Protokoll der Sitzung vom 22.01.2015

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

In der Tat hat sich diese Regierungskoalition hier in Bremen auf die Fahnen geschrieben Abschiebungen

zu vermeiden, sodass sich der Senat in erster Linie mit der Abschiebung Krimineller beschäftigen muss.

Die Zahl der Anordnungen des Abschiebegewahrsams wurde auf ein Minimum reduziert. All dies wird nun durch den Entwurf der Bundesregierung konterkariert.

Die Stellungnahmen der Verbände sind zum Teil verheerend, die Botschaft auch. Bei den im Gesetzesentwurf benannten sogenannten konkreten Anhaltspunkten für eine Abschiebehaft handelt es sich um unvertretbare und gezielt auf Flüchtlinge ausgerichtete Merkmale wie die Vernichtung von Reisedokumenten oder erhebliche Zahlungen an Schleuser. Letzteres knüpft ganz gezielt an der Tatsache an, dass für eine große Mehrheit der Flüchtlinge keine andere Einreisemöglichkeit mehr besteht, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Sie müssen sich das einmal bildlich vorstellen, dass eine Familie, die aus anderen Verhältnissen in einem Kriegsland hierher flüchtet,

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Die werden nicht abgeschoben, Herr Fecker!)

die ihr letztes Hab und Gut zusammengebracht hat, um die Ausreise aus diesem Land zu bewerkstelligen und hier in Deutschland zu landen, das erwartet! Das entspricht nicht der Herzlichkeit und Willkommenskultur, die wir ihnen entgegenbringen wollen, das ist nicht das, was wir Grüne unter Willkommenskultur verstehen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Wer sich zukünftig aus menschenrechtlichen Gründen gerichtlich gegen seine Überstellung wehrt, beispielsweise nach Italien wegen der unmenschlichen Lebensbedingungen oder nach Ungarn wegen der dort drohenden Haft, läuft Gefahr, in Haft genommen zu werden.

Kommen wir nun zum „Abschiebeknast light“, dem neuen Ausreisegewahrsam! Das neue Instrument des Ausreisegewahrsams ermöglicht Freiheitsentziehung ohne Haftgründe, der Gewahrsam soll unabhängig vom Vorliegen von Haftgründen möglich sein. Ganz offensichtlich handelt es sich hierbei um einen Versuch, die Vorgaben des BGH zum Vorliegen von Haftgründen und weitere rechtsstaatliche Verfahrensgarantien auszuhebeln.

Dabei möchte ich es an dieser Stelle belassen! Ich erkenne sofort die Verbesserungen im Bereich des Bleiberechts und auch des Umgang mit ResettlementFlüchtlingen an. In der Abwägung kommen wir je

doch zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz gerade die hier in Bremen von der rot-grünen Koalition gemeinsam getragene fortschrittliche Politik konterkariert und schädlich ist. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als Nächste hat das Wort Frau Kollegin Tuchel.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat wichtige Änderungen des Aufenthaltsrechts auf den Weg gebracht. Es handelt sich um ein Paket, das seine guten und weniger guten Seiten hat.

Beginnen wir mit dem Positiven! Gut integrierte Ausländer ohne klaren Aufenthaltsstatus sollen künftig leichter ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland bekommen. Zehntausende Geduldete können ein Bleiberecht bekommen, die bislang keine Chance darauf hatten, Zehntausende Menschen, denen wir aus einer extrem prekären, unsicheren Lebenssituation zu einer menschenwürdigen Perspektive verhelfen. Das begrüße ich sehr, das ist aus meiner Sicht ein weiterer Schritt zu einer humanitären Flüchtlingsund Aufenthaltspolitik, das stärkt auch unsere offene Bremer Flüchtlings- und Integrationspolitik.

(Beifall bei der SPD)

Flüchtlinge sind in Bremen willkommen! Auch für die für lange Zeit geforderte und nun erreichte Aufhebung der Residenzpflicht für Asylbewerber sowie Geduldete hat Bremen einen wichtigen Beitrag geleistet. Zu den weiteren positiven Schritten gehört auch die jüngste Reduzierung des ehemals zwölfmonatigen Aufenthaltsverbots auf drei Monate und die zeitliche Einschränkung der Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Änderungen stellen für die Aufenthaltspolitik in der Bundesrepublik ganz neue Weichen hin zu einer Integrationspolitik von Anfang an und eröffnen vielen Menschen in Deutschland ganz neue Perspektiven und Chancen.

Diese positiven Aspekte der neuen gesetzlichen Regelung werden im Antrag der LINKEN mit genau sechs Worten abgehandelt, und das finde ich ehrlich gesagt etwas dürftig, denn genau das hat ja Stellenwert. Allerdings gebe ich der Fraktion der LINKEN vollkommen recht, dass die Haftgründe, auf die sie in ihrem Antrag abzielt, übertrieben und unverhältnismäßig sind und aus dem Gesetz gestrichen werden sollen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Die Inhaftnahme für den Zweck der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen sollte meiner Meinung

nach immer nur als allerletztes Mittel zur Durchsetzung einer Reiseverpflichtung beantragt werden. Ich bin keine Juristin, aber mit meinem Menschenverstand kann ich mir nicht vorstellen, dass die Frage der Inhaftierung davon abhängig gemacht werden darf, ob erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser gezahlt wurden. Des Weiteren halte ich es auch für nicht richtig, dass in den sogenannten Dublin-Fällen Personen, die bereits in einem EU-Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden worden ist, in Abschiebehaft zu nehmen sind, um sie in den zuständigen Mitgliedsstaat zurückzuführen.

Den Ausreisegewahrsam, den die Bundesregierung konzipiert hat, halten wir ebenfalls für nicht notwendig. Es sollten keine weiteren Tatbestände für die Inhaftnahme von Ausländern, die abgeschoben werden sollen, in das Gesetz aufgenommen werden. Die bereits bestehende Konzeption ist völlig ausreichend, um ausreisepflichtige Ausländer abzuschieben. Es gibt keinen wirklichen Grund, die Regeln zu verschärfen. Die Freiheitsentziehung, die mit der Anordnung von Abschiebehaft verbunden ist, stellt den stärksten Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen dar, den das deutsche Rechtssystem kennt.

Deshalb bin ich der Auffassung, dass realistische Alternativen entwickelt und erprobt werden müssen. Dies ist auch gar nicht einfach. Wie auch meine Vorredner gesagt haben, ist Bremen in dieser Hinsicht vorbildlich: Wir haben auch schon in diesem Hause dahingehend mehrere Beschlüsse gefasst, und wir nehmen die Verhältnismäßigkeitsprüfung sehr, sehr ernst. Die Abschiebungshaftfälle sind ja auch, wie Frau Vogt gesagt hat, stark rückläufig.

Vor dem Hintergrund, dass dieser Gesetzesentwurf Ende Januar 2015 in den Ausschusssitzungen des Bundesrats diskutiert wird und Bremen und andere Länder Verbesserungen vorschlagen werden, bin ich sehr optimistisch, dass die endgültige Fassung noch überarbeitet wird.

(Glocke)

Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium hat die SPD auf Bundesebene schon massive Verbesserungen durchsetzen können. Ich komme noch einmal wieder. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort Herr Kollege Hinners.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Jetzt musst du dich bedanken für die vielen Geburtstags- glückwünsche!)

Ich bedanke mich zunächst einmal bei der Präsidentin, dass sie mich aufgerufen

hat, vielen Dank! Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Es ist Ihm schwergefallen, glaube ich!)

Nein, es ist mir nicht schwergefallen, ich bin nur ein bisschen über die Beiträge überrascht, die ich hier gehört habe. Von Frau Vogt war klar, dass sie ihrem Antrag zustimmen wird, ich habe allerdings von den Grünen und auch von der SPD eine Stellungnahme dazu vermisst, wie mit diesem Antrag umgegangen werden soll. Deswegen kommt von uns eine klare Botschaft: Wir werden den von der LINKEN eingebrachten Antrag zur Verhinderung der Ausweitung der Abschiebehaft ablehnen! Ich möchte das natürlich auch begründen, denn wir machen das aus mehreren Gründen.

Die im weltweiten Vergleich sehr liberale bundesdeutsche Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetzgebung regelt die Flüchtlingseigenschaft und die Abwicklung des Asylverfahrens, und das gilt auch für die Anfang Dezember 2014 – Frau Vogt hat darauf hingewiesen – von der Bundesregierung beschlossene Novellierung des Gesetzes.

Der Bundesrat, das ist auch schon gesagt worden, wird sich Ende Januar damit noch einmal beschäftigen. Die nach diesem Recht abgelehnten Asylbewerber rufen in der Regel – das wissen wir aus den letzten Jahren, und auch Frau Vogt hat ja darauf hingewiesen, dass sie aus dem Bereich kommt – die zuständigen Gerichte an, wo nach geltendem Recht jeder Einzelfall nicht selten durch mehrere Instanzen geprüft und entschieden wird. Solch ein Verfahren kann im Übrigen durchaus mehrere Jahre dauern.

Endgültig abgelehnte Asylbewerber sind nach Abschluss ihres Verfahrens grundsätzlich ausreisepflichtig, das ist etwas völlig anderes, als abgeschoben zu werden. Meine Damen und Herren, die Ausländerbehörden müssen aber auch dann nach pflichtgemäßem Ermessen bei diesen Menschen erneut prüfen, ob eine Anordnung der Ausreise auch aus rechtlichen und humanitären Gründen zulässig ist. Dabei spielt beispielsweise auch die bis dahin offenbarte Integrationsbereitschaft der Betroffenen eine entscheidende Rolle.

Erst nach Beginn eines Ausweisungsverfahrens steht möglicherweise in Einzelfällen am Ende die Abschiebung an. Um eine im Rahmen der Abschiebungsanordnung erforderliche Abschiebehaft zu begründen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – vielleicht geht der Staatsrat als Jurist noch darauf ein –, insbesondere ist es ein Richtervorbehalt. Herr Tschöpe, Sie haben einen offenen Mund, sind Sie erstaunt?

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Nein! – Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Der holt Luft! Der sieht immer so aus!)

Es bedarf – Sie sind ja Jurist, Herr Tschöpe! –,

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Was soll das denn heißen?)

noch eines Richters, der prüft, ob das alles, was bis dahin begründet worden ist, auch seine Richtigkeit hat.

Meine Damen und Herren, wenn wir dann noch auf die Abschiebungsquoten in Deutschland schauen, dann wird der vorliegende Antrag der LINKEN erst recht überflüssig. Denn im Durchschnitt aller Bundesländer, einschließlich der rot-grünen, der grünroten und mittlerweile ja auch mit Beteiligung der LINKEN geführten Regierungen, werden insgesamt knapp 10 Prozent aller Ausreisepflichtigen am Ende tatsächlich abgeschoben. Wie hoch ist die Quote in Bremen? 0,6 Prozent!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, der Antrag der LINKEN ist nicht nur überflüssig, nein, er missachtet auch noch geltendes Recht. Wir können doch nicht auf der einen Seite von bestimmten Ausländern für die Einreise nach Deutschland ein Visum fordern – wie im Übrigen es fast alle anderen Länder der Welt fordern – und auf der anderen Seite regelmäßig denjenigen, die ohne erforderliches Visum einreisen und Asyl beantragen, für den Fall der Ablehnung eines Asylantrages den Aufenthalt sozusagen durch die Hintertür gestatten. Das ist nicht nur unmoralisch und unrechtmäßig, es ist auch denjenigen, die nach Deutschland kommen wollen und den normalen Weg über ein Visum wählen, überhaupt nicht zu erklären.

(Beifall bei der CDU – Präsident W e - b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wenn hier immer wieder auf die Schleuserbanden hingewiesen wird, dann haben Sie völlig vergessen, dass das teilweise organisierte Schwerstkriminelle sind. Dann sagen Sie einfach einmal eben, bei denjenigen, die über Schleuserbanden nach Deutschland kommen, müsste der Aufenthalt legalisiert werden. Nein! Diese Schleuserbanden leben von internationaler organisierter Kriminalität.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Die leben jetzt gut davon, oder?)

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist klar, wenn wir die Akzeptanz unseres liberalen Asylrechts erhalten wollen und weiterhin Bürgerkriegsflüchtlinge ohne Wenn und Aber aufnehmen wollen, dann müssen wir auch in Zukunft bei abgelehnten Asylantragsstellern als letztes Mittel und nach intensiver Einzelfallprüfung, beispielsweise auch nach