Präsident, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Ein Punkt hat mich jetzt doch noch einmal bewegt, das Wort zu ergreifen, denn ich finde, Frau Bernhard, Ihre Ausführungen unmöglich. Sie haben sich gefragt, wie man eine Jugendberufsagentur in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter – auch noch in deren Räumlichkeiten – einrichten kann und dann erwartet, dass diese Dienstleistung angenommen wird, da am Ende gleich die große Keule der Sank tionen steht. Ich glaube, Sie haben überhaupt nicht verstanden, was wir da eigentlich machen, oder Sie wollen es nicht verstehen, weil Sie Ihre eigene Arbeit anscheinend an dieser Stelle nicht ernst nehmen.
von drei Senatsressorts getragen wird: Zum einen das Bildungsressort, es steht an erster Stelle, weil wir die Schülerinnen und Schüler mitnehmen wol len, wo sie noch sind und wo wir übrigens auch alle kennen. Dann folgen das Sozialressort, das ist auch ganz wichtig, und das Arbeitsressort, das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit.
zu sagen, Schülerinnen und Schüler, denen wir ein Angebot machen, frühzeitig zu wissen, wie und wo sie sich beruflich orientieren können, welche beruf lichen oder schulischen Möglichkeiten sie nach der Beendigung der Schule haben, aber auch welche Übergangsmöglichkeiten im Rahmen der sozialen Dienste bestehen oder andere Informationen, die wir ihnen vielleicht schon in der achten, neunten oder zehnten Klasse im Rahmen einer Jugendberufs agentur anbieten, seien gleich sanktionsbewährt? Das kann ich nicht verstehen, das ist an dieser Stelle eine Konterkarierung der rot-grünen Bestrebungen, die bisher breit von diesem Hause getragen worden sind, und das geht nicht!
der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1703, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD nicht mündlich wiederholen möchten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Eine 76-jährige Frau wohnt in Schwach hausen. Sie hat eine durchschnittliche Rente, gibt aber die Hälfte ihrer Rente für die Miete aus. Zweites Beispiel: Die Neustadt! Ein Paar, das ein zweites Kind erwartet, kann nicht ausziehen, weil es für sich keinen bezahlbaren Wohnraum mehr im eigenen Quartier findet. Das, liebe Abgeordnete, sind zwei
Bremen, und das belegt auch der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht. Im Zeitraum von 2006 bis 2010 sind die Mieten im unteren Bereich um 20 Prozent angestiegen. Für Menschen, die bisher nur knapp mit ihrem Geld ausgekommen sind, bedeutet eine Mieterhöhung in der Konsequenz, dass andere Aus gaben reduziert werden müssen. In extremen Fällen wird sogar am Essen oder beim Heizen gespart. Viele können es sich einfach nicht mehr leisten, im Winter die Heizung anzustellen. Wir beziehen uns hier auf Zahlen aus dem Jahr 2010.
in Bremen eine Mietwohnung gesucht hat, weiß, wie stark die Preise angezogen sind. Im Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht wird festgestellt – ich zitiere –, „dass eine Gefährdung der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen entstanden ist“. Das ist passiert, obwohl die rot-grüne Koalition reagiert hat. Seit langer Zeit entstehen erst mals wieder neue Sozialwohnungen im Rahmen des Wohnraumförderprogramms. Jede vierte Wohnung, die öffentlich gefördert wird, wird zu einem sozial verträglichen Mietpreis an Menschen vermietet, die nicht so viel Einkommen haben.
An der Marcuskaje in der Überseestadt werden so gar 60 Prozent der neu entstehenden Wohnungen Sozialwohnungen sein.
men zudem eine Kappung bei den Bestandsmieten vorgenommen. Seit dem 1. September 2014 dürfen Vermieter in Bremen nicht mehr um 20 Prozent, sondern nur noch um 15 Prozent alle vier Jahre er höhen. Jetzt warten wir darauf, dass die Koalition im Bund die Mietpreisbremse verabschiedet, damit bei erneuten Wiedervermietungen endlich kein Wucher mehr betrieben werden kann.