Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

Eine weitere Zusatzfrage des

Abgeordneten Gottschalk! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, es ist natür

lich richtig, dass gemeinnützige, gute, gesellschaftlich nützliche Projekte nicht behindert werden sollen. In der Praxis besteht das Problem darin, dass auch die unseriösen Elemente im Markt sich natürlich gerade mit sozialer Gemeinnützigkeit zu schmücken versuchen, weil sie auch wissen, dass dort dann die Hindernisse für ihre Geschäfte abgebaut werden. Was sehen Sie vor, damit der Verbraucher oder der Anleger das dann auch gut erkennen kann?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das ist genau das Problem, näm

lich die Abwägung zwischen Verbraucherschutz und dem Belassen vernünftiger Möglichkeiten, weiterhin solche Anlagen anzubieten. Darüber wollen wir auch in der Fachanhörung diskutieren. Das Problem ist nicht ganz einfach zu lösen. Ich erinnere nur an die Insolvenz von Prokon. Nicht immer, wenn man Gutes will, erreicht man Gutes. Die Diskussion im Rahmen der Fachanhörung wird sehr hilfreich sein. Aber einfach wird es nicht; das will ich gern zugeben.

Herr Kollege, eine weitere Zu

satzfrage?

Der Fall Prokon hat gezeigt,

dass vor allen Dingen die Aufsicht nicht gegriffen

hat. Die Effektivität dieses Gesetzes wird auch von der Finanzdienstleistungsaufsicht abhängen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Ver braucherverbände und die deutsche Kreditwirtschaft haben sich gemeinsam – das ist ein Novum – dafür ausgesprochen, im weiteren Verlauf dieses Gesetz gebungsverfahrens die Finanzaufsicht tatsächlich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu verankern. Unterstützt Bremen das?

Das ist eine vernünftige Lösung,

die man sich aber im Detail genau anschauen muss. Wir legen besonderen Wert darauf, dass nicht durch bürokratischen Aufwand Projekte verhindert wer den. Allein wegen der Prospekthaftung müssten Maßnahmen ergriffen werden, die unglaubliche Kosten verursachen würden. Von vielen Initiativen ist zu hören, dass sie sich das nicht leisten könnten. Auf dem von mir beschriebenen Weg wollen wir ge meinsam weitergehen. Insofern ist die Aufsicht durch die BaFin eine Möglichkeit, die wir unterstützen.

Herr Kollege, eine weitere Zu

satzfrage?

Ganz explizit: Sie werden

das unterstützen und von dem bisherigen Weg, an die Handelskammer zu gehen, abrücken?

Das wird man sehen. Das ist je

denfalls ein Weg, der dargestellt werden sollte. Wir unterstützen es, diesen Weg zu untersuchen.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Meine Damen und Herren, die neunte Anfrage

befasst sich mit dem Thema „Drohungen gegen Justiz und Ermittlungsbehörden“. Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Jan Timke und Gruppe BÜRGER IN WUT.

Bitte, Herr Timke!

Wir fragen den Senat:

Erstens. Gegen wie viele Angehörige der Bremer

Justiz, insbesondere Richter und Staatsanwälte, sowie Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, insbesondere Polizisten, sind 2014 im Zusammenhang mit ihren dienstlichen Obliegenheiten Drohungen von dritter Seite ausgesprochen worden, und wie hat sich die Zahl dieser Fälle seit 2010 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!

Zweitens: Wie viele Personen aus Frage 1 mussten

wegen der gegen sie gerichteten Drohungen im Zeit raum zwischen 2010 und 2014 unter Polizeischutz gestellt werden? Auch hier bitte eine Ausweisung getrennt nach Jahren!

Drittens: In wie vielen Fällen kam es zwischen 2010

und 2014 nach Drohungen tatsächlich zu Übergrif

fen auf den in Frage 1 angegebenen Personenkreis, und wie viele Betroffene erlitten dabei Sach- oder Personenschäden? Bitte getrennt nach Jahren und der Art des Schadens ausweisen!

Auch diese Frage wird beant

wortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine

sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Es wird statistisch nicht erfasst, gegen

wie viele Angehörige der Bremer Justiz im Zusam menhang mit ihren dienstlichen Obliegenheiten Drohungen ausgesprochen werden. Deshalb kann die Frage nicht abschließend beantwortet werden. Im Jahr 2014 hat es in zwei Fällen massive und ernst zu nehmende Drohungen gegen Justizangehörige gegeben. In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind hinsichtlich der Drohungen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für das Jahr 2014 26 Fälle erfasst. Im Jahr 2011 waren es 23, im Jahr 2012 39 und im Jahr 2013 29 Fälle.

Zu Frage 2: In zwei Fällen waren polizeiliche

Schutzmaßnahmen für Justizangehörige erforderlich.

Zu Frage 3: Es kam in keinem Fall zu Übergriffen

nach Bedrohungen auf Angehörige der Bremer Justiz oder Polizei.- Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Bre

mer Projekte für das Investitionsprogramm der EU-Kommission“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Dr. Hermann Kuhn, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Dr. Kuhn!

Wir fra

gen den Senat:

Erstens: Ist das Land Bremen in irgendeiner Weise

gefragt oder beteiligt worden, bevor die Bundesre gierung am 21. November 2014 deutsche Projekte für das 315-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm der EU-Kommission angemeldet hat?