Max Liess
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße zunächst, dass Herr Kastendiek deutlich gemacht hat, dass Risiken immer auftreten können und es darum geht, sie zu beherrschen, und auch darum, wann man sie beherrschen muss.
Im Augenblick reden wir über den Haushalt des Jahres 2015. Wenn wir über den Haushalt des Jahres 2015 reden und Sie in der Überschrift der Aktuellen Stunde eine gescheiterte rot-grüne Haushaltspolitik behaupten, dann will ich mich jetzt diesem Thema einmal insgesamt widmen, indem ich einmal die Begriffe, die Sie benutzt haben, auch etwas näher beleuchte.
Sie sprechen von dem Begriff des Vertagens. Sie haben uns eben hier oder auch in Ihrer Pressekonferenz vorgeworfen, dass wir Themen wie die Straßenbahnanschaffung, die Sanierung des Klinikums Bremen-Ost, das Finanzproblem der GeNo im Zusammenhang mit dem Teilersatzneubau oder auch die Probleme mit dem neuen City-Center ausgeblendet hätten und damit ein Haushaltsrisiko bestehe. Ich rate Ihnen dann aber wirklich, noch einmal in diesen Doppelhaushalt zu schauen, und Sie werden die genannten Themen, bis auf das City-Center, in diesem Doppelhaushalt nicht finden.
Warum finden Sie sie nicht?
Der Senat und dieses Haus haben für die Bearbeitung der anzugehenden Projekte eine Rangfolge gebildet. Es werden die Probleme angegangen, die akut sind und einer Regelung bedürfen. Andere Punkte müssen zunächst zurückstehen. Der Bedarf ist dabei klar, aber der Zeitpunkt, diesen Bedarf zu decken, ist noch nicht gekommen. Was hätte auch in den Haushalt für die Neuanschaffung der Straßenbahnen eingestellt werden sollen, wenn die Art der Finanzierung überhaupt noch nicht geklärt ist? Warum hätten wir für die GeNo mehr einstellen sollen, wenn noch nicht einmal der Betriebsmittelkredit vollständig in Anspruch genommen wird?
Auf welcher Basis hätte denn jetzt eine Sanierung des Klinikums Bremen-Ost eingestellt werden sollen? Es gibt doch noch nicht einmal ein Konzept oder eine Kostenschätzung.
Dass wir hier Bedarfe haben, steht außer Frage. Genauso klar ist aber auch, dass wir sie nicht jetzt, sondern im nächsten Doppelhaushalt decken werden.
Das, Herr Kastendiek, nennt man übrigens Prioritätensetzung, etwas, was Sie immer gefordert haben.
Ich kann mich im Übrigen gut daran erinnern, ich habe es ja mitgemacht, dass dies in der rot-schwarzen Koalition ein probates und sinnvolles Mittel der Haushaltssteuerung gewesen ist. Damals hieß das nur nicht Vertagen, sondern damals nannte man das, die Maßnahmen zu strecken oder später anzugehen oder zu entscheiden, wann welcher Mitteleinsatz notwendig ist. Das hat der Senat gemacht, und er hat dabei unsere Unterstützung. Sie scheinen vergessen zu haben, wie Regierung in diesem Punkt funktioniert.
Bezüglich der tatsächlichen Haushaltsrisiken und eben nicht der zusätzlichen Bedarfe, also der Haushaltspositionen, die eine unerwartete Entwicklung nehmen, weil die Ausgaben höher sind als erwartet, hat der Senat Lösungsvorschläge unterbreitet, die sicherstellen, dass die Flüchtlinge versorgt werden können, die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen erbracht werden können und den Beamten die Besoldungsanpassung finanziert werden kann, und das alles im Rahmen des laufenden Haushalts. Die Risiken sind im laufenden Haushalt aufgefangen worden.
Ich komme noch darauf zu sprechen!
Nun komme ich zum Begriff des Vernebelns. Damit scheint mir gemeint zu sein, dass der Senat bewusst täuschen würde, um keinen Beitrag zur Transparenz der Haushaltsaufstellung zu leisten. Ich finde, das entbehrt nun jeglicher Grundlage.
Der Senat hat auf die Risiken, aber auch auf die Bedarfe stets hingewiesen. Es ist mit nichts hinter dem Berg gehalten worden. Um absehbaren Mehrbelastungen beispielsweise bei den Sozialausgaben zu begegnen, wurde schon bei der Haushaltsaufstellung ein Risikotopf geschaffen, der nun vollends in Anspruch genommen wird, und was ist an einer solchen Haushaltsführung dann eigentlich schlecht?
Darüber hinaus macht die Senatsvorlage von Anfang März deutlich, dass der Senat auch noch wei
tere Risikopositionen benannt hat, die noch einer Lösung zugeführt werden müssen. Genannt sind zum Beispiel, um nur einige Positionen zu nennen, die Lage bei den Rettungsdiensten und die ausbleibende Spielbankabgabe. Das ist bisher nicht veröffentlicht worden, aber es gehört zur Transparenz des Senats, dass er diese Probleme deutlich macht. Dem Senat an dieser Stelle ein Vernebeln vorzuwerfen, ist abwegig.
Im Zweifelsfall – da Sie die Papiere auch alle kennen –, ich weiß nicht: Entweder lesen Sie sie nicht,
oder Sie verstehen sie nicht!
Von Verneblung kann also keine Rede sein, die Transparenz ist gegeben, im Übrigen in dieser Koalition deutlicher als je zuvor.
Kommen wir nun zum Begriff des Verrechnens! Ja, wir haben uns bei einer Frage, nämlich bei der Beamtenbesoldung, verrechnet, das habe ich hier schon gesagt, das ist so. Das kommt uns teuer zu stehen, aber es kommt uns die aktuelle Zinsentwicklung zu Hilfe, sodass wir das durch Zinsminderausgaben tatsächlich abdecken können. Für andere Punkte gilt das aber nicht.
Ob, und wenn ja, welchen Verlust wir beim CityCenter haben werden, ist doch im Augenblick noch völlig unklar, wir kennen das Angebot nicht. Sie unterstellen ja sogar, dass überhaupt kein Kaufinteresse mehr vorhanden sei. Es wäre für den OTB nicht die spielentscheidende Größe, dass die BLG eventuell die 10 Millionen Euro nicht abführen kann – das kann sie wahrscheinlich doch –, weil wir in der Tat im zeitlichen Verzug sind und die Gelder im Sondervermögen schon vorher eingestellt worden sind und wir daher Mittel haben, die wir auch nutzen können, wir haben im Augenblick dort mehr Mittel zur Verfügung, als wir aktuell brauchen, diese Mittel sind eben im Sondervermögen vorhanden. Für den Ausfall der Einnahmen – dort gebe ich Ihnen recht – der Beteiligung der Bremer Landesbank erwarten auch wir einen Vorschlag des Senats, wie damit insgesamt umgegangen werden soll.
Es ist nur konsequent und richtig, dass der Senat nun in seiner Klausur für einige Senatsbereiche mittlerweile Bewirtschaftungsmaßnahmen beschlossen hat, und es ist ein notwendiger Schritt, dass wir im Herbst dieses Jahres über die weitere Entwicklung
des Haushalts und weitere notwendige Verschiebungen im Haushalt sprechen, diskutieren und beschließen können. Das ist im Übrigen das gängige Verfahren, und Sie sind nun auch lange genug Parlamentarier, um zu wissen, dass im Herbst der Zeitpunkt ist, die Haushalte zu überprüfen und Nachsteuerungen vorzunehmen. Das ist überhaupt kein ungewöhnliches Verhalten.
Ich komme nun zum Schluss zur Überschrift der Aktuellen Stunde, wonach die rot-grüne Haushaltspolitik gescheitert sei. Diese Einschätzung – entschuldigen Sie, dass ich das so deutlich sage! – hat für mich schon etwas Unverfrorenes! Zum wiederholten Male gelingt es, die Anforderungen des Stabilitätsrats zu erfüllen. Bremen bekommt die 300 Millionen Euro, und das bedeutet, dass Bremen das strukturelle Defizit um 125 Millionen Euro mehrfach abgebaut hat.
Dass Sie hierbei von einem Scheitern der rot-grünen Haushaltspolitik sprechen, ist wirklich schwer zu ertragen!
Ich möchte meinen Debattenbeitrag aber in einem Punkt ergänzen – und das geht über das hinaus, was hier bisher ausgeführt worden ist –, denn ich glaube, die Berichte, die uns mittlerweile vorgelegt worden sind, machen deutlich, dass wir ein ganz anderes Problem haben, über das es sich lohnen würde zu reden,
nämlich das Problem, dass wir zwar unseren sogenannten Sicherheitsabstand im Land Bremen halten können, aber nicht in den Kommunen. Ich finde es sinnvoller, sich damit auseinanderzusetzen und dort Lösungen zu finden, als diese für mich sinnlose Debatte zu führen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Er gebnissen des Parlamentarischen Untersuchungs ausschusses nicht vorgreifen. Ich will auch sagen, dass das öffentliche Bauen in Bremen ein Thema ist, das uns in vielen einzelnen Fällen in anderen Depu tationen und Ausschüssen immer wieder begegnet ist. Dabei hat sich die Frage gestellt, warum das in dem einen Ressort so und in dem anderen Ressort anders läuft.
Dies war der Anlass, einen Bericht für den Haus
halts- und Finanzausschuss einzufordern. Der Bericht hat eindeutig ergeben, dass die Eindringtiefen der Ressorts bei Baumaßnahmen unterschiedlich sind. Es gibt unterschiedliche Verfahren. Die geltenden Richtlinien werden unterschiedlich angewandt. Nach meinem Dafürhalten erfolgt nur eine unzureichende Einbindung der politischen Gremien. Es gibt völlig unterschiedliche Arten der Begleitung und der Kon trolle von Bauvorhaben. Das alles macht deutlich, dass wir Veränderungsbedarf haben. Es ist völlig klar, dass es so, wie es heute ist, nicht bleiben darf.
Die Frage ist, wie muss es werden? Die Frakti
on DIE LINKE schlägt vor, eine „Kompetenzstelle Bauvorhaben“ einzurichten. Das könnte ein Weg sein; ich schließe das nicht aus. Mit den einzelnen Vorschlägen in diesem Antrag habe ich aber Schwie
rigkeiten. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass nur der Hochbau, nicht der Tiefbau, gemeint ist, anders als der Beschlusstext des Antrags es vorgibt.
Ich weiß nicht, ob es eine kluge Lösung wäre,
wenn im Rahmen der Personalüberlassung ein Zen tralressort die Steuerungsfunktion übernimmt und dann an die einzelnen Ressorts Personal übergibt. Ob das der richtige Weg ist? Wir haben immer noch die Ressortverantwortung. Aber ich finde es lohnend, darüber zu reden; dafür brauchen wir jedoch ein paar Informationen mehr als die, die wir bisher haben. Vor allem benötigen wir Ideen, um die Frage zu beantworten, wie die unterschiedliche Handhabung von Bauvorhaben in unserem Land vereinheitlicht werden kann.
Deshalb haben wir diesen Fragenkatalog einge
bracht, und deshalb sind wir auch dafür, den Antrag der LINKEN zu überweisen. Nach Beantwortung des Fragenkatalogs können wir entscheiden, in wel che Richtung wir eine Veränderung – die dringend notwendig ist; das betone ich - einleiten müssen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag zielt auf den Begriff der Kontrolle ab, und es macht vielleicht erst einmal Sinn, sich zu vergegenwärtigen, wie die Kontrolle derzeit in unserem parlamentarischen System stattfindet. Danach ist es so, dass die Legislative der Exekutive Mittel zur Verfügung stellt, einen Auftrag gibt und die Spitze der Exekutive, der Senat, diese Mittel nutzt, um diese Projekte durchzuführen, und diese Projekte dabei kontrolliert. Das ist die Gewaltenteilung, wie wir sie hier vorfinden, Herr Rupp hat ja darauf hingewiesen.
Dabei spielen natürlich das Parlament und seine Ausschüsse und Deputationen auch eine Rolle. Es geht darum, wie das Parlament mit seinen Ausschüssen und Deputationen dann den Senat bei seiner Arbeit kontrolliert. Die Gremien oder das Parlament selbst legen fest, in welcher Intensität, Häufigkeit und Tiefe dies insgesamt gemacht werden soll. Es ist ja nicht so, wie es in dem Antrag suggeriert wird, dass es solche Kontrollmechanismen nicht geben würde. Das beste Beispiel sind die Controllingberichte, die wir vierteljährlich bekommen.
Das zweite Beispiel sind die Berichte, die wir, anders als der Antrag suggeriert, zum OTB bekommen. Wer länger im Parlament ist, weiß, dass es eine sehr enge Berichterstattung zum CT 4 und zur Kaiserschleuse gegeben hat, und es gibt zu jeder HaFA-Sitzung eine Berichterstattung zur Lage der GeNo. Das heißt, es gibt eine umfängliche Berichterstattung, die es den Parlamentariern erlaubt, daraufhin auch tätig zu werden. Wenn die Informationen nicht ausreichen, dann liegt es an den parlamentarischen Gremien, weitere Informationen, die benötigt werden, auch einzufordern. Daher sehen wir keine Notwendigkeit, das System an dieser Stelle zu ändern.
Es macht für mich auch insbesondere keinen Sinn, zu einer noch stärkeren Durchmischung von Legislative und Exekutive zu kommen, sondern es macht für mich Sinn, die Aufgaben und die Verantwortung auch getrennt zu halten.
Darüber hinaus halte ich nichts davon, einen übergeordneten zentralisierten Investitionsausschuss zu schaffen. Sie haben das jetzt in Ihrem mündlichen Beitrag anders dargestellt, als sie es im Antrag selbst formulieren. Sie wollen einen Ausschuss, der für alle Investitionsmaßnahmen ab einer bestimmten Höhe in einer besonderen Art und Weise begleitend tätig sein soll, aber offensichtlich nicht nur begleitend, diesbezüglich sind Sie in der Rede ja eben deutlicher geworden, sondern Sie wollen auch vorgeben, wie der
Senat seine Aufgaben denn zu erledigen hat. Das halte ich schlichtweg für – um es freundlich zu sagen – wenig praktikabel. Im Übrigen würde ein zentralisierter Ausschuss bedeuten, dass man eine Art Übergremium schaffen muss und damit die Ressortverantwortung, die wir im Augenblick haben, verlassen würde. Das halte ich für keinen guten Weg.
Lassen Sie mich auch noch einmal eines sagen, weil das Thema jetzt in den letzten Parlamentssitzungen mehrfach angeklungen ist: Sie ziehen bereits jetzt Schlussfolgerungen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Ich halte es für richtig, das Verfahren des parlamentarischen Untersuchungsausschusses und die Ergebnisse abzuwarten, um daraus dann Schlüsse zu ziehen und diese dann auch im Rahmen des Ausschusses zu beraten, anstatt hier irgendwelche Vorgriffe zu machen.
Insofern kann ich, insbesondere wenn ich den Punkt der Gewaltenteilung betrachte, die strukturelle Lücke in der parlamentarischen Begleitung, so wie es in dem ersten Satz Ihres Antrags formuliert ist, nicht erkennen. Ich erkenne bei Ihnen ein strukturelles Defizit in der Wahrnehmung der Gewaltenteilung! Wir lehnen den Antrag daher ab! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt das eingetreten, was ich befürchtet habe, wir reden schon über die Konsequenzen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, bevor er überhaupt beendet ist.
Wunderbar, wenn es denn hilft!
Ich möchte eine Bemerkung machen, weil ich glaube, dass wir uns als Parlamentarier – ich möchte auch das aufgreifen, was hier vorhin gesagt wurde – sehr wohl überlegen müssen, in welchem Spannungsverhältnis wir zum Senat stehen. Die Verantwortlichkeiten sind für mich klar. Für mich ist auch klar, dass es dort keine Vermengung geben soll, deshalb werden wir den Antrag auch ablehnen. Die Frage ist aber: Reichen die Kontrollmechanismen als Parlament gegenüber dem Senat aus oder nicht?
Es gibt wunderschöne Beispiele, wenn man die Controllingberichte diskutiert, wird in den Diskussionsbeiträgen im HaFA und in anderen Ausschüssen und Deputationen immer wieder gesagt: Eigentlich möchten wir das Folgende auch noch wissen! Da schließe ich keine Partei aus, das kommt von jeder Partei. Nur geht dann niemand so weit zu sagen, wir möchten den Controllingbericht jetzt auch einmal erweitern und diese und jene Punkte darin stehen haben! Das bedeutet, wenn man das Thema ernst nimmt, dann muss man es auch ernst angehen, dann muss man die vorhandenen Instrumente schärfen, und meines Erachtens sind es schon sehr viele. Ich bin durchaus dazu bereit, und ich bin auch bereit, mit Ihnen von der LINKEN darüber zu reden. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Egal, wer immer hier in 20 Jahren in diesem Parlament sitzen wird, er wird über die Sanierung reden, weil Sanierung eine ständige Aufgabe ist. Wir werden immer wieder in der Situation sein zu überlegen, welche Maßnahme vor der anderen erfolgen soll, immer werden wir Schwerpunkte setzen müssen, es wird immer Aufgabe dieses Parlaments bleiben.
Ich möchte auf den Abgeordneten Herrn Strohmann in einem Punkt eingehen, als er eben über die Frage von Baukostensteigerungen am Beispiel IB Bremen gesprochen hat. Ich rate Ihnen, Herr Kollege, sich mit den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses in Verbindung zu setzen.
Es hat einen Bericht gegeben über den Ablauf von Baumaßnahmen im Lande Bremen, und in diesem Bericht ist deutlich geworden, dass wir in der Tat eine Vereinheitlichung der Bauabläufe von der Beauftragung, Ausschreibung und der Bauüberwachung brauchen, um insgesamt zu kostengünstigeren Lösungen zu kommen. Ich glaube, wir sind da, durchaus auch gemeinsam, auf einem guten Weg.
Ich bin für meine Fraktion noch schuldig zu erklären, wie wir uns zum Antrag der LINKEN verhalten. Für mich steht der Antrag der LINKEN in der Tradition, wie DIE LINKE im Parlament hier insgesamt in dieser Legislatur aufgetreten ist. Das war: Wir setzen Schwerpunkte mit neuen Schulden. Das ist eine Methode, die die rot-grüne Koalition nicht verfolgen will und kann, weil wir Verpflichtungen eingegangen sind,
Verpflichtungen auch aufgrund des Urteils des Staatsgerichtshofs, den Konsolidierungspfad nicht zu verlassen. Das bedeutet für uns, dass Mehrschulden keine Lösung der Probleme sind. Im Übrigen möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen – wir haben das an anderer Stelle schon einmal diskutiert –, wenn Sie sagen, 70 bis 90 Millionen Euro Mehrverschuldung sollten wir jetzt vornehmen, um das in die Sondervermögen zu stecken, dass Sie dann bitte auch immer zur Kenntnis nehmen, das wir bei zwei bis drei Prozent Zinsen eine ständige Belastung der nachfolgenden Haushalte von 1,4 bis 2,7 Millionen Euro haben. Wenn ich mich richtig an die letzten Haushaltsberatungen erinnere, haben wir heftig darum gerun
gen, dass wir zum Beispiel für Frauenprojekte 50 000 Euro mehr haben wollten, und insofern sind 2,7 Millionen Euro durchaus schon eine Unmenge Geld, von dem ich glaube, dass wir dies an anderer Stelle brauchen und durch Schwerpunktsetzung in den Baumaßnahmen auch erreichen können.
Daher, meine Damen und Herren, halten wir den Weg, den DIE LINKE vorschlägt, nicht für verantwortungsvoll, leugnen das Problem aber auch nicht, das sage ich deutlich. Wir wollen die Schwerpunkte im Rahmen des bestehenden Haushalts lösen, und wir wollen dafür sorgen, dass wir den Sanierungsstau als immerwährende Aufgabe langsam in den Schwerpunkten auch abarbeiten können. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war über den Anfang der Debatte etwas überrascht, ich dachte, wir wären wieder zu dem Prinzip zurückgekommen, dass es eine Berichterstattung aus den Ausschüssen gibt. Ich bedauere es, dass wir jetzt wieder darauf verzichten.
Ja, ich habe das auch zur Kenntnis genommen und hier jetzt bemerkt.
Ich möchte noch einmal sagen, warum wir das machen: Wir wollen die Korruption bekämpfen, und ich glaube, wir sind uns in diesem Hause auch einig, dass wir Korruption bekämpfen müssen und die Mittel ergreifen sollten, die dafür notwendig sind. Korruption ist ein Grundübel, sie beeinträchtigt die Rechtssicherheit und kann Staaten durchaus auch an den Rande des Untergangs bringen. Davon sind wir hier glücklicherweise sehr weit entfernt, aber für mich haben zum Beispiel die Präsidentschaftswahlen in Rumänien gezeigt, dass es Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl bewusst ist, dass mit Korruption die Rechtssicherheit eines Staates nicht gegeben ist. Daher leisten wir einen hilfreichen Beitrag, wenn wir hier jetzt ein automatisiertes Korruptionsregister einführen.
Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetz die Korruption bekämpfen, es den kriminellen Elementen erschweren, sich auf Kosten des Staates und seiner Bürger zu bereichern. Es kommt dabei darauf an, dass wir ein möglichst von vielen Bundesländern gemeinsam getragenes Korruptionsregister einführen, um den schwarzen Schafen, die in Wirklichkeit ja Wölfe im Schafspelz sind, ihre Tätigkeit zu erschweren. Dazu dient das Gesetz.
Ich glaube, wir sind gut beraten, diesem Gesetz zuzustimmen, um die Rechtssicherheit in unserem Staat zu verstärken. Ich bedauere ausdrücklich, dass die CDU sich nicht überwinden kann, sich diesem politischen Ziel anzuschließen. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nicht so sehr an dem Zahlenwerk orientieren, sondern versuchen, mich auf die Kernaussagen des Antrags zu konzentrieren, den DIE LINKE vorgelegt hat. Wenn ich den Antrag der LINKEN richtig verstanden habe, dann geht es darum, dass die Koalition den beschlossenen Haushalt einhalten soll. Für mich ist es durchaus neu, dass sich eine Oppositionsfraktion zum Haushalt der Regierung bekennt, dafür zunächst einmal vielen Dank!
Das Rechenwerk der LINKEN behauptet nun, der Haushalt hätte eingehalten werden können, ohne eine Haushaltssperre zu beschließen und ohne die Ressorts zu verpflichten eigene Sparanstrengungen zu unternehmen. Sie werfen der Koalition vor, die Ausgabendisziplin zu halten und Mehreinnahmen in die Verringerung der Neuverschuldung zu stecken. Sie blenden dabei wiederholt aus, dass Bremen sich verpflichtet hat, die Ausgaben zu begrenzen und Mehreinnahmen zur Schuldentilgung einzusetzen. Was Sie hier beantragen, ist nichts anderes, als die mit dem Stabilitätsrat verhandelten Grundlagen zu verlassen und auf die 300 Millionen Euro Zinshilfe zu verzichten. Das wäre nämlich die Folge.
Damit Ihre Argumentation nicht gestört wird, blenden Sie auch die Mehrausgaben aus, jedenfalls in einem Teil Ihres Antrags, in einem anderen Teil Ihres Antrags nehmen Sie das durchaus zur Kenntnis. Einige der Mehrausgaben, die insgesamt auf uns zugekommen sind, sind schon genannt worden. Ich möchte zur Gedächtnisauffrischung auch noch kurz daran erinnern, um was es eigentlich gegangen ist.
Es ging um die Absicherung, damit fing es an, der Schulsozialarbeit. Es ging um die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Es ging um die Assistenzleistungen für behinderte Schüler. Es ging um die Zuweisung zur Stiftung Wohnliche Stadt, um den Privatzuschuss. Es ging um die einzufangenden Mindereinnahmen bei der Spielbankeinnahme. Es ging um Mehrausgaben für das Stadtamt, und das ist noch einmal die vollständige Liste. Das bedeutet, wir haben deutlich mehr Ausgaben als im Haushaltsanschlag ursprünglich vorgesehen worden waren. Da die Ausgaben gleichzeitig vereinbart gedeckelt sind, mussten die Ressorts Anstrengungen unternehmen, um den Haushalt nicht ins Unendliche steigen zu lassen. Der Schritt war notwendig!
Dann gibt es ja noch den Vorwurf, dass für Derivatgeschäfte Gelder zurückgelegt werden. Das kann ich nun für nicht so ganz falsch halten, und Herr Rupp hat das im Grunde genommen auch eben eingeräumt. Wenn ich nämlich betrachte, dass die Haushaltsprobleme jetzt maßgeblich dadurch gelöst werden, dass wir durch solche Zinsgeschäfte einen Spielraum im bestehenden Haushalt insgesamt erwirtschaften können. Die Zinsminderausgaben kommen durch diese Derivatgeschäfte auch in diesem Haushalt zustande, deshalb ist der Einsatz zur Absicherung dieser Geschäfte auch sinnvoll und vertretbar.
Es gibt einen einzigen Punkt, bei dem ich bereit bin, näher darüber nachzudenken, und er betrifft die Information über die Entwicklung der Zinsausgaben. Ich finde, wir können uns im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal darüber unterhalten, inwieweit es in die Controllingberichte deutlicher eingehen kann. Das Gesamtkonstrukt der LINKEN, das sie hier vorgelegt hat, folgt aber dem alten Prinzip, das sie hier immer vortragen: Nimm, was du bekommen kannst, ignoriere die Abmachung, und gebt doch einfach mehr Geld aus.
Das kennen wir aus jeder Haushaltsberatung, das ist wahrlich nachhaltige Finanzpolitik! Wenn wir den Weg gehen wollen, dann müssten Sie schon jetzt anfangen zu überlegen, wie Sie das Bundesland Bremen überhaupt noch handlungsfähig halten wollen. Das, was Sie hier vorschlagen, ist verantwortungslos, und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wir gehen mit der Besoldungsdebatte jetzt in die nächste Runde. Ich möchte klar damit beginnen, dass wir einzugeste hen haben, dass unser Vorschlag zur Erhöhung der Beamtenbesoldung nicht tragfähig war. Das gehört zur Wahrheit, und ich finde, das muss auch offen ausgesprochen werden.
Bremen hat sich an die geplante Besoldungser
höhung in Nordrhein-Westfalen angelehnt. Zwar war der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes von Nordrhein-Westfalen für uns nicht bindend, aber es wäre politisch natürlich instinktlos gewesen, wenn wir dies einfach ignoriert hätten. Zudem ersparen wir uns, indem wir jetzt reagieren – so hoffe ich zumindest! –, weitere gerichtliche Auseinanderset zungen in Bremen.
Der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-West
falen hat beschieden, dass die Erhöhung der Be amtenbezüge in Nordrhein-Westfalen nicht dem Alimentationsprinzip genüge. Insbesondere sei nicht verständlich, dass die höheren Besoldungsgruppen keine Erhöhung ihrer Bezüge erhalten sollten, die anderen Gruppen aber eben doch und insbesondere für die unteren Gruppen sogar eine volle Übernahme des TdL-Ergebnisses vorgesehen war. Deshalb wurde das Besoldungsgesetz vom Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen als verfassungswidrig eingestuft.
Was schlägt der Senat jetzt vor? Für die unteren
Besoldungsgruppen ändert sich gegenüber der ur sprünglichen Planung nichts. Das Tarifergebnis TdL wird übernommen, allerdings zeitversetzt. Das gilt auch für die Anwärterbezüge – übrigens eine Bes serstellung im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen. Ab der Besoldungsgruppe A 11 erfolgt eine Erhöhung der ursprünglich geplanten Besoldungsanhebung auf
1,5 Prozent statt ursprünglich 0,2 Prozent, verbunden mit einer linearen Erhöhung von 30 Euro und 40 Euro in den Jahren der Gültigkeit der Beamtenbesoldung 2013/2014. Damit wird die Erhöhung nun auch für die Besoldungsgruppen ab A 12 vorgenommen. Von der Besoldungserhöhung profitieren nun alle Besoldungs gruppen, allerdings weiterhin in unterschiedlichem Maße. Kollege Dr. Kuhn hat die Prozentzahlen eben schon vorgetragen.
Da die Erhöhung insgesamt die ermittelte Inflati
onsrate deutlich übersteigt, halten wir den Vorschlag des Senats für eine angemessene und den Regeln des Alimentationsprinzips angepasste Maßnahme.
Diese Vorschläge sind keine Eins-zu-eins-Übernah
me des Tarifergebnisses TdL. Dazu ist der Gesetzgeber auch nicht verpflichtet. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Die entsprechenden Rechtsprechungen auch des Bundesverfassungsgerichtes liegen vor. Der Staat als Arbeitgeber hat einen Spielraum bei der Ausweisung der Höhe der Besoldung, sofern er dem Alimentationsprinzip gerecht wird. Das sehen wir in dem Gesetzentwurf als gegeben an.
Von der nun getroffenen Regelung in Nordrhein
Westfalen unterscheidet uns der Zeitpunkt, zu dem die Besoldungsanpassungen erfolgen. Sie sollen in Bremen später erfolgen als in Nordrhein-Westfalen. Das ist aber durchaus einem wohlbekannten Um stand geschuldet, nämlich dass wir – anders als Nordrhein-Westfalen – Haushaltsnotlageland sind und der Stabilitätsrat ein besonders Auge auf un sere konsumtiven Ausgaben wirft. Dem müssen wir Rechnung tragen. Die Haushaltssituation des Landes spielt bei der Beamtenbesoldung – das ist nicht auszu blenden – eine Rolle. Es wäre gut, wenn wir zu einer bundeseinheitlichen Beamtenbesoldungsregelung zurückkehren könnten. Ich würde es sehr begrüßen.
Das wäre für alle Beteiligten besser.
Das führt unweigerlich zu der Frage, inwieweit die
Beamtenbezüge in Deutschland bei den einzelnen Besoldungsgruppen voneinander abweichen, damit auch zu der Frage, ob eine Beschäftigung in Bremen im Beamtenstatus von möglichen Bewerbern als at traktiv angesehen wird – etwas, worüber wir schon in der ersten Runde debattiert haben.
Wegen der unterschiedlichen Zeitpunkte, zu denen
die Besoldungsveränderungen greifen, ließe sich das allerdings erst dann verlässlich berechnen, wenn man auf das Jahr 2015 schaute. Dann würden wir fest stellen, dass Bremen seine Beamten zwar insgesamt etwas schlechter bezahlt als Nordrhein-Westfalen,
wir würden aber genauso feststellen, dass Bremen weit davon entfernt ist, auch nur mit einer einzigen Besoldungsgruppe am Ende der Besoldungstabelle insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland zu stehen. Wir bewegen uns im unteren Mittelfeld. Von daher halten wir den Abschluss, wie er jetzt vorge schlagen wird, für tragfähig – auch hinsichtlich der Abstufung in den einzelnen Besoldungsrangstufen.
Nach unserer Auffassung hat der Senat ein Gesetz
zur Beschlussfassung vorgelegt, das die vom Verfas sungsgericht in Münster beanstandeten Tatbestände aufnimmt und das Problem löst. Von daher bitten wir um Unterstützung dieses Gesetzes in erster Lesung.
Herr Präsident, meine sehr ge
ehrten Damen und Herren! Mittlerweile werden die
Berichte an den Stabilitätsrat und über die Umsetzung des Sanierungsprogramms zu einer gewissen Routine, und stets gilt, dass wir nachzuweisen haben, den an uns gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Am Ende wird auch bewertet, ob wir ihnen gerecht geworden sind, und das alles mit der Zielsetzung, dass wir die Konsolidierungshilfen von 300 Millio nen Euro aufgrund der extremen Haushaltsnotlage auch weiterhin bekommen. Beide Berichte machen deutlich, dass wir diese Ansprüche zu Recht haben und auch selbst die notwendigen Eigenanstrengun gen unternehmen, die die Annahme gerechtfertigt erscheinen lassen, den Konsolidierungspfad auch zum Ende der Periode 2019 wirklich erreichen und dann vielleicht auch mit der Schuldenbremse – dar auf werde ich noch kommen – umgehen zu können.
Bremen wird also wie bisher die Konsolidierungs
hilfen erhalten. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, das fällt uns manchmal schwer, ich komme darauf nachher noch einmal zurück. Der Stabilitätsrat hat in einem seiner Berichte und einer seiner Stellung nahmen angemerkt, wir würden den Sicherheitsab stand, also die tatsächliche Nettokreditaufnahme im Verhältnis zur maximal möglichen Kreditaufnahme, zu gering halten. Tatsächlich, und das weisen die Berichte aus, werden wir im Jahr 2014 einen Sicher heitsabstand von 162 Millionen Euro haben – Herr Dr. Kuhn hat das eben schon ausgeführt –, im Jahr 2015 sind es 217 Millionen Euro und im Jahr 2016, so weit reicht die mittelfristige Finanzplanung, im merhin noch 186 Millionen Euro.
Wer sich übrigens die Entwicklung dieser Sicher
heitsabstände ansieht und die Mühe macht, die Be richte einzeln durchzusehen, wird feststellen, dass die Sicherheitsabstände variieren. Es ist nicht immer die gleiche Summe, sondern es ist ein dynamisches System, abhängig von den Steuerschätzungen, das bedeutet, dass wir die mildere Zahl, die wir hier zunächst haben, nicht unbedingt in dieser Höhe auch wirklich gesichert rechnen können, sondern wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es Rechengrößen sind, die sich dann erst im Ist-Verlauf des Haushalts bestätigen müssen. Es ist jedoch gut, dass wir die Sicherheitsabstände haben, und die Berichte weisen auch auf, warum es gut ist: Wir haben nämlich nach wie vor bestimmte Haushaltsrisiken, dazu gehören in erster Linie die von Bremen eben nicht beein flussbaren Sozialausgaben, die nicht nur in Bremen erheblich steigen, und es kann sein, dass wir den Sicherheitsabstand dafür werden nutzen müssen.
Wir haben heute Morgen eine wichtige Debatte
über die Flüchtlinge geführt, und natürlich kostet es auch Geld, weil der Bund sich nach meiner Überzeu gung in der Verantwortung zum Teil sehr zurückhält.
Eigentlich sollte er mehr beitragen, aber die recht
liche Lage ist im Augenblick so, dass wir dies als Kommune zu leisten haben.
Ich will noch darauf hinweisen, dass wir natürlich
die offene Besoldungsfrage haben, und wir haben die Frage, ob die Zinseffekte tatsächlich dauerhaft so positiv sein können wie derzeit. Das alles sind Dinge, die auch mit einem Sicherheitsabstand abgedeckt werden müssen. Wer sich die Mühe macht und die einzelnen Tabellen in den Vorlagen ansieht, wird feststellen, dass bei der Besoldungsanpassung bisher von einem jährlichen Einsparvolumen von 30 Millio nen Euro ausgegangen wurde, also nicht 74 oder 75 Millionen Euro. Das ist mit Sicherheit aufgrund der Rechtsprechung nicht länger haltbar, der Senat wird dazu noch einmal einen Vorschlag machen, und die Frage wird sein, inwieweit wir den Sicherheitsabstand hierfür in Anspruch nehmen müssen.
Ähnliches gilt auch für die Sozialleistungen. Des
halb ist es für mich verwegen – ich kenne den weite ren Verlauf der Debatte nicht, aber ich kenne ja die oftmals geäußerten Wünsche, die DIE LINKE hier vorgetragen hat –, den Sicherheitsabstand ander weitig zu verplanen. Das ist riskant, und das Risiko können wir nicht eingehen.
Gleichzeitig muss die Freie Hansestadt Bremen
zeigen, dass sie eigene Anstrengungen unternimmt. Sie muss zeigen, dass sie ihre Einnahmesituation verbessert und die staatlichen Abläufe so neu orga nisiert, dass daraus finanzielle Vorteile erwachsen, und das heißt, die öffentliche Aufgabenwahrnehmung effizienter und effektiver zu gestalten.
Die Erhöhung der Grundsteuer sowie der Gewer
besteuer, die Erhebung der Tourismusabgabe sind bereits bekannt und mehrfach in diesem Haus dis kutiert worden. Dem Bericht können Sie entnehmen, dass nun geprüft wird, ob eine Wettsteuer erhoben werden soll, und über die Frage einer Abgabe bei Risikofußballspielen debattieren wir ja, glaube ich, morgen. Dies wären weitere Punkte der Einnahme verbesserung.
Dann tritt das von Herrn Dr. Kuhn schon erwähnte
Projekt zur Neuordnung der Aufgabenwahrneh mung in Fortsetzung des UVI-Programms, Umbau der Verwaltung und Infrastruktur, hinzu. Man muss dazu vielleicht einmal festhalten – und es lohnt sich, den Bericht in der Hinsicht auch anzuschauen –, dass mit den bisher eingeleiteten Maßnahmen schon im Jahr 2012 ein Einsparbetrag von 70,5 Millionen Euro erreicht wurde. Dieser Betrag wird im Jahr 2016 auf 256 Millionen Euro kumuliert und im Jahr 2019 eine Summe von 874 Millionen Euro erreichen, eine enorme Summe, die dazu beiträgt, das strukturelle Defizit, das es zu beseitigen gilt, auch tatsächlich beseitigen zu können, ein hoher Beitrag Bremens in Eigenleistung und ein hoher Beitrag, um die Haus haltsnotlage zu überwinden!
Wir gehen dabei dann so vor, dass wir eine Op
timierung der öffentlichen Dienstleistungen durch Technikeinsatz und verbesserte Ablauforganisation erreichen werden.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Wir wollen
den Bürgerservice nicht einschränken.
Ich möchte zum Abschluss noch etwas sagen, eines
ist völlig klar: Wir werden unsere Probleme auf Dauer, und insbesondere ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit der Schuldenbremse, nicht lösen können, solange wir keine Regelung für die Altschuldenfrage haben.
Dabei ist auch klar, dass der sogenannte Schäuble
Vorschlag – der ja keiner ist, weil er noch nicht offiziell ist – einem solchen Ziel entgegenwirkt. Wir brauchen eine andere Lösung, die die Gestaltungsfähigkeit der Politik in Bremen überhaupt erst möglich machen wird. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf den Kern der Berichte zurückkommen. Wozu wer den die Berichte eigentlich vorgelegt? Die Berichte werden dem Stabilitätsrat vorgelegt, weil Fragen beantwortet werden sollen, Fragen, die beantwortet werden müssen, um belegen zu können, dass Bremen auch tatsächlich zu Recht die 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe bekommt.
Die erste Frage lautet: Baut Bremen das strukturelle
Defizit ab? Die Antwort ist: Ja!
Die zweite Frage lautet: Unternimmt Bremen Ei
genanstrengungen? Die Antwort ist: Ja, fast 900 Millionen Euro bis zum Jahr 2019! Die Zahl habe ich vorhin genannt. Folgt Bremen so einem Konsolidie rungspfad und damit im Übrigen einem Auftrag des Staatsgerichtshofes? Das heißt, nimmt das strukturelle Defizit ab, nehmen die Eigenanstrengungen zu, und sind wir auf dem Weg, einen ausgeglichenen Haus halt im Jahr 2020 zu erreichen? Die Antwort ist: Ja!
Meine Damen und Herren, Bremen hat die Auf
gaben erledigt – der Senat und die Koalitionsfrak tionen haben dazu beigetragen –, wir befinden uns auf dem Konsolidierungskurs, dies belegen wir mit
den Berichten. Daher kann ich nur sagen, dass es für das Land und für uns alle erfreuliche Berichte sind.
Nun lassen Sie mich noch eine zweite Anmerkung
machen! Herr Kau, so lang ist es nicht her, dass wir in Bremen eine rot-schwarze Regierung hatten, und wenn Sie meinen, dass das alles so spät kommt und man alles gesehen habe, was in der Verwaltung falsch läuft, dann hätte ich schon erwartet, dass Maßnahmen dann vielleicht auch schon in der Zeit der rot-schwarzen Regierung angefangen worden wären. Ich möchte damit nur deutlich machen, dass ich es etwas billig finde zu sagen, es käme zu spät. Wichtig ist, dass es kommt und die notwendigen Effekte bringt.
Als dritte Anmerkung: Es ist klar, wir werden
das Jahr 2020 und weitere Jahre als Bundesland nur bestehen und unseren Aufgaben nur gerecht werden können, wenn es eine Neuregelung der vertikalen und horizontalen Finanzbeziehungen in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Ohne eine solche Regelung – ich will das nicht dramatisieren, aber ich will es auch deutlich sagen – hat Bremen keine finanziell gesicherte Zukunft! Wir haben dazu eigentlich in der letzten Bürgerschaftssitzung eine schöne Debatte geführt. Es gab viele Anträge, und in vielen Punkten waren wir uns einig, zum Beispiel auch darüber, dass der Solidaritätszuschlag bleiben muss. Ich hoffe, dass wir an diesem Ziel, die finan zielle Handlungsfähigkeit unseres Landes und der Kommunen wieder herzustellen, auch weiterhin gemeinsam arbeiten werden. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Anlass der heutigen Re gierungserklärung und der anschließenden Debatten ist der Beschluss des Senats, eine Haushaltssperre zu verhängen. Angesichts drohender Risiken von mehr als 60 Millionen Euro ist ein solcher Schritt geboten und auch notwendig. Ab sofort können nur noch Maßnahmen zum Erhalt von Einrichtungen oder zu Abdeckung gesetzlich vorgeschriebener Leistungen finanziert werden.
Alles Neue und manchmal auch so Wünschenswerte
muss unterbleiben, bis Klarheit herrscht, wie mit dem Risiko umgegangen werden wird. Das schließt auch Baumaßnahmen ein, das schließt im Übrigen auch Investitionen ein, und das bedeutet auch, dass dies bei dem Sanierungszustand einiger unserer Gebäude in der Tat ein harter Schritt ist. Ich möchte an dieser Stelle aber eines noch einmal betonen, weil in dieser Debatte immer Risiko und Gewissheit gleichgesetzt werden: Es geht um ein Haushaltsrisiko, das heißt noch lange nicht, dass dieses Risiko in der Höhe eintritt! Deshalb sind Gegensteuerungsmaßnahmen auch richtig und notwendig.
Es wird auf jedes einzelne Ressort ankommen,
Sparpotenziale zu identifizieren und zu realisieren.
Es wird sich zeigen, ob zu erwartende Zinsminder ausgaben und ressortinterne Ausgleiche ausreichen, um das Problem insgesamt zu schultern. Steigende Steuereinnahmen werden uns dabei nicht helfen, da Bremen sich selbst verpflichtet hat – der Bürgermeis ter hat das vorhin ausgeführt –, die Mehreinnahmen zur Reduzierung der Schuldenaufnahme zu nutzen. Eigenanstrengungen sind also unausweichlich, und sie sind notwendig, um auch gegenüber dem Sta bilitätsrat unser Bemühen um Haushaltsdisziplin deutlich zu machen.
Unsere Steuererhöhungen im Bereich der Ver
gnügungssteuer, der Gewerbesteuer, der Grunder werbssteuer und der Tourismussteuer sind Beispiele dafür, wie Bremen versucht, eigene Einnahmen zu erzielen, um perspektivisch einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Gleichzeit gibt es den Versuch, die Ausgaben zu decken, und zwar vor dem Hintergrund, dass wir die 300 Millionen Euro Sonderzahlung, die wir bekommen, nicht ge fährden wollen, und bisher haben wir dieses Ziel dreimal erreicht.
Wir haben es dreimal hintereinander erreicht, dass
sich das strukturelle Defizit der Freien Hansestadt Bremen deutlich reduziert hat!
Insofern kann ich auch die Kritik, dass hier keine
nachhaltige Finanzpolitik betrieben werden würde, absolut nicht nachvollziehen! Wir sind und bleiben auf dem richtigen Weg!
Man muss auch zugestehen, dass sich bei einem so
hohen Risiko von über 60 Millionen Euro natürlich die Frage stellt, ob insgesamt richtig geplant wurde und ob das nicht alles schon früher zu erkennen gewesen wäre. Das ist von den Vertretern der Opposition ja auch gefragt worden, und man ist zu einer jeweils anderen, aber doch eigenen Bewertung gekommen.
Es wird insgesamt mit 26 Millionen Euro Mehr
ausgaben für den Bereich Soziales gerechnet. Diese Steigerung kommt durch gesetzliche Verpflichtungen zustande, weil wir mehr Menschen helfen müssen. Das gilt für Mittel für Flüchtlinge ebenso wie für Mittel, die für das Kindeswohl eingesetzt werden müssen. Bremen kann den Flüchtlingsstrom nicht steuern und ist auch nicht in der Lage, hellseherisch tätig zu sein, in welchem Umfang die Anzahl der Hilfebedürftigen tatsächlich zunimmt.
Der Haushalt – und da bin ich entschieden anderer
Auffassung – war angemessen veranschlagt, denn er hatte auch für den Bereich der Sozialausgaben von vornherein Reserven vorgesehen, die nun natürlich
in Anspruch genommen werden müssen. Dass es nun nicht reicht, hat Bremen nicht zu verantworten!
Dass wir mehr für die Errichtung und Einrichtung
von Flüchtlingsunterkünften investieren müssen, geht in die gleiche Richtung, und – das mag jetzt ein bisschen überzogen klingen, aber lassen Sie mich das deutlich sagen! – ich halte es nach wie vor für richtig, dass unsere beiden Städte alles tun, damit Flüchtlinge hier nicht in Zelten leben müssen!
Zum Ausbau der Kinderbetreuung – es sind zu
sätzlich 1,5 Millionen Euro veranschlagt –, könnte man sagen, dass die Planung vielleicht hätte besser sein können, aber natürlich haben wir einen Rechts anspruch zu erfüllen. Wir können die Mittel nicht einfach nicht ausgeben, sondern wir müssen dem Rechtsanspruch Genüge tun! Das machen wir, und das kostet 1,5 Millionen Euro!
Die Fortführung der Finanzierung der Schulso
zialarbeiter ist von allen hier im Hause gewollt, so habe ich das in Erinnerung, und wir hatten auf den Bund als Finanzierer gesetzt. Der Bund ist bisher noch nicht eingetreten, um diese wertvolle Arbeit der Sozialarbeiter aber fortsetzen zu können, benötigen wir einen finanziellen Beitrag, und das war eine weitere Million Euro.
Über die Notwendigkeit der Fortführung der Arbeit
der Stiftung „Wohnliche Stadt“ – der Name ist hier ja heute auch schon gefallen – besteht in diesem Hause gleichfalls Einigkeit. Die Fortführung kostet uns Geld, gut ausgegebenes Geld, wie ich finde!
Verursacher der Finanzsituation sind die rück
gängigen Bruttospielerträge der Spielbank, und da kann man sich ja nun allen Ernstes fragen, ob das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen ist. Finanzpo litisch ist es ein schlechtes Zeichen, es kostet uns 1,2 Millionen Euro. Es bleiben weitere größere Posten, und zwar die Erhöhung im Rahmen des TVöD von 2,7 Millionen Euro, geringere Einnahmen aus Wer berechten – sehr ärgerlich! – in Höhe von 3 Millionen Euro und die noch nicht aufgelöste Minderausgabe. Allerdings hat der Senat auch Ausnahmen von den Bewirtschaftungsmaßnahmen ausdrücklich in sei nen Beschluss aufgenommen, und die Ausnahmen machen deutlich, dass an der Schwerpunktsetzung
festgehalten wird. Das gilt insbesondere für den Punkt, dass Mittel zur Kinderbetreuung von der Haushaltssperre ausgenommen werden. Genauso wird auch die Ausbildungsplanung fortgesetzt.
Im Übrigen möchte ich noch einmal mit aufneh
men, was vorhin gesagt wurde. Die Haushaltssperre ist eine Haushaltssperre, die sich auf alle Ausgaben bezieht. Sie bezieht sich auch auf Investitionen und auch auf vielleicht schöne Maßnahmen, wie sie vorhin genannt worden sind, auf Parkplätze oder Ähnliches. Sie gilt also für alle Bereiche, es gibt aber Ausnahmen, die die Schwerpunkte der Koalition auch deutlich machen.
In der letzten Sitzung des Haushalts-und Finanz
ausschusses standen zwei Vorlagen zur Abstimmung, die wir trotz verkündeter Haushaltssperre auch auf Wunsch des Senats noch beschlossen haben, nämlich die Fortsetzung der Sanierung der Lehmhorster Straße und die Umbaumaßnahmen im Rahmen der Einrich tung von Ganztagsschulen. Das macht deutlich, dass wir selbst unter dem Aspekt einer Haushaltssperre unsere Schwerpunkte weiterverfolgen wollen.
Bis zur Vorlage der Lösungsvorschläge des Se
nats im September steht uns zugegebenermaßen eine harte Zeit bevor, und angesichts der Risiken und ihrer Gründe ist auch nach der Vorlage einer Lösung davon auszugehen, dass insgesamt mit den Ausgaben restriktiver umgegangen werden muss.
Hilfen zur Lösung der Finanzprobleme könnte vom
Bund kommen, das ist hier schon vielfach erläutert worden heute. Betrachtet man dies aber genauer, so kann man feststellen, dass diese Hilfen in den seltensten Fällen im Jahre 2014 fließen, sondern frühestens ab dem Jahr 2015, meistens sogar später. Wir werden zum Beispiel für die Bereiche Forschung und Innovation die Mittel in Höhe von 1,1 und 1,2 Millionen Euro erst im Jahr 2016/2017 erhalten, das hilft uns also aktuell nicht. Für den Zeitraum der Jahre 2015 bis 2018 wird Bremen aus dem Sondervermö gen Kinderbetreuung voraussichtlich insgesamt 4,4 Millionen Euro zusätzlich erhalten, aber eben nicht im Jahr 2014.
Hilfe des Bundes ist durch die Übernahme des
BAföG durch den Bund zu erwarten, das sind im merhin über 10 Millionen Euro jährlich, die nach dem Willen der Berliner Koalitionäre für Bildung und Wissenschaft ausgegeben werden sollen, also von den ganz Kleinen bis hin zu den Großen. Die Mittel stehen damit nicht für eine Haushaltskonsolidierung zur Verfügung. Viel mehr ist nicht zu erwarten und, wie gesagt, im Jahr 2014 schon gar nicht.
Schön wäre es ja, wenn der Bund für seine eigene
Gesetzgebung eine umfassendere finanzielle Verant wortung übernehmen würde, der Bürgermeister hat dies vorhin in seiner Regierungserklärung deutlich
erklärt, und in einigen Bereichen hat der Bund das ja schon getan. Es wäre ja schön, wenn derjenige, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt,
Bremen würde davon profitieren. Stattdessen re
den wir über ein weiteres Risiko, dass zu den gut 60 Millionen Euro hinzukommen kann und in einer bestimmten Höhe mit Sicherheit auch wird, es geht dabei um den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst.
Wenn der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes
auf den Beamtenbereich volle Anwendung finden würde, würde das nachträglich für das Jahr 2013 18 Millionen Euro, für das Jahr 2014 34 Millionen Euro und für die Folgejahre 30 Millionen Euro Mehrkos ten verursachen. Das macht übrigens auch deutlich – das will ich deutlich sagen, das habe ich damals in der Debatte auch gesagt –, was wir den Beamten mit der Regelung, die wir damals umgesetzt haben, zugemutet haben. Das war in der Tat eine Zumutung, das bestreite ich nicht, ein sehr tiefer, sehr harter Einschnitt.
Bremen hat sich mit der Entscheidung zur gestaf
felten Besoldungserhöhung oder eben auch Nicht erhöhung an Nordrhein-Westfalen angelehnt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat diese Regelung als nicht vereinbar mit dem Alimentationsprinzip erklärt, es sei nicht nachvollziehbar, den unteren Besoldungsgruppen auf die zwei Jahre gerechnet 5,6 Prozent, den mittleren nur 2 Prozent und schon ab A 13 nur null Prozent zu gewähren. Der Abstand zwischen 5,6 und 2 Prozent sei zu gering, die Null runde ab A 13 zu früh, so das Gericht! Leider – das ist ja immer dann das Dilemma der Politik – hat der Verfassungsgerichtshof nicht deutlich gemacht, was angemessen sein könnte,
denn den Grundsatz, dass ein Tarifabschluss der
Angestellten nicht inhaltsgleich übernommen wer den muss, hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt. Selbst eine Staffelung der Besoldungserhöhungen sei, sofern zeitlich befristet, möglich.
Der Senat hat meines Erachtens gut daran getan,
jetzt zunächst das Urteil auswerten zu wollen und auch schon in Gespräche mit den Gewerkschaften einzutreten, um vielleicht eine Lösung oder Lösungs möglichkeiten zu diskutieren. Ich halte im Übrigen die Haushaltssperre für überhaupt keine Drohkulisse und gar nicht dafür geeignet, eine Drohkulisse im Hinblick auf die Beamtenbesoldung aufzubauen, weil klar ist, dass Bedarf besteht, es zu ändern und zu regeln, und das ist von der Haushaltssperre völlig unabhängig.
Im Übrigen habe ich den Kollegen Röwekamp
vorhin nicht verstanden – ich weiß nicht, ob ich das richtig aufgeschrieben habe –, Sie haben gesagt, man darf differenzieren, aber nicht ungleich behandeln. Sie müssen mir dann noch einmal den Unterschied zwischen differenzieren und nicht ungleich erklären, das erklärt sich mir nicht so unbedingt!
Sie können es gern nachher noch einmal erklären, es würde mich interessieren, wie das rechnerisch aufgeht!
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Münster
ist für Bremen rechtlich nicht bindend, aber es wäre schon schön, wenn wir zu einer Einigung kommen könnten, die dann auch dazu führen würde, dass die sieben anhängigen Musterklagen ad acta gelegt werden können, wir also eine Befriedung in diesem Bereich erreichen können. Ich sage aber auch deut lich, klar bleibt, dass der Senat bei seinem neuen Vorschlag die Personalkosten im Blick haben muss. Es sei noch einmal daran erinnert, dass nur Hamburg und Bayern den Tarifabschluss inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen haben, das sind zwei von 16 Ländern, und Hamburg hat erklärt, dass es die Mehrkosten durch Personalabbau, Beförderungs stopp und Streichung von Zulagen auffangen will. Das ist ein Weg, den ich eigentlich gern für Bremen vermeiden möchte.
Der Weg, den DIE LINKE vorschlägt, nämlich den
Abschluss bei den Angestellten auf die Beamten eins zu eins zu übertragen, halte ich nicht für rea listisch. Wir werden den Antrag der LINKEN – weil wir nachher über alle Anträge abstimmen – auch deshalb ablehnen.
Im Übrigen macht für mich der gesamte Vorgang
Beamtenbesoldung noch einmal deutlich, dass es ein Fehler war, den Ländern die Gesetzgebungs kompetenz für die Beamtenbesoldung zu übertra gen. Die relativ kurze Zeit – seit dem Jahr 2006, seitdem die Länder selbst entscheiden können – hat zu sehr unterschiedlichen Besoldungstabellen geführt, zu sehr unterschiedlichen Besoldungen in den Bundesländern, die zwar noch nicht eklatant auseinanderlaufen, aber die mittlerweile schon die Gefahr bergen, dass sich Bewerber im öffentlichen Dienst, die flexibel sind, eher daran orientieren, wo sie tatsächlich mehr Geld verdienen können, in be stimmten A-Besoldungsgruppen ist das mittlerweile attraktiv geworden. Das ist, finde ich, eine völlig falsche Entwicklung, für alle Länder im Übrigen, daher wäre es gut, wenn wir dort zu einer Änderung kommen könnten.
Neben den Risiken, die ich jetzt benannt habe,
gibt es aber auch schon eine deutliche, schmerz hafte Realität, die eingetreten ist, die wir in den Haushalten immer zu berücksichtigen haben, und die dafür gängige Zahl heißt 650 Millionen Euro. 650 Millionen Euro sind die Zinsen, die wir jährlich zahlen. Die Zinsen, nicht die Tilgung, die wir jährlich in Angriff nehmen. Das ist schon heute eine enorme Last für unseren Haushalt. Diese Last wird im Jahr 2020, im Jahr eins der Schuldenbremse, für uns unerträglich, wenn wir nicht zu einer Altschulden regelung kommen.
Man muss sich einfach noch einmal die Bedeutung
unserer Zinslast vor Augen führen. Wir befinden uns im Augenblick in einer wirklich absoluten Niedrig zinsphase. Wenn man sich vorstellt, dass die Zinsen nur um ein Prozent steigen würden, bedeutet das für den bremischen Haushalt, dass er jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro zur Verfügung stellen müsste. Das macht auch deutlich, dass wir die Grenze unserer Leistungsfähigkeit erreicht haben. Deshalb ist es auch gut, dass die Berliner Koalition das Thema der Altschulden nun ausdrücklich zum Bestandteil der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gemacht hat, ein für uns wesentlicher und existen zieller Punkt.