Susanne Grobien

Sitzungen

19/16 19/33 19/46 19/62 19/78

Letzte Beiträge

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im September vergangenen Jahres überwies die Bürgerschaft (Landtag) den Antrag der Fraktion der CDU aus Mai 2018 mit dem Titel „Ein neuer Impuls – Machbarkeitsstudie für eine medizinische Fakultät in Auftrag geben“ sowie auch den dazugehörigen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und an die staatliche Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Am 16. Januar dieses Jahres fand dann nach gemeinsamer Abstimmung der Teilnehmer und einzuladenden Gäste eine öffentliche Anhörung zu einer möglichen medizinischen Ausbildung in Bremen statt. Die Anhörung hatte ein straffes Programm, da neun Vertreter der Kliniken, der Universitäten, der Ärztekammer und der Krankenhausgesellschaft geladen waren. Deshalb zunächst auch an dieser Stelle herzlichen Dank an Frau Dr. Gitter, Frau Dernedde, Herrn Dr. Klingelhöfer und Herrn Jarchow, Herrn Prof. Junghans aus Bremerhaven, Herrn Prof. Scholz-Reiter, Herrn Prof. Husmann, Frau Prof. Luckey und auch Herrn Prof. Ritzenhoff.
Gegenstand der Beratung war nach einer Einführung der Senatorin für Wissenschaft und Gesundheit eine Vorlage aus dem Ressort mit dem Titel „Medizinausbildung in Bremen“. Im Anschluss an die Stellungnahmen gab es eine intensive Aussprache zu den Beiträgen der Teilnehmer über die Bedeutung und Beurteilung einer medizinischen Ausbildung für die Gesundheitswissenschaft und Gesundheitswirtschaft in Bremen und Bremerhaven.
Der Bedarf und die notwendige Prüfung wurden von allen Seiten getragen. Die Grünen verdeutlichten den Nachholbedarf bei Ärzten und Ärztinnen, aber auch in den Pflege- und Heilberufen. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt den Prüfantrag und durch die Änderungen des CDU-Beschlussvorschlags hatte sich der Antrag erledigt. An dieser Stelle gab es gestern noch einmal kurz Verwirrung, über welchen Antrag wir heute abstimmen, wir stimmen über den geänderten Antrag ab.
Die Fraktion der SPD verdeutlichte in der Diskussion ihre Skepsis gegenüber einer vollklinischen Ausbildung. Vor der Beschlussfassung entsprechend der vom Ressort vorgelegten Beschlussempfehlung kam es dann zu einem Änderungsantrag seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Änderungsantrag bezog sich auf die Beschränkung der Prüfung, entsprechend der Meilensteinplanung allerdings nur auf die klinische Phase der Medizinerausbildung, also ohne vorklinischen Teil an der Universität.
Mit dieser Änderung kam es dann in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu folgenden, gleichlautenden Beschlüssen: Erstens, einstimmige Kenntnisnahme des Berichts des Ressorts. Zweitens, beide Gremien empfehlen der Bürgerschaft (Land- tag) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen
der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und DIE LINKE, den geänderten Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen. Drittens, mit dem identischen Abstimmungsverhalten bittet die Bürgerschaft (Landtag) die Senatorin für Wissenschaft und Gesundheit, die Prüfung eines Konzepts hinsichtlich der klinischen Phase gemäß der vorgelegten Meilensteinprüfung weiter voranzutreiben.
Dies als kurze Darstellung und als Berichterstattung aus der Behandlung des Themas im Rahmen der Anhörung im Januar dieses Jahres. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 25. Mai 2016 trat die Verordnung 679/2016 des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, kurz Europäische Datenschutz-Grundverordnung, in Kraft.
In genau einem Monat von heute ab, nämlich am 25. Mai, endet die Übergangszeit, sodass sie einen unmittelbaren Anwendungsvorrang erhält. Aufgrund der zahlreichen Regelungsoptionen und Regelungsaufträge ergeben sich in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Handlungs-, Abstimmungs- und Anpassungsbedarfe, die natürlich auch das jeweilige deutsche Landesrecht betreffen. Der Senat hat dementsprechend den Entwurf des Bremischen Ausführungsgesetzes zur Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt. Als Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit möchte ich kurz unsere Beratungen darstellen. Für eine Bewertung aus der Sicht der Fraktion melde ich mich nachher noch einmal zu Wort.
Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzesentwurf am 21. Februar dieses Jahres in erster Lesung beraten und an den Wissenschaftsausschuss überwiesen. Am 11. April dieses Jahres beriet der Ausschuss in einer öffentlichen Anhörung, zu der die Handelskammer, die Bremische Evangelische Kirche und die Katholische Kirche bereits im Vorfeld Stellungnahmen eingereicht hatten. Für diese Anregung auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlichen Dank.
Die Beratungen verliefen sehr konstruktiv und effizient. Sie fanden unter fachmännischer Beratung des zuständigen Staatsrats Strehl und der Landesdatenschutzbeauftragten Frau Dr. Sommer statt. Wenn auch nicht alle Bedenken im Einzelnen ausgeräumt werden konnten, so teilte der Ausschuss diese in letzter Konsequenz nicht. Ich verweise hier auf den schriftlichen Bericht, der Ihnen vorliegt, ich möchte aber auch auf jeden Fall noch einmal klar machen – und das war auch franktionsübergreifender Konsens –, dass etwaige Mängel in der Ausübung und in der Praxis natürlich auch weiterhin korrigiert werden können und dass auch der Austausch über die Datenschutz-Grundverordnung mit dem heutigen Beschluss natürlich nicht beendet sein wird.
Ich will deswegen Frau Dr. Sommer, ihrem Team, den beteiligten Behörden und allen Kolleginnen und Kollegen für die gute Beratung dieses sicherlich nicht immer einfachen Themas – bei mir heißt es immer Feinschmeckerthema – herzlich danken.
Dies gilt ebenso für die mitberatenden Ausschüsse und Deputationen, in denen die Beratungen – soweit es mir berichtet worden ist – ebenfalls von Sachlichkeit und gutem Willen geprägt waren.
Der Ausschuss kommt zu der Beschlussempfehlung, dass die Bürgerschaft das Bremische Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in erster und zweiter Lesung beschließen möge. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Ihre Ankündigung zu diesem Tagesordnungspunkt mit jetzt mittlerweile fünf Änderungsanträgen ist in der Tat sehr lang gewe
sen, und ich versuche, das ein bisschen auseinander zu sortieren. Fürwahr, erst Anfang Mai haben wir die erste Lesung des Gesetzes gehabt, die Drucksache wurde an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen, und die Beratung im Ausschuss zu diesem Gesetz hat erst in der letzten Woche stattgefunden.
Ziel dieses Gesetzes, und darin waren wir uns auch überwiegend einig, ist es ja vor allen Dingen, personalrechtliche Strukturen an den Hochschulen zu verändern. Darüber bestand auch relativ große Einigkeit. Wir haben zur Beratung und zu dieser Anhörung hinzugezogen: Direktorrate, Personalräte und Studierendenvertretungen der vier öffentlichen Hochschulen, die Landeskonferenz der Frauenbeauftragen, den Deutschen Hochschulverband im Land Bremen, den Hochschullehrerbund im Land Bremen, die Arbeitnehmerkammer, den DGB, die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft GEW und ver.di.
Alleine die Institutionen waren schon eine ganze Reihe, acht an der Zahl. Nachher haben wir dann 17 Personen angehört und mit ihnen gesprochen, was auch sehr ambitioniert war, muss ich sagen. Ich möchte mich an dieser Stelle vor allen Dingen bei den Ausschussmitgliedern und auch bei den Personen, die angehört wurden, für ihre große Disziplin bedanken, sich fast ausschließlich an die dreiminütige Redezeit zu halten.
Es gab auch vorab alle ihre schriftlichen Stellungnahmen, sodass man sich in die Thematik auch einlesen konnte. Wir haben uns kritisch auseinandergesetzt mit den Punkten, die auch vorgetragen wurden, und wir haben trotzdem auch in vielen Punkten große Übereinstimmungen gefunden. Diese gemeinsamen Punkte sind dann, so wurde es vereinbart, in einen interfraktionellen Antrag gemündet, der jetzt seit heute Mittag auch vorliegt. Vielen Dank, dass Sie, Herr Gottschalk, das noch ermöglicht haben, denn in der Tat hatten wir natürlich eigentlich gehofft, dass wir den Antrag schon etwas eher gehabt hätten. Dabei ging es vor allen Dingen um die Promotion als Voraussetzung für Beschäftigte an der Hochschule, um Drittellösungen bei der Arbeitszeit für sich in Qualifizierungen befindlichen Studierenden sowie teilweise auch nur um eine Überschrift von einem Gesetzesabschnitt. Es herrschte relativ große Einigkeit, und trotzdem gab es eben auch ein paar Knackpunkte, auf die wir uns eben nicht einigen konnten.
Landtag 3492 46. Sitzung/15.06.17
Das ist zum einen die Anwesenheitspflicht, und dazu gibt es jetzt auch zwei einzelne Anträge. Zum anderen sind es eine Reihe von Punkten bei den LINKEN, die aus den Änderungsanträgen, die schon im Ausschuss vorlagen, nicht berücksichtigt werden, die jetzt noch eingebracht werden, und noch zwei neue Anträge von der FDP. Wie gesagt, von meiner Seite aus auch noch einmal ganz herzlichen Dank an alle Teilnehmer dieser Anhörung für ihre große Disziplin, dass wir das so gut durchgesprochen haben, auch wenn jetzt noch, wie gesagt, einige Anträge eingetroffen sind. - Ich hoffe auf eine gute Debatte, vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Nach der doch sehr hitzigen Debatte von soeben freue ich mich, dass wir in diesem Jahr noch Gelegenheit haben, über unseren Antrag, den wir gemeinsam mit der Fraktion der FDP bereits im Februar 2016 gestellt hatten, im Parlament zu debattieren.
Auch ich begrüße zu dieser Debatte einige Mitglieder des eingetragenen Vereins „unifreunde Bremen“, dessen besonderes Anliegen die Sicherung und Fortführung der Exzellenz der Universität Bremen ist. – Herzlich willkommen!
Wir haben den Antrag seinerzeit gestellt, um vom Senat eine Bewertung des Imboden-Gutachtens, das die Exzellenzinitiative evaluiert, zu erhalten. Dieser Punkt des Antrags hat sich eigentlich erübrigt. Aber noch einmal kurz zurück!
Im Jahr 2005 wagte die damalige Bundesregierung ein – durchaus umstrittenes – Experiment mit dem Ziel, die Forschung an deutschen Universitäten, genau genommen die Spitzenforschung, zu intensivieren und ihr zu neuem Ruhm zu verhelfen. In mittlerweile drei Runden wurden von Bund und Ländern 4,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um – von Graduiertenschulen über themenspezifische Forschungscluster bis hin zu Gesamtuniversitäten – Spitzenleistungen zu fordern und zu fördern.
Auch unsere Universität konnte sich im Jahr 2011 mit ihrem Zukunftskonzept ambitioniert und agil durchsetzen. Sie gehört seitdem zu den elf besten Hochschulstandorten in Deutschland.
Hat sich das Experiment gelohnt? Ist die Exzellenzinitiative ein Erfolg? Wir glauben ja. In diesem Punkt besteht in unserem Parlament – bis auf die Fraktion DIE LINKE – große Einigkeit.
Der Wissenschaftsstandort Deutschland ist wieder mehr in das Zentrum der wissenschaftlichen Debatte gerückt. Gerade wir in Bremen profitieren in hohem Maße davon. Rund 100 Millionen Euro mehr stehen zur Verfügung – für neue Professuren, neue Forschungsteams, neue Wege und Strategien.
Ich will nicht verhehlen, dass unseren Hochschulen vieles weiterhin problematisch ist. Erst heute Vormittag stand das Thema des studentischen Wohnraums auf unserer Tagesordnung. All diese Probleme gilt es konsequent weiter zu verfolgen. Nur: Ohne mutige Förderung der Besten, ohne eine Politik, die auch auf Spitzenleistungen setzt, wird Deutschland seine herausragende Position in Technologie und Forschung auf Dauer nicht halten können.
Ich bin deshalb sehr froh darüber, dass der Wissenschaftsausschuss unserem Antrag zur richtigen Stellung der Weichen mehrheitlich gefolgt ist. Nach Vorlage des Imboden-Gutachtens und den politischen Grundsatzentscheidungen auf Bundesebene ist klar, dass es weitergeht. Ich für meinen Teil bin mit den Entscheidungen nach durchaus nicht einfachen Verhandlungen, die nicht nur zwischen den Verhandlungspartnern, sondern auch innerhalb der
jeweiligen Gruppen stattfanden, sehr zufrieden. Mit der neuen Exzellenzstrategie nutzen Bund und Länder zum ersten Mal den verfassungsrechtlichen Spielraum, den der neue Artikel 91b Grundgesetz bietet. Die besten Universitäten und Hochschulen des Landes werden künftig mit 533 Millionen Euro jährlich gefördert. Anders als ihre Vorgängerinitiative ist sie nicht befristet, sondern auf Dauer angelegt. Alle sieben Jahre wird evaluiert. Anders formuliert: Alle sieben Jahre müssen sich alle behaupten; sie erhalten aber auch eine neue Chance.
Das Gesamtprogramm ist im Jahr 2017 mit 80 Millionen Euro – ab 2018 mit 533 Millionen Euro – dotiert. Die Mittel sollen vom Bund und den jeweiligen SitzLändern im Verhältnis 75 zu 25 Prozent getragen werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat führen das wissenschaftsgeleitete Begutachtungs- und Auswahlverfahren durch.
Bei der Betrachtung der Bedingungen wird aber auch klar: Für Bremen wird die neue Strategie kein Selbstläufer werden. Mit der neuen Vorgabe, gleich zwei erfolgreiche Cluster vorzuweisen, um als Gesamteinrichtung gefördert zu werden, ist die Messlatte deutlich höher gelegt als zuvor. Nicht alle sind sich sicher, ob Bremen dies erfolgreich gelingen kann.
Deshalb ist die Feststellung umso wichtiger: Wir als Politik können keine Spitzenforschung betreiben oder bestellen. Wir können nur die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Genau diese Diskussion wollten wir mit unserem Antrag erreichen.
Die Zeit ist knapp bemessen. Für das zweistufige Verfahren müssen die Universitäten bis April nächsten Jahres ihre Cluster-Anträge stellen. Nach deren Begutachtung durch internationale Experten folgt die zweite Runde des Zukunftskonzepts bis Dezember 2018. Vielleicht kann der Herr Staatsrat gleich noch etwas dazu sagen, wie viele Cluster es sein werden, mit denen Bremen sich bewerben will.
Die Universität Bremen hat in ihrer vierzigjährigen Geschichte einen beeindruckenden Weg hingelegt. Sie startet keineswegs bei null. Im Gegenteil, die Ausgangslage ist gut. Nun heißt es, sich gemeinsam dafür stark zu machen, dass alle vorhandenen Potenziale genutzt werden.
Ich darf meinen Kollegen im Wissenschaftsausschuss für die konstruktive Debatte danken. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der LINKEN – die Annahme unseres Antrags. Punkt 2 des Antrags hat sich im Laufe des Jahres erledigt, da die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern die Empfehlungen der Expertenkommission umfassend berücksichtigt hat.
Ich bitte um Zustimmung zu den Punkten 1 und 3 unseres Antrags. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf der Neufassung des Radio-Bremen-Gesetzes wurde nach der ersten Lesung am 24. Februar 2016 zur weiteren Beratung in den Wissenschafts- und Medienausschuss überwiesen. Diese Beratung hat vergangene Woche am 9. März 2016 im Rahmen einer Anhörung bei Radio Bremen stattgefunden. Dabei haben wir folgende Vertreter gehört: einen Vertreter der Senatskanzlei, den Intendanten von Radio Bremen, die Vorsitzende des Rundfunkrates von Radio Bremen, den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, den Landesbehindertenbeauftragten und einen Vertreter vom Rechnungshof.
Kurz zu den Ergebnissen: Die Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten wurde einstimmig begrüßt, genauso wie die Änderungsvorschläge des Rechnungshofes, die eher technische Natur hatten. Eine intensivere Diskussion gab es zu der Stellungnahme des Verwaltungsrates, der die künftig geforderten Qualifikationen der Mitglieder des Verwaltungsrates kritisiert. Auch die beiden Dringlichkeitsanträge der LINKEN mit der Forderung, den Sozialverband aufzunehmen, und der Dringlichkeitsantrag von Rot-Grün mit der Erweiterung des Rundfunkrats um weitere Mitglieder wie den Schwulen- und Lesbenverband sowie die Humanistische Vereinigung wurden kontrovers diskutiert, dann aber mehrheitlich beschlossen.
Letztendlich hat der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen, gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der CDU und der LINKEN beschlossen, der Bürgerschaft zu empfehlen, die Neufassung des Gesetzes mit der Drucksachen-Nummer 19/279 mitsamt seiner Anlagen in der zweiten Lesung heute zu beschließen.
Für die konstruktive und gute Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss, der Verwaltung und den beteiligten Gremien im Rahmen der Anhörung möchte ich mich an dieser Stelle bedanken, auch wenn wir – das muss ich hier leider auch sagen – gern etwas mehr Zeit für die Beratung gehabt hätten, denn es war schon ein Galoppritt zwischen der ersten und zweiten Lesung. Innerhalb von quasi vier Wochen auch eine Anhörung zu machen, war sportlich und zeitlich sehr ambitioniert. – Vielen Dank!