tenzen ist sehr vielschichtig, und es ist deswegen besonders wichtig, dass das neue Tiermittelarzneige setz strikt angewendet wird, dass die Humanmedizin ihrer Verantwortung nachkommt und dass dieses komplexe Thema von beiden zusammen gelöst wird. Einseitige Schuldzuweisungen, wie es manche ja gern machen, sind hier fehl am Platz.
sistenzen vorgeht, unterstützen können, und des wegen unterstützen wir heute auch den gestellten Antrag. – Danke!
(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich bin ja gespannt, was er dem jetzt noch hinzu fügen möchte! – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Aus der Geschichte!)
sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat teilt die Bedenken aller Fraktionen bezüglich der Verwendung von Triclosan im häuslichen Gebrauch. Bereits seit dem Jahr 2010 ist die Verwendung von Triclosan im Umgang mit Lebensmittelbedarfsgegenständen nicht mehr gestattet, ab April 2015 – also noch zwei Monate – ist die Verwendung von Triclosan nach der EU-Biozidverordnung nur noch in Biozidprodukten für die menschliche Hygiene zugelassen.
mittel für den Privatbereich ist dann verboten. Die Verwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln wird ebenfalls durch EU-Recht geregelt. Ein Verbot, durch die Verwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln, kann deswegen nur durch die europäische Rechtsetzung erfolgen.
werden, dass Triclosan bereits im Entwurf zur neuen Oberflächengewässerverordnung auf der Liste der nationalen Schadstoffe steht. Bremen wird künftig Triclosan in bremischen Oberflächengewässern un tersuchen und diese Ergebnisse in die Umweltbe richterstattung einfließen lassen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
nis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/1662 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1728, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.