Protokoll der Sitzung vom 23.04.2015

sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat am 17. Januar 2012 – das ist immerhin dreiein halb Jahre her – den Antrag, Facebook-Fahndung einführen, eingebracht.

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Es ist aber nicht besser geworden!)

Ich finde, das war schon beeindruckend schnell, was die Fraktionen der Koalition da geleistet haben.

Dieser Antrag wurde von der Bürgerschaft sei

nerzeit federführend an die staatliche Deputation für Inneres und Sport sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informati onsfreiheit überwiesen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist anwesend.

Am 25. Februar 2015 - also vor wenigen Wochen -

hat die Deputation für Inneres und Sport beschlossen, soziale Netzwerke zur Informationsweitergabe und Kommunikation zu nutzen. Was das heißt, werde ich gleich darstellen. Die Dienststellen werden in dem Beschluss aufgefordert, die jeweiligen Informationsin teressen beziehungsweise Veröffentlichungspflichten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen. Eine Öffentlichkeitsarbeit soll danach unmittelbar über soziale Netzwerke erfolgen, keine Fahndung, sondern vielmehr durch Verlinkung zur Homepage der ausschreibenden Behörde durchge führt werden. Das ist aus Sicht des Datenschutzes richtig und sinnvoll.

Unter Berücksichtigung des Senatsbeschlusses be

absichtigen die Polizeien Bremen und Bremerhaven, allerdings nur für die Bereiche Presse und Öffent lichkeitsarbeit, Krisenkommunikation, Prävention und Nachwuchswerbung, die direkte Nutzung von

Facebook einzurichten. Des Weiteren soll die Prü fung einer datenschutzrechtlichen und konformen Nutzung von Facebook für Fahndungszwecke - also das, was unser ursprünglicher Antrag vor dreieinhalb Jahren war beinhalte – erfolgen. Der Start war zum 1. Januar 2015; nach einem Jahr solle eine Evaluation des Wirkbetriebes erfolgen.

Das hatte mit unserem Antrag nur noch herzlich

wenig zu tun, weil wir seinerzeit gefordert hatten - ich komme noch einmal darauf zurück –, die sozialen Netzwerke, die für immer mehr Menschen eine sehr große Bedeutung im täglichen Leben haben, auch für öffentliche Fahndung bei schwerwiegenden Verbrechen zu nutzen. Einige Bundesländer machen das seit diesen dreieinhalb Jahren immer mehr, weil über diese Facebook-Fahndung, das kann sich jeder vorstellen, viele Erfolge im Bereich einer öffentlichen Fahndung zu erzielen sind und in diesen Bundes ländern auch erzielt werden.

Meine Damen und Herren, öffentliche Fahndungen

sind nach der Strafprozessordnung rechtlich möglich, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung began gen werden und entsprechende Hinweise vorliegen. Das ist zum Beispiel bei vermissten Kindern oder Jugendlichen oder nach schweren Verbrechen wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung die übliche Praxis.

Natürlich sehen auch wir von der CDU-Fraktion

die datenschutzrechtlichen Probleme. Viele Daten werden im Ausland gespeichert – das wissen alle, die Facebook nutzen – und sind damit diesem Zu griff entzogen. Schon damals habe ich aber hier vorgetragen, dass die Polizei Niedersachsens einen Weg, der auch den Datenschutz gewährleistet, ge funden hat, demnach läuft die gesamte Fahndung nur über einen Link zur Polizei, und damit ist die Datensicherheit gegeben.

Das soll – auch darauf habe ich schon hingewiesen

in Bremen ebenfalls praktiziert werden, und zwar in den genannten Bereichen Presse- und Öffentlich keitsarbeit und so weiter. Dass die Fahndung nicht dazugehört, finden wir von der CDU-Fraktion beson ders misslich, erstens, weil das unser ursprünglicher Antrag war, und zweitens, weil das das wichtigste Instrument der polizeilichen Arbeit in diesem Bereich sein sollte.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben deswegen

den Bericht in der Innendeputation nach der Diskus sion abgelehnt. Er entspricht in keiner Weise unse rem ursprünglichen Antrag. Wir bitten Sie, unserem damaligen Antrag zuzustimmen und den Bericht der Innendeputation abzulehnen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort

Herr Kollege Senkal.

Frau Präsidentin, meine sehr

geehrten Damen und Herren! Facebook begleitet viele Menschen in ihrem Alltag. Es wird immer wie der nachgeschaut, wer was gepostet hat, und was es Neues gibt. Das soziale Netzwerk wird genutzt, um mit Freunden einfach in Kontakt zu bleiben, sich selbst darzustellen – der eine mehr, der andere weniger –, Informationen zu bekommen, Informa tionen selbst weiterzugeben und, und, und. Man kann seinen verschiedenen Interessen Ausdruck verleihen, indem man Gruppen beitritt oder gründet; indem man verkündet, wann man wo ist, an welcher Veranstaltung man teilnimmt; indem man Beiträge liked und postet. Bei aller berechtigten Kritik der Datenschützer kann man nicht verkennen, dass Facebook inmitten der Gesellschaft angekommen ist und nicht vorhat, demnächst wieder zu gehen.

Aufgabe einer modernen Polizei – als vielleicht eine

der bürgernächsten Behörden – ist es, den Herausfor derungen durch neue Entwicklungen standzuhalten, mit der Zeit zu gehen, nicht, um besonders modern zu wirken, sondern weil die Polizei dort sein muss, wo Menschen sind und erreicht werden können, und auch, um eigene Inhalte und Ziele zu vermitteln.

(Beifall bei der SPD)

Ich halte es daher für erforderlich, dass die Polizei

Bremen und auch die Ortspolizeibehörde Bremer haven grundsätzlich einen Facebook-Auftritt haben. Die Kehrseite der Medaille ist, dass Facebook uns auch schon gezeigt hat, welche Dynamiken sich dort entwickeln können und dass die Dinge, die dann ihren Lauf nehmen, nicht mehr zu stoppen sind. Falsche Verdächtigungen werden sehr schnell zu vermeint lichen Wahrheiten. In Emden kam es im Jahr 2012 auf Facebook nach einer falschen Verdächtigung zu Lynchaufrufen und realen Zusammenrottungen.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Keine Fahndung!)

Insbesondere aus diesen Gründen sind wir gegen

die sogenannte Fahndung bei Facebook im engeren Sinne. Wir haben bei der Polizei im Land Bremen sehr gut ausgebildete Ermittlerinnen und Ermittler. Hobbyermittler sind hier fehl am Platz.

Ich weiß, liebe CDU-Fraktion, dass das auch nicht

Ihr Ansinnen ist, das hinter dem Antrag steckt, aber die Gefahr, die besteht und sich zuweilen realisiert hat, muss – –.

(Abg. H i n n e r s [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke] Vizepräsidentin Schön: Herr abgeordneter, gestat ten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hinners? Abg. Senkal (SPD): Leider nein! Das Thema hatten

wir gestern schon, Herr Hinners1

Die Gefahr wie gesagt, muss man einfach aner

kennen. Die Herrschaft über das Verfahren muss staatlich bleiben und darf nicht der sogenannten Netzgemeinde überlassen werden. Es darf nicht unter der Überschrift der Polizei kommentiert und spekuliert werden.

Selbstverständlich ist die Polizei auf Hinweise

angewiesen, auf Hinweise, die aus der Bevölke rung kommen. Der goldene Mittelweg ist für mich nicht, die Kontrolle mittels Facebook und der dort vorhandenen Eigendynamik abzugeben, sondern mit Verlinkungen zum eigenen Internetauftritt zu arbeiten, sofern Hinweise aus der Bevölkerung als unerlässlich betrachtet werden.

Viel wichtiger finde ich es – wie ich eingangs

schon dargelegt habe –, dass die Polizei Facebook so nutzt, wie es für sie sinnvoll und für die Interessierten nützlich ist. Ich halte es für sehr gut, dass sowohl die Polizei Bremen als auch die Ortspolizeibehörde Bremerhaven beabsichtigen, eine Facebook-Präsenz für die Bereiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Krisenkommunikation, Prävention und Nachwuchs werbung einzurichten.

Das in dem Bericht vorgestellte Konzept findet

unsere volle Unterstützung.

Den Antrag der CDU-Fraktion, in dem die Ein

führung einer Facebook-Fahndung im klassischen Sinne gefordert wird, lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort

Frau Kollegin Neddermann.