Protokoll der Sitzung vom 23.10.2014

Frau Ahrens, Sie wissen, welche Aufgaben wir gerade im Kita-Bereich zu bewältigen hatten, und wir haben einen massiven quantitativen und qualitativen Ausbau vornehmen müssen. Es ist keine Missachtung der Rechte des Parlaments, wenn wir überlegen, was wir zunächst machen. Es ging um Rechtsansprüche, die wir befriedigen wollen, und es ging darum, die Arbeit in den Kitas auch qualitativ zu verbessern. Beides haben wir in den letzten Jahren intensiv vorangetrieben. Es ist in der Tat so, dass diese Frage dann nicht so prioritär behandelt worden ist wie die anderen Fragen. Wir waren aber gezwungen, hier Prioritäten zu setzen, und die lagen in der Tat bei den Rechtsansprüchen, beim Ausbau und bei der qualitativen Entwicklung der Kitas.

Frau Kollegin Ahrens, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich stimme Ihnen zu, dass das ein ganz wichtiges Projekt ist, das Sie gerade aufgeführt haben, und wir hätten sicherlich an der Stelle auch Verständnis dafür gehabt. Ich verstehe allerdings nicht, und dazu bitte ich noch einmal um Erläuterung, was es an Arbeit kostet, wenn der Staatsrat oder die Senatorin uns in der Deputation mitteilt, dass es eben aus diesen und jenen Gründen nicht erfolgt ist. Das verschlingt ja keine Arbeitszeitkapazitäten, wenn man das eben unter Verschiedenes mündlich mitteilt, und ich bitte auch noch um Beantwortung der nachfolgenden Frage, denn es ging ja nicht nur um einen Leitfaden und um eine Evaluation, sondern es ging auch um eine Darstellung der ressortübergreifenden Finanzierungsmöglichkeiten für die

Kindergärten, damit diese ihre Arbeit tatsächlich wahrnehmen können. Das ist ja insbesondere für sozial benachteiligte Quartiere ganz notwendig, weil die Eltern das nicht mit dem eigenen Geldbeutel kompensieren können. Ist denn da jetzt geplant, den Kindergärten wenigstens die Darstellung der vorhandenen Gelder in den jeweiligen Ressorts bekannt zu machen, damit diese sich schon einmal auf den Weg machen können, bevor sich dann das Ressort ab 2015 auf den Weg macht?

Frau Ahrens, ich möchte erst einmal klarstellen, dass schon sehr viel passiert, wir in den Kindergärten sehr viele Lernerfahrungen mit der Natur ermöglichen und das auch finanziell ausreichend ausgestattet ist. Es gibt zum Beispiel ein LerngartenNetzwerk, die beteiligten Kitas könnte ich Ihnen jetzt vorlesen, es sind sowohl Kitas der Evangelischen Kirche und der AWO als auch Kitas von KiTa Bremen beteiligt. Diese Kitas organisieren regelmäßig Naturerfahrungen mit den Kindern, die in den Kitas sind. Das heißt, es findet sehr viel auf der praktischen Ebene statt.

Jetzt muss noch kommen, und das wird von Ihnen ja auch eingefordert, dass dies unter einem Gesamtkonzept Natur in den Kitas abgerundet und zusammengefasst wird, und wie ich sagte, daran arbeiten wir. Es geht nicht um die Arbeitszeit der Senatorin oder des Staatsrats, einen Bericht in der Deputation zu geben, sondern in der Regel müssen uns ganz viele Beteiligte die Informationen für diesen Bericht beschaffen und erarbeiten, und dazu waren auch Befragungen der verschiedenen Kitas erforderlich, das hat alles seine Zeit gedauert, weil auch die Kitas auch andere Aufgaben haben, mit denen sie sich beschäftigt haben. Das hat leider, das muss ich einräumen, länger gedauert, als es hätte dauern sollen. Nun sind wir aber in der Situation, bald etwas vorlegen zu können, und ich bitte Sie noch um diesen kurzen Moment Geduld.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine abschließende, weil meine Frage nicht beantwortet worden ist! Sind Sie bereit, den Kindergärten, die Finanzierungsmöglichkeiten, die es derzeit in den Ressorts Soziales, Umwelt und anderen gibt, zur Verfügung zu stellen, damit diejenigen, die sich noch nicht selbstständig auf den Weg gemacht haben, sich auch schon selbstständig auf den Weg machen können?

Sie wissen, weil Sie hier als Parlament den Haushalt beschließen, dass wir uns in dem Haushalt bewegen können. Neue finanzielle Mittel kann ich nicht versprechen, aber im Rahmen der finanziellen Mittel wollen wir diese Aufgabe natürlich berücksichtigen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Salafistische Bestrebungen in der JVA Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Piontkowski, Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Piontkowski!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über salafistische Bestrebungen unter den Gefangenen in der JVA Bremen?

Zweitens: Sind Tendenzen einer Gruppenbildung erkennbar, und wenn ja, wie viele Gefangene werden dieser Gruppierung zugeordnet?

Drittens: Wie will der Senat extremistischen und salafistischen Bestrebungen in der JVA Bremen entgegenwirken?

Diese Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Konkrete Erkenntnisse über ein salafistisches Netzwerk unter den Gefangenen liegen dem Senat bislang nicht vor. Es befindet sich lediglich ein Inhaftierter in der JVA, der unter anderem auch wegen einer Straftat nach Paragraf 129b StGB verurteilt worden ist und bei dem aufgrund seiner salafistischen Einstellung nicht auszuschließen ist, dass er sich zu einer aktiven Teilnahme am gewaltsamen Dschihad verpflichtet fühlt. Er befindet sich weiterhin in Haft, Lockerungen wurden abgelehnt. Dieser Insasse soll in der JVA Bremen Kontakt zu zwei anderen Insassen gehabt haben, die im Verdacht stehen, nach ihrer Haftentlassung über die Türkei nach Syrien ausgereist zu sein beziehungsweise dies versucht zu haben. Inwieweit dieser Kontakt für eine mögliche Ausreise nach Syrien beziehungsweise den Versuch ursächlich gewesen sein könnte, wird zurzeit geprüft. Gegen den Insassen wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Sachverhalt ist dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zur weiteren Prüfung und Entscheidung vorgelegt worden.

Zu Frage 2: Tendenzen einer Gruppenbildung mit salafistischen Bestrebungen sind dem Senat bisher nicht bekannt.

Zu Frage 3: Extremistischen und salafistischen Bestrebungen innerhalb der JVA wird unter anderem durch eine Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA entgegengewirkt. Dies geschieht im Rahmen von Fortbildungen, in denen die Mitar

beiterinnen und Mitarbeiter über Symbole, Erscheinungsweisen und Aktionsformen informiert werden. Zuletzt hat Ende des Jahres 2013 für Leitungs- und Fachkräfte der JVA Bremen eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Rechtsextremismus und Verfassungsschutz mit einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes stattgefunden. Eine vergleichbare Fortbildungsveranstaltung für den Bereich des radikalen Islamismus ist derzeit in Vorbereitung. Daneben findet ein Informationsaustausch zwischen Justizvollzug, Ermittlungsbehörden, Polizeibehörden und Verfassungsschutz statt.

Schließlich kommt auch dem Angebot von Deradikalisierungsprogrammen und -maßnahmen für die Zielgruppe des politischen und religiösen Extremismus innerhalb und außerhalb des Justizvollzugs, insbesondere nach der Entlassung, eine besondere Bedeutung zu. Bundesweite Bestrebungen zur Verstetigung und dauerhaften Finanzierung solcher Bestrebungen unterstützt der Senat daher. Bei konkreten Verdachtsmomenten gegen Gefangene werden die in den Justizvollzugsgesetzen vorgesehenen Möglichkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung, wie zum Beispiel besondere Revisionen oder Möglichkeiten der Überwachung, ergriffen. Erforderlichenfalls werden zudem die Ermittlungsbehörden oder das Landesamt für Verfassungsschutz in eigener Zuständigkeit tätig. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind tatsächlich beide ehemalige Inhaftierte nach Syrien ausgereist, und wo befinden Sie sich jetzt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das kann ich nicht konkret beantworten. Das liegt nicht innerhalb der Kenntnis der Justizvollzugsanstalt. Da liegen die Kenntnisse im Bereich von Polizei und Verfassungsschutz.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist einer der Ausgereisten im Kultur- und Familienverein aktiv?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das ist auch eine Frage, die einen Bereich außerhalb der Justizvollzugsanstalt betrifft, die kann ich auch nicht beantworten. Diese Fragen müssten an den Verfassungsschutz, an die Staatsschutzbehörden gerichtet werden.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie ausschließen, dass der Gefangene, von dem hier die Rede war, aus der Justizvollzugsanstalt heraus Einfluss auf den Kultur- und Familienverein genommen hat?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das ist eine schwierige Frage. Es ist so, dass innerhalb der Justizvollzugsanstalt natürlich nicht jeder Kontakt unterbunden werden kann. Es ist möglich, dass zum Beispiel im Rahmen von Besuchen oder auch im Rahmen von Telefonaten Kontakte hergestellt werden können. Das können wir nicht ausschließen. Das wäre nur dann möglich, wenn man einen Gefangenen vollständig isolieren würde. Das ist aber unter den Bedingungen des normalen Strafvollzugs nicht möglich.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Seit wann sind dem Senat die salafistischen Bestrebungen des Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt bekannt, und wann hat der Verfassungsschutz die Leitung der Justizvollzugsanstalt darüber informiert, dass dieser Gefangene salafistisch agieren könnte?

Bitte, Herr Staatsrat!

Der Verfassungsschutz hat die Justizvollzugsanstalt vor ungefähr zwei Wochen darüber informiert. Hinweise zu der Haltung des Gefangenen ergeben sich bereits aus dem Strafurteil, sind also bereits vor der Vollstreckung bekannt gewesen. Er ist wegen einer werbenden Tätigkeit zu der Haftstrafe verurteilt worden. Das ist vollkommen klar, das ist vor Antritt der Haft auch so bekannt gewesen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Seit wann und wegen welchen Tatvorwurfs ermittelt der Generalbundesanwalt gegenwärtig gegen den Gefangenen? Hat er das Verfahren von sich aus an sich gezogen, oder ist es von Bremen an den Generalbundesanwalt übermittelt worden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es ist so, dass die Sachverhalte, die ein Ermittlungsverfahren auslösen könnten, in dieser Woche an den Generalbundesanwalt abgegeben worden sind. Das obliegt der Zuständig

keit des Generalbundesanwalts, insbesondere Verfahren nach Paragraf 129a StGB. Der Generalbundesanwalt prüft, ob aufgrund dieser Sachverhalte dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Das ist eine Prüfung, die da mit offenem Ergebnis stattfindet. Es kann auch sein, dass der Generalbundesanwalt sagt, die vorhandenen Informationen reichen nicht für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens aus. Das ist durchaus möglich.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Welche Haftbedingungen galten für den Gefangenen, konnte er sich in der Justizvollzugsanstalt frei bewegen, konnte er frei telefonieren, und inwieweit gab es Einschränkungen hinsichtlich des Schriftwechsels?

Bitte, Herr Staatsrat!

Für den Gefangenen galten die Einschränkungen, die für jeden Gefangenen gelten. Es ist auch vor Haftantritt gefragt worden, ob besondere Bedingungen eingerichtet werden müssen. Das ist verneint worden. Unter diesen allgemeinen Bedingungen kann sich der Gefangene innerhalb der Haft bewegen. Er bewegt sich innerhalb der Abteilung, einer Vollzugsabteilung. Er ist auch in den Werkstätten tätig gewesen, er ist in der Tischlerei gewesen. Natürlich hatte er da auch Kontakt zu anderen, das entspricht aber den allgemeinen Haftbedingungen. Wir haben nicht die Möglichkeit, innerhalb der Haft einen Gefangenen vollständig zu isolieren und von jedem Kontakt fernzuhalten. Das ist nicht möglich.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Professor Stauch, ist Ihnen Paragraf 29 Strafvollzugsgesetz bekannt?

Bitte, Herr Staatsrat!