen und Absprachen, die von außen gar nicht wahrgenommen werden.
Ich möchte abschließend auch noch sagen, dass Kooperationen zudem kein Selbstzweck und auch nicht per se wirtschaftlicher sind. Neben den Fragen des Wettbewerbs, denen wir gleichwohl an vielen Stellen unterliegen, zeigt beispielsweise die Entwicklung der sehr engen Kooperationen im Strafvollzug von Bremen aus den vergangenen Jahrzehnten, dass es im Interesse des Landes auch einmal dazu kommen kann und muss, diese Kooperationsbeziehungen neu zu justieren.
All dies sollte uns aber keineswegs davon abhalten, die Mühen der Ebene weiter auf uns zu nehmen. Es braucht Zeit und Geduld, aber die funktionierenden Beispiele zeigen, dass ein Zugewinn an Qualität und Einspareffekte kein Widerspruch sind. – Herzlichen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1328, auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Kenntnis.
Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 27. März 2014 (Drucksache 18/1339)
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU, „Modellprojekt ‚Anonymisiertes Bewerbungsverfahren‘ starten“, vom 12. Februar 2013, Drucksache 18/760, ist von der Bürgerschaft (Land- tag) in ihrer 38. Sitzung am 14. März 2013 zur Bera
tung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, an den Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, an die staatliche Deputation für Soziales, Kinder und Jugend und an den Vorstand der Bremischen Bürgerschaft überwiesen worden. Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1339 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Wie gestern müsste ich jetzt eigentlich den Berichterstatter aufrufen, aber Herr Kau ist, glaube ich – –.
Das war so verabredet, nicht wahr, Herr Dr. Kuhn? Herr Kau ist jetzt nicht da, dann rufe ich die Redner nach den Wortmeldungen auf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es war ja auch mein Antrag, ähnlich wie beim letzten Mal im Mai! Ganz ehrlich, als ich vor über einem Jahr den Antrag eingereicht habe, habe ich nicht geahnt, welche Diskussionen er hier nach sich ziehen würde. Ich gehe aber davon aus und habe auch den Eindruck, allein diese Diskussion hat in Bremen erneut für eine verstärkte und gute Sensibilisierung für das Thema Diskriminierung bei Bewerbungen gesorgt, und es wird nun auch demnächst in Bremen im öffentlichen Dienst ein Modellprojekt „Anonymisierte Bewerbungen“ geben. Darüber freue ich mich sehr, denn dadurch wird das Anliegen unseres Antrags umgesetzt. Das ist auf jeden Fall ein guter Anfang.
Eine mehrstündige Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss beschäftigte sich im Herbst letzten Jahres mit recht verschiedenen Aspekten der anonymisierten Bewerbung. So begeistert manche davon auch sind, so wird der Sinn solcher Verfahren doch auch angezweifelt. Eines wurde dabei schnell deutlich, allen Bewerbern die gleichen Chancen zu gewähren, kann nur im Zusammenspiel mit verschiedenen Maßnahmen und mit einer offenen Haltung auch der beteiligten Personalverantwortlichen gelingen. Die anonymisierte Bewerbung an sich ist keine Medizin, kein Antibiotikum gegen Diskriminierung, ihr Einsatz wird aber ähnlich wie die wohldosierte Einnahme von Vitaminen und Mineralstoffen eine gute Wirkung entfalten.
wortlicher, der diskriminieren will, eigentlich auch immer Möglichkeiten dazu findet, man könne zum Beispiel fast jede Stellenausschreibung von vornherein so gestalten, dass sie am Schluss lediglich für den gewünschten Bewerber passt. So könnte ein quasi erzwungenes anonymisiertes Bewerbungsverfahren gut umgangen werden.
Frau Professor Dr. Eckert von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen machte dann in ihrem Vortrag auf einen mir sehr wichtigen Aspekt aufmerksam, sie sagte, es werde mit der anonymisierten Bewerbung meistens die Tatsache der Diskriminierung in den Vordergrund gestellt. Das habe ich in meiner Rede bisher auch so getan. Da die Angesprochenen jedoch fast immer einen an sie gerichteten, wenn auch nicht ganz offenen Vorwurf hören, nämlich dass irgendwo durch sie oder in ihrem Betrieb absichtlich diskriminiert wird, gehen sie spontan in eine Abwehrhaltung gegen die anonymisierte Bewerbung. Ich kann das gut nachvollziehen, denn oft wird wirklich keine willentliche und bewusste Ausgrenzung bestimmter Personengruppen vorgenommen.
Es ist darum auch sehr spannend zu fragen, wie es denn mit einer eher unbewussten Bevorzugung beim Sichten von Bewerbungsunterlagen aussieht. Man sucht sich aus dem Stapel einfach oft ohne nachzudenken bestimmte Bewerbungen heraus, weil man es nicht für so riskant hält, gerade diese Menschen zu beschäftigen, und das macht man dann eigentlich schon seit Jahren so. Warum sollte man zum Beispiel ausgerechnet die alleinerziehende Frau einstellen, das Mädchen mit Kopftuch, den Rollstuhlfahrer oder denjenigen, dessen Namen man nicht einmal lesen, geschweige denn aussprechen kann? Man bevorzugt oft unbewusst, obwohl man im Grunde gar nichts gegen die dahinter stehenden Menschen hat.
Aktuell hat es nicht nur in Bremen, sondern auch bundesweit viele Diskussionen wegen einer Studie gegeben, mit der festgestellt wurde, dass ein Bewerber mit einem türkischen Namen mindestens 15 Bewerbungen schreiben muss, bis er zu einem Gespräch eingeladen wird, während die gleiche Bewerbung mit einem deutschen Namen regelmäßig zu einer Einladung auf 10 Bewerbungen führt. Gut 1 800 Unternehmen wurden dafür mit den stets gleichen Bewerbungen, aber unterschiedlichen Bewerbern angeschrieben.
Die Folge der enttäuschenden Ergebnisse dieser Studie war und ist eine breite Diskussion, bei der immer wieder auch die anonymisierte Bewerbung ins Spiel kommt.
Sehr gefreut hat mich, dass wir während unserer Anhörung von einem ehemaligen Skeptiker, der auch mehr oder weniger genötigt wurde, das anonymisierte Verfahren umzusetzen, hören konnten, wie begeistert er und seine Kollegen noch heute vom Ergebnis sind. Durch das Fehlen von Bewerbungsfotos und An
gaben zur Herkunft, zum Geschlecht oder Alter beispielsweise hatten sie plötzlich ganz andere Menschen in den Bewerbungsgesprächen als früher, und sie wurden nicht enttäuscht, jedenfalls nicht mehr oder weniger als sonst, im Gegenteil, so mancher neuer Mitarbeiter und so manche neue Mitarbeiterin hat sich mit der Zeit als ein Sechser im Lotto erwiesen.
Zum Schluss möchte ich noch sagen: Ganz großartig wäre es natürlich, wenn das gleich für Bremen zu beschließende Modellprojekt „Anonymisierte Bewerbungen“ Vorbildcharakter entwickeln würde, große und kleine Firmen sich anstecken ließen und, sollte das bei ihnen denn ein Thema sein, Diskriminierungen oder vielleicht besser unbewusste Bevorzugungen dadurch verhindert werden könnten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag des Haushalts- und Finanzausschusses, der auf den Beratungen verschiedener Gremien beruht, nimmt das Anliegen der CDU auf, anonymisierte Bewerbungsverfahren einzuführen, er ordnet ihn gleichzeitig in die Personalgewinnungspolitik des Senats insgesamt ein, und er nennt auch Bedingungen, unter denen der Senat Modellversuche für das Verfahren der anonymisierten Bewerbung starten soll. Über das Motiv, über solche Bewerbungsverfahren zu sprechen, waren sich in den Beratungen in allen Gremien, glaube ich, auch alle einig. Es geht darum, jegliche Diskriminierung – ob nun durch Hintanstellen oder Vorziehen, das ist ja im Ergebnis das Gleiche, auch wenn vielleicht der Mechanismus im Kopf unterschiedlich ist – von Bewerberinnen und Bewerbern aufgrund ihrer irgendwie erkennbaren Zugehörigkeit zu einer sozialen, ethnischen, religiösen oder anderen Gruppe soweit wie möglich auszuschließen oder jedenfalls so unwahrscheinlich wie möglich zu machen.
Solche Diskriminierungen können sehr vielfältige Ursachen und Formen haben, und das war auch der Grund, warum sich verschiedene Ausschüsse und Deputationen aus ihrem Blickwinkel damit befasst haben. Dazu haben wir gemeinsam, Frau Grönert hat darüber gesprochen, eine große Anhörung gemacht, in der wir Berichte bekommen haben, aber auch einen Überblick über die Politik des Senats zur Aktivierung und zur positiven Diskriminierung, also zur Förderung von Gruppen, die bisher eher unterrepräsentiert waren und sind, denn beides gehört zusam
Im Ausschuss für Integration haben wir aus diesen Erörterungen folgende Schlussfolgerungen gezogen: Erstens, wir würdigen die Ziele, die Anstrengungen und die Ergebnisse der Senatsressorts in der Einstellungspolitik, die sich unter anderem, das war jetzt für unseren Ausschuss besonders wichtig, im steigenden Anteil der Beschäftigen mit Migrationshintergrund niederschlägt. Zweitens, und das ist das Aber, auch bei klarer politischer Vorgabe und bei allem guten Willen der verantwortlich Handelnden können im Einzelnen Diskriminierungen aufgrund von tief verankerten Einstellungen und Wahrnehmungsmustern nicht ausgeschlossen werden. Drittens macht es deshalb Sinn, dass mit dem anonymisierten Bewerbungsverfahren ein zusätzliches Instrument eingesetzt wird, dieses Verfahren muss und darf dann aber nicht im Gegensatz zu Maßnahmen positiver Diskriminierung stehen.
Deutlich ist in der Anhörung allerdings auch geworden, dass der Einsatz solcher Verfahren erstens Grenzen der Anonymität hat, das ist klar, am Ende stellt man Menschen ein und keine Raster oder ausgefüllte Fragebogen, und dass der Einsatz vor allen Dingen fast nur dort sinnvoll ist, wo bestimmte Bedingungen gegeben sind. Die Zahl der zu besetzenden Arbeits- und Ausbildungsplätze muss hinreichend groß sein, damit die Bewerbungen in der Folge in ihren Anforderungsprofilen und den darauf zu gebenden Antworten ausreichend standardisierbar und, auch das ist eine Bedingung, dadurch auch einer vollen IT-Unterstützung zugänglich sind. Der Kreis ist also eingegrenzt. Dies gilt sicherlich nicht für die Besetzung von Spitzenpositionen. Das ist, glaube ich, auch nicht der Sinn, sondern es geht darum, dass wir da, wo wir eine Vielzahl von Plätzen anbieten, aus einer Vielzahl von Bewerbern mit klaren standardisierten Verfahren diejenigen aussuchen, die wir für am besten geeignet halten, und das zunächst einmal anonym.