Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Ich habe hier noch einen Vermerk, dass darum

gebeten wird, die Mittagspause wegen Aufnahmen für Wikipedia um 15 Minuten zu verlängern. Dieser Wunsch wurde an mich herangetragen. Ich schlage vor, die Sitzung um 15.00 Uhr fortzusetzen.

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft

(Landtag). (Unterbrechung der Sitzung 13.17 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 15.00 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung

der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich

Mitglieder der Vereinigung der Bürgerinitiativen für eine menschengerechte A 281.

Herzlich willkommen in unserem Haus!

(Beifall)

Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Reisekos

tengesetzes und anderer Vorschriften

Mitteilung des Senats vom 20. Mai 2014

(Drucksache 18/1405)

2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Bremischen Reisekos

tengesetzes und anderer Vorschriften

Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts-

und Finanzausschusses

vom 15. Juli 2014

(Drucksache 18/1485)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeis

terin Linnert, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Strehl.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf

des Senats in ihrer 62. Sitzung am 19. Juni 2014 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 18/1485 seinen Bericht dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort Herr Liess als Bericht

erstatter.

Abg. Liess Berichterstatter*): Herr Präsident, meine

Damen und Herren! Zu Erläuterung: Ich trage Ihnen hier als stellvertretender Sprecher des Haushalts- und Finanzausschusses den Bericht vor, weil Herr Kau in der Sitzung verhindert war, als wir den Bericht besprochen haben. Der Präsident hat eben darauf hingewiesen, es geht um das Gesetz zur Änderung des Bremischen Reisekostengesetzes und anderer Vor schriften. Bei der Umgestaltung des steuerrechtlichen Reisekostenrechts geht es darum, dass im Bremischen Reisekostengesetz nun Änderungen nachvollzogen werden, die ansonsten jetzt im Steuerrecht gelten. Das bedeutet, dass die bisherige dreistufige Staffelung der Verpflegungsgelder von 6 Euro, 12 Euro und 24 Euro je aushäusigem Arbeitstag und je nach Dauer zugunsten einer zweistufigen Regelung von 12 Euro auf 24 Euro geändert wird.

Da wir es hier mit einem Artikelgesetz zu tun

haben, geht es im zweiten Gesetz um etwas völlig anderes, nämlich um die Änderung des Bremischen Vermögensrücklagegesetzes. Mit der Änderung dieses Gesetzes soll die gesetzliche Grundlage für die Entnahme von Mitteln aus dem Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Bremens zur De ckung von laufenden Ausgaben geschaffen werden. Dabei soll die strenge Zweckbindung der Mittel des Sondervermögens als Versorgungsrücklage unan getastet bleiben, und die Entnahme der Mittel aus dem Sondervermögen soll bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2014 erfolgen können.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat am 11.

Juli 2014 über dieses Gesetz beraten und auf Wunsch der CDU eine getrennte Abstimmung durchgeführt. Das Gesetz hat 3 Artikel. Artikel 1, die Änderung des Bremischen Reisekostengesetzes, und Artikel 3, der Zeitpunkt des Inkrafttretens, wurden einstimmig vom Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Artikel 2, die Möglichkeit einer künftigen möglichen Entnahme von Mitteln aus dem Sondervermögen Vermögensrücklage, wurde gegen die Stimmen der CDU beschlossen.

Insgesamt empfiehlt der Haushalts- und Finanz

ausschuss damit mehrheitlich mit den Stimmen der Koalition und der LINKEN, der Änderung des Bremi schen Reisekostengesetzes und anderer Vorschriften zuzustimmen. – Soweit meine Berichterstattung für den Haushalts- und Finanzausschuss!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat

das Wort der Abgeordnete Kau.

Herr Präsident, meine Damen und

Herren! Herr Liess, ich danke Ihnen noch einmal ganz herzlich, dass Sie am Freitag so freundlich waren, mich krankheitsbedingt zu vertreten und auch hier die Berichterstattung zu übernehmen!

Liebe Kollegen, dem Artikelgesetz in der vorgeleg

ten Form können wir nur im ersten Punkt, nämlich bei der Anpassung der Reisekostenregelung, zustim men. Daran kann man einen Haken setzen, das ist gesetzlich so wie beschrieben, das ist unstrittig, das ist in Ordnung so. Dem zweiten Punkt, der Legitima tion zur vorzeitigen Entnahme von voraussichtlich etwa 25 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Versorgungsrücklage, wird die CDU-Fraktion al lerdings ihre Zustimmung verweigern müssen, da wir dem Landesrechnungshof, der leider nicht mehr hier vertreten ist, und seinen Bedenken vollum fänglich recht geben. In seinem Jahresbericht 2014 beschreibt der Rechnungshof nachvollziehbar, dass nach früheren Beanstandungen des Finanzressorts zunächst eigentlich geplant und angekündigt war, Frau Linnert, im Jahr 2014 das Rechnungswesen des Sondervermögens neu aufzustellen.

Ferner war bereits im Oktober 2012, also vor fast

zwei Jahren, im Rechnungsprüfungsausschuss für die Haushaltsberatungen 2014/2015 schon avisiert worden, es werde ein Konzept der Senatorin für Fi nanzen vorgelegt, um grundsätzlich zu entscheiden, ob und wann die angesparten Mittel eingesetzt, also verausgabt würden, und dies ist bis heute, Frau Lin nert, trotz Aufforderung und Zusage nicht geschehen. Ein solches Konzept für die konkrete Verwendung des Sondervermögens Versorgungsrücklage müsste erst einmal erstellt und dann den politischen Gremi en, dem Haushalts- und Finanzausschuss sowie der

Bürgerschaft, zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es fehlt bis heute, und stattdessen wird uns wieder einmal ein haushaltspolitisches Flickwerk vorge legt und rückwirkend einfach einmal die Schleuse geöffnet, um laufende Aufwendungen abzudecken, frei nach dem üblichen Koalitionsmotto, dass man plötzlich und unerwartet Geld brauche und sich fragt, wo denn überhaupt noch etwas übrig sei und woher es denn zu nehmen sei, um es dann aus der Versorgungsrücklage zu nehmen;

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Wie hätten Sie es denn?)

der Ursprungsgedanke, Herr Dr. Kuhn, hin oder her, und die konzeptionelle Rücklagenbildung für Versorgungsempfänger, ganz egal, was kümmert mich mein Plan von gestern!

Ich finde das Artikelgesetz so nicht in Ordnung,