Protokoll der Sitzung vom 19.11.2014

Es macht aber auch keinen Sinn, den Markt kurzfristig mit Flächen zu überfluten. Es gibt Städte, die haben gleichzeitig so viele attraktive Flächen angeboten, dass die Investoren unsicher waren, wohin sie gehen sollen, welche Fläche tatsächlich zuerst kommen wird. Das heißt, man muss es im richtigen Tempo durchführen, und das machen wir.

Dieses ganze Programm wirkt. Wir haben inzwischen die Neubautätigkeit verdoppelt und parallel aktualisierte Zahlen von dem GEWOS-Unternehmen, das uns damals die Wohnungsbaukonzeption entwickelt hat. Die GEWOS bestätigt die Prognosezahlen aus dem Jahr 2009, diese Zahlen sind weiterhin richtig. Bei dieser GEWOS-Umfrage sind Menschen befragt worden, die in Neubauten einziehen, die nach Bremen ziehen, und Menschen, die in die frei werdenden Wohnungen derer, die in den Neubau gezogen sind, nachgezogen sind.

Das sind interessante Antworten. In ihnen kommt zum Ausdruck, dass rund 25 Prozent der Neubauwohnungen von Neubürgerinnen und Neubürgern bezogen werden. Das heißt aber auch: 75 Prozent der Umzüge betreffen Binnenumzügler, und diese Binnenumzügler sind in der Regel welche, die sich vergrößern oder in höherwertigen Wohnraum hineingehen. Das heißt, sie machen preisgünstigeren Wohnraum für andere frei. Ein Trickle-down-Effekt findet also durchaus statt. Damit das so bleibt, müssen wir absichern, dass die Mieten in den Wohnungen, die frei werden, niedrig bleiben, und das tun wir. Wir haben, nachdem wir die Möglichkeit dazu hatten, die Änderung der Kappungsgrenze unverzüglich in Kraft

gesetzt, wir werden auch die Mietpreisbremse in Kraft setzen, sobald die bundesgesetzliche Grundlage vorhanden ist. Das sind die Maßnahmen, mit denen wir sicherstellen, dass die Errichtung von höherwertigem Wohnraum auch tatsächlich bezahlbaren Wohnraum frei macht.

Alle diese Dinge, die wir hier tun, sind bundesweit anerkannt, meine Damen und Herren. Ich war letzte Woche auf der Bauministerkonferenz. Immer wieder wird Bremen genannt, wenn das Bundesbauministerium seine Konzeption vorstellt. Das Bündnis für Wohnen, das wir hier ins Leben gerufen haben, wird jetzt auf Bundesebene kopiert, und Bremen wird als leuchtendes Beispiel angeführt. Viele der von uns hier entwickelten Ansätze werden von anderen übernommen.

Und jetzt, Frau Bernhard, wollen Sie uns eine Debatte aufzwingen, dass das alles nicht reicht, dass wir hier eine verstärkte Wohnungsnot haben. Schauen Sie doch einmal in andere Städte! Schauen Sie nach München, Stuttgart, Frankfurt, Köln oder Freiburg! Dort ist eine echte Überhitzung der Märkte zu verzeichnen. Dort besteht die Situation, dass Studierende zu Beginn des Semesters zwei bis zweieinhalb Monate in Matratzenlagern untergebracht werden, bevor sie allmählich auch im Wohnungsmarkt eine Unterkunft finden, und dann zahlen sie in den von mir genannten Städten Mieten von zehn, zwölf oder 14 Euro pro Quadratmeter. All das ist doch hier überhaupt nicht der Fall!

(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Das wäre auch schlimm!)

Wir haben hier eine gute Situation. Wir haben 160 000 Mietwohnungen, von denen sich rund 31 000 in der Hand der GEWOBA und weitere 20 000 in der Hand der ehemals Gemeinnützigen und der Genossenschaften – Bremer, ESPABAU, GEWOSIE, bremische Beamten-Baugesellschaft und Stäwog in Bremerhaven – befinden. Diese Wohnungsbaugesellschaften haben in ihren umfangreichen Beständen überwiegend sehr moderate Mieten. Bei der GEWOBA beträgt die Durchschnittsmiete 5,30 Euro pro Quadratmeter. Nach den Daten des Statistischen Landesamts beträgt die Durchschnittsmiete auf dem Bremer Mietwohnungsmarkt insgesamt 6,20 Euro. – Das sind die aktuellen Zahlen, die ich zur Kenntnis zu nehmen bitte!

Wir sehen aber auch: Wir haben – das haben verschiedene Vorredner angesprochen – eine niedrige Leerstandsrate zu verzeichnen. Diesbezüglich müssen wir etwas tun. Die Leerstandsrate liegt auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt bei rund 2,5 Prozent. Es wäre besser, sie läge bei 3 bis 4 Prozent, um etwas mehr Fluktuation zu ermöglichen. Die Leerstandsrate der GEWOBA ist noch einmal deutlich niedriger und liegt bei unter einem Prozent. Das ist natürlich sehr gering. Das ist richtig.

In den begehrten Lagen haben wir auch Anstiege von Mieten und Kaufpreisen zu verzeichnen, weshalb wir ja dieses Programm aufgelegt haben. Aber der Ankauf von Belegungsbindung hilft überhaupt nicht. Das muss ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Er ist teuer und löst kein Problem und – hierbei handelt es sich ja auch um Bestände, die sich in Stadtteilen mit vergleichsweise moderatem Mietniveau befinden – im Zweifelsfall werfen wir noch Spekulanten, die ihre Bestände verwahrlosen lassen, Geld hinterher, um mehr Sozialwohnungen zu haben. Das kann doch nicht das Ziel der LINKEN sein!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Gegen die Entwicklung, dass es zu einer weiteren Überhitzung des Wohnungsmarkts kommt, die wir alle nicht wollen, helfen genau zwei Dinge, meine Damen und Herren. Zum einen müssen wir mehr bauen – das tun wir –, und zum anderen müssen wir die Kosten deckeln. Wir deckeln die Kosten mit der Sozialwohnungsquote von 25 Prozent, mit der Kappungsgrenze und auch mit der Mietpreisbremse. Das ist nötig, damit die Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft nicht gefährdet ist.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine gute Nachricht übermitteln. Frau Bernhard hat den „WeserKurier“ zitiert, dem zufolge bei den Baugenehmigungen ein Rückgang zu verzeichnen sei. Das ist genau nicht der Fall! Das habe ich verschiedentlich schon erklärt. Ich bin erstaunt, dass das noch immer wiederholt wird. Ich nenne Ihnen eine aktuelle Zahl. Für die ersten zehn Monate des Jahres liegt inzwischen die Statistik vor. Von Januar bis Oktober dieses Jahres haben wir 1 644 Wohneinheiten genehmigt. Das übertrifft das Ergebnis des gesamten Vorjahres, das mit 1 618 Wohneinheiten schon ein Rekordergebnis war. Das heißt, wir liegen deutlich oberhalb unserer Ziele. Zwei Monate, der November und der Dezember, kommen noch hinzu. Aber das vollzieht sich manchmal auch in Schüben. Manchmal ist es eine große Wohneinheit wie die Marcuskaje mit 150 Wohneinheiten. Diese wurde am 3. Juli und nicht am 30. Juni genehmigt; sonst wäre die Genehmigung in das erste Halbjahr gefallen. Daran sehen Sie, wie absurd es ist, an Quartals- oder Halbjahreszahlen gleich Trends ablesen zu wollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Unsere Politik ist erfolgreich. Wir werden dieses Jahr den Vorjahresrekord bei den Baugenehmigun

gen übertreffen, und ich bin sicher, das wird die nächsten Jahre so weitergehen. Ich denke, wir sind hier auf einem guten Weg. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aktuelle Stunde geschlossen.

Sechzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Mitteilung des Senats vom 10. Juni 2014 (Drucksache 18/1423)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Mitteilung des Senats vom 16. September 2014 (Drucksache 18/1546) 2. Lesung

u n d

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

(Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag – 16. RfÄndStV) und zum Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 14. Oktober 2014 (Drucksache 18/1578)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 18/1423, in seiner 61. Sitzung am 18. Juni 2014 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen und das Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 18/1546, in ihrer 66. Sitzung am 24. September 2014 in erster Lesung beschlossen und ebenfalls an diesen Ausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der DrucksachenNummer 18/1578 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Bevor ich der ersten Rednerin das Wort erteile, darf ich den Intendanten von Radio Bremen, Herrn Jan Metzger, auf der Medientribüne herzlich begrüßen.

(Beifall)

Nun hat als erste Rednerin die Abgeordnete Frau Grotheer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Entwurf des Sechzehnten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge – was für ein Titel! Schwerfälliger geht es kaum! Aber dies ist ein guter Titel, weil es der Titel eines guten Gesetzes ist.

Kurz zum Inhalt: Es wird beschlossen, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. April 2015 um 48 Cent von derzeit 17,98 Euro auf 17,50 Euro zu senken. Super, sage ich. Endlich!

(Beifall bei der SPD)

Dass dies heute möglich ist, hat auch etwas damit zu tun, dass die Bemühungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten um Einsparung und Konsolidierung so erfolgreich waren. Es hat auch etwas damit zu tun, dass der Rundfunkbeitrag zu mehr Ehrlichkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern geführt hat – nicht ganz freiwillig, wie wir wissen; darüber haben wir uns bei der Verabschiedung hier im Parlament auch trefflich unterhalten.

Gleichzeitig ist es mit diesem Gesetz gelungen – ich hoffe, dass es auch die Zustimmung der anderen Länder finden wird –, den Anteil für Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk an der Finanzausgleichsmasse der ARD von bislang einem Prozent auf 1,6 Prozent zu erhöhen. Auch hierzu: Hurra!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass der Anteil von Radio Bremen innerhalb dieser 1,6 Prozent auch um fast 3 Prozent gestiegen ist. Auch dazu: Hurra!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als wir seinerzeit über den Entwurf geredet haben, gab es große Bedenken, ob wir das rechtlich durchhalten, ob die Umstellung von einer Gebühr auf einen Beitrag funktionieren wird. Heute können wir sagen: Ja, sie hat sogar hervorragend funktioniert. Zwei Landesverfassungsgerichte haben gesagt, dass das mit der Verfassung ihres Landes vereinbar ist, und hatten keine Bedenken, dass die Ausgestaltung der Beitragserhöhung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen könnte. Auch weit über 80 Verwaltungsgerichte haben sich dieser Auffassung inzwischen angeschlossen.

Von dem, was wir beim letzten Mal verabredet haben, bleiben eine Evaluation über die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag und die Lastenverteilung zwischen

Privathaushalten, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen der öffentlichen Hand übrig. Diese Evaluation, meine Damen und Herren, ist geplant; sie steht nicht in diesem Gesetz, denn sie ist bereits verabredet.

Als ich zusammen mit Herrn Schildt, dem Vorsitzenden des Hörfunkrats Deutschlandradio, vor 14 Tagen bei Herrn Metzger gewesen bin, um über die Zukunft Radio Bremens und über die Frage, wie wir als Politik einen weiteren Beitrag leisten können, zu sprechen, waren wir zusammen über das erreichte Ziel begeistert. Ich darf freundlich sagen, ich würde mir wünschen, dass uns das, was im ARD-Finanzausgleich für Radio Bremen gelungen ist, im Länderfinanzausgleich auch für Bremen gelänge.

(Beifall bei der SPD)

Wir sehen die Chance, dass sich Radio Bremen mit diesem erhöhten Anteil weiter profilieren kann, und hoffen sehr, dass das besondere Jugendangebot von Radio Bremen „Bremen NEXT“ – das Sie demnächst hoffentlich alle regelmäßig verfolgen werden –, Ihre allgemeine Zustimmung findet. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das nicht so schlimm, meine Musikfarbe ist das auch nicht, aber ich gehöre auch nicht zur Zielgruppe dieses Programms. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)