Protokoll der Sitzung vom 21.01.2015

Sie müssen nicht darauf eingehen. Können Sie

auch nicht, Ihre Redezeit ist zu Ende!

(Heiterkeit)

Ich glaube, wir haben

uns da schon verstanden. Sie wollen sagen, es ist ein integraler Bestandteil des Behandlungszentrums, und wir sagen in diesem Fall gemeinsam mit der CDU, es kann durchaus sinnvoll sein, in solchen Einrich

tungen wie dem Martinsclub oder dem Netzwerk Selbsthilfe eine Suchthilfe einzurichten, weil es in den institutionellen Zusammenhang besser hinein passt als in ein Gesamtbehandlungszentrum. Das ist unsere Position, deshalb unterstützen wir den Antrag der CDU. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das

Wort Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr ver

ehrte Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mich für die lobenden Worte zu dem vorgelegten Konzept bedanken. Daran haben einige Kolleginnen und Kollegen hier auch fleißig mitgearbeitet, und es ist auch von den genannten Einrichtungen – Selbst Bestimmt Leben, Martinsclub, Werkstatt Bremen – viel Sachverstand mit in die Erarbeitung dieses Konzepts eingeflossen. Wenn der Antrag der CDU hier heute abgelehnt wird, heißt das nicht, dass uns das Thema egal ist, sondern dass der Senat es schon im vergangenen Jahr aufgegriffen hat und wir uns jetzt auf der Zielgeraden bewegen.

Mir ist noch einmal wichtig zu sagen, Normalität

heißt auch für Menschen mit geistiger Behinderung, dass sie sich an Konsumangeboten und Lebensstilen orientieren möchten, die für viele Menschen gelten. Manche möchten eben auch rauchen und Alkohol trinken. Bei den Themen Medienkonsum und Ernäh rungsverhalten wird eben auch Gleiches eingefordert, man möchte sich orientieren, und das ist auch in Ordnung. Dass es dann aber auch wie bei Men schen ohne geistige Behinderung zu Problemen mit Suchtverhalten kommt, liegt in der Natur der Sache. Wichtig ist, dass wir für alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen Unterstützungsangebote vorhalten und die Normalität auch garantieren, damit wir die UN-Behindertenrechtskonvention in diesen Belangen mit umsetzen. Es geht diesbezüglich auch um Gleichbehandlung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich will jetzt nicht die 62 Seiten des Konzepts vor

stellen, das ist in der Deputation, glaube ich, schon ausreichend diskutiert worden. Das Thema wird uns weiterhin beschäftigen. Ich finde es auch richtig, dass es hier im Parlament mehrfach diskutiert wurde, denn erst durch die UN-Behindertenrechtskonvention – so ehrlich muss man sein – sind Menschen mit Behin derung wirklich in den Mittelpunkt der politischen Betrachtung gerückt.

Morgen diskutieren wir hier mit Herrn Steinbrück

über die Arbeit, die hinter der Expertenkommission liegt, und die Empfehlungen, die in Bremen in ganz vielen politischen Bereichen, in allen Lebensbereichen umzusetzen sind. Ich glaube, auch dieses Thema

gehört natürlich dazu. Ich finde, dass wir hier in den letzten zwei, drei Jahren wirklich viel erreicht haben, um Menschen mit Behinderung wirklich gleichzubehandeln und eine inklusive Sozialpolitik in diesen Belangen umzusetzen. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen

nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der

Drucksachen-Nummer 18/1593 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE und BIW)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt

den Antrag ab.

E-Government vorantreiben, digitale Services aus bauen, zeitgemäße Formen der Bürgerbeteiligung

etablieren

Antrag der Fraktion der CDU

vom 21. Oktober 2014

(Drucksache 18/1594)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete

Frau Grobien.

Herr Präsident, liebe

Kolleginnen und Kollegen! Wir, die CDU-Fraktion, legen Ihnen heute einen Antrag vor, mit dem wir den Senat unterstützen möchten, die E-GovernmentStrukturen in Stadt und Land voranzutreiben.

Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet weiter

voran. Die immer mehr zunehmende Digitalisierung sollte und muss genutzt werden, um auch in der Verwaltung zu einer transparenteren, effizienteren, wirtschaftsfreundlicheren und letztendlich vor allem auch bürgernäheren Verwaltung zu kommen. Zwar gibt es in Bremen Ansätze und gute Projekte, aller dings fehlt es an einer konsistenten, ganzheitlichen Strategie. So gibt es bereits aus dem Jahr 2006 einen E-Government-Masterplan, der bis ins Jahr 2008 reicht. Bremen war damit also früh an der Entwick lung beteiligt und ist dann bei der Umsetzung wieder einmal stecken geblieben, wie so häufig.

So gibt es eine Vielzahl von Initiativen und Pro

jekten, die durchaus erfolgreich sind, aber der große Durchbruch in der Umsetzung und der Blick auf das Ganze in der Strategie fehlen. Es gibt auch unzählige Stellen, Zuständigkeiten und Ansprechpartner, wie zum Beispiel KoSIT, die Koordinierungsstelle für ITStandards, oder KoGIs, das Kompetenzzentrum zur Gestaltung der Informationssysteme, um einige zu nennen. Diese haben unter anderem die Aufgabe, die Verwaltung und weitere Akteure in Sachen Internet und Intranet zu schulen. Das hat aber alles noch nichts mit dem digitalen Rathaus oder dem digitalen Bürgerservice zu tun, wie er uns vorschwebt.

Die Bundesregierung hat mit dem E-Government

Gesetz die gesetzlichen Voraussetzungen bereits im Jahr 2013 geschaffen. Wie immer im Leben gibt es da Länder und Kommunen, die schneller, und andere, die langsamer in dem Thema unterwegs sind. In Bremen ist die Bereitschaft dazu da, allerdings ha ben wir auch eine eher skeptische lokale Szene, die etwas gegen mehr Transparenz und Datenumgang hat. Dazu möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir den Datenschutz natürlich nicht vernachlässigen dürfen bei diesen Themen. Ich möchte aber auch auf einige Beispiele hinweisen: In Ingolstadt kann der Bürger, wenn er registriert ist, etwa mit einem elektronischen Identitätsnachweis online seinen Wohnsitz an- und ummelden, er kann Theaterkarten buchen oder auch Fristen für aus der Stadtbibliothek ausgeliehene Bücher verlängern.

Im Stadtamt Bremen allerdings werden die poten

ziellen Vorteile der neuen Onlineausweisfunktion bei der Beantragung des neuen Personalausweises kaum propagiert. Für einige, die es noch nicht wissen: Die Onlineausweisfunktion bedeutet die Legitimation der Personendaten im Internet. Die Onlinefunktion des Personalausweises ist allerdings auch nur ein Aspekt des E-Government. Es gibt zahlreiche wei tere positive Anwendungsmöglichkeiten, nehmen wir zum Beispiel Apps für Bürgermeldungen aus dem Stadtteil, mit denen Bürger die Verwaltung über Müll und Straßenlöcher et cetera informieren können. Wer schon einmal versucht hat, das ASV oder die dafür zuständige Stelle zu erreichen, weiß, wie schwierig das ist, und da können solche digi talen Services durchaus nützlich sein. Öffentlich zugängliche Geodatenportale für Bauwillige und Planungsbüros sind ein weiteres Beispiel. So kann Bürgernähe auch aussehen.