Der beste Opferschutz ist selbstverständlich, dass es nicht zu weiteren Straftaten kommt. Jeder dritte Straftäter wird rückfällig. Bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung liegt die Rückfallrate sogar bei 52 Prozent, wenn man einen Beobachtungszeitraum von sechs Jahren zugrunde legt. Insbesondere in der ersten Zeit nach der Strafentlassung kommt es vermehrt zu Rückfällen. Deswegen müssen wir an die Ursachen für Straffälligkeit heran. Indem wir die Ursachen bekämpfen, sorgen wir dafür, dass es möglichst gar nicht erst zu neuen Straftaten kommt. Das bedeutet für uns einerseits eine frühzeitige Schuldenregulierung, eine Berufsausbildung, die Schaffung von Arbeitsangeboten im Vollzug und Therapiemöglichkeiten sowie eine Verbesserung des Übergangsmanagements vom Vollzug in die Freiheit.
Gerade Überschuldung ist eine häufige Ursache für ein erneutes Abgleiten in die Kriminalität. Das haben wir im Rechtsausschuss oft genug besprochen. Genau deswegen sollte nach Auffassung der CDUFraktion eine Schuldenregulierung so schnell wie möglich erfolgen, und zwar von Beginn des Vollzugs an. Da verhält sich unseres Erachtens das Gesetz nicht eindeutig genug. Man hätte hier die Chance ergreifen und eine Schuldenregulierung verpflichtend von Beginn an festschreiben können.
Ich war des Öfteren im Strafvollzug und habe mit Gefangenen und Bediensteten gesprochen, die genau das kritisiert haben. Wenn erst das Kind in den Brunnen gefallen ist, wenn die Schulden im Lauf des Vollzugs so weit angewachsen sind, dass die Gefangenen vor einem Berg von Schulden stehen. Wenn sie dann herauskommen, dann ist der Weg in erneute Straffälligkeit sehr schnell da. Es kommt hinzu, dass die Frist für die Erstellung eines Eingliederungsplans laut Koalitionsbeschluss jetzt von zwei auf drei Monate verlängert werden soll. Es gibt Argumente dafür, es gibt aber auch Argumente dagegen. Man könnte, wenn man schneller reagiert und einen entsprechenden Plan schneller aufstellt, selbst wenn er zunächst vorläufig ist, auch solche Prozesse schneller in Gang setzen.
In einem der ersten Ausgaben des „Diskus“ – das ist die Gefangenenzeitung – aus dem Jahr 2014 steht, dass die Schuldnerberatung durch die Straffälligenhilfe bei 600 Gefangenen nur zehn Wochenstunden insgesamt beträgt. Sie können sich vorstellen, dass die Kapazitäten nicht ausreichen. Deswegen hätten wir es sehr begrüßt, wenn eine entsprechende Verpflichtung ins Gesetz aufgenommen worden wäre. Das ist leider nicht erfolgt.
Ich möchte noch auf ein Modellprojekt aus Nordrhein-Westfalen zu sprechen kommen. Dort ist es so, dass Gefangene, wenn sie keine berufliche Qualifikation und keine Berufsausbildung haben und auch
nach der Haftentlassung nicht wieder in Arbeit kommen, zu 90 Prozent rückfällig werden. Wenn sie eine entsprechende Qualifikation haben, werden sie nur zu 32 Prozent rückfällig. Deswegen hätten wir es uns auch gewünscht, wenn statt der bisherigen Qualifizierungsbausteine – –.
Die Qualifizierungsbausteine sind keine Ausbildung, sondern haben im Prinzip die Qualität eines besseren Praktikums. Insoweit hätten wir uns gewünscht, dass auch eine stärkere Verpflichtung der Anstalten, eine Berufsausbildung zur Verfügung zu stellen, aufgenommen worden wäre, und zwar so, dass diese von den Gefangenen eingefordert werden kann.
Da meine Redezeit abgelaufen ist, unterbreche ich jetzt und werde später in einem zweiten Anlauf noch einmal sprechen. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über das Gesetz zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen. Das klingt eigentlich nicht sonderlich aufregend, ist es aber trotzdem. Warum? Bei diesem Gesetz geht es schlichtweg darum, ob man Strafgefangene einfach nur wegschließt oder ob es einen Behandlungsvollzug gibt. Das Wort „Behandlungsvollzug“ kommt einem vielleicht ungewöhnlich vor, aber es ist im Grunde synonym zu dem Begriff der Resozialisierung zu verwenden. Eine Resozialisierung beinhaltet immer eine Behandlung und den Versuch der Besserung in der Anstalt.
Eines muss man vielleicht dazu sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals im Jahr 1973 bei dem sogenannten Lebach-Fall die Resozialisierung als Vollzugsziel – tatsächlich als Ziel – der Freiheitsstrafen festgeschrieben. Ich habe mir das noch einmal angeschaut. Das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt, die Verfassung gebiete es, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung auszurichten. Der einzelne Gefangene habe einen grundrechtlichen Anspruch darauf. Dieses Gebot folge aus dem Selbstverständnis einer Rechtsgemeinschaft, die Menschenwürde in den Mittelpunkt ihrer Wertordnung stellt und dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet ist.
An anderer Stelle fuhr das Bundesverfassungsgericht fort, dieses verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot bestimme den gesamten Strafvollzug. Es gelte auch bei der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Auch diesen Gefangenen seien Bedingungen zu bieten, unter denen sie ihre Lebenstüchtigkeit entfalten und festigen könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der LINKEN – das muss bei dieser Diskussion einmal gesagt werden – sollte klar sein, dass die Resozialisierung nichts mit Rache oder Sühne zu tun hat. Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot sollte den Gefangenen während der Haft befähigen, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Diese Befähigung wiederum ist auch der effektivste Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Wie sieht es nun mit dem Resozialisierungsanspruch für Bremer Gefangene aus? Mit ihrem Änderungsantrag hat die Fraktion DIE LINKE noch einmal klargestellt, dass für uns die Instrumente für eine erfolgreiche Resozialisierung in dem aktuellen Entwurf etwas zu kurz kommen. Dies betrifft vor allem die Bereiche des Wohngruppenvollzugs, des offenen Vollzugs und die Regelungen für Besuche, Freigänge und Hafturlaub. Wir denken, dass der neue Bremer Entwurf bei allen diesen Punkten zwar die richtige Richtung einschlägt, dass er allerdings an einigen Stellen deutlich zu verbessern wäre.
Unser Änderungsantrag umfasst die Bereiche Bewährungshelfer, Arbeit, Wohngruppenvollzug, Besuchsregelung und Langzeitausgang im Rahmen der Vollzugslockerung. Auf sie werde ich in meinem zweiten Fünfminutenbeitrag näher eingehen.
Ich möchte jetzt noch bei dem Resozialisierungsgedanken bleiben. Der eine oder andere wird sich vielleicht fragen, warum er für DIE LINKE so wichtig ist. DIE LINKE sieht hier ein Problem, weil man einfach sagen muss, dass der Resozialisierungsgedanke, der im Jahr 1973 vom Bundesverfassungsgericht definiert wurde, im Laufe der Zeit immer wieder in Gefahr geraten ist. Immer wieder wurde versucht, dieses Vollzugsziel Resozialisierung ein Stück weit zu kippen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht nachzuschauen und habe festgestellt: Im Jahr 2003 war es Roland Koch in Hessen, der mit seiner CDUgeführten Landesregierung einen Bundesratsbeschluss erwirkt hat, zu dem es in der Begründung hieß: „Vielmehr muss vor allem der Überbewertung der Resozialisierung, die im Strafvollzugsgesetz angelegt wurde und zu der die Rechtsprechung noch besonders beigetragen hat, entgegengewirkt werden. Die vorrangige Ausrichtung des Vollzugs auf die Bedürfnisse der Gefangenen muss gegenüber einem erhöhten Schutzbedürfnis der Bevölkerung zurücktreten.“
Das heißt, im Jahr 2003 gab es erstmalig einen Angriff der CDU zu sagen: Vollzugsziel ist nicht nur die Resozialisierung, sondern wir müssen überlegen, ob wir die Leute nicht eigentlich doch besser wegsperren. Das genau ist der Punkt, um den es sich in der Diskussion zu den Vollzugsgesetzen immer dreht, wobei wir die besondere Situation haben, dass es all die Jahre Bundesangelegenheit war, den Strafvollzug zu regeln, und dass nach der Föderalismusreform nun die Länder hierfür zuständig sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich möchte auf das Bezug nehmen, was Frau Piontkowski eben versucht hat, deutlich zu machen, und mich kurz dem Opferschutzgedanken widmen, bevor ich auf die Änderungsanträge der Fraktionen der LINKEN und der CDU vertieft eingehe.
Frau Peters-Rehwinkel hat vorhin bereits gesagt, dass der Rechtsausschuss eine Anhörung durchgeführt und Referenten eingeladen hat, damit diese dem Ausschuss Hinweise zu der Frage geben, ob der Entwurf, der vorgelegt worden ist, gut ist oder nicht. Von den meisten erfolgte eine sehr große Zustimmung. Ich bedanke mich für die Anregungen, die wir von den Referenten erhalten haben. Frau Peters-Rehwinkel hat bereits darauf hingewiesen, dass man im Protokoll über diese Anhörung nachlesen kann, was die einzelnen Referenten gesagt haben.
Aus dem Protokoll kann man auch ersehen – Frau Piontkowski hat es soeben gesagt; ich möchte es noch einmal betonen –, dass es bei diesem Gesetz nicht in erster Linie um die Opfer geht; mit ihm werden vielmehr die Rechte der Gefangenen diskutiert, und es geht nur am Rande um die Opfer. Das müssen Sie wissen, meine Damen und Herren. Aufgrund des Hinweises von Herrn Hinners haben wir nach der Anhörung festgestellt, dass wir den Weißen Ring nicht um eine Stellungnahme gebeten hatten. Der Weiße Ring hat seine Stellungnahme nun nachträglich abgegeben. Einige Anregungen haben wir in den Entwurf eingepflegt.
DIE LINKE fordert in ihrem Änderungsantrag, die Zehnjahresfrist im Hinblick auf die Langzeitausgänge auf fünf Jahre zu verkürzen. Das haben einige we
nige Referenten auch in der Anhörung vorgeschlagen. Ich möchte noch einmal begründen, warum wir dies als Koalition nicht aufgenommen haben.
Frau Piontkowski hat richtigerweise dargestellt, dass das bestehende Strafvollzugsgesetz eine starre Zehnjahresregelung vorsieht. Sie begehrt in ihrem Änderungsantrag, dass wir bei dieser starren Regelung bleiben, und DIE LINKE ist dafür, wie gesagt, dass wir heruntergehen auf fünf Jahre. Wir haben uns aber mit unserem Koalitionspartner auf einen Kompromiss verständigt, der aus meiner Sicht die bundesgesetzliche Regelung optimiert. Dabei haben uns auch einige Referenten gute Hinweise gegeben. In der Regel soll eine solche erstmalige Gewährung eines Langzeitausgangs erst nach Ablauf von zehn Jahren in Betracht kommen wie bisher. Es gibt aber auch atypische Ausnahmefälle, das wissen wir alle, denen muss die Möglichkeit gegeben werden, dass dieser Einzelfall näher betrachtet und genauer geprüft wird, ob dem Gefangenen tatsächlich vor Ablauf von zehn Jahren schon Langzeitausgänge gewährt werden können.
Dies kann auch ein Anreiz für die Gefangenen sein, so wurde uns von den Referenten gesagt, am Vollzugsziel besonders intensiv mitzuwirken. Es wurde ja auch von Ihnen, Frau Piontkowski, gesagt, dass es uns wichtig ist, die Gefangenen zu resozialisieren und in die Gesellschaft zu integrieren. Deswegen soll es bei dieser Zehn-Jahres-Frist bleiben, aber es soll auch möglich sein, weiterhin individuelle Einzelfallprüfungen vorzunehmen.
Das war ein ganz strittiger Punkt, der dort diskutiert worden ist. Ich möchte auch noch auf einen anderen Bereich eingehen, und zwar auf die Arbeitspflicht, die der Musterentwurf so nicht vorsah. Unserer Auffassung nach ist die Arbeitspflicht aber für die Resozialisierung total wichtig, weil die Gefangenen dadurch natürlich auch wichtige Kompetenzen erwerben, und das fördert auch die Resozialisierung. Die Gefangenen können natürlich mit dem verdienten Geld zum Beispiel ihre Schulden abbauen, was ja auch sehr wichtig ist.
Aus diesen Gründen teilen wir die Auffassung der LINKEN nicht, dass es keine generelle Arbeitspflicht geben soll, wie sie es mit ihrem Antrag begehren. Die Argumente, die ich eben genannt habe, sprechen unserer Ansicht nach ganz eindeutig für die Wichtigkeit der Arbeit für die Gefangenen.
weitere drei Stunden erhöhen soll. Zutreffend ist, dass Gefangene natürlich Kontakte zu ihren Kindern und Familienangehörigen haben und diese auch gefördert werden müssen. Diese Auffassung teilen wir auch. Wir haben aber in dieser Anhörung von dem Leiter der Justizvollzugsanstalt in Bremen gehört, dass manchmal bei Besuchen Kinder vorgeschoben werden und sich die Gefangenen mit den Kindern überhaupt nicht beschäftigen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird ein Konzept erarbeitet, das die Gefangenen auch dazu befähigen wird, mit ihren Kindern bei solchen Besuchszeiten besser umzugehen. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass in der Anstalt diese Trainingsmaßnahmen durchgeführt werden, weil auch der Leiter noch einmal deutlich gemacht hat, dass wir uns schon bisher nicht an die Besuchszeiten halten, die wir im Gesetz geregelt haben, sondern darüber hinausgehen, und das möchten wir auch weiterhin fördern. Insgesamt wurde dieser Gesetzesentwurf sehr gelobt, und ich bin froh, dass auch Frau Piontkowski in ihrem Änderungsantrag Dinge aufgeschrieben hat – dazu kann sie ja gleich vielleicht auch Stellung nehmen –, die wir schon als Koalition übernommen haben wie zum Beispiel, dass Schreiben der Gefangenen an Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Aufsichtsbehörde nicht überwacht werden sollen. Wir haben auch nach der Stellungnahme vom WEISSEN RING Ihren Vorschlag zu Paragraf 40, „Für Lockerungen sind die nach den Umständen des Einzelfalls erforderlichen Weisungen zu erteilen. Bei der Ausgestaltung der Lockerungen ist auch den berechtigten Belangen der Opfer Rechnung zu tragen“, übernommen, und deswegen habe ich, ehrlich gesagt, nicht verstanden, warum Sie den noch einmal in Ihrem Antrag ausgeführt haben. Vielleicht sollte er noch wichtiger klingen, als er auf den ersten Blick erscheint. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit den Anträgen der CDU. Auch ich möchte etwas zum Opferschutz sagen. Es verhält sich eben nicht so, dass er auf Anregung der CDU eingearbeitet worden ist. Wir haben ja im Rahmen des Rechtsausschusses festgestellt, dass noch nachgereichte Stellungnahmen zuweilen zu spät gekommen sind. Die pünktlich eingegangene war die des WEISSEN RINGS. Insoweit konnten wir im Rahmen der Rechtsausschusssitzung dies mit verarbeiten, was dazu geführt hat, wie ich eben im Rahmen der Berichtserstattung schon gesagt habe, dass der Paragraf 40 geändert wurde, der die Belange der Opfer weitestgehend mit aufnimmt. Dabei gebe ich meiner Kollegin Frau Dogan recht, es handelt sich hier um ein Strafvollzugsgesetz, bei
dem natürlich Opferbelange mit betrachtet werden können. Wir haben dies im Rahmen der Möglichkeiten auch getan, aber darauf liegt nicht der Fokus. Das muss man einfach der Korrektheit halber sagen. Ich kann nicht in jedes Gesetz überbordend andere Aspekte einbeziehen, die bezogen auf den eigentlichen Regelungszweck gar nicht zu regeln sind, ohne das gering zu schätzen, im Gegenteil. Ich denke, wir haben uns damit auch sehr ausführlich auseinandergesetzt.
Frau Dogan sagte ja auch gerade, dass wir einige Anträge der CDU schon im Gesetzestext verarbeitet haben. Aufgrund der Tatsache, dass die Anträge nach der Beratung im Rechtsausschuss gestellt worden sind, hätte es eigentlich auch bekannt sein müssen, dass das alles schon darin steht. Daher ist in einigen Punkten meines Erachtens kein Handlungsbedarf ersichtlich, über diese überhaupt abzustimmen. Insofern kann man die dann auch ablehnen, weil sie gegenstandslos sind. Ebensolches gilt für die redaktionellen Änderungen.
Bezüglich der Datenweitergabe im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs, meine ich, ist das sehr neu und zu spät. Am Schluss Ihrer Rede, Frau Piontkowski, sagten Sie gerade, Ihnen habe die Zeit gefehlt. Die hatten Sie offenbar wirklich nicht, denn wir hatten eigentlich ausreichend Gelegenheit, uns damit auseinanderzusetzen. Insofern hätte einiges auch schon deutlich früher besprochen werden können, was so ja nicht stattgefunden hat. Ich kann also nicht sagen, dass ich meine, dass wir hier darauf noch eingehen müssen. Das kann man vielleicht im Nachgang tun, aber in diesem Moment nicht. Jetzt hätte ich fast selbst „an dieser Stelle“ gesagt, was ich eigentlich gar nicht gut finde.
Die Ursachenbekämpfung haben Sie eben auch angesprochen, zum Beispiel was die Vollzugs- und Eingliederungsplanungen anbelangt. Im Paragraf 8 ist ja auf Hinweis der Praktiker eine Verlängerung der eigentlich kürzeren Frist von zwei auf drei Monate vorgeschlagen worden, weil es eben in der Kürze der Zeit nicht praktikabel ist, jedenfalls nicht zum Vorteil derjenigen, für die diese Planung aufgelegt wird. Daher meine ich auch, dass man sich dem Hinweis der Praktiker stellen sollte, und den haben wir ja dann in der Form auch aufgenommen.
Bezüglich des Übergangsmanagements haben wir im Rahmen des Rechtsausschusses schon einige Dinge gehört und uns darüber in positiver Form in Kenntnis setzen lassen, dass dem ebenfalls deutlich nachgekommen wird.