Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang das Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung, ÖgB, in Nordrhein-Westfalen“ sowie die „Thüringer Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Anzahl der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung hat sich analog der Höhe der Mittel aus dem Eingliederungstitel der Jobcenter verändert. So hat sich die Anzahl von 7 852 Eintritten in 2011 auf 4 763 in 2014 verringert. Die für 2015 geplante Zielzahl von 2 500 Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und Förderung von Arbeitsverhältnissen wurde im Juli 2015 mit 3 277 Eintritten übererfüllt.
Die Ausgaben für öffentlich geförderte Beschäftigung aus den ESF-Mitteln des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms betrugen 2,5 Millionen Euro in 2011 und 2,3 Millionen Euro in 2014. Für 2015 sind 780 000 Euro für den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung geplant. Gleichzeitig sind über eine Million Euro für die neuen „Lokalen Förderzentren“ vorgesehen, die sich an die gleichen Zielgruppen richten.
Zu Frage 2: Das Konzept für einen sozialen Arbeitsmarkt wird zurzeit in Abstimmung mit den Jobcentern und der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit erarbeitet.
Zu Frage 3: Die Ansätze aus NRW und Thüringen bieten eine gute Grundlage für eine konzeptionelle Ausgestaltung im Land Bremen. In beiden Ländern werden diese Maßnahmen in Anlehnung an einen Passiv-aktiv-Transfer durchgeführt. – Soweit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. vom Bruch, Frau Bergmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie viele Anerkennungsverfahren nach dem Bremischen Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vom 6. Januar 2014 wurden in den Jahren 2014 und 2015 jeweils durchgeführt, und was waren dabei zahlenmäßig die wichtigsten Berufe beziehungsweise Abschlüsse?
Wie lange dauerten die Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung im Durchschnitt sowie im Maximum?
Mit welchem zahlenmäßigen Ergebnis endeten die Anerkennungsverfahren, Feststellung der Gleichwertigkeit, Ablehnung des Antrags, Ablegen einer Eignungsprüfung et cetera?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2014 gab es insgesamt 45 Anerkennungsverfahren. Die zahlenmäßig wichtigsten Berufe für das Jahr 2014 finden sich mit 17 Anträgen bei der Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern, elf Anträgen bei den Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten und zwölf Anträgen von Lehrerkräften. Im Jahr 2015 gab es nach den aktuell verfügbaren Zahlen insgesamt 121 Anerkennungsverfahren, die teilweise noch nicht abgeschlossen sind. Die zahlenmäßig wichtigsten Berufe finden sich mit 43 Anträgen bei den Erzieherinnen und Erziehern, 18 Anträgen bei den Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten und über 50 Anträgen von Lehrkräften.
Zu Frage 2: Bei den Erzieherinnen und Erziehern und sozialpädagogischen Assistenzkräften dauerte die Bearbeitungszeit in der Regel zwischen drei Monaten und sechs Monaten. Bei den Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und bei den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern dauerten die Verfahren im Durchschnitt sechs und im Maximum 13 Monate. Die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Lehrkräften dauerten im Jahr 2014 im Schnitt acht Monate und im Maximum 19 Monate.
Die meisten Verfahren konnten innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, der Durchschnitt von acht Monaten ist im Wesentlichen einem sehr lang dauernden Verfahren geschuldet. Im Jahr 2015 dauerten die Verfahren bei der Anerkennung von Lehrkräften ebenfalls acht Monate im Durchschnitt und
16 Monate im Maximum. Verfahrensverlängernd wirkten hier neben der notwendigen Begutachtung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen die oft schleppende Beibringung von Unterlagen durch die Antragsteller und Antragstellerinnen. Zu Frage 3: Auf Grundlage der vorhandenen Daten können die Ergebnisse nicht für alle der in Frage 1 genannten Verfahren berichtet werden. Bekannt sind für das Jahr 2014 32 Anerkennungen ohne Ausgleichsmaßnahmen, drei Anerkennungen mit Ausgleichsmaßnahmen und fünf Ablehnungen. Für das Jahr 2015 können 34 Anerkennungen ohne Ausgleichsmaßnahmen, zwölf Anerkennungen mit Ausgleichsmaßnahmen und 38 Ablehnungen berichtet werden. Einige Verfahren sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht beschieden. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie haben berichtet, dass die Verfahren zum Teil sechs Monate und länger dauern. Welches Potenzial sehen Sie in einer möglicherweise weiteren Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums, um die Verfahrensdauer zu reduzieren? Das muss ja in unserem Interesse liegen. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie möglicherweise in einem weiteren Überprüfungsschritt?
Ich habe in der Beantwortung der Fragen bereits angedeutet, dass es daran liegt, dass zum Teil die Unterlagen sehr schleppend vorgelegt werden. Das Gesetz sieht vor, dass eine Bearbeitungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist. Genau diese Frist können wir als Landesbehörde beeinflussen, nämlich zu sagen, die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Unterlagen vollständig vorliegen. Unser Verwaltungshandeln erfolgt dann so schnell wie möglich, und zwar in einer maximalen Frist von drei Monaten. Das Problem, mit dem wir es zu tun haben, liegt darin begründet, dass Unterlagen oft aus dem Ausland angefordert werden müssen. Es kommt dabei häufig zu Verzögerungen, die wir nicht verantworten können und auch außerhalb unseres rechtlichen Gestaltungsrahmens liegen, weil wir landesgesetzlich nur das regeln können, was unser Bundesland betrifft. Wir können lediglich auf die Arbeit unserer Behörden Einfluss nehmen, nicht aber auf das der Behörden in anderen europäischen Ländern oder gar in Drittstaaten.
Flüchtlingsfrage diskutieren. In diesem Zusammenhang wird es einen weiteren Druck in diesem Bereich geben. Wie bereiten Sie sich auf diesen Druck durch eine erhöhte Anzahl von Antragstellern aus einem sehr komplizierten Kontext vor? Was, denken Sie, ist dort möglicherweise sowohl in der personellen Ausgestaltung als auch in der rechtlichen Ausgestaltung dessen, was bisher besteht, eventuell zusätzlich notwendig?
Dazu kann ich Ihnen noch keine abschließende Auffassung mitteilen. Im Moment sammeln wir Erfahrungen zu den Berufen, die in den Verantwortungsbereich unserer Anerkennung fallen. Im Augenblick haben alle angrenzend befassten Behörden – das ZAB, das für die Hochschulabschlüsse zuständig ist oder die Bundesagentur für Arbeit, die die übrigen Anerkennungsverfahren durchführt – ihr Personal aufgestockt, sodass es nicht zu Verzögerungen bei unseren Anerkennungsverfahren kommt, wenn die Notwendigkeit besteht, dass Gutachten eingeholt werden müssen. Wir gehen davon aus, dass hier die notwendige Leistung erbracht werden kann.
Frau Senatorin, wenn Sie sagen, dass Sie sich noch in der Phase befinden, Erfahrungen zu sammeln, und sich eine Entwicklung vollzieht, dann kann ich das auf der einen Seite verstehen, auf der anderen Seite ist jedoch ein Handlungsdruck vorhanden. Wenn wir in diesem Bereich keine Fortschritte erzielen, dann wird die Integration in einem bestimmten wichtigen Bereich behindert. Können Sie mir einen Zeitpunkt nennen, an dem wir möglicherweise in der zuständigen Deputation beziehungsweise den zuständigen Deputationen mit entsprechend aufgearbeiteten Handlungsempfehlungen rechnen können?
Ich habe eben versucht, zum Ausdruck zu bringen, dass ich glaube, dass es zu diesen Behinderungen nicht kommt. Bisher haben wir Fragen, die im Zusammenhang mit Übersetzungen und Begutachtungen stehen, als Flaschenhals identifiziert. Diese Begutachtungen aber führen wir in der Regel gar nicht selbst durch, sondern wir greifen dafür auf andere Stellen zurück, die ihrerseits ihren Personalbestand ausgeweitet haben, sodass ich davon ausgehe, dass es bei uns gar nicht zu diesen Verzögerungen kommen wird. Wie gesagt, der Flaschenhals, den wir identifiziert haben, liegt in Bereichen, die wir nicht selber bearbeiten. Wir führen die Über
Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Frau Böschen. – Bitte, Frau Kollegin!
Frau Senatorin, Sie haben ausgeführt, dass es einige Bewerberinnen und Bewerber gibt, denen im Prinzip Ausgleichsmaßnahmen auferlegt wurden, um diese Anerkennung zu erhalten. Das sind zwar nicht sehr viele, aber haben Sie Kenntnis davon, ob diese Ausgleichsmaßnahmen tatsächlich wahrgenommen werden?
An der Stelle muss ich leider passen. Ich habe, als ich die Statistik gelesen habe, die Daten so verstanden, dass sie wahrgenommen wurden und zum Erfolg der Anerkennung geführt haben. Ich würde mich in der Sache aber gern vergewissern und reiche die Antwort gern nach.
Die vierte Anfrage betrifft „Open Data im ÖPNV“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hamann, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Daten, wie beispielsweise Fahrpläne, Standorte von Haltestellen oder Informationen zur Barrierefreiheit, stellen die Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs in Bremen zur freien Nutzung bereit?
Zweitens: Welche Möglichkeiten der Weitergabe von Echtzeitdaten bestehen seitens der Verkehrsunternehmen in Bremen und Bremerhaven nach dem Vorbild der Deutschen Bahn?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Über die Connect Fahrplanauskunft, einem Zusammenschluss von Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern für den ÖPNV und SPNV der Länder Niedersachsen und Bremen, werden bereits Soll-Fahrplandaten des kompletten Fahrplandatenbestandes kostenlos über eine lizenzfreie Schnittstelle im Google-Transit-Format zur Verfügung ge
stellt. Hierin enthalten sind auch Informationen über Haltestellen. Zusätzlich stellt Connect noch mit dem Haltestellen-Layer kostenlos einen Dienst zur direkten Einbindung von Haltestellendaten in Internet-Kartenanwendungen bereit. Des Weiteren sind Daten zur Lage und Ausstattung von Haltestellen im Bereich des VBN im Haltestellenkataster des ZVBN verfügbar.
Informationen zur Barrierefreiheit liegen aktuell noch nicht flächendeckend in ausreichender Qualität vor, sodass über die bestehenden Systeme keine Daten bereitgestellt werden können. Bremen beteiligt sich aktiv an einer bundesweiten Lösung im Rahmen der Kooperation der Bundesländer bei der Durchgängigen Elektronischen Fahrplaninformation, bei der eine deutschlandweite Auskunft zur Barrierefreiheit umgesetzt werden soll.
Zu Frage 2: Der VBN hat auf seiner Gesellschafterversammlung am 22. Mai 2014 beschlossen, verbundweit Echtzeitdaten über eine Open-Service-Schnittstelle bereitzustellen. Für interessierte Unternehmen und Dritte, die nicht über eine entsprechende Schnittstelle verfügen, muss die Frage der Finanzierung noch geklärt werden.
Zu Frage 3: Die Berechnung von Fahrplanauskünften erfordert komplexe Algorithmen zur Routenfindung und setzt zudem hohe Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten, insbesondere bei der Nutzung von Echtzeitdaten, voraus. Daher ist die Umsetzung von Open-Data- beziehungsweise Open-Service-Schnittstellen ein aufwändiger Prozess, den der Senat im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Schutzrechte der Verkehrsunternehmen sind ebenfalls zu beachten. Deshalb erfolgt die Bereitstellung der Daten im Regelfall mit einer Nutzungsbeschränkung, die missbräuchliche Nutzungen ausschließt. – Soweit die Antwort des Senats!