Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

und dann die Senatorin schon im Jahr 2012 ankündigt, dass dort eine Neubewertung notwendig ist, dass sie das konzeptionell angehen muss und da eine Progno seentscheidung fallen soll, dann, finde ich, ist es die erste Pflicht, diese Analyse vorzunehmen und diese langfristigen Handlungsempfehlungen vorzulegen, und dann kann man auch um eine Entscheidung und auch um unsere Zustimmung bitten. Auf dieser Basis kann man dann sagen, jawohl, wenn die Entscheidung reif ist und die Vorwürfe des Landesrechnungshofs abgearbeitet sind, dann entscheiden wir darüber, aber Sie machen es umgekehrt. Sie machen es so ähnlich wie beim Hafentunnel, wo erst entschieden und später die Wirtschaftlichkeit nachgerechnet wird.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü nen]: Der Rechnungshof hat dagegen nichts gehabt!)

Das weckt bei mir auch Assoziationen wie bei den

Lebensversicherungen, da ist es ja genauso, da ist bundesgesetzlich eingegriffen worden. Da werden Altverträge noch hoch verzinst mit schönen Anlagen, und bei den Neuverträgen läuft man Gefahr, zulasten dieser Leute benachteiligt zu werden.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das sind doch alles solche Verdächtigungen und Vermutungen!)

Hier fehlt das von Ihnen, Herr Dr. Kuhn, avisierte

geforderte Konzept, und das, finde ich, muss als Entscheidungsgrundlage für die Frage miteinbe zogen werden, wie man mit der Versorgungsrück lage umgeht. Hier wird das eine vor dem anderen gemacht, das habe ich kritisiert, und dabei bleibe ich. Deswegen werden wir dem Artikel 2 nicht zu stimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat

das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine

sehr verehrten Damen und Herren! Die Versorgungs rücklage ist eingeführt worden als Reaktion darauf dass immer offensichtlicher wurde, dass es zwar kurzfristig interessant ist, viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbeamten, weil die Rentenversiche rungsbeiträge nicht gezahlt werden müssen, man dann aber gesehen hat, dass die Lasten dadurch in die Zukunft verschoben werden und wir dagegen etwas tun müssen. Die Versorgungsprognosen für Bremen kennen Sie ja auch als Mitglied des Haus haltsausschusses, und danach werden in der Tat die Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten in den nächsten Jahren noch ziemlich steil ansteigen.

Die gute Nachricht ist, dass in Bremen mittlerweile

der Scheitelpunkt absehbar ist, während er in anderen Bundesländern erst in den Zwanzigerjahren erreicht wird. Trotzdem ist das natürlich für so einen Haushalt aber eine riesige Herausforderung. Sie wissen, dass wir den ungefähr stabil halten müssen, und wenn wir es dann mit so stark steigenden Pensionsansprüchen zu tun haben, dann bringt das für uns Schwierigkei ten. Insofern war das einer der ganz wenigen Punkte, wo auch in der Vergangenheit vorausschauend und fürsorglich für zukünftige Haushalte gewirtschaftet wurde, und, Herr Kau, Sie können ganz sicher sein, damit gehen wir ganz sorgfältig um.

Sie haben schon gesagt, das Geld wird nicht zweck

entfremdet, dafür ist es da. Wir haben nämlich keine große Sprünge im Haushalt, sondern wir können uns darauf verlassen, dass die Versorgungsausgaben im Haushalt ungefähr stabil sind, und Steigerungen, die in diesem Fall auf das Urteil zurückgehen oder auch darauf, dass die Anzahl der Pensionärinnen und Pensionäre weiter anwächst, sollen durch Rückgriffe auf die Versorgungsrücklage ausgeglichen werden. Insofern passt es in das Wesen des Gedanken, den man bei der Versorgungsrücklage hat walten lassen, und deshalb finde ich es vertretbar, dass wir das hier heute so machen.

Die Alternative wäre, dieses Geld für die Jahre

2014/2015 im Rahmen eines Nachtragshaushalts bereitzustellen – da muss dann jede Akte gezogen werden, um zu schauen, ob eine Teilzeitbeschäftigung zu höheren Versorgungsansprüchen führt –, aber das würde sehr hohe weitere Personaleinsparungen nach sich ziehen, und das kann niemand ernsthaft wollen.

Sie sagen danke, dass man gerade versucht, den

Personalhaushalt möglichst als großen, trägen, auch immer stabilen Tanker zu fahren. Der ist doch nach wie vor richtig. Deshalb ist es von der Sache her be rechtigt, aber es ist auch haushaltspolitisch sinnvoll, weil wir diese Sprünge nicht gut gebrauchen können.

Sie haben den Punkt der Bedarfsprognosen ange

sprochen. Es ist völlig berechtigt, dort ein Gesamt konzept einzufordern, und spätestens zu den neuen Haushaltberatungen legen wir das auch vor. Wir müssen uns jetzt aber Gedanken darüber machen, wie viel Geld in der Versorgungsrücklage ist, welchen Ertrag es mutmaßlich auch in der Phase von Nied rigzinsen in den nächsten Jahren geben wird und wie sich das eigentlich zu den Prognosen der Kosten verhält, die im Haushalt für Pensionen entstehen. Dann, finde ich, muss man einen fairen, um einen Ausgleich bemühten Weg finden, wie viel Geld wir aus der Versorgungsrücklage in den nächsten Jahren akzeptabel verwenden können, wie gesagt, immer den Gedanken folgend, die Sprünge abzumildern. Meiner Meinung nach ist es so, dass wir das Geld auch dann zu einem nicht unerheblichen Teil zur Abfederung der Sprünge verbrauchen können – so war es ja einmal gedacht –, um dann in den Zwan zigerjahren dieses Jahrhunderts zu einer stabilen Weiterentwicklung der Pensionen zu kommen.

Die politische Entscheidung darüber, da haben

Sie recht, ist aber nicht gefallen, der Rechnungshof mahnt das an, und wir wollen das auch machen, wir sind damit bisher nicht fertig geworden. Es gibt eine Vielzahl von Prognoseproblemen, aber die Zusage gilt. Dies ist aber kein Problem, das uns dabei behin dert, es sei denn, Sie sagen, man hätte die 20 bis 25 Millionen Euro, die wir jetzt dort herausnehmen, in dem Topf lassen müssen, um dann in Zukunft andere Entscheidungen treffen zu können, wie lange man auf die Versorgungsrücklage zurückgreifen kann. Wie gesagt, dann handelt man sich das Problem eines großen Sprungs im Haushalt 2014/2015 ein, und deshalb haben wir uns gedacht, dass das ver antwortlich ist, was wir Ihnen hier vorlegen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen

liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist getrennte Abstimmung beantragt worden.

Zuerst lasse ich über den Artikel 2 des Gesetzes

in zweiter Lesung abstimmen.

Wer den Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung

des Bremischen Reisekostengesetzes und ande rer Vorschriften, Drucksache 18/1405, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. D r. K o r o l [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt

den Artikel 2 des Gesetzes in zweiter Lesung.

Jetzt lasse ich über die Artikel 1 und 3 des Gesetzes

in zweiter Lesung abstimmen.

Wer die Artikel 1 und 3 des Gesetzes zur Ände

rung des Bremischen Reisekostengesetzes und an derer Vorschriften, Drucksache 18/1405, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt

die Artikel 1 und 3 des Gesetzes in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag)

von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 18/1485, Kenntnis.