Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

Es ist getrennte Abstimmung beantragt. Zuerst lasse ich über die Ziffern eins bis drei und fünf bis zehn des Antrags abstimmen.

Wer den Ziffern eins bis drei und fünf bis zehn des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/344 – Neufassung der Drucksache 19/329 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, ALFA, Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW], Abg. Ravens [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffern eins bis drei und fünf bis zehn des Antrags ab.

Jetzt lasse ich über die Ziffer vier des Antrags abstimmen.

Wer der Ziffer vier des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/344 – Neufassung der Drucksache 19/329 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!

Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(ALFA)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Ziffer 4 des Antrags zu.

(Einstimmig)

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt abgehandelt.

Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch im Medienbereich Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 18. Januar 2016 (Drucksache 19/247) 2. Lesung Wir verbinden hiermit: Radio-Bremen-Gesetz (RBG) Mitteilung des Senats vom 16. Februar 2016 (Drucksache 19/279) 2. Lesung sowie Barrierefreiheit im Radio-Bremen-Gesetz verankern Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 23. Februar 2016 (Drucksache 19/302) des Weiteren Den Rundfunkrat der gesellschaftlichen Realität anpassen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 23. Februar 2016 (Drucksache 19/303) und Rundfunkrat um den Sozialverband Deutschland (SoVD) erweitern Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 24. Februar 2016 (Drucksache 19/304) sowie Radio-Bremen-Gesetz und Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 15. März 2016 (Drucksache 19/343) 2. Lesung Dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 15. März 2016 (Drucksache 19/345)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Sieling.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes in ihrer 6. Sitzung am 14. Oktober 2015 und das RadioBremen-Gesetz in ihrer 14. Sitzung am 24. Februar 2016 jeweils in erster Lesung beschlossen.

Meine Damen und Herren, der Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 18. Januar 2016 (Drucksache 19/247) , die Mitteilung des Senats vom 16. Februar 2016 (Drucksache 19/279), die Anträge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Februar 2016 (Drucksachen 19/302 und 19/303) und der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 24. Februar 2016 (Drucksache 19/304) sind von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 14. Sitzung am 24. Februar 2016 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/343 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung der Gesetzesvorlagen.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als Berichterstatterin hat als Erstes Frau Grobien das Wort.

(Präsident Weber übernimmt wieder den Vorsitz.)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf der Neufassung des Radio-Bremen-Gesetzes wurde nach der ersten Lesung am 24. Februar 2016 zur weiteren Beratung in den Wissenschafts- und Medienausschuss überwiesen. Diese Beratung hat vergangene Woche am 9. März 2016 im Rahmen einer Anhörung bei Radio Bremen stattgefunden. Dabei haben wir folgende Vertreter gehört: einen Vertreter der Senatskanzlei, den Intendanten von Radio Bremen, die Vorsitzende des Rundfunkrates von Radio Bremen, den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, den Landesbehindertenbeauftragten und einen Vertreter vom Rechnungshof.

Kurz zu den Ergebnissen: Die Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten wurde einstimmig begrüßt, genauso wie die Änderungsvorschläge des Rechnungshofes, die eher technische Natur hatten. Eine intensivere Diskussion gab es zu der Stellungnahme des Verwaltungsrates, der die künftig geforderten Qualifikationen der Mitglieder des Verwaltungsrates kritisiert. Auch die beiden Dringlichkeitsanträge der LINKEN mit der Forderung, den Sozialverband aufzunehmen, und der Dringlichkeitsantrag von Rot-Grün mit der Erweiterung des Rundfunkrats um weitere Mitglieder wie den Schwulen- und Lesbenverband sowie die Humanistische Vereinigung wurden kontrovers diskutiert, dann aber mehrheitlich beschlossen.

Letztendlich hat der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen, gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der CDU und der LINKEN beschlossen, der Bürgerschaft zu empfehlen, die Neufassung des Gesetzes mit der Drucksachen-Nummer 19/279 mitsamt seiner Anlagen in der zweiten Lesung heute zu beschließen.

Für die konstruktive und gute Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss, der Verwaltung und den beteiligten Gremien im Rahmen der Anhörung möchte ich mich an dieser Stelle bedanken, auch wenn wir – das muss ich hier leider auch sagen – gern etwas mehr Zeit für die Beratung gehabt hätten, denn es war schon ein Galoppritt zwischen der ersten und zweiten Lesung. Innerhalb von quasi vier Wochen auch eine Anhörung zu machen, war sportlich und zeitlich sehr ambitioniert. – Vielen Dank!

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Mustafa Öztürk.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer von Vorteil, wenn man einen Ausschussbericht hat und eine Berichterstatterin, die das in der gebotenen Kürze darlegt. Das erspart den folgenden Rednerinnen und Rednern viel Redezeit, sodass man sich auf andere inhaltliche Sachen konzentrieren kann.

Ich würde gern einen Schritt zurückgehen. Die vorliegende Novelle des Radio-Bremen-Gesetzes ist ja dem Bundesverfassungsgerichtsurteil geschuldet, dem sogenannten ZDF-Urteil, das die Besetzung der ZDF-Gremien als nicht vereinbar mit der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz angesehen und damit für verfassungswidrig erklärt hat.

Wir haben den Nachholbedarf gesehen und haben gesagt, wir müssen diesem gesetzlichen Anspruch nachkommen. Es haben sich Anhaltspunkte für uns und Vorgaben für eine Neuregelung ergeben, und darüber hinaus haben wir entsprechend den Bedarf gesehen, das Radio-Bremen-Gesetz an der einen oder anderen Stelle zu verbessern. Wir konkretisieren den Auftrag Radio Bremens: Durch die sogenannte Medienkonversion, das geänderte Nutzerverhalten insbesondere von jungen Menschen, ist auch die Verbreitung von Information nicht mehr auf den üblichen Kanälen so zugänglich für diese jungen Menschen wie vielleicht für manch einen von uns. Ich zähle mich jetzt auch zu den jungen Menschen.

(Heiterkeit – Abg. Frau Dr. Schaefer: Ach! Ein fast junger Mensch!)

Insofern brauchen wir die von den Nutzern stark nachgefragten Verbreitungswege wie soziale Me

dien. Wir schaffen hier eine Möglichkeit für Radio Bremen, dass diese auch bedient werden sollen. Das ist ein Novum, und wir sind sehr gespannt, wie Radio Bremen das an der Stelle umsetzen wird.

Mit dieser Novelle verpflichtet sich Radio Bremen auch zur Beachtung der besonderen Belange behinderter Menschen, die seit 2013 beitragspflichtig sind, also Rundfunkbeiträge entrichten und eine besondere Berücksichtigung im Gesetz erlangen sollen. Insbesondere, das finden wir besonders gut, soll eine weitere Verbesserung von barrierefreien Angeboten erfolgen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Nicht jeder wird jetzt das Gesetz vor sich liegen haben, um das exakt nachzusehen, aber vielleicht hat es der ein oder andere gelesen und erinnert sich ein wenig daran: In Paragraf 10 Nummer 21 geht es um den Zeitpunkt für das Entsenderecht der politischen Parteien und Wählervereinigungen. Hier haben wir quasi einen maßgeblichen Zeitpunkt mit objektiven Kriterien näher an die Konstitution eines Rundfunkrates herangerückt, was entsprechend auch die höhere Aktualität der Entsendungsberechtigten gewährleistet. Wir finden, das ist eine faire Lösung. Darüber hinaus haben wir das Erfordernis gesehen, dass eine Vertretung in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) in Fraktionsstärke eingeführt wird, was zu einer Berücksichtigung der tatsächlichen gesellschaftlichen Bedeutung der politischen Parteien und Wählervereinigungen führt.

(Zuruf Abg. Tassis [AfD])

Sie können Ihren Zwischenruf bitte so ausführen, dass ich ihn auch hören kann, wenn Sie schon dazwischenrufen!

(Abg. Tassis [AfD]: Eine vergangene Bedeutung! Die perspektivische Bedeutung bildet sich nicht ab!)

Darauf komme ich gern noch einmal zurück, Herr Tassis!

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Hybris! Alles Hybris!)

Ich weiß, es ist ein sehr umstrittener Passus, der von dem einen oder anderen durchaus kritisch betrachtet wird. Der eine ruft „Hybris“ dagegen, der andere sagt, dass – –.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Zu seinem Zwischenruf meine ich das und zu nichts anderem!)

Ach so, finde ich gut! Danke! – Es geht darum: Wir möchten, dass, wenn die Wahlen stattgefunden haben und sich der Landtag konstituiert, Fraktionen,

die in Fraktionsstärke hier im Haus vertreten sind, einen Sitz im Rundfunkrat bekommen. Darum geht es, um nichts anderes. Zu den Vorteilen: Ich erinnere daran, dass wir in einer vorvorvergangenen Legislaturperiode eine Fraktion im Hause hatten, die einmal in Fraktionsstärke in diesem Haus gesessen hat, dann diese Fraktionsstärke verloren hat und somit auch keinen Anspruch mehr auf ihren Sitz im Rundfunkrat hatte. Das würde bedeuten, dass nach den neuen gesetzlichen Regelungen eine Fraktion, die einen Sitz im Rundfunkrat hat und sich hinterher zerlegt – aus welchen Gründen auch immer –, diesen Sitz im Rundfunkrat beibehält. Das finden wir gut. Übrigens – das erwähne ich auch –, wenn man schon Kritik äußert, sollte man diesen Punkt auch aufgreifen: Diese Beschränkung – es ist irgendwo eine Beschränkung – dient dem Erhalt der Staatsferne des Gremiums. Das war einer der Hauptkritikpunkte des ZDF-Urteils. Diese ist nämlich erforderlich für den Fall, dass es zu einer Auflösung von Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft kommt oder dort mehr als zehn Parteien in Fraktionsstärke vertreten sind. Dann hätten alle Parteien Anspruch auf diese Regelung, dass sie im Rundfunkrat vertreten sind. Was in dem Urteil kritisiert wurde, ist die sogenannte Drittelgrenze. Die würden wir anheben. Das Urteil hat gesagt: Die dürft ihr nicht anheben, ihr müsst diese Drittelgrenze reduzieren. Mit der Beschränkung auf höchstens zehn Parteienvertreter wird das verhindert. Wir kommen an dieser Stelle nur dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach. Darüber hinaus schaffen wir einen Sitz für den Landesteilhabebeirat als Vertretung für Menschen mit Behinderung. Wir nehmen den guten Vorschlag des Landesbehindertenbeauftragten auf, der uns einen tollen Vorschlag unterbreitet hat.

(Beifall SPD)

Ich sehe, dass meine Redezeit abgelaufen ist, schaue das Präsidium an und würde dann vielleicht in einem zweiten Redebeitrag noch auf das ein oder andere eingehen. – Danke schön!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich die Schafferinnen des Jahres 2016 sowie die Vorsitzenden des Rundfunkrates und unsere ehemalige Senatorin Frau Eva-Maria Lemke-Schulte. – Seien Sie alle ganz herzlich willkommen!