Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/161 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, ALFA, Abg. Ravens [parteilos], Abg. Tassis [AfD])
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Gruppe des AWO-Ortsvereins Huchting-Grolland und der Begegnungsstätte Aktive Menschen Bremen e. V.
Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tages
ordnungspunkt 6, Präventions- und Aussteigerprogramme bei Extremismus und Islamismus im Land Bremen, für diese Sitzung auszusetzen.
Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes Mitteilung des Senats vom 24. November 2015 (Drucksache 19/171) 1. Lesung 2. Lesung Dazu Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP vom 9. Dezember 2015 (Drucksache 19/220)
Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt; ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucksache 19/220, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ursprünglich war ich der Auffassung, dass wir über dieses Gesetz hier und heute nicht diskutieren müssen, weil wir es eigentlich nur entfristen wollten. Nun ist jedoch in BremenKirchhuchting eine Einrichtung geschlossen worden, und das ist natürlich noch einmal ausdrücklich ein besonderer Anlass, genau über dieses Gesetz nachzudenken.
Lassen Sie mich zu Beginn noch einmal sagen, dass wir vor einiger Zeit im Fernsehen erschreckende Bilder über Gewalt von Pflegenden an einer älteren Dame gesehen haben! Das hat uns alle sehr aufgeregt, und ich habe in vielen Kreisen darüber diskutiert, wie man eigentlich die Sicherheit in diesen Einrichtungen verbessern kann. In der Diskussion war zwischendurch immer wieder zu hören, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht gibt.
Im Grundgesetz steht aber, die Würde des Menschen ist unantastbar. Unantastbar heißt nicht, dass wir uns auf irgendein Restrisiko einlassen müssen. Ich möchte gern, dass in diesen Einrichtungen vernünftig mit den älteren Menschen umgegangen wird, und vernünftig bedeutet eben auch im medizinisch und pflege
Nun gibt es dieses Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz, das meiner Meinung nach ein ordentliches und gutes Gesetz ist. Wir haben das Personal der Heimaufsicht aufgestockt, dadurch gibt es eine bessere Überwachung, und es werden auch unangemeldete Kontrollen in den Einrichtungen durchgeführt. All das findet statt, und an dem Beispiel in Kirchhuchtung kann man, finde ich, auch ganz gut erkennen, dass die Maßnahmen wirkungsvoll sind, denn dort wurde im Grunde genommen eine Einrichtung deswegen geschlossen, weil die Beschäftigten ihre Aufgabe nicht im Sinne des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist, geleistet haben. Verfehlungen, Vernachlässigungen; ich will gar nicht alle aufzählen, das kann vielleicht die Senatorin tun. Mein Job ist es, an dieser Stelle zu fragen, ob das Gesetz ein Instrument ist, welches das, was wir wollen, umsetzt. Aus meiner Sicht tut es das in weiten Teilen.
An die Fraktionen wurde ein offener Brief verteilt, darin steht ein Satz, nirgends in der freien Wirtschaft bekommt ein Unternehmer kostenlose Beratung, wenn er mangelhafte Waren oder Dienstleistungen liefert. Ich finde, dass Einrichtungen der Altenpflege und Fürsorge nicht einfach mit einem Unternehmer beliebiger Art verglichen werden dürfen.
Aus meiner Sicht ist es genau richtig, dass, wenn Fehler in den Einrichtungen entdeckt werden, dann zunächst einmal eine gründliche Beratung stattfinden muss. Zu sagen, das wollen wir nicht, halte ich für relativ gefährlich. Ich will es einmal so ausdrücken, es gibt natürlich Anbieter, bei denen man schon ahnt, dass sie eher an einer Gewinnmaximierung interessiert sind, als darüber nachzudenken, was denn den älteren Menschen guttut, das ist so. Es ist in einer Marktwirtschaft so, und das muss aber – davon bin ich fest überzeugt – staatlich vernünftig kontrolliert werden. Wenn festgestellt wird, dass dann eben keine ordentliche Pflege und Betreuung vorgenommen wird, dann muss der Staat eingreifen, das ist seine Aufgabe an der Stelle, und, sollte es im Zweifel dann nicht funktionieren, eine Einrichtung auch schließen. Ich finde, es ist ein richtig gelungenes Beispiel zu sagen, wir kontrollieren, und am Ende handeln wir auch.
Jetzt haben die CDU und die FDP einen Änderungsantrag gestellt, bei dem es noch einmal um die Frage der Evaluierung geht. Meiner Meinung nach ist das in Ordnung. Wir unterstützen diesen Antrag auch, da
Wenn man dann die Evaluation für dieses Gesetz hat und genau weiß, was in den letzten Jahren passiert ist, kann man möglicherweise noch die eine oder andere Verbesserung erreichen. In diesem Sinne glaube ich, dass wir allesamt hier im Parlament ein Interesse daran haben, über ein Gesetz zu verfügen, das jedweden Missbrauch in diesem Bereich ausschließt. Wenn es uns darüber gelingt, dann stimmen wir auch gern dem Antrag der CDU und der FDP an dieser Stelle zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, was Herr Möhle zum Abschluss gesagt hat, dass die Regierungskoalition bereit ist, dem Antrag der CDU und der FDP zuzustimmen, das ist ein sehr gutes Zeichen. Es ist aus meiner Sicht auch ein gutes Zeichen für die Bewohnerinnen und Bewohner in den Bremer Heimen, denn es wird damit deutlich ausgesagt, dass man fraktionsübergreifend in diesem Hause daran interessiert ist, dass es eine effektive Kontrolle von Heimen und Betreuungseinrichtungen geben muss, dies jedoch nicht auf Kosten von, sage ich einmal, parteipolitischen Zänkereien geschieht, sondern dass man sich in dem Ziel einig ist. Das finde ich sehr gut.
Mein Kollege Herr Möhle hat begonnen mit den Worten, eigentlich wollte er, und ich kann auch sagen, eigentlich wollten wir die Entfristung ablehnen, weil wir, nachdem wir in das Gesetz geschaut haben, schon festgestellt haben, dass darin ja steht, dass bis zum Juli des Jahres 2015 eine Evaluation des Gesetzes stattfinden sollte. Wenn man demnach feststellt, in Ordnung, es ist alles gut gelaufen, das Gesetz hat das bewirkt, was es bewirken soll, dann hätte man die bis zum 31. Dezember dieses Jahres gehende Befristung umwandeln oder das Gesetz entfristen können.
Wir haben nachgefragt, ob diese Evaluation stattgefunden hat, worauf die Sozialbehörde mit einem Nein geantwortet und gesagt hat, es gab wohl Pläne dazu, aber sie hat nicht stattgefunden. Von daher haben wir dann für uns erklärt, auch eingedenk der aktuellen Situation mit dieser Pflegeeinrichtung in Huchting ist es sicherlich gut und richtig, wenn man da jetzt nicht lange zögert und einfach sagt, eine Evaluation des Gesetzes wäre sicherlich sinnvoll. Man kann dabei ja zu dem Schluss gelangen, das will ich jetzt überhaupt nicht ausschließen.
Wir haben natürlich als LINKE wie auch andere in der Sozialdeputation eine Berichtsbitte über die Vorgänge in Huchting formuliert. Ich glaube, es ist durchaus möglich, dass man auch zu dem Ergebnis kommt, dass das Gesetz wirklich das, wofür es erlassen wurde, bewirkt hat. Ich meine, immerhin, nach langer Zeit muss man ja eigentlich auch einmal begrüßen, dass endlich einmal eine Einrichtung, die nicht nach dem Wohl der dortigen Bewohnerinnen und Bewohner handelte, geschlossen wurde.
Natürlich darf man nicht vergessen, auch wenn es jetzt in der Öffentlichkeit ein paar Aufwallungen gibt, dass unterschiedliche Interessen bestehen, auch die Interessen der Heimbetreiber. Da soll man sich nichts vormachen. Wenn noch 90 Bewohnerinnen und Bewohner darin gewesen sind und die jetzt schließen müssen, dann sind das 90 Verstöße gegen abgeschlossene Verträge. Das wird teuer für die Betreiber. Darüber, dass sie versuchen, sich der öffentlichen Meinung zu bemächtigen, braucht man sich, glaube ich, nicht zu wundern.
Man muss sich das alles sehr genau ansehen. Ich finde es wirklich gut, dass endlich einmal, weil das, was ich bisher an Informationen habe – –. Was passiert, wenn es zum Beispiel keine Dokumentation über das Trinkverhalten von alten Menschen gibt? Wenn sie nicht genug trinken, dann kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen – Sie wissen, ich komme aus dem Bereich –, dass Sie beobachten können, wie diese Menschen eintrüben. Das dauert zwei Tage. Nach zwei Tagen wissen sie nicht mehr, wie sie heißen, wo sie sind und was sonst ist. Wenn Sie ihnen wieder etwas zu trinken geben, dann werden sie innerhalb einer halben Stunde, einer Dreiviertelstunde völlig normal.
In solch einer Situation sind diese Menschen extrem hilflos. Wenn es keine Dokumentation darüber gibt, wie viel ein Mensch am Vortag oder in der vorherigen Schicht getrunken hat, dann ist das schon eine Gefährdung von dessen Leib und Wohl. Das dürfen wir einfach nicht zulassen.
Daher glaube ich nach dem bisherigen Kenntnisstand, dass es richtig war, das Heim zu schließen. Unter dem besonderen Aspekt sollte man aber noch eine Evaluation anschließen. DIE LINKE würde damit nicht den Antrag der Koalition ablehnen und hält den Antrag der CDU/FDP für richtig. Darauf sollten wir uns alle gemeinsam einigen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Erlanson, man sollte dokumentieren, aber noch wichtiger finde ich, dass die Menschen zu trinken bekommen haben.
Aufgrund der aktuellen Ereignisse um eine Einrichtung in Huchting, die bisher eben nicht geschlossen wurde, und aufgrund verschiedener Gespräche in diesem Zusammenhang hat sich die CDU-Fraktion entschlossen, der beantragten Entfristung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes nicht zuzustimmen. Die Geschehnisse in Kirchhuchting will ich hier nicht bewerten, sehe das aber doch differenzierter als Herr Möhle, so wie es die Mitarbeiter des Hauses, die Bewohner und die Angehörigen auch tun. Ich war zweimal vor Ort. Herr Möhle, Sie habe ich da nicht gesehen.
In dem Zusammenhang ist auch aufgefallen, dass die Ergebnisse der im Gesetz zum 31. Juli zugesagten Evaluation der Sozialdeputation bislang nicht vorgelegt wurden. Wir beantragen daher, das Gesetz erneut bis Ende 2017 zu befristen, die zugesagte Evaluation vorzunehmen und die Ergebnisse anschließend der Sozialdeputation zur Diskussion vorzulegen.