Protokoll der Sitzung vom 10.12.2015

Diese Summe bezieht sich also nicht auf jeden Einzelnen, sondern auf alle Betroffene, die eigentlich zum 1. Januar 2016 hätten befördert werden müssen und stattdessen erst ein halbes Jahr später befördert werden. Ihnen entgehen mehrere Hunderttausend bis zu einer Million Euro an Gehalt.

Nun könnte man auch sagen, dass die Beamtinnen und Beamten sich nicht so anstellen sollen, dass sie ohnehin einen guten Job haben, nicht gekündigt werden können und erst einmal anfangen sollten zu arbeiten, oder sonstige solcher Argumente vom Stammtisch anführen. Ich möchte insbesondere den Kollegen, die manchmal solche Parolen am Stammtisch verbreiten, sagen, dass das keine angemessene Würdigung von Polizistinnen und Polizisten, Lehrerinnen und Lehrern und von Feuerwehrleuten ist; denn sie leisten in Bremen eine hervorragende Arbeit und verdienen jeden Euro, den sie bekommen, und eigentlich noch mehr!

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Es gibt ein weiteres Problem. Man könnte fragen, warum diese Beamtinnen und Beamten überhaupt be

fördert werden. Die meisten werden befördert, weil sie andere Aufgaben haben – Aufgaben, für die man ausgebildet und höher qualifiziert sein muss. Derjenige, der höher qualifiziert ist und solche umfangreicheren Aufgaben übernimmt, darf erwarten, dass er die entsprechende Entlohnung bekommt. Ich habe gelernt, dass es zum Teil Jahre dauert, bis eine Beamtin oder ein Beamter in Bremen von der Gehaltsstufe, in die sie oder er zunächst eingestuft sind, in die Gehaltsstufe höhergestuft wird, die der verantwortungsvollen Arbeit entspricht, die sie oder er wahrnimmt. Ich finde, dass das ein nicht haltbarer Zustand ist. Insbesondere dann, wenn die Beschäftigten schon längst Stellen besetzen, auf denen sie Aufgaben wahrnehmen, für die sie eigentlich eine höhere Gehaltsgruppe verdient hätten, ist es mehr als gerechtfertigt, sie spätestens zum Ende des laufenden Jahres zu befördern.

(Beifall DIE LINKE)

Diese Situation ist gar nicht so ungewöhnlich. 2011/ 2012 hatten wir, wie ich gelernt habe, nach den Wahlen eine ähnliche Situation. Zum 1. Januar des nächsten Jahres standen Beförderungen an. Damals hat man das Problem rechtzeitig erkannt und die Beförderungen auf den 1. Dezember vorgezogen, das heißt, man kam mit den Beförderungen gar nicht in die haushaltsfreie Zeit und es kam nicht zu der Situation, dass die Beamtinnen und Beamten, die befördert werden mussten, Gehalt entging. Mir ist unklar, warum das diesmal nicht gemacht wird, es sei denn, dass man ganz bewusst erneut einen Sparbeitrag, einen Kürzungsbeitrag, einen Sanierungsbeitrag von den Kolleginnen und Kollegen einfordern will. Wir sind entschieden dagegen, denn sie sind schon oft genug zur Kasse gebeten worden, um den Sanierungskurs zu unterstützen. Das ist meines Erachtens nicht schon wieder angezeigt.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb, auch weil der 1. Dezember schon vorüber ist, haben wir beantragt, dass spätestens bis zum 30. Dezember die Beförderungen der Beamtinnen und Beamten, die einen Anspruch auf Beförderung haben, vorgezogen werden. Das geht auch in Zeiten einer Haushaltssperre, in der wir uns gerade befinden. Wir haben gerade heute in Bezug auf andere Fragen Ausnahmen von der Haushaltssperre beschlossen. Nach meinen Informationen aber gibt es kein technisches Problem, eine Entscheidung wie die, die in 2011/2012 getroffen worden ist, noch einmal zu treffen, und es gibt auch kein technisches Problem, das im Rahmen einer Haushaltssperre zu machen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beamtinnen und Beamten in dieser Stadt sind nicht die Spardose, als die sie immer herhalten müssen, sondern sie haben diese Gehaltserhöhung verdient. Deswe

gen werben wir für unseren Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schierenbeck.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! DIE LINKE schlägt uns vor, den Beförderungstermin der Beamtinnen und Beamten vom Januar 2016 auf den Dezember 2015 vorzuziehen. Zum Glück habe ich selbst keinen Stammtisch, daher bin ich der Aussagen, die Sie, Herr Rupp, getätigt haben, unverdächtig.

Ich verstehe, dass die Beamtinnen und Beamten unzufrieden sind. Unser Gespräch mit dem Gesamtpersonalrat hat ergeben, dass die betroffenen Beamtinnen und Beamten das nicht gut finden und einige sogar richtig sauer sind. Ich kann mir vorstellen, dass viele Polizistinnen und Polizisten ihre Beförderung dringend erwarten, denn sie werden zu Beginn ihrer Ausbildung in einer niedrigen Besoldungsstufe eingestuft und müssen dann einige Beförderungsrunden abwarten, bis sie in der Stufe angelangt sind, die ihrer Tätigkeit entspricht. Ich verstehe auch die Konrektorin, die sich ärgert, weil sie schon seit über einem Jahr an ihrer Schule die Geschicke der Schule lenkt und immer noch nicht die ihr zustehende Gehaltserhöhung oder Beförderung erhält.

Warum erfolgen keine Beförderungen zum 1. Januar 2016? Herr Rupp hat schon erklärt, das die Beförderungen zum 1. Januar in die haushaltslose Zeit fallen. In Artikel 132 unserer Landesverfassung sind die sich daraus ergebenden Folgen geregelt. Man kann vereinfacht sagen, dass nur solche Ausgaben geleistet werden dürfen, für die es eine rechtliche Verpflichtung gibt. Dazu gehören die Beförderungen von Beamtinnen und Beamten nicht. Damit ist die Budgethoheit des Parlaments geschützt. Die Exekutive wird gehindert, vor dem Beschluss über unseren Haushalt, den wir im Sommer 2016 beschließen wollen, Fakten zu schaffen.

Es wird versucht, den Schmerz etwas abzumildern. Soweit ich es verstanden habe, sollen die für die Beförderung ausgewählten Beamten und Beamtinnen ein Schreiben erhalten,

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Darüber werden die sich tüchtig freuen! Da sind die schon ganz aufgeregt!)

in dem ihnen die geplante Beförderung angekündigt sowie die Terminplanung mitgeteilt wird. Die Betroffenen wissen also, dass sie befördert werden.

(Abg. Röwekamp [CDU]: „Herzlichen Glückwunsch“, oder was steht darin?)

Ich halte es auch für richtig, dass künftige Beförderungstermine, die unter diese regelmäßige Beförderung fallen, nicht betroffen sind.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Das heißt, dass die vom Senat gesetzten Fristen, zum Beispiel dass mindestens zwei Jahre zwischen zwei Beförderungen liegen, vom 1. Januar an gelten, damit den Betroffenen in dem Punkt keine Nachteile entstehen.

Allerdings darf ich, soweit wir über die Frist sprechen, nach der zwischen Beförderungen mindestens zwei Jahre liegen müssen, darauf hinweisen, dass gerade die Besoldungsgruppen, die Sie, Herr Rupp, angesprochen haben, von einem Vorziehen der Beförderung auf den 30. Dezember nicht profitieren würden, weil für sie die Frist von einem oder zwei Jahren nicht erfüllt worden wäre. Das heißt, diejenigen, die man wahrscheinlich im Blick hat, hätten wahrscheinlich nicht profitiert. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Das war nicht sehr überzeugend!)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Jahren beschloss der Senat mit Zustimmung der Koalition gegen den großen Widerstand hier in der Bürgerschaft und vor allem den der Gewerkschaften und Personalräte, die Gehälter von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter nach den Tarifverhandlungen nicht zwei nur deutlich reduziert zu erhöhen. Wie bekannt ist, konnte erst ein Gerichtsurteil den Senat von seinem rechtswidrigen Verhalten abbringen und die am Boden liegende Motivation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wieder einigermaßen ins Lot bringen.

Nun will der Senat erneut die Motivation seiner eigenen Mitarbeiter aufs Spiel setzen, indem er den Beförderungstermin für den angesprochenen Personenkreis einfach um sechs Monate verschiebt, und das mit der Begründung einer haushaltslosen Zeit, Frau Schierenbeck hat darauf hingewiesen.

Meine Damen und Herren, der Senat hat es nach der Wahl am 10. Mai 2015, immerhin nach circa acht Monaten, zum Schaden der Mitarbeiter, im Übrigen auch vieler anderer Projekte, bis heute nicht geschafft, einen Haushalt für die Jahre 2016/2017 vorzulegen und damit ein gutes Beispiel abzuliefern.

Im Grunde genommen – Frau Bürgermeisterin, ich habe Ihre Reaktion eben gesehen – bedarf es eigentlich keines neuen Haushalts, denn die anstehenden Beförderungsmöglichkeiten sind nicht etwa ein Vor

griff auf das Jahr 2016, sondern durch das Freiwerden der Planstellen im Jahr 2015 entstanden. Es bestehen also haushaltsrechtlich keine Probleme, die Beförderungen im Jahr 2015 zu vollziehen, wie es im Antrag der Fraktion DIE LINKE gefordert wird, Herr Rupp hat darauf hingewiesen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es für die Motivation der Mitarbeiter ein gutes Signal, gerade unter Berücksichtigung des Arbeitsdrucks, der durch die erhebliche Mehrarbeit bei der Aufnahme und Integration der Flüchtlinge entstanden ist.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Auch unter Berücksichtigung der Kosten und der vorhandenen Haushaltsprobleme wäre diese anerkennende Geste des Senats an seine Mitarbeiter vertretbar, denn – Herr Rupp hat darauf hingewiesen – es entsteht keine riesige Summe als Kosten für diese Beförderungen. Sie haben von maximal einer Million Euro gesprochen, es gibt Berechnungen, die von circa 600 000 Euro ausgehen. Für diese Summe riskiert der Senat einen erheblichen Motivationsverlust bei seinen Mitarbeitern, und das auch noch im Wiederholungsfall. Ich spreche jetzt nicht von Wiederholungstätern.

Die CDU-Fraktion hat für dieses Verhalten kein Verständnis und wird deshalb dem Antrag der LINKEN zustimmen. Frau Dr. Schierenbeck, ein letztes Wort an Sie: Wie glauben Sie eigentlich, den Schmerz lindern zu können, wenn man zwar ausgesucht, aber nicht befördert wird? Das müssen Sie mir einmal erklären. – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hilz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind auch der Ansicht, dass eine faire und gesetzeskonforme Besoldung der Beamten notwendig und wünschenswert ist,

(Beifall FDP)

insbesondere dann, wenn wir auf die Überstundenberge schauen, die bei der Polizei und bei der Feuerwehr vorhanden sind. Wir haben diese Situation bereits in diesem Hause debattiert.

Wir schließen uns den Ausführungen von Herrn Hinners an, der ausführte, der Senat hätte alle Möglichkeiten gehabt, fristgerecht gemäß Paragraf 30 der Landeshaushaltsordnung einen Haushalt in das Plenum einzubringen, um bereits vor 2016 den Haushalt zu debattieren und zu verabschieden.

Wir unterstützen deshalb den Antrag der LINKEN, denn auch wir sind der Ansicht, dass es weder verfahrenstechnische noch finanzielle Hinderungsgründe gibt, den Beförderungstermin auf den 30. Dezember vorzuziehen. Das sind wir, wenn ich das einmal so sagen darf, den Beamtinnen und Beamten, die täglich für uns alle im Einsatz sind, schuldig. – Vielen Dank!

(Beifall FDP, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Liess.

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Kriegen die Beamten von Ihnen auch einen Brief?)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Herrn Rupp, da er heute mit seiner Erkältung kokettiert, bescheinigen, dass sie seiner Eloquenz nicht geschadet hat.

Zur Sache! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir dem Vorgehen und der Empfehlung des Senats folgen. Wir werden dem Antrag der LINKEN nicht zustimmen. Wir halten das Argument, dass im Augenblick kein beschlossener Haushalt vorliegt und wir deshalb die Ausgaben nicht tätigen können, für gerechtfertigt und richtig.

(Abg. Hinners [CDU]: Aber im Dezember haben Sie doch einen Haushalt!)

Herr Hinners, es überrascht mich immer wieder, wenn Sie auf der einen Seite durch Ihren haushalts- und finanzpolitischen Sprecher als Fraktion erklären lassen, dass gespart werden und auf das Geld geachtet werden muss, und auf der anderen Seite 600 000 Euro mehr oder weniger in der Kasse keine Rolle spielen.

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Es geht also doch um das Sparen!)

Sie müssen diese Argumentationsweise mit sich selbst ausmachen, ich kann das nicht mehr nachvollziehen.