Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

Zudem ist der Strafrahmen mit einer Höchststrafe

von drei Jahren nicht ausreichend. Diese Punkte müssen noch einmal angegangen und schnellstmög lich geändert werden, meine Damen und Herren.

Nun noch kurz zum Antrag der CDU zur Übernah

me von Schmerzensgeldansprüchen bei Beamten!

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Jetzt aber Beeilung!)

Dachten Sie, ich lasse es aus?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Nein!)

In Ordnung! Die Forderung, dass der Staat Schmerzensgeld

im Voraus übernimmt, ist in vielerlei Hinsicht ein schwieriges Thema. Es ist aus unserer Sicht der falsche Weg über einen Antrag diese Forderung zu diskutieren oder gar vorschnell zu beschließen. Für uns ist Ihre Forderung nicht abschließend durchdacht, Herr Hinners.

Erstens: Soll das Gesetz für alle Beamte gelten?

Das heißt, auch für Beamte aus der Steuerfahndung, Gewerbeaufsicht, Bauaufsicht, den Gerichtsvollzie hern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Ausländerbehörde. Zweitens: Gilt die Schmerzens geldanspruchsübernahme auch für Personen aus Firmen, die zum Beispiel im Auftrag des Staates einen Auftrag durchführen, wie vom Staat beauftragten privaten Sicherheitsdienstleistern oder Abschlep punternehmern? Drittens: Was passiert eigentlich mit Angestellten aus dem öffentlichen Dienst. Eine Ungleichbehandlung von Angestellten, Beauftragten und Beamten ist mit uns als SPD-Fraktion nicht zu machen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Dann ist noch zu klären, warum Sie eigentlich

die Übernahme ab 250 Euro fordern, aber und nicht zum Beispiel ab 100 Euro oder ab 500 Euro wie in Bayern. Damit möchte ich nur eine gewisse Willkür Ihres Antrags zum Ausdruck bringen.

Bei der Bandbreite, die ich eben aufgezählt habe,

ist nicht einschätzbar, was das für den Haushalt bedeutet. Ein Schnellschuss über einen Antrag ist daher der falsche Weg, eine sachliche Debatte in der zuständigen Deputation aber denkbar. Dafür brauchen wir Ihren Antrag aber erst einmal nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das

Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier heute –

(Unruhe)

ich meine, Sie können gern hinausgehen, um Ihre bilateralen Gespräche zu führen! – eine Große An frage der CDU zur Gewalt gegen Einsatzkräfte, insbesondere aus dem Rettungsdienst und dem Po lizeivollzug. Gewalt gegen die Polizei ist eigentlich in jeder zweiten Bürgerschaftssitzung Thema, einmal fordert die CDU neue Gesetze, einmal härtere, oder es geht um bessere Ausrüstung. Das ist nichts Neues. Dieses Mal wollte die CDU – und das ist wirklich das Neue – Zahlen genannt haben, um ihre Forderungen mit Fakten untermauern zu können.

Vorweg, weil hier von meinen beiden Vorrednern

gesagt wurde, ich könnte ein unparlamentarisches Wort benutzen, wenn es um den Angriff am Sonntag von Leuten mit Stadionverbot oder Hooligans auf die Augsburger Fans – –.

(Zuruf des Abg. H i n n e r s [CDU])

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Die Hooligans waren es ja gerade nicht!)

SVler hieß es, aber egal! Ich will das gar nicht

bewerten, aber ich will sagen, dass ich das genauso bescheiden – um nicht unparlamentarische Wort zu nutzen – wie Sie. Ich finde, es geht gar nicht. Es müssten endlich einmal alle an einen Tisch, denn es hat sich rund um die Spiele eine Situation hochge schaukelt, von der ich denke, dass wieder abgerüstet

werden müsste. Mich hat es richtig genervt, und ich weiß auch, dass die Fanszene davon zum Teil auch richtig genervt ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Kommen wir zurück zur Großen Anfrage, die

CDU wollte Zahlen und Fakten haben. Die CDU schreibt in ihrer Großen Anfrage: „Das Ausmaß an Brutalität, welchem Polizeibeamte im Rahmen ihrer Arbeit tagtäglich ausgesetzt sind, nimmt schon seit Jahren drastisch zu.“ Das ist der erste Satz der Großen Anfrage. Dann schreibt die CDU außerdem: „Die Gewalt gegenüber diesen Gruppen nimmt unweigerlich zu.“ Der Duden kennt zum Begriff „unweigerlich“ folgende Synonyme: „unabänderlich, unvermeidbar, zwangsläufig“. Ich kann, wenn man sich die Antworten des Senats ansieht, Herr Hinners, zum Glück haben Sie hier übertrieben. Es wäre in der Tat schlimm, wenn es eine unausweichliche Ge waltspirale gäbe, der die Polizei zwangläufig immer stärker und immer häufiger zum Opfer fallen würde.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Es ist ja schön, dass Sie sich mit unserem Duktus beschäf tigen und nicht mit dem Inhalt!)

Jetzt komme ich zu der Antwort des Senats, denn

Sie haben sie – wie ja schon von einer Tageszeitung festgestellt wurden ist – offensichtlich nicht gelesen. An dieser Stelle hat die Antwort auf Ihre Große An frage glücklicherweise schwarz auf weiß bewiesen, dass diese Behauptung nicht stimmt. Wenn man die Fakten der Senatsantwort kurz zusammenfasst, dann kann man das auch anhand der Zahlen nachvollzie hen. Widerstandsdelikte gegen Polizeibedienstete sind in Bremen von 397 im Jahr 2009 auf 272 im Jahr 2014 zurückgegangen. In Bremerhaven gab es in demselben Zeitraum eine Verringerung von 82 auf 42 Widerstandshandlungen gegen die Polizei. Auch die Zahl der Köperverletzungen gegen die Polizei ist seit dem Jahr 2012 gesunken. So gut wie alle Angriffe auf Polizeibedienstete werden aufgeklärt und der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbei tung übergegeben. Eine Dunkelziffer, wie bei vielen anderen Straftaten, gibt es bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kaum, denn die Polizei ist ja per Gesetz zur Strafverfolgung verpflichtet.

Zweitens behauptet die CDU implizit, dass die

Staatsanwaltschaft Gewalt gegen die Polizei nicht hart genug ahnde, auch das geben die Zahlen so nicht her. Die Anzahl der einzelfallbezogenen Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft sinkt nämlich ebenfalls, Herr Hinners. Sie sollten die Antwort tatsächlich einmal lesen. Seit dem Jahr 2009 wurden in Bremen 7 Menschen zu Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie Vollstreckungsbeamte attackiert haben. Allerdings gibt die Antwort des Senats keine Auskunft darüber, ob das seit dem Jahr 2011 verschärfte Strafmaß von 3 Jahren Freiheitsstrafe überhaupt einmal ausge

schöpft worden ist. Der Senat schreibt – ich zitiere –: „Für eine abschließende, mit Rechtstatsachen zu belegende Bewertung, ob sich die Reform das Straf maßes bewährt hat, ist es noch zu früh.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Aussage des

Senats finde ich interessant, weil sowohl die CDU als auch der Justizsenator Herr Günthner eine erneute Verschärfung des Strafmaßes im Zusammenhang mit Angriffen auf die Polizei fordern. In der Antwort sagt der Senat ganz klar, für eine abschließende Be wertung, ob sich die Verschärfungen aus dem Jahr 2011 bewährt haben, ist es noch zu früh. Der Senat sagt, wir müssen noch abwarten und andererseits sagt der Justizsenator, was die CDU kann, kann ich auch und fordere noch einmal eine Verschärfung des Strafmaßes. Ich finde, das ist eine Diskussion in dieser Stadt, die die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in ihrer konkreten Situation nicht weiterbringt. Zu sammenfassend lässt sich sagen, dass Gewalt gegen die Polizei erfreulicherweise rückläufig ist und die Täterinnen und Täter belangt werden, das Strafmaß ist aus unserer Sicht ausreichend.

(Zuruf des Abg. H i n n e r s [CDU])

Programme zur Deeskalation im Rahmen der Aus-

und Fortbildung sind sinnvoll und sollten ausgewertet werden. Ich finde, es ist eine erfreuliche Konse quenz, die wir haben, dass das in die Ausbildungen wesentlich stärker mit einbezogen ist und dass das Deeskalationstraining offensichtlich wirkt. Das sind zumindest Schlussfolgerungen, die man aus der Antwort auf die Große Anfrage ziehen kann, wenn die Zahlen sinken. Das Gleiche gilt übrigens auch für die psychosoziale Betreuung von Beamtinnen und Beamten, die Gewaltsituationen gegen sich oder Kollegen erlebt haben.

Ich komme zu Ihrem Antrag, Herr Hinners! Sie be

antragen heute, dass der Innensenator als Dienstherr zivilrechtlich eingeklagte Schmerzensgeldforderun gen von Vollzugbeamtinnen und Vollzugbeamten auslegen soll, wenn der Verurteilte das gerichtlich festgestellte Schmerzensgeld nicht zahlen kann. Ich finde diesen Ansatz sinnvoll, und deswegen stimmen wir Ihrem Antrag zu. – Ich danke Ihnen!

Als nächster Redner hat das

Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr ge

ehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat kann man eine solche Debatte heute nicht bestreiten, ohne dass man das Geschehen am Wochenende in diesem Hause anspricht. Der Angriff auf Fans und Polizeibeamte – und das nehme ich als eindeutiges Zeichen hier aus diesem Hause von allen Fraktionen mit – ist nicht akzeptabel und wird vom gesamten Haus auf das Schärfste verurteilt.