Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Es ist vorgesehen, diesen Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Gesundheit, federführend, und an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Wer dieser Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1653 zur Beratung und Berichterstattung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen BIW)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/1678 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1541, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Neue Perspektiven zur Verhinderung von Jugendkriminalität

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. August 2014 (Drucksache 18/1525)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 4. November 2014

(Drucksache 18/1608)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Kück.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1608, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Herr Staatsrat, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten können.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verhinderung von Jugendkriminalität muss eines der wichtigsten Ziele unserer Gesellschaft sein, denn durch das Abrutschen in die Kriminalität wird nicht selten das gesamte weitere Leben des Betroffenen negativ geprägt. Darüber hinaus ist auch die Gesellschaft von der Jugendkriminalität in mehrfacher Hinsicht erheblich betroffen.

Meine Damen und Herren, damit es klar ist, kein Kind wird kriminell geboren, sondern in der Regel durch bestimmte Umstände in der Kindheit oder Jugend dazu gebracht. Die Ursachen der Jugendkriminalität sind vielfältig und die Kriminalistik – zum Teil natürlich hier bekannt – teilt die Täter in drei Gruppen ein. Da ist zunächst der Episodentäter. Es spielen in der Regel pubertäre Entwicklungen eine große Rolle, und in der Regel werden auch keine schweren Delikte begangen, sondern Ladendiebstähle oder Ähnliches.

Allerdings wird dann auch bei dieser Tätergruppe die Schulvermeidung schon durchaus häufiger festgestellt. Weil der soziale Hintergrund bei dieser Tätergruppe aber durchaus positiv ist, kann der Beginn einer möglichen kriminellen Karriere entweder durch äußere Einflüsse – Elternhaus, Polizei – oder eigenes Erkennen schnell gestoppt werden.

Problematischer, meine Damen und Herren, sind dann die in der Kriminalistik als Schwellentäter bezeichneten, bei denen die eben angeführten Einflüsse nicht ausreichen oder nicht ausgereicht haben. Hier sind auch durchaus schon etwas schwerwiegendere kriminelle Handlungen vorhanden, und das soziale Umfeld, was ganz entscheidend ist, funktioniert meistens nicht so, dass die Einflussnahme auf die Jugendlichen auch permanent ausgeübt werden könnte. Das gilt erst recht bei den Intensivtätern, die aus kriminalistischer Sicht entweder durch die Häufung der Taten oder Schwere der Einzeltaten schon eine relativ hohe kriminelle Energie aufweisen können.

Meine Damen und Herren, aus der Sicht des Jugendstrafrechts steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das muss auch so sein, denn sowohl bei den Schwellentätern als auch bei den Intensivtätern ist eine intensive soziale und damit auch erzieherische Betreuung durchzuführen. Nach Ansicht der CDU muss natürlich auch eine konsequente Behandlung der jugendlichen Straftäter durch die Justiz im Rahmen der Möglichkeiten des Jugendstrafrechts durchgeführt werden.

Mit unserer Großen Anfrage wollten wir vom Senat wissen, ob diese Forderungen, die ich eben dargestellt habe, im Land Bremen auch erfüllt werden. Im Zusammenhang mit der Frage der Schulvermeidung spricht der Senat übrigens von Schulabsentismus, so viel zum Thema leichte Sprache!

(Heiterkeit bei der CDU)

Allerdings, muss man anerkennen, hat der Senat gerade Fragen zu diesem Thema in der Großen Anfrage umfangreich beantwortet. Aus Sicht der CDUFraktion sind hier aber durchaus noch erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten in der Kommunikation zwischen den Ressorts Bildung und Soziales vorhanden, gerade wenn man über die Schulvermeidung spricht. (Beifall bei der CDU)

Eine weitere Ursache für die Jugendkriminalität ist die Gewalterfahrung im familiären Umfeld, auch das ist allgemein bekannt. Der Senat teilt dazu mit, dass das Jugendamt bei entsprechendem Verdacht aktiv eingreift. Das hört sich zunächst gut an, faktisch ist es aber so, dass dieses Eingreifen aus Sicht der CDU-Fraktion nicht genug Auswirkungen auf die Verantwortlichen dieser Gewalteinwirkung hat, also in der Regel auf die Erziehungsberechtigten oder Familienangehörigen.

Uns hat es sehr gewundert, dass der Senat sagt, eine Anzeige aus dem Bereich Soziales würde gegen diejenigen, die diese Gewalt zum Nachteil der Kinder ausüben, nur als allerletztes Mittel erfolgen. Wir glauben, dass auch hier eine deutlich bessere Zusammenarbeit zwischen den Ressorts Bildung, Soziales und Inneres erforderlich ist, weil viele Ge

waltanwendungen und Verletzungen von Kindern entweder nur in der Schule oder von Kinderärzten festgestellt und ansonsten gar nicht bekannt werden. Diesbezüglich muss aus unserer Sicht im Bereich Bildung, aber auch bei Kinder- oder Krankenhausärzten eine erheblich bessere Aufklärung stattfinden.

Meine Damen und Herren, aus der Statistik, die der Senat vorgelegt hat, ergibt sich, dass die Jugendkriminalität im Land Bremen seit dem Jahr 2011 leicht zurückgeht, nämlich um 10 Prozent, aber in diesem Zusammenhang muss natürlich berücksichtigt werden, dass auch die Geburtenrate zurückgeht. Insofern relativiert sich dieser Rückgang, der ja immer wieder vom Senator für Inneres oder seinen Staatsräten hier vorgetragen wird, ganz erheblich.

Ein weiterer Schwachpunk ist aus unserer Sicht die sogenannte Verurteilungsquote. In Bremen sind von den rund 10 000 Fällen, die im Bereich der Jugendkriminalität zur Anzeige gekommen sind, circa 16 Prozent, also circa 1 600 Fälle, beim entsprechenden Gericht zur Anklage gekommen. Die Verurteilungsquote von diesen 16 Prozent liegt in Bremen bei 24,7 Prozent, zum Vergleich: Im Bundesgebiet gibt es eine Verurteilungsquote von 60 Prozent, Berlin als ein vergleichbarer Stadtstaat hat 37,7 Prozent –

(Glocke)

Herr Präsident, ich beeile mich! –, und Hamburg hat eine Quote von 46,5 Prozent. Das bedeutet also, dass wir diesbezüglich in Bremen durchaus noch zulegen können, um mit den Worten des Bürgermeisters zu sprechen: Wir können noch eine Schippe darauf legen! Wir fordern daher den Senat auf, die Staatsanwaltschaft und das Gericht entsprechend besser auszustatten! Wir hätten uns gefreut, wenn wir heute unseren Antrag, das Jugendgerichtsgesetz zu verändern, mit diesem Tagesordnungspunkt hätten verbinden können, aber das hat mit der Koalition nicht geklappt.

Als Letztes möchte ich noch darauf hinweisen – –.

(Glocke)

Ja, Herr Präsident, ein einziger Punkt noch!

Aber noch einmal rufe ich Sie nicht auf!

Nein, dann schalten Sie mich ab, genau! Der Stopp der Jugendgewalt ist ja ein großes Thema des Senats, und wir haben das hier in der Bürgerschaft schon häufiger behandelt, allerdings gibt es auch da aus unserer Sicht noch eine ganze Menge zu tun, das ist ein Dauerprozess. – Damit möchte ich mich zunächst einmal bedanken!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Güngör.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jugendkriminalität ist ein gesellschaftliches Problem, auf welches man mit präventiven Maßnahmen dauerhaft reagieren muss, da sind wir uns natürlich alle einig. Schulverweigerung kann in Jugendkriminalität enden, muss es aber nicht, das heißt, nicht jeder, der einmal schwänzt, wird zwangsläufig kriminell!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. H i n n e r s [CDU]: Das habe ich auch nicht behauptet!)

Gerade dauerhaftes Schulschwänzen ist aber ein Alarmsignal, auf das wir reagieren müssen. Dass darauf bereits heute umfassend reagiert wird, zeigt uns auch die Antwort des Senats. Es gibt umfassende Konzepte, eines ist zum Beispiel das Handbuch „Schulabsentismus“, die darin beschriebenen Verfahren bieten den Schulen rechtliche und theoretische Hintergrundinformation für den Umgang mit Schulschwänzern. Das Ziel ist grundsätzlich eine frühe und angemessene Ursachenintervention. Dabei ist uns der Kontakt zu den Erziehungsberechtigten besonders wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren!