Protokoll der Sitzung vom 16.06.2016

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das positive Ergebnis der Spielbank für das Jahr 2015 mit – nach eigenen Angaben – 1,1 Millionen Euro Jahresüberschuss zeigt, dass die Umstrukturierungen der Spielbankgesellschaft, insbesondere die organisatorischen und baulichen Veränderungen am Standort Schlachte, aber auch die personellen Veränderungen im Bereich der Leitungsebene, Früchte getragen haben.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass der in den letzten Jahren durch den Senat begleitete Konsolidierungskurs der Bremer Spielbank nun abgeschlossen ist. Im Gegenteil: Aus öffentlich zugänglichen Quellen kann entnommen werden, dass zwischen den Jahren 2009 und 2014 Verluste von mehr als 4,6 Millionen Euro erwirtschaftet wurden. Insofern ist es bis zur vollständigen Konsolidierung der Spielbank noch ein weiter Weg. Gleichwohl hat das Finanzressort bereits auf das positive Ergebnis für 2015 reagiert und im Ein

vernehmen mit dem Innenressort für das Jahr 2016 die Spielbankabgabe und die weitere Leistung moderat erhöht.

Dabei bewegt sich die Höhe der Spielbankabgabe und der weiteren Leistung in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von maximal 40 Prozent und minimal 11 Prozent. Das Spielbankgesetz wurde zum 1. Januar 2013 bewusst so konzipiert, dass eine flexible Lösung im Einzelfall ermöglicht werden sollte, um auf schwankende Erträge und finanzielle Engpässe der Spielbank zu reagieren.

In der Vergangenheit hat das Finanzressort die Spielbankabgabe und weitere Leistung immer so festgelegt, dass einerseits der wirtschaftlichen Situation der Spielbank Rechnung getragen wurde, andererseits aber auch mindestens die Personalkosten für die Steueraufsicht gedeckt waren. Aufgrund der anhaltenden Verlustsituation bis einschließlich 2014 stand und steht bei der Festlegung der Höhe des Abgabensatzes weiterhin das Ziel einer vollständigen Konsolidierung der Spielbank im Vordergrund.

Zu Frage zwei: Es müssen zwei Sachverhalte auseinandergehalten werden: Westspiel hat ausschließlich in seiner konsolidierten Konzernbilanz die Gewinne der Bremer Spielbank mit den Gewinnen und Verlusten der NRW-Spielbanken zusammengefasst dargestellt. Diese konsolidierte Konzernbilanz gehört zur Rechnungslegung und wird als völlig normal und üblich bewertet. Zudem ist sie gesetzlich vorgeschrieben.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2015 zwischen den einzelnen konzernzugehörigen Unternehmen tatsächlich irgendwelche Verlustausgleiche vorgenommen werden. Aus öffentlich zugänglichen Quellen lassen sich dafür keine Anzeichen erkennen. Das positive Jahresergebnis bleibt also in Bremen und wird zur Stärkung des Eigenkapitals der Bremer Spielbank verwendet. Weitere Analysen können erst dann vorgenommen werden, wenn dem Finanzressort der testierte Jahresabschluss der Wirtschaftsprüfer vorliegt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Bürgermeisterin, Sie haben eben die Personalkosten des Finanzressorts bei der Spielbankenaufsicht dargestellt. Deckte die Spielbankabgabe in der Vergangenheit diese Kosten ab, oder tut sie das jetzt durch die Erhöhung?

Das war das politische Ziel. Miteinander ist verabredet worden, dass wir nicht gerne, aber der Not folgend der Spielbank sehr weit entgegenkommen mussten. Wir mussten leider auch die Stiftung Wohnliche Stadt beerdigen, weil das so nicht mehr funktioniert hat.

Weiterhin ist verabredet worden, dass nicht auch noch der Steuerzahler die Spielbank subventioniert, indem aus Steuermitteln die Finanzbeamten bezahlt werden. Das war die politische Einigung, und daran halten wir uns auch. Allerdings ist mit der Spielbank verabredet worden, dass wir, weil wir ungefähr wissen, wann die Beamtinnen und Beamten ausscheiden, mit weiterem Rückgang dort, weil wir weniger Personal einsetzen müssen, noch mehr Geld sparen können.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Frau Bürgermeisterin, Sie deuteten eben an, dass mit dem Senator für Inneres vereinbart worden ist, die Spielbankabgabe zu erhöhen. Gehe ich richtig davon aus, dass die zukünftige Höhe größer ist, als es die Kosten für die Mitarbeiter aus Ihrem Ressort sind?

Ja, das können Sie, das war in der Vergangenheit der Fall. Das war die feste politische Verabredung. Das habe ich WestSpiel gegenüber sehr deutlich vertreten. Wir können nicht daruntergehen. Das ist auch akzeptiert worden.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann können Sie uns sicherlich auch sagen, Frau Bürgermeisterin, was mit dieser Differenz zwischen den Kosten und der Einnahme geschieht, wenn wir beispielsweise die Stiftung Wohnliche Stadt nicht mehr daraus fördern können.

Das kommt in den Haushalt. Allerdings handelt es sich nicht um einen hohen Betrag, Herr Hinners.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Mit Beantwortung dieser Frage sind wir am Ende der Fragestunde angekommen.

Gleichen Lohn für gleiche Arbeit in Bremen verwirklichen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Februar 2016 (Drucksache 19/298)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Siering.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Männer und Frauen verdienen in Deutschland immer noch nicht dasselbe, auch

wenn sie gleichwertige Arbeit machen. Der Mindestlohn hat daran ein bisschen hin zum Positiven geändert, aber der Zustand ist nach wie vor unbefriedigend. Es geht um 21 Prozent beziehungsweise fast 22 Prozent Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen. Das ist aus unserer Sicht überhaupt nicht akzeptabel.

Die Begründung für diese Lohndifferenz liegt in ganz unterschiedlichen Dingen. Einerseits haben wir es natürlich immer noch damit zu tun, dass Frauen in der Regel die Familienarbeit, die Sorgearbeit innehaben und deshalb ganz häufig in Teilzeit arbeiten. Diese Teilzeitfalle, wie ich sie nenne, führt dazu, dass Frauen deutlich weniger verdienen und weniger Karrieremöglichkeiten haben. Insbesondere im Alter sind sie von Altersarmut betroffen. Das ist fatal.

Wir haben es darüber hinaus mit einer anderen Gegebenheit zu tun, nämlich dass typische Frauenberufe im Gesundheits- oder Sozialbereich in unserer Gesellschaft deutlich schlechter bezahlt werden. Auch wenn wir immer überall erklären, der Mensch sei am wichtigsten, stellen wir doch fest, dass die Arbeit mit Menschen deutlich weniger bezahlt wird als zum Beispiel die Arbeit mit Geld oder mit IT.

Das ist veränderungswürdig, aber wir haben es auch mit einer tatsächlichen Ungleichbezahlung zu tun. Circa 7 Prozent dieser 21 Prozent beziehungsweise 22 Prozent sind darauf zurückzuführen, dass tatsächlich für die gleiche Arbeit weniger Geld bezahlt wird. Das ist abhängig davon, ob sie von Männern und oder von Frauen ausgeübt wird. Das verstößt ganz eindeutig gegen Gesetze. Trotzdem haben wir diesen Zustand.

Deshalb, meine Damen und Herren, ist es absolut notwendig, an diesen verschiedenen Stellschrauben zu drehen. Wir alle wissen, dass das etwas ist, das wir nicht einmal eben kurz verändern können. Unser erstes Erfordernis besteht darin, für eine Transparenz der Entgelte zu sorgen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Mit dem Gesetzentwurf von Manuela Schwesig wird aus meiner Sicht ein richtiger Ansatz gewählt. Hiermit gilt es, einen individuellen Auskunftsanspruch für die Beschäftigten umzusetzen, aber genauso eine Pflicht der Unternehmen zu begründen, die Entgeltdiskriminierung aufdeckt, geeignete Instrumente vorsieht und die Unternehmen vor allen Dingen zwingt, diese zu beseitigen.

Ich fände es gut, wenn wir nicht nur unisono erklärten, dass wir die Entgeltungleichheit für schlecht hielten, sondern alle Fraktionen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Bundesebene an ihrer Beseitigung mitwirkten.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich will nicht nur auf den Bund und auf Berlin sehen. Selbstverständlich schauen wir auf Bremen und sind bereit, in Bremen Entsprechendes zu unternehmen. Bereits vor einiger Zeit ist ein Instrument ins Spiel gekommen, das sogenannte eg-check-Verfahren, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, die Entgeltungleichheiten nicht nur zu identifizieren, sondern auch ihre Strukturen zu ermitteln. Das ist natürlich notwendig, wenn man Strukturen verändern will. Es hat zwei Unternehmen gegeben, bremenports und BIS, die sich diesem Verfahren unterzogen und festgestellt haben, dass bei ihren Unternehmen erst einmal keine Entgeltungleich besteht, das ist sehr positiv, das erleichtert es vielleicht auch anderen Institutionen und Unternehmen, sich tatsächlich dieses Verfahrens zu bedienen.

Ein positiver Effekt war, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort tatsächlich sehr angetan davon waren, dass es endlich eine Diskussion über ihre Entgelte gegeben hat. Da aber die Bereitschaft noch nicht so weit entwickelt ist, fordern wir in unserem Antrag den Senat auf, auch den öffentlichen Dienst einzubeziehen und die Wirtschaftsförderung mit dem egcheck-Verfahren darauf zu untersuchen, wo es Entgeltungleichheiten gibt, und dann natürlich hinzuschauen, wie wir diese beseitigen können. Daher würde ich mich über Ihre Unterstützung unseres Antrags freuen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Bergmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute sprechen wir von der Gender Pay Gap, der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Manche finden das Thema langweilig oder mittlerweile sogar überflüssig. Daher möchte ich es anders nennen: Wir sprechen über Fair Play im Arbeitsleben.

(Beifall SPD)

Dass Bremen im Bundesvergleich so schlecht abschneidet, wundert mich persönlich. Wir haben es gehört: Im Bund gibt es eine Lücke in Höhe von 21 Prozent. In Bremen beträgt dieser Wert 24 Prozent. Ich finde, dass das irgendwie nicht zu unserer Stadt passt.

Fair Play oder Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeitswelt voranzutreiben, ist heute anerkannte Querschnittsaufgabe von Wirtschaft und Gesellschaft. Ein selbstverständlicher Faktor ist dabei gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Jetzt gibt es natürlich greifbare Ursachen für Lohndifferenzen, wie zum Beispiel Berufswahlverhalten, Berufserfahrung, Karrierestufen, Auszeiten für die Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen. Selbst wenn man das alles einmal herausrechnet, dann bleibt immer noch eine Lohnlücke

von knapp sieben Prozent. Das ist nicht fair, und das sollten und können wir auch ändern.

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Eine faire und geschlechtergerechte Gesellschaft wirkt sich nämlich nicht nur positiv auf Frauen, sondern auf die ganze Gesellschaft aus. Das wird deutlich, wenn man einmal auf Gesellschaften sieht, in denen Frauenrechte keine Rolle spielen. Arbeiten zum Beispiel mehr Frauen in Führungspositionen, dann verändern sich Arbeitszeitstrukturen, Arbeitszeitmodelle – manchmal sogar Lebenszeitmodelle – sukzessive in flachere Hierarchien, Teamwork, Familienfreundlichkeit, und letzten Endes profitieren auch Männer davon.

Wird die familiäre Erziehungsarbeit sowie die Pflege von Angehörigen in der Gesellschaft höher bewertet und honoriert, dann haben Frauen mehr Optionen und weniger Einkommenseinbußen. Die von der Union umgesetzte Mütterrente und Familienpflegezeit sind dafür wichtige, wenn auch nur erste Bausteine.

Wird bei Frauen frühzeitig Interesse für naturwissenschaftliche oder technische Berufe geweckt, dann erhöhen sich natürlich ihre Verdienstchancen. Daher begrüßen wir als CDU-Fraktion alle sinnvollen Initiativen, die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern und Fairness beim Verdienst fördern.

(Beifall CDU)

Dazu gehören auch Instrumente wie der Entgeltgleichheits-Check, eg-check. Der eg-check ermöglicht es, geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede auf betrieblicher Ebene zu ermitteln und dann strukturiert zu analysieren. Er macht Entgeltunterschiede im Betrieb systematisch transparent. Bei einer rechtlichen Klärung stellt er eben auch ein Instrument für Mitarbeiter, für Arbeitgeber und Betriebsräte dar.

Bislang mussten Frauen, die den Eindruck hatten, dass ihre männlichen Kollegen mehr verdienen als sie selbst, klagen und dies aktiv nachweisen. Dazu ist Kampfgeist und Mut notwendig. Es ist auch ein bisschen riskant, denn es hat oft nicht das gewünschte Ergebnis und schon gar keine kollegialen Sympathiepunkte zur Folge.

(Heiterkeit – Abg. Frau Müller [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wohl wahr!)

Dieser Spießrutenlauf bleibt Frauen durch ein objektives Instrument wie den eg-check erspart.

Wir befürworten daher die Diskussion der Ergebnisse, die die BIS und bremenports erzielt haben. Bewährt sich das Verfahren, dann begrüßen und fördern wir gern seine Verbreitung.