verehrten Damen und Herren! Frau Vogt, ein ausge sprochen sachlicher und fundierter Vortrag, vielen Dank dafür!
des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes ein Gesetz vor, das wir als CDU-Fraktion für rechtswidrig halten und deshalb ablehnen werden. Herr Tschöpe, Sie haben auf das Haushaltsrecht hingewiesen. Ja, klar, das ist Haushaltsrecht, aber auch Haushaltsrecht muss verfassungskonform sein.
Haushaltsgesetz beschlossen haben, nämlich zur Beamtenbesoldung, und dies vom Verfassungsge richtshof in Nordrhein-Westfalen, NRW, für rechts widrig erklärt worden ist,
(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Nein, ist es nicht! – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Bei der Citytax haben Sie das auch gesagt!)
im Übrigen dieses Gesetz für rechtswidrig und kon traproduktiv, denn es beinhaltet beispielsweise viele unbestimmte Rechtsbegriffe, und diese zugrunde liegende sogenannte Zweckveranlassungstheorie ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Herr Tschöpe und Herr Dr. Güldner, Ihre Vergleiche – darauf hat Frau Vogt auch schon hingewiesen – sind ausschließlich aus dem Polizeirecht abzuleiten und nicht aus dem, was Sie hier jetzt vorschlagen wollen. Die ziehen überhaupt nicht!
(Beifall bei der CDU – Abg. T s c h ö p e [SPD]: VFB Stuttgart – nie stattgefunden! Hat es nie Gerichtsentscheidungen gegeben!)
fast alle anderen Landesinnenminister halten von dem vorliegenden Vorschlag gar nichts. So sagt etwa der SPD-Innenminister von Schleswig-Holstein, Herr Breitner, dass Bremen sich mit diesem Vorhaben eindeutig ins Abseits stellt.
und Niedersachsen – ich suche jetzt nur die aus, die Ihnen politisch nahestehen – lehnen den Antrag aus Bremen mit der Begründung ab, dass in den letzten zwei Jahren die Bundesländer gemeinsam mit der
DFL und dem DFB sehr konstruktive Gespräche über die Bereiche Fanförderung und Gewaltprävention geführt haben.
teifreund von Ihnen, Herr Tschöpe, erklärt dazu: „Die jetzige Entscheidung in Bremen beeinträchtigt diese Gespräche, und ich halte sie für wenig zielführend.“ Auch weitere SPD-Innenminister, wie beispielsweise aus Hamburg und NRW, halten überhaupt nichts vom Alleingang Bremens. Der NRW-Innenminister und Vorsitzende der Innenministerkonferenz – also quasi der Chef unseres Innensenators –,
Ralf Jäger, erklärt dazu, ich zitiere: „Nur gemeinsam kann es uns gelingen, Chaoten und Gewalttäter aus den Stadien herauszuhalten.“
erklärt dazu ebenfalls, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liege die originäre Zuständigkeit beim Staat und damit bei der Polizei.
gegen dieses Gesetz, und zwar als deutlich größere Gewerkschaft der Polizei in Bremen und in Deutsch land, weil es die Falschen trifft.
Nach dem Polizeirecht gibt es den Störer, das wissen Sie als Jurist. Hier geht es nicht um den Störer.
an! Frau Vogt hat schon darauf hingewiesen, wir haben doch schon in den Städten, in denen die Ultras losfahren – ich nenne sie jetzt einmal nicht Fans und Hooligans –, Gewalt, und das setzt sich in den Zügen fort. Wollen Sie das dann auch mit dem Gebührenbescheid erledigen? Dafür sind Sie gar nicht zuständig. Schon auf dem Weg ins Stadion wird Randale gesucht. Häufig sind dabei nicht nur die gegnerischen Fans, sondern insbesondere auch die Polizisten Ziel der Gewalt. Dahinter stecken nicht selten politische Motive, wie beispielsweise das immer wieder benutzte Wort dieser Ultras und Hooligans, Bullen verteidigen das Gewaltmonopol. In NRW wurden in der Saison 2012/2013 in der Ers ten und Zweiten Bundesliga 788 Menschen verletzt, davon 242 Polizeibeamte. Daran, Herr Dr. Güldner, ändern Gebühren gar nichts.
(Abg. Dr. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich habe gesagt, die Kosten sollen gerecht verteilt werden!)