Protokoll der Sitzung vom 15.07.2015

Ich verlese die Ressortaufteilung: Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats, Der Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften, Der Senator für Kultur, Bürgermeisterin Karoline Linnert, Die Senatorin für Finanzen, Die Senatskommissarin für den Datenschutz, Senator Ulrich Mäurer, Der Senator für Inneres, Senatorin Professor Dr. Eva Quante-Brandt, Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Senatorin Anja Stahmann, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Die Senatskommissarin für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Senator Dr. Joachim Lohse, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Senator Martin Günthner, Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Der Senator für Justiz und Verfassung, Senatorin Dr. Claudia Bogedan, Die Senatorin für Kinder und Bildung.

In der Sitzung am 15. Juli 2015 wurden folgende Staatsräte mit Wirkung vom 16. Juli 2015 ernannt: Staatsrat Jan Fries, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Staatsrat Frank Pietrzok, Die Senatorin für Kinder und Bildung, Staatsrat Ekkehart Siering, Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.

Wahl von Frau Staatsrätin Ulrike Hiller zum weiteren Mitglied des Senats nach Artikel 107 Landesverfassung Mitteilung des Senats vom 14. Juli 2015 (Drucksache 19/23)

Für die Wahl eines weiteren Mitglieds des Senats hat der Senat Frau Staatsrätin Ulrike Hiller vorgeschlagen.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Meine Damen und Herren, die weiteren Mitglieder des Senats werden nach Artikel 107 Absatz 2 Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Gemäß Paragraf 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Senats in geheimer Abstimmung. Gemäß Paragraf 58 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung mit Stimmzetteln in Wahlkabinen.

Sie haben die Möglichkeit, Ja, Nein oder Stimmenthaltung anzukreuzen.

Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch neben den Wahlkabinen.

Wir kommen zur Wahl.

Ich eröffne den Wahlgang.

Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Gleichzeitig bitte ich die Schriftführerinnen Sandra Ahrens und Manuela Mahnke und die Schriftführer Wilko Zicht und Sükrü Senkal, an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen.

Wir kommen zum Wahlgang.

(Es folgt der Namensaufruf. – Vizepräsident Imhoff übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und ob alle Abgeordneten, die aufgerufen worden sind, ihren Stimmzettel abgegeben haben. – Das ist offenbar der Fall.

Dann stelle ich fest, dass wir zur Auszählung kommen können.

Der Wahlgang ist beendet.

Wir kommen zur Auszählung der abgegebenen Stimmen.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen!

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag), bis das Ergebnis der Auszählung vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 15.14 Uhr)

Vizepräsident Imhoff eröffnet die Sitzung wieder um 15.21 Uhr.

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag).

Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von der Schriftführerin und dem Schriftführer vorgelegt worden ist: ausgegebene Stimmzettel 82, abgegebene Stimmzettel 82.

Auf Frau Hiller entfielen 46 Jastimmen, 36 Neinstimmen, keine Enthaltungen und keine ungültigen Stimmen.

(Beifall)

Damit ist Frau Staatsrätin Hiller gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt.

Frau Hiller, die Bürgerschaft (Landtag) hat Sie soeben in den Senat gewählt.

Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

(Staatsrätin Hiller: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an!)

Ich stelle fest, Sie haben die Wahl in den Senat angenommen.

Vereidigung eines weiteren Mitglieds des Senats

Wir kommen nun zur Vereidigung.

Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“ den Eid zu leisten!

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen.“

Frau Hiller, ich bitte Sie, jetzt den Eid zu leisten!

(Staatsrätin Hiller: Das schwöre ich!)

Meine Damen und Herren, dem von uns heute gewählten und soeben vereidigten weiteren Mitglied des Senats, Frau Hiller, spreche ich die Glückwünsche der Bremischen Bürgerschaft aus! Ich wünsche Ihnen immer eine glückliche Hand!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer heutigen Landtagssitzung angekommen.

Ich schließe die Sitzung.