Änderung des Polizeigesetzes oder auf der Grund lage eines allgemeinen neuen Gesetzes möglich ist. Entscheidend ist, dass wir sehr kurzfristig zu einem Ergebnis kommen. Ich begrüße es, dass die Bürger schaft die Zeit bis zum Ende ihrer Legislaturperiode nutzt, um auch dieses Thema anzugehen und in 2. Lesung im nächsten Monat zu einem Abschluss zu bringen. Damit senden wir ein deutliches Signal an die betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten, aber darüber hinaus auch an alle, die wir als mögliche Opfer identifiziert haben und die besser geschützt sind, wenn diese Regelung in Kraft tritt. Deswegen hoffe ich sehr, dass wir kurzfristig, ohne große weitere Debatte, in 2. Lesung dieses Gesetzeswerk vollenden können. – Danke sehr!
zwischen zurückgezogen wurde, lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der CDU in erster Lesung abstimmen.
Infektionen mit übertragbaren Krankheiten durch Dritte, Drucksache 18/1555, Neufassung der Druck sache 18/1734, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir heute beantragen, nämlich eine Kompetenzstelle Bau, wie wir es genannt haben, ist auch für uns ein Ergebnis der Erkenntnisse aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Krankenhausneubau.
ist bekannt, der Ausschuss hat seine Beratungen beendet und der Bericht liegt vor, wenn diese Le gislaturperiode zu Ende ist. Wir haben uns überlegt, ein Stück weit muss man in dieser Legislaturperiode auf die Erkenntnisse reagieren und haben deswegen versucht, unsere Konsequenzen in Anträge zu for mulieren Wir haben das vor allen Dingen deswegen getan, weil wir mit einfachen Lösungen – der Ge neralplaner muss entlassen werden oder ähnliches – nicht einverstanden sind.
te initiieren, die sinnvolle Konsequenzen aufzeigt. Das ist eine Funktion unseres Antrags, und ich bin deswegen auch ganz zufrieden, dass dieser Antrag einen Antrag von Rot-Grün initiiert hat. Wir werden dem Antrag von Rot-Grün zustimmen und sind auch damit zufrieden, dass unser Antrag überwiesen werden wird, weil wir den Sachverhalt dann in der Deputation diskutieren können.
Bremen im Moment unglücklicherweise zahlenmäßig und auch fachlich nicht genügend Kompetenz gibt, ein solch komplexes Bauvorhaben wie einen Kran kenhausneubau fachlich zu begleiten. Die Indizien dafür stammen aus dem Untersuchungsausschuss. Wir haben erkannt, dass es schon von unserer Seite Probleme gegeben hat, die Aufgabe zu beschreiben, mit der wir Dritte beauftragen wollen, ganz egal, wer das ist. Es hat erstens Prozesse gegeben, das zu klären, zweitens haben sich äußerliche Bedingungen in einer
Geschwindigkeit geändert, die immer wieder eine Nacharbeit erforderten. Da fängt es eigentlich schon an, dass es schon nicht so einfach ist, die Aufgabe zu bestimmen. Man hat sich dann einen Generalplaner gesucht. Der Generalplaner hat sein Leistungsangebot vorgelegt und mit seiner Arbeit begonnen, indem er seinerseits Leistungsverzeichnisse erstellt hat. Ein Leistungsverzeichnis – wer das nicht kennt – ist ein dickes Buch, in dem zum Beispiel steht, wenn ich ein Krankenhaus bauen will, wie viele Geschosse es sind, wie groß der Keller sein muss und so weiter. Die Leistungen sind also genau beschrieben. Ein Dritter schaut hinein und sagt, in Ordnung, das kostet bei mir den und den Betrag.
genug sind oder wenn sie Lücken aufweisen, dann gibt es ein Problem. Wir haben dann einen Preis und es ist offensichtlich, dass bestimmte Leistungen nicht im Leistungsverzeichnis standen oder bestimmte Leistungen nicht richtig ausgeschrieben worden sind. Eine Fehlerquote von fünf Prozent ist relativ normal, 100 Prozent sind nicht zu erreichen. Die Fehlerquote in den Leistungsverzeichnissen, die dem parlamen tarischen Untersuchungsausschuss vorgelegt worden sind, war jedoch ein wenig höher, und damit sind Mehrkosten vorprogrammiert. Es muss dann jemand sagen, ob das Leistungsverzeichnis hinreichend sei.
unterlagen vorgelegt worden, von denen wir heute wissen, dass sie in ihrem ersten Entwurf fachlich nicht vernünftig ausgeführt waren. Das muss man aber erkennen, und das kann man nur begrenzt, wenn man über entsprechende Fachkenntnisse verfügt. Gleiches ist zur Projektleitung und zum Controlling festzuhalten, und dann gibt es irgendwann Nachträge. Das heißt, die Firmen haben Leistungen erbracht, die nicht ausgeschrieben waren, und dann braucht man eine fachliche Kompetenz zu kontrollieren, ob diese Nachträge von der Sache her und in der Höhe berechtigt sind.
Krankenhausneubaus festgestellt, und ich sage ein mal, das war verbesserungsbedürftig. Ich schließe mich da einer Empfehlung des Rechnungshofs im Jahresbricht 2014 an. Ich zitiere einmal den Bericht des Rechnungshofs:
bungsgrundlagen, zum Beispiel korrekte Leistungs verzeichnisse, durch öffentliche Ausschreibungen als Regelfall, durch rechtssichere Dokumentation des Bauablaufs und ordnungsgemäße Rechnungs legung und -prüfung können hohe Einsparungen erzielt werden. Eigener Bausachverstand in der Verwaltung ist notwendig, um eine Fachaufsicht versiert auszuüben und die Auftragserfüllung Dritter beurteilen zu können.“
Untersuchungsausschuss waren, das Gefühl gehabt haben, dass wir hier nachlegen müssten. Es geht dabei
nicht darum zu sagen, wir wollen die Leistungsver gabe an Dritte ausschließen, aber der Generalplaner war privat, der Projektsteuerer war privat und das besondere Projektmanagement, das waren zu Beginn dreieinhalb Personen für ein 300-Millionen-EuroProjekt, damals noch 230 Millionen Euro, und damit ist die Balance nicht gewahrt.
für Elektroausschreibungen beurteilen, ich kann es aber nicht für einen Rohbau. Ich muss es auch nicht selbst machen. Geht es um Elektrotechnik kann ich sagen, das stimmt, oder ich sage, nein, das passt nicht. Wir brauchen also jemanden, der das für den Rohbau kann, der das für den Trockenbau kann und der das für die technische Gebäudeausrüstung kann. Ich denke, die Balance war nicht mehr gewahrt.