die Deutsche Fußballliga über diesen Vorschlag nicht begeistert ist. Die DFL ist ein gewinnorientierter Betrieb, der natürlich kein Interesse daran hat, mit weiteren Kosten belastet zu werden. Davon dürfen wir uns aber nicht bei der Frage leiten lassen, wer für die immensen entstandenen Kosten der Fußball spiele für die Polizei aufkommen muss, hier sind wir der Meinung, dass die DFL in die Pflicht genommen werden muss. Ich war allerdings etwas irritiert über die heftige Kritik, die dieser Gesetzesvorstoß bei der DFL und auch in den Medien hervorgerufen hat. Der
Betrag, um den es hier letztlich gehen wird, steht für mich in keinem Verhältnis zu der entstandenen Kritik.
nach Schätzungen des Innensenators auf etwa 1 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Angesichts der Tatsache, dass die DFL in diesem Jahr Einnahmen von 709,5 Millionen Euro erzielt hat, die hauptsächlich aus nationalen und internationalen Medienerlösen resultieren, sind die von Bremen erhobenen Gebühren unterhalb einer Million Euro pro Jahr nun sicherlich nicht existenzbedrohend für die DFL, schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass die DFL allein in dieser Saison einen Einnahmezuwachs von 57,1 Millionen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen hat.
lierung angekündigt – das war ja auch zu erwarten –, denn mit diesem Gebührenvorstoß betreten wir zumindest in Deutschland Neuland. In anderen Ländern, das wurde hier auch schon erwähnt, zum Beispiel in der Schweiz, in Frankreich, Großbritan nien oder auch in Spanien, ist die Weiterbelastung mit Polizeikosten längst Normalität.
müssen, ob die heutige Beschlussfassung rechtmäßig ist oder nicht. Sollte sich die Gebührenerhebung als rechtmäßig herausstellen, wovon wir ausgehen,
ich komme zum Schluss! –, dann erwarten wir Bürger in Wut aber, dass die zusätzlichen Einnahmen auch der Polizei zufließen, aber nicht durch Kürzungen an anderer Stelle im Etat des Innensenators dann im allgemeinen Haushalt versickern. Die Polizei kann diese Zuwendung dringend gebrauchen, sei es zur Verbesserung ihrer Ausstattung oder zur finanziellen Vergütung der etwa 270 000 Überstunden bei den Ordnungshütern. – Vielen Dank!
sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich hier heute nur auf die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss beschränken, alle anderen Argu mente habe ich bereits in der ersten Lesung schon vorgetragen.
zu dem, was Sie eben ausgeführt haben, für die CDU-Fraktion eindeutig zu dem Ergebnis geführt, dass der vorliegende Gesetzesentwurf rechtswidrig
andere Wahrnehmung, und ich war dabei, ich weiß nicht, ob Sie auch dabei waren, ich habe Sie nicht gesehen!
Lefert vom DFB haben deutlich gemacht, dass die Gewalt außerhalb der Stadien ein gesellschaftliches Problem darstellt, ich glaube, darüber sind wir uns auch alle einig.
(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Ja! – Abg. T s c h ö p e [SPD]: D’accord!)
die Bekämpfung dieser Gewalt in die Zuständigkeit der Polizei fällt und dass sie das Gewaltmonopol ausübt. Die Bundesligavereine haben mit ihrer um fangreichen Fanarbeit und technischen Sicherheits maßnahmen in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass die Stadien immer sicherer werden. Das ist ihre Aufgabe, und da haben sie die Verantwortung.
deutlich gemacht, wie wichtig die in der Vergan genheit geleistete Präventionsarbeit ist und dass in Absprache mit der Innenministerkonferenz weitere Präventionsoffensiven geplant seien.
ber zu sein, dass die Absprachen mit der IMK – Herr Senator Mäurer wird es bestätigen können – vom Bremer Vorschlag, den Sie hier vorlegen, unterlaufen werden, und das, meine Damen und Herren, obwohl gerade in Deutschland die Zusammenarbeit zwischen Fußballvereinen, -verbänden und Politik sowie der Polizei weltweit eine beispielhafte Lösung darstellt.
das gute Netzwerk von Werder Bremen durch den vorliegenden Gesetzentwurf gestört werden könnte. Auch wurde deutlich gemacht, dass wegen dieses Gesetzes, sollte es rechtskräftig werden, die DFL die Rechnung auf die Vereine umlegen würde, Herr Liess hat schon darauf hingewiesen. Was machen die Vereine? Sie werden es auf die Eintrittskarten umlegen müssen, auch das hat Herr Filbry deutlich gemacht.
im Übrigen deutlich gemacht, dass sie mit mindestens einer Million Euro pro Jahr rechnen. Herr Filbry hat darüber hinaus ausgeführt, dass Werder schon heute
zwei Millionen Euro für die Fanbetreuung und für die Sicherheitsmaßnahmen pro Jahr ausgibt und die Aktivitäten in Zukunft auch steigern will. Weiterhin hat Herr Filbry gesagt, dass der vorliegende Entwurf zur Einführung einer Gebühr eine bundesweite Verbesserung der Präventionsarbeit möglicherweise behindert, weil damit Geld – Sie haben es anders dargestellt, ich habe es jedenfalls so verstanden – das für die Präventionsarbeit nicht mehr zur Verfügung steht, dann im Rahmen dieser Gebühr bezahlt werden muss. Er schlägt deshalb vor, dass Werder Bremen, weil die Präventionsarbeit bei Werder Bremen schon sehr gut läuft, ein Pilotprojekt zur Verhinderung der Gewalt am Rande von Fußballspielen durchführt.
zwar den Antrag, meine Damen und Herren, möchte als Fan von Werder Bremen aber nicht, dass Werder Bremen an den Kosten beteiligt wird.
haben wir gehört, hat nur den Antrag wiederholt und die Gebühr als Ausgleich für die großen Gewinne im Fußball bezeichnet. Dieses Argument nannten Sie, Herr Tschöpe und Herr Dr. Güldner, hier eben auch. Weiterhin hat Herr Senator Mäurer erklärt, dass das primäre Ziel die Verhinderung der Gewalt und damit die Verringerung der Zahl der eingesetz ten Polizeivollzugsbeamten sei. Herr Senator, das erreichen Sie mit der Erhebung einer Gebühr nach Ansicht der CDU-Fraktion sicherlich nicht!
(Beifall bei der CDU und bei der LINKEN – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir holen uns nur einen Teil des Geldes wieder, ansonsten bleibt alles, wie es ist!)