Zweitens. Bremen hat mit Niedersachsen ein ge meinsames Vergabeverfahren durchgeführt, um zu gewährleisten, dass ein Softwareanbieter für beide Länder arbeitet. Dies ist sinnvoll, da aufgrund der Patientenströme zwischen beiden Ländern umfang reiche Datenflüsse zu erwarten sind.
Drittens. Zudem hat Bremen mit den Ländern Nie dersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Saarland, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Koopera tionsvereinbarungen geschlossen, die eine gegen
Fünftens. Derzeit wird mit Hochdruck am Aufbau des IT-Systems gearbeitet. Vorgesehen ist, dass die Implementierung aller wesentlichen Funktionalitäten bis Ende August 2017 erfolgt. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, ist Ihnen be kannt, dass der Stadtstaat Berlin und das Flächenland Brandenburg kürzlich sozusagen Vollzug gemeldet und im Rahmen einer Feierstunde gesagt haben, sie seien so weit, sie hätten erfüllt, sie hätten ge liefert? Warum ist das mit dem Stadtstaat Bremen und dem umliegenden Flächenland Niedersachsen nicht möglich?
Meine letzte Information ist, dass die Länder noch nicht weiter sind. Wir sind dabei, dass wir es mit Niedersachsen abklären, weil wir natürlich zwischen Bremen und Niedersachsen einen hohen Austausch haben. Das Problem, das sich gerade in einem Stadtstaat wie Bremen und einem Bundesland wie Niedersachsen ergibt, ist die Erfassung der Daten. Ein Patient wird in Niedersachsen erfasst. Dort wird eine Diagnose A gestellt und eine bestimmte Behandlungsmethode eingegeben. Dann kommt der Patient nach Bremen und wird dort weiterbehandelt. Dann muss die Be handlung dort weiter erfasst werden.
Wir haben also einen regen Austausch, bei dem sich die Frage stellt, wer die monetäre Leistung bekommt, der Arzt in Niedersachsen, der die Diagnose zuerst gestellt hat, oder der Arzt in Bremen, der weiter behandelt hat. Auch daraus ergeben sich die An forderungen an eine ganz spezifische IT. Vielleicht ist das der Grund dafür, dass das Bundesgesetz in Bremen und in Niedersachsen noch nicht vollzogen werden konnte. Sie haben aber gehört, dass wir das bis Sommer 2017 erreichen wollen. Ich bin auch ganz guter Dinge, dass das gelingen kann.
Frau Senatorin, Sie haben jetzt zweimal gesagt, dass Sie das Ziel bis Sommer 2017 erreichen wollen. Ende 2017 ist die Deadline. Wir haben aber die Kritik des Spitzenverbandes der Krankenkassen, der kaum noch daran glaubt, dass die Länder, die jetzt hinterherhinken, es noch schaf fen werden. Wem soll ich jetzt glauben, und was tun Sie, um mich als kontrollierenden Parlamentarier
Es liegt doch in der Natur der Sache, dass Sie mir, Ihrer Se natorin, eher glauben als dem Spitzenverband der Krankenkassen!
Das ist jetzt aber nicht das Hauptproblem. Froh stim men kann Sie, dass sich die bremischen Ärzte mit hohem Engagement an dem Meldewesen beteiligen. Sie haben daher mich an Ihrer Seite, die will, dass dieses Meldewesen kommt. Sie haben vor allem aber auch die bremischen Ärzte an Ihrer Seite. Wir haben jetzt eine IT, die implementiert wird. Wir machen jetzt konkrete Schritte zur Umsetzung, sodass die Ärzte und dann vielleicht auch Sie zufriedengestellt werden können. Dann bin auch ich zufrieden, denn ich möchte dieses Krebsregister auch möglichst zum 1. September 2017 haben.
Die Antwort kenne ich schon. Wir werden in der Deputation für Gesundheit sicherlich einen Zwischenbericht bekommen.
Die siebte Anfrage trägt den Titel: „Software-Proble me bei den Ämtern für Ausbildungsförderung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Strunge, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens. Treffen Medienberichte zu, dass bei der unter anderem im Bundesland Bremen eingesetzten Software „BAföG 21“ die zum 1. August 2016 gülti gen BAföG-Sätze noch nicht eingearbeitet sind und derzeit BAföG-Ansprüche händisch nachberechnet werden müssen?
Zweitens. Wie viele Anträge sind von dieser Soft warepanne im Landesamt für Ausbildungsförderung sowie im Amt für Ausbildungsförderung beim Stu dentenwerk betroffen, und um welchen Zeitraum verzögern sich wegen der Panne Berechnung und Auszahlung?
Drittens. Wie stellt der Senat sicher, dass Erstantrag stellerinnen und Erstantragsteller von ihrem Recht erfahren, bei schleppender Antragsbearbeitung einen
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Medienberichte sind nicht zu treffend. Alle Gesetzesänderungen, die mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft getreten sind, sind in den in Bremen eingesetzten BAföG-Fachverfahren enthalten. Sowohl im Studentenwerk als auch im Landesamt für Ausbildungsförderung sind programm seitige Berechnungsfehler nicht bekannt und in den bisherigen Berechnungen auch nicht aufgefallen.
Zu Frage zwei: Da derzeit keine fehlerhaften Be rechnungen aufgrund der gesetzlichen Änderungen bekannt sind, sind folglich keine Verzögerungen in der Auszahlung zu erwarten.
Zu Frage drei: Für eine Abschlagszahlung nach Para graf 51 Absatz 2 BAföG ist grundsätzlich kein geson derter Antrag erforderlich. Sobald festgestellt wird, dass ein Antrag nicht fristgerecht bearbeitet werden kann, wird von Amts wegen eine Abschlagszahlung geleistet. Insofern besteht für den Senat keine Not wendigkeit, die Verwaltung anzuweisen, die Antrag steller und Antragstellerinnen über die Möglichkeit, einen Vorschuss zu erhalten, aufzuklären. – Soweit die Antwort des Senats!
(Abg. Tuncel [DIE LINKE]: Wenn alles in Ordnung ist und die Studenten ihr Geld bekommen, habe ich keine Nachfrage!)
Die achte Anfrage trägt die Überschrift: „Werden anerkannte Flüchtlinge nach Bremen gelockt?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Frau Neumeyer, Rö wekamp und Fraktion der CDU.
Erstens. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Berich ten, dass in erheblicher Anzahl anerkannte syrische Flüchtlinge durch Übersetzer nach Bremerhaven gelockt wurden und ihnen gegen Entgelt Wohnun gen vermittelt und Dolmetscherdienstleistungen erbracht wurden?
Zweitens. Sind dem Senat ähnliche auffällige Zuzüge von anerkannten Flüchtlingen in die Stadt Bremen bekannt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist Hinweisen durch Mitarbeiterinnen und Mitar beitern von Beratungsstellen für Flüchtlinge, dass anerkannten Flüchtlingen Umzüge in eine Wohnung in Bremerhaven eventuell unter Zahlung einer Geld summe vermittelt worden sein sollen, nachgegangen. Die Staatsanwaltschaft Bremen führt derzeit ein Ermittlungsverfahren. Es handelt sich um ein laufen des Verfahren, weshalb derzeit keine Erkenntnisse mitgeteilt werden können.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat für das Jahr 2016 einen Zuzug von mindestens 771 in anderen Bundesländern anerkannten syrischen Flüchtlingen festgestellt. 194 syrische Flüchtlinge sind aus Bre merhaven weggezogen. Da anerkannte Flüchtlinge bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 ihren Wohnort frei wählen konnten, handelt es sich bei dem Zuzug um einen rechtmä ßigen Vorgang.
Zu Frage zwei: Für die Stadt Bremen hat das Stadt amt für 2016 einen Zuzug von etwa 500 in anderen Bundesländern anerkannten syrischen Flüchtlingen festgestellt. Gleichzeitig ist der Wegzug von etwa 200 anerkannten syrischen Flüchtlingen festzustellen, so dass per Saldo ein Zuzug von etwa 300 anerkannten Flüchtlingen zu verzeichnen ist. Diese Zahl bewegt sich im Rahmen des Zuzugs in Großstädten.
Zu Frage drei: Für das Land Bremen könnten höhe re Fallzahlen bei den Leistungen nach SGB II oder SGB VII oder eine höhere Anzahl von sozialversi cherungspflichtig beschäftigten Personen die Folge sein. Zudem könnte sich ein Mehrbedarf bei den Migrationsmaßnahmen, den erforderlichen Schul- und Kita-Plätzen und auf dem Wohnungs- und dem Arbeitsmarkt widerspiegeln. Daten hierzu liegen nicht vor. – Soweit die Antwort des Senats!
Konnten diese Zuzüge inzwischen gestoppt werden, und wenn ja, welche Möglichkeiten wurden dafür genutzt? Die nächste Frage wäre, wie mit diesen selbst ernannten Be ratern und Wohnungsvermittlern gerade auch mit Blick auf gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften umgegangen wird.
Wir müssen uns die Rechtslage an schauen, die bis August dieses Jahres gegolten hat. Danach wurden Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel über alle Länder und Kommunen verteilt. Dann erfolgte die Anerkennung, und mit der positiven Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hatten sie auch das Recht, ihren Wohnort in der Bundesrepublik frei zu wählen. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass es einen Run auf die Großstädte gegeben hat. Es ist auch nachvoll ziehbar, dass sich die Flüchtlinge dahin orientierten, wo sich schon große Teile der Familie wiederfinden. Für den, der als Einziger in Schwerin übrig geblieben ist, war es naheliegend, nach Hamburg oder Bremen weiterzuwandern. Das ist bis zum 6. August 2016 völlig legal und rechtmäßig gewesen.
Seit Inkrafttreten der Neuregelung ist man gehalten, für drei Jahre seinen Wohnsitz dort aufrechtzuerhal ten, wo man anerkannt wurde beziehungsweise wo das Verfahren stattgefunden hat. Wir haben dieser Maßnahme zugestimmt, weil wir das Problem gesehen haben, dass Großstädte in der Vergangenheit eine enorme Sogwirkung hatten und wir Probleme mit einer fairen Verteilung der Lasten hatten. Deshalb war das ein richtiger Schritt. Für die Vergangenheit aber hat die Freizügigkeit gegolten.
Die Frage, ob in Bremerhaven Zahlungen geleistet wurden, wird derzeit geprüft. Ich wage aber zu be zweifeln, dass das strafrechtliche Folgen haben wird, denn die Vermittlung von Wohnungen gegen Entgelt ist strafrechtlich nicht anzukreiden. Wir haben jetzt aber eine neue Rechtslage, und ich setze darauf, dass dieses Gesetz seine Wirkung entfalten wird.