Ich hätte es auch gut gefunden, wenn wir mehr Zeit gehabt hätten. Wir haben uns aber alle gemeinsam dieser Mühe unterzogen, daher Lob und Anerkennung für den Ausschuss, insbesondere auch für Frau Danèl, die das im Wesentlichen als Mitarbeiterin dieses Hauses am Freitag umsetzen und sich dafür, glaube ich, sehr anstrengen musste.
Also: Wir haben den Antrag in Bezug auf den SoVD mit in den WMDI überwiesen. Dann hat sich der Landesbehindertenbeauftragte gemeldet und ge
sagt, wenn es darum gehe, dass wir zum Beispiel über Menschen mit Behinderungen reden, dann fände er es besser, ein Gremium zu wählen, das alle Organisationen beinhaltet, die sich um Menschen mit Behinderungen kümmern und ihre Interessen vertreten. Das sei für ihn der Landesteilhabebeirat. Ich finde, dem ist nichts hinzuzufügen. Wir haben uns also der Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten angeschlossen und einen entsprechenden Antrag beschlossen, der sich hier auch so wiederfindet. Im Übrigen ist der SoVD auch Mitglied des Landesteilhabebeirats, insofern spricht überhaupt nichts dagegen, dass auch ein Mitglied des SoVD dann über den Landesteilhabebeirat Mitglied des Rundfunkrats werden kann. Ich glaube, das Thema ist erledigt.
Zur Frage der Fraktionsstärke! Wir sind ein Landtag. Wir reden über ein Landesgesetz, das RadioBremen-Gesetz. Das Mindeste, was man erwarten kann, ist, dass sozusagen aus diesem Landtag Gruppen Vertreter entsenden, die in diesem Landtag in Fraktionsstärke zu dem Zeitpunkt vertreten sind, zu dem sie die Vertreter benennen müssen. Es gibt hier Menschen, die um die Frage streiten, ob sie eine Fünfprozenthürde überschritten haben oder nicht. Das ist ihr gutes Recht, das werden die Gerichte irgendwann entscheiden. Im Moment jedenfalls haben sie die Fünfprozenthürde nicht rechtskräftig überschritten, also gibt es im Moment an dieser Stelle für sie auch nach der bisherigen Regelung gar keine Möglichkeit.
Ich finde es richtig, dass man ein solches Gesetz auch ausführbar macht, indem nämlich die oder der Vorsitzende des Rundfunkrats zum richtigen Zeitpunkt den Präsidenten der Bürgerschaft um Auskunft bittet, welche Fraktionen in Fraktionsstärke vertreten sind, aber nicht, welche Fraktionen es vielleicht mit fünf Prozent gibt oder mit weniger als fünf Prozent oder in einem halben Jahr mit fünf Prozent oder am Wahltag mit fünf Prozent. Das wäre nicht ausführbar.
Ich will in einer zweiten Runde etwas zum Verwaltungsrat sagen, dazu komme ich dann noch einmal wieder. Ein Punkt ist mir wichtig, weil ich glaube, dass wir ihn noch einmal beraten müssen. Ziemlich kurzfristig ist an den WMDI die Bitte der LAG der Freien Wohlfahrtspflege herangetragen worden. Wir haben sie durchaus intern diskutiert, es war aber, ich muss es leider sagen, etwas zu kurzfristig. Ich will hier heute gern für meine Fraktion erklären, dass wir uns
diesem Diskussionsprozess in den nächsten Wochen gemeinsam mit den anderen Fraktionen noch einmal stellen und versuchen werden, eine Regelung zu finden. Diese Regelung haben wir bis heute nicht geschafft. Das greifen wir noch einmal auf.
Zum Verwaltungsrat! Meine Damen und Herren, der Verwaltungsrat von Radio Bremen hat die Aufgabe, die Anstalt zu kontrollieren. Diese Anstalt ist kontinuierlich in finanziellen Nöten. Dieses Haus hat bisher große Einigkeit darin gezeigt, alles zu tun, um Radio Bremen zu schützen und zu bewahren. Darin waren wir uns immer wieder einig.
Wir sind der Meinung, dass zur Aufsicht über Radio Bremen ein Verwaltungsrat gehört, der quasi die Funktion eines Aufsichtsrats erfüllen kann. Deswegen finden wir es richtig, dafür bestimmte Qualifikationen in das Gesetz zu schreiben. Ich weiß nicht, was daran schädlich ist, dass an gesetzlich formulierte Voraussetzungen zu knüpfen. Das ist mir tausendmal lieber als irgendwelche unbestimmten Rechtsbegriffe, wer wen irgendwie für geeignet hält.
Ich will es deutlich sagen, um dem Märchen vorzubeugen, das Herr Rohmeyer beim letzen Mal versucht hat, hier in den Raum zu werfen: Jedes Mitglied des aktuellen Verwaltungsrats würde eine der Voraussetzungen, die heute in das Gesetz geschrieben werden sollen, erfüllen. Jedes Mitglied wäre aufgrund einer der Voraussetzungen wählbar.
Das Problem ist, dass wir nach unserer Ansicht tatsächlich mehr juristischen Sachverstand brauchen, und ein Wirtschaftsprüfungsexamen finden wir auch sinnvoll. Ich bin ganz sicher, dass es in Bremen und im Bremer Umland, notfalls in der gesamten Republik, gelingen wird, auch drei hoch qualifizierte Frauen zu finden, die bereit sind, in den Verwaltungsrat von Radio Bremen zu gehen.
Liebe Frau Strunge, das Gesetz sieht sogar im Entwurf des Senats vor, dass von den Verwaltungsratsmitgliedern die Hälfte Frauen und die Hälfte Männer sein sollen.
Das ist eine genauso scharfe Formulierung wie Ihre, wir sagen nur, dass wir der Arbeitnehmervertretung nicht vorschreiben können, ob sie eine oder zwei Frauen schicken will. Wir sagen, es muss jeweils mindestens eine Frau und mindestens ein Mann sein, der dritte Platz der Arbeitnehmervertretung darf nach ihrer Entscheidung besetzt werden. Das ist, finde ich, total angemessen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Wir führten die Bürgerschaftsdebatte zu dem Thema vor einigen Wochen. Die Thematik ist in dem Ausschuss anschließend intensiv diskutiert worden.
Ich erinnere, Ausgangspunkt für eine Neugestaltung sind Regierungsferne, gesellschaftliche Repräsentanz, schlanke Gremien und Kompetenz. Das sind die Ausgangspunkte, von denen wir uns zu leiten lassen haben. Daneben sollten wir nicht vergessen: Wir erwarten als Bürgerinnen und Bürger von Medien eine qualifizierte, eine informative und eine neutrale Berichterstattung.
Zur Position zum Radio-Bremen-Gesetz oder zur Änderung des Landesmediengesetzes, von uns aus Folgendes: Erstens, völlig unstreitig ist, dass der Bereich der niederdeutschen Sprache aufgenommen wird. Das brauche ich, glaube ich, nicht zu vertiefen. Wir haben sicherlich auch kein Problem damit, die Barrierefreiheit aufzunehmen. Dies bedarf, glaube ich, auch keiner Diskussion.
Wir akzeptieren nicht – und das hatten wir beim letzten Mal schon gesagt –, unter der Formulierung den „Rundfunkrat der gesellschaftlichen Realität anzupassen“ das Gremium zu erweitern. Hier sehen wir ein bisschen eine Klientelpolitik, und wir glauben eigentlich, dass die Themen, die durch diese Gruppen repräsentiert werden sollen, anderweitig abgedeckt sind.
Zum Antrag der LINKEN, den Sozialverband hier besonders mit einer weiteren Ziffer zu versehen: Es ist richtig ausgeführt worden, dass dies durch die Aufnahme des Landesteilhabebeirats aufgehoben worden ist. Die Aufgaben, die der Landesteilhabebeirat erfüllt, decken das vom Sozialverband für sich reklamierte ab.
Wir können uns auch damit anfreunden – das hat die Vorrednerin gesagt –, noch einmal das Thema Wohlfahrtsverband zu diskutieren und ihn vielleicht in die zukünftige Gestaltung aufzunehmen.
Wir können uns nicht damit anfreunden, den Lesben- und Schwulenverband sowie die Humanistische Union aufzunehmen, denn das ist eine Aufblähung des Rundfunkrates. Die Themen, die von diesen Verbänden – ich sagte es bereits – vertreten werden, können auch durch andere im Rundfunkrat vorgetragen werden.
Bei der Repräsentanz der politischen Parteien der Bürgerschaft ist es richtig, einen Stichtag zu wählen, an dem man sich zu orientieren hat, der der Ausgangspunkt und auch der Punkt ist, wie sich die Mitgliedschaft in der Zukunft entwickelt.
Sie sehen, wir sind nicht mit allen Änderungsvorschlägen einverstanden. Ein Teil kann von uns getragen werden. Deshalb werden wir dem Gesetzesvorhaben insgesamt nicht zustimmen können, wir werden es aber auch nicht ablehnen, sondern wir werden uns der Stimme enthalten. Wir hoffen auf eine weitere konstruktive Diskussion. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch einmal kurz zu dem Vorwurf von Herrn Rohmeyer Stellung nehmen, der uns gerade nach meinem parlamentarischen Zwischenruf vorgeworfen hat, dass die Koalition die Pressefreiheit beschneiden oder beeinflussen wolle.
Es gibt den Paragrafen drei. Ich möchte ganz kurz die Absätze zwei und drei anreißen. Im Absatz zwei wird noch einmal darauf hingewiesen, „die Angebote der Anstalt sollen von demokratischer Gesinnung und unbestechlicher Sachlichkeit getragen werden. Die Anstalt hat sich mit allen Kräften für Frieden und Verständigung unter den Völkern, Freiheit und Gerechtigkeit, Wahrheit, Achtung vor der einzelnen Persönlichkeit, Gleichberechtigung von Frauen und Männern und den Schutz der natürlichen Umwelt einzusetzen.“
In dem nächsten Absatz, um den es jetzt geht, und zwar auch in Ihrem Vorwurf, Herr Rohmeyer, heißt es: „Die Angebote der Anstalt haben die besonderen Belange von Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen ist nachhaltig zu unterstützen.“
Das ist ein gesellschaftliches Ziel. Ich finde es richtig, wenn das Radio-Bremen-Gesetz sich auch zu diesem gesellschaftlichen Ziel bekennt.
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, daraus eine Beschneidung der Pressefreiheit zu konstruieren. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist selten, dass zwei Grüne nacheinander reden, aber ich möchte an dieser Stelle das Zitat meiner Kollegin Maike Schaefer aufnehmen, Herr Kollege Rohmeyer.