Eltern sind verunsichert, Frau Ahrens hat es gesagt, Lehrer oft hilflos, weil man die Geräte nicht erkennen kann, sie sehen aus wie kleine Füllhalter, und man kann sie gut im Federmäppchen verstecken. Daher sind solche gesetzlichen Regelungen, wie etwa im Schulgesetz, schwierig in der Umsetzung, da muss man erst einmal abwarten. Es sind auch keine Tabakprodukte, somit fallen sie auch nicht unter Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes. Wie gesagt, juristisch haben sie noch den Status von Gummibärchen oder Lakritzstangen. Laut dem Krebsforschungszentrum gibt es natürlich schon Kurzzeitfolgen wie Augenreizungen, Husten, Lungenfunktionseinschränkungen, Zahnfleischbluten und Schlaflosigkeit, aber es gibt hierzu noch keine grundlegenden Studien.
Inzwischen, nach dem neuesten Stand, plädierte auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. September 2014 dafür, Jugendschutz- und Nichtraucherschutzgesetz im Hinblick auf den Konsum von EZigaretten und E-Shishas zu überprüfen und notwendige Schritte zur Änderung einzuleiten. Die bisherigen Vorschriften seien nicht eindeutig und die gesundheitlichen Folgen nicht absehbar. Bremen unterstützte diese Forderungen, und ich finde, das ist sehr gut!
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die wissenschaftlichen Daten zu sichern und eine Bewertung in Auftrag zu geben, und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung soll es eine Übergangslösung mit einer selbstverpflichtenden Vereinbarung mit dem Verband des E-Zigarettenhandels und der Drogenbeauftragten geben mit der Zielsetzung, erst einmal auf freiwilliger Ebene die Abgabe an Kinder unter 18 Jahren zu untersagen und dies auch auf den Packungen kenntlich zu machen. Wie gesagt, der Verband der E-Zigaretten steht dem positiv gegenüber, aber letztlich soll noch einmal überprüft werden, ob es mit den heutigen Gesetzen vereinbar ist, Einschränkungen zu finden.
Ich finde, wir sollten den Fortgang begleiten, um in Bremen dann entsprechende Empfehlungen zu geben. Wir sollten uns in der Gesundheitsdeputation zu diesem Thema noch einmal unterrichten lassen, wie das Ganze abläuft und welche Auswirkungen es
hat. Ich bin der Meinung, erst dann sollten wir gesetzliche Schritte unternehmen. An den Schulen kann man E-Shishas zum Beispiel auch schon über Schulkonferenzen verbieten, das ist kein Problem. Allerdings sagen wir auch, dass Rechtssicherheit auf Dauer wichtig ist und dass es eine einheitliche Linie gibt.
Erst einmal sollte der Antrag in die Gesundheitsdeputation überwiesen werden, wir begleiten die Diskussion auch auf der Bundesebene, und dann entscheiden wir. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz auf einen Punkt eingehen, damit es hier nicht eine Beerdigung erster Klasse wird. Wenn sich alle einig sind, und zwar alle politischen Parteien auf unterschiedlichen Ebenen, sei es nun auf Bundes- oder Landesebene, dass es nicht auszuschließende Gesundheitsgefahren gibt – und wir reden hier nicht nur von Jugendlichen, die sich knapp vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres befinden, sondern wir reden hier davon, dass sich Kinder ab 6 Jahren diese bunten EShishas kaufen können –, dann sollte man nicht nur wissenschaftliche Evaluationen abwarten, sondern man sollte auch entsprechend handeln.
Deswegen bitte ich darum, dass wir den Bericht der Deputation vor dem Ablauf der Legislaturperiode – und das ist immerhin der 10. Mai 2015 – zurückerhalten, damit wir dann auch zu einem Ergebnis kommen, denn ich glaube, wir sollten eine Lösung anstreben. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist nicht richtig, den Eindruck zu vermitteln, der Senat habe dieses Thema, das in der Tat allerdings nicht auf der Prioritätenliste der gesundheitspolitischen Themen steht, aus dem Auge verloren.
Der Senat nimmt sehr wohl zur Kenntnis, dass es eine zunehmende Anzahl von Shisha-Bars in Bremen gibt. Es ist eine Entwicklung, die wir nicht begrüßen. Wir teilen die kritische Einschätzung, dass das Rauchen von E-Shishas zumindest potenziell gesundheitsschädlich ist und daher alles Mögliche unternommen
werden sollte, den Konsum präventiv einzuschränken. Ich glaube, wir streiten nicht in der Sache, wir streiten um den Weg, der zu einer Lösung führt. Da ist es angemessen – darauf haben die Vorredner auch schon aufmerksam gemacht –, Entwicklungen mit ins Auge zu fassen, die über die Schule allein hinausgehen. Wir benötigen Regelungen, die umfassend und nicht nur auf dem Schulgelände gelten, sondern dann, wenn wir den Konsum einschränken wollen, muss das darüber hinausgehen, und das wollen wir. Es ist schon darauf hingewiesen worden, im Bundesrat hat sich Bremen mit dafür eingesetzt, das Jugendschutzgesetz und das Nichtraucherschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass es eine umfassende Einschränkung gibt, die darauf zielt, den Konsum zu reduzieren. Daher, glaube ich, macht es sehr viel Sinn, noch einmal sehr ausführlich auch den Standort eines solchen Verbotes zu diskutieren, und das könnten wir sehr gut in der Gesundheitsdeputation machen. Ich will aber nicht verhehlen, dass es auch kurzfristig greifende Maßnahmen geben könnte, um zumindest das Ziel, an Schulen sehr kurzfristig ein Verbot durchzusetzen, im Rahmen des Hausrechts der einzelnen Schulen zu erreichen. Das kann man machen, dazu bedarf es aber keiner gesetzlichen Neuregelung. Eine gesetzliche Regelung sollten wir umfassend angehen. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vereinbart worden, diesen Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Gesundheit zu überweisen. Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1616 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. interjection: (Einstimmig)
Haushalt planmäßig vollziehen – keine Kürzungen durch „Planungsreserve“! Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 13. November 2014 (Drucksache 18/1626)
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Hast! In der Ruhe liegt die Kraft, und die Hast ist die natürliche Feindin des Erfolgs! Ich muss Sie mit ein paar Zahlen, ich sage einmal, nicht langweilen, aber es ist unabdingbar, wenn man sich mit dem Haushalt beschäftigt, dass man über Zahlen spricht. Im Juli fand eine Pressekonferenz der Finanzsenatorin statt, auf der gesagt wurde, das aktuelle Controlling sei alarmierend, Mehr- und Minderausgaben führten zu einem riesigen Haushaltrisiko von 60 Millionen Euro, und deswegen müsse jetzt eine Haushaltssperre verhängt werden. Alle waren erschrocken, denn sie dachten, jetzt sieht es mit dem Haushalt in Bremen noch finsterer aus.
Wir haben uns dann eine ganze Weile mit den Unterlagen der Finanzsenatorin beschäftigt und sind zu einem anderen Schluss gekommen. Wir haben heute Mehrausgaben von ungefähr 85 Millionen Euro. Darin sind circa 30 Millionen Euro für die Beamtenbesoldung, 30 Millionen Euro für die Mehrkosten der Erziehungshilfen und viele andere kleine Posten enthalten.
Diese Kosten waren meiner Meinung nach nicht unvorhersehbar, denn ein stückweit war klar, dass man mit dem Versuch, den Beamten 30 Millionen Euro oder mehr vorzuenthalten, wahrscheinlich nicht durchkommen würde. Außerdem liegt die Erhöhung der Aufwendungen für die Hilfe zur Erziehung, wenn man das Kleingedruckte liest, daran, dass man in diesem Jahr Rechnungen für Leistungen aus dem letzten Jahr bezahlt hat, dass man also Verbindlichkeiten abgetragen hat. Das ist auch nicht überraschend, das hätte man vielleicht auch im Haushalt machen können. 85 Millionen Euro sind in der Tat als Mehrausgaben zu verzeichnen!
Zum gleichen Zeitpunkt haben wir Zinsminderausgaben von circa 85 bis 90 Millionen Euro bis Ende des Jahres prognostiziert. Das heißt, Mehr- und Minderausgaben halten sich ungefähr die Waage.
Wir haben auch Mindereinnahmen von insgesamt 18 Millionen Euro prognostiziert, unter anderem 10 Millionen Euro für die Häfen und für die Spielbanken und so weiter, da kommt auch einiges zusammen. Zum gleichen Zeitpunkt werden in den Controllingberichten für das Jahr 2014 Mehreinnahmen von ungefähr 140 Millionen Euro prognostiziert, davon sind circa 70 Millionen Euro Steuereinnahmen und 70 Millionen Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich. Das führt in meiner Rechnung nicht etwa zu der Notwendigkeit, eine Katastrophe zu beschwören und unmittelbar eine Haushaltssperre zu beschließen, sondern das ist für mich eigentlich eine ausgesprochen positive Haushaltsentwicklung. Wenn es Mehr
ausgaben gibt, die durch Minderausgaben gedeckt sind und wenn wir Mindereinnahmen und Mehreinnahmen in dieser Größenordnung haben, dann gibt es für mich überhaupt keinen Grund, eine Haushaltssperre zu verhängen und so zu tun, als wäre haushaltstechnisch die Lage noch viel schlimmer als vorher.
Ein Großteil der Mehrausgaben wird in der Tat durch die Minderausgaben für die Zinsen gedeckt. Unterm Strich will man jetzt noch circa 25 Millionen Euro für Zinsderivatgeschäfte aufwenden. Für sich genommen ist das eine vernünftige Sache.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Was heißt „für sich genommen“? Wenn man diese Summe nimmt und damit sicher- stellt, dass wir in Zukunft niedrigere Zinsen zahlen, als wenn wir kurzfristige Zinsvereinbarungen haben, dann ist das eine vernünftige Sache. Ich verstehe an dieser Stelle nicht, und deswegen stellen wir den Antrag, das nicht zu tun, dass wir bei allen Ressorts weitere 20 Millionen Euro kürzen, damit wir nicht die Mehreinnahmen in Anspruch nehmen müssen. Das finde ich nicht in Ordnung. Wir haben diesen Haus- halt unter ganz engen Rahmenbedingungen aufge- stellt. Ich weiß noch, als wir die Debatte hatten, in der gesagt wurde, er ist auf Kante genäht, jetzt geht kaum noch etwas, viele Dinge tun wir schon nicht, die wir dringend tun müssten. Jetzt finden Sie es auf einmal richtig, in einem ohnehin knappen Haushalt, in allen Ressorts noch einmal 20 Millionen Euro zu kürzen, obwohl Sie weit davon entfernt sind, die beschlossene Kredithöchst- grenze auch nur zu erreichen. Die Steuermehrein- nahmen, die dieses Land, die Wirtschaft und die Men- schen generieren, kommen hier nicht an. Wir haben 120 Millionen Euro Mehreinnahmen, und ja, wenn wir 20 Millionen Euro nicht kürzen, dann müssen wir diese über Kredite finanzieren, aber ich finde es zu- lässig angesichts der Tatsache, dass wir vor ungefähr eineinhalb Jahren einen Kreditrahmen von ungefähr 400 oder 500 Millionen Euro beschlossen haben, ich habe es nicht im Kopf. Dieser Kreditrahmen wird jetzt um 120 Millionen Euro unterschritten. Ich finde, das ist Grund genug zu sagen, an diesem Punkt kommen auch die Steuermehreinnahmen in Bremen an, wir verzichten auf diese Kürzungen von 20 Millionen Euro in allen Ressorts, damit wir nicht noch weitere Ein- schnitte produzieren und noch weitere schwierige Ar- beitsbedingungen in vielen Bereichen generieren. So viel erst einmal zu meinem ersten Antrag! – Vielen Dank! (Beifall bei der LINKEN)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag, den Sie vorlegen, Herr Rupp, ist schon starker Tobak. Sie werfen dem Senat – und ich befasse mich jetzt noch einmal mit dem Antrag und nicht nur mit ihrem Redebeitrag – Gesetzesbruch vor, ich zitiere, „Angabe irreführender Informationen“. Belege haben Sie dafür keine angeführt, im Gegenteil! Schon die Zahlen, die Sie in ihrem Antrag zusammenwürfeln, sind irreführend. Da werden Zahlen für Land und Stadt Bremen mit Zahlen verglichen, die auch die Gemeinde Bremerhaven umfassen, und dann wundert man sich, dass das nicht zusammenpasst. So werden unterjährige Zwischenstände, vor allen Dingen bei den Investitionen, einmal eben für die Ganzjahresentwicklung genommen, obwohl klar ist, dass es gerade bei Investitionen keinen geradlinigen Verlauf gibt. Auch das wird vermengt, und dann werfen Sie der Finanzsenatorin mangelnde Transparenz vor. Was Sie in Ihrem Antrag machen, ist ein reiner Hütchenspielertrick!
Ich will mich jetzt aber auf die politischen Kernpunkte konzentrieren. Sie behaupten, der Senatsbeschluss einer Haushaltssperre sei, ich zitiere, ein „Eingriff in die Haushaltsautonomie der Bürgerschaft“. Das ist ganz verkehrt! Wir selbst, die Bürgerschaft, haben den Senat im Haushaltsgesetz verpflichtet, solche Maßnahmen zu prüfen, wenn sich abzeichnet, dass der Senat den Rahmen des beschlossenen Haushalts zu überschreiten droht. Es war gut, dass das Finanzressort schon im Sommer reagiert hat und eine Reihe von Dingen deswegen schon rechtzeitig eingeleitet werden konnten. Wir haben den Senat dabei ausdrücklich unterstützt, weil er den Auftrag dazu auch von uns hat.
Sie kommen selbst zu dem Schluss, das haben Sie eben vorgetragen, dass die Ausgaben im Jahr 2014 über die im Haushalt beschlossenen Grenzen hinausgehen, und zwar sagen Sie im Saldo 85,5 Millionen Euro – ich möchte mich jetzt nicht um eine Million streiten, es geht aber um erhebliche Summen –, dennoch behaupten Sie in Ihrem Antrag: „Es gab nie irgendein Risiko, dass der Haushalt 2014 nicht im Rahmen der beschlossenen Ein- und Ausgaben vollzogen werden kann.“ Ihre Begründung dafür ist, dass es die Steuermehreinnahmen gegeben habe. Wir haben aber im Haushaltsgesetz eben nicht beschlossen, dass solche Steuermehreinnahmen einmal eben für unvorhergesehene Ausgaben verwendet werden dürfen. Diese Steuermehreinnahmen gehören nicht zum Rahmen der beschlossenen Ein- und Ausgaben. Das, finde ich, ist das Einmaleins des Haushaltsrechts, und ich muss sagen, dass Sie das nicht berücksichtigen, ist nach so vielen gemeinsamen Jahren im Haushaltsausschuss ein starkes Stück!
Deswegen ist die Grundbehauptung, die Sie aufstellen, falsch! In der Sache ist es so, dass es zum Grundprinzip unserer Konsolidierungsvereinbarung und unserer Arbeit dort, der gemeinsamen Arbeit mit dem Stabilitätsrat, gehört, dass wir uns verpflichten, eventuelle Steuermehreinnahmen nicht auszugeben, sondern zu nutzen, um die Kreditaufnahme zu senken. Wir wissen, dass Ihnen das nicht gefällt, das gefällt Ihnen schon seit Jahren nicht, aber für uns ist das ein zentraler Pfeiler unserer Vereinbarung und unserer Glaubwürdigkeit für das Land Bremen. Es ist ein Pfund, mit dem wir wuchern müssen, sonst haben wir auf Dauer weder in Berlin noch in den anstehenden Verhandlungen um den Länderfinanzausgleich eine Chance.
Ich will hier nicht im Detail auf die Hauptursachen der Ausgabensteigerungen eingehen, zumal sie auch nicht strittig sind, Sie haben sie selbst genannt, erhöhte Ausgaben im Sozialbereich, Kindeswohl, Unterbringung von Flüchtlingen, es gibt etwa 30 Millionen Euro Mehrausgaben für die Beamtenbesoldung. Die Gegenfinanzierung bewegt sich nun allerdings innerhalb des beschlossenen Haushaltsrahmens und erfolgt in erster Linie aus eingesparten Zinsausgaben, wie Sie richtig bewertet haben, durch aktuell nicht benötigte Investitionsmittel, aber eben auch durch die Auflösung der Planungsreserve und die Sparanstrengungen der Ressorts, ausdrücklich vom gesamten Senat beschlossen mit dem Hinweis, dass die Flüchtlingsfrage zum Beispiel nicht nur die Aufgabe eines Ressorts ist, sondern gemeinsame solidarische Antworten und Anstrengungen verlangt. Wir finden es richtig, dass das so gemacht wird!
An dieser Stelle kommt DIE LINKE mit einer besonders plumpen Unterstellung, die Finanzsenatorin habe sich 20 Millionen Euro für Zinssicherungsgeschäfte, ich zitiere wiederum, „genehmigen lassen“, während die Fachressorts sich und andere für jeden Euro quälen müssen. Dazu kann man sagen, dass Bremen vor zwei, drei Jahren wesentlich mehr für Zinssicherungsgeschäfte ausgegeben hat, und auch in diesem Jahr wäre es vielleicht so gewesen, dass eine höhere Summe als diese 20 Millionen auch sinnvoll gewesen wäre. Denn diese Geschäfte werden dafür sorgen, dass für uns in den nächsten Jahren das Risiko steigender Zinsen überschaubar bleiben wird, und das ist sehr gut und sehr wichtig für das Land Bremen. Leider geht es da auch immer um hohe Millionenbeträge, das ist nun einmal so, wenn man 20 Milliarden Euro Schulden aufgehäuft hat.
Der Antrag der LINKEN ist der untaugliche Versuch, die Fachressorts gegen die Finanzsenatorin in Stellung zu bringen, das ist lächerlich. Wir sollen mindestens 20 Millionen Euro aus Steuermehreinnah
men ausgeben, statt die Sparanstrengungen der Ressorts zu unterstützen, die sie unternommen haben und auch mit Erfolg unternehmen. Nur ein Hinweis an dieser Stelle, Sie haben noch einen Antrag gestellt, in dem Sie dasselbe Geld für einen anderen Zweck ausgeben möchten. Wie Sie das machen wollen, ist Ihr Geheimnis.
Ich komme zu einem letzten Gedanken, Frau Präsidentin. Es darf bei Ihnen nicht der Hinweis auf den Sicherheitsabstand fehlen, der unnötig groß sei. Schauen Sie doch einfach einmal die letzten Steuerschätzungen an! Sie können sehen, dass sich die Dinge ständig verändern und wir eine ordentliche Sicherheit unbedingt brauchen. Wir dürfen unsere Ausgaben nicht gerade an den aktuellen Schätzungen ausrichten, sondern müssen heute die kommenden Aufgaben für die kommenden Jahre im Blick behalten. Das, meine Damen und Herren, verstehen wir unter einer verantwortlichen Finanzpolitik! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nicht so sehr an dem Zahlenwerk orientieren, sondern versuchen, mich auf die Kernaussagen des Antrags zu konzentrieren, den DIE LINKE vorgelegt hat. Wenn ich den Antrag der LINKEN richtig verstanden habe, dann geht es darum, dass die Koalition den beschlossenen Haushalt einhalten soll. Für mich ist es durchaus neu, dass sich eine Oppositionsfraktion zum Haushalt der Regierung bekennt, dafür zunächst einmal vielen Dank!
Das Rechenwerk der LINKEN behauptet nun, der Haushalt hätte eingehalten werden können, ohne eine Haushaltssperre zu beschließen und ohne die Ressorts zu verpflichten eigene Sparanstrengungen zu unternehmen. Sie werfen der Koalition vor, die Ausgabendisziplin zu halten und Mehreinnahmen in die Verringerung der Neuverschuldung zu stecken. Sie blenden dabei wiederholt aus, dass Bremen sich verpflichtet hat, die Ausgaben zu begrenzen und Mehreinnahmen zur Schuldentilgung einzusetzen. Was Sie hier beantragen, ist nichts anderes, als die mit dem Stabilitätsrat verhandelten Grundlagen zu verlassen und auf die 300 Millionen Euro Zinshilfe zu verzichten. Das wäre nämlich die Folge.