Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Sie kommen von ausländischen Behörden, sie kommen von deutschen Behörden, sie kommen von Bundes behörden, und sie kommen von Landesbehörden. Die Vielzahl dieser Informationen muss irgendwo zusammenfließen, bewertet werden und vielleicht zu einem Lagebild zusammengefügt werden. Das eine sind die Informationen, die eingehen, das andere ist die Frage nach der Verlässlichkeit der Informationen bei der Vielzahl der Informationen.

Ich nehme einmal an, dass die 2 600 Beamten, wenn die Polizei Bremen jeder Informationen nachgehen würde, nicht ausreichen würden. Vielleicht hätten wir dann alle drei Wochen eine Terrorlage in Bremen. Das heißt, es kommt nicht nur darauf an, dass Informa tionen fließen, sondern es muss ein objektivierbares Verfahren für die Bewertung von Informationen geben. Es spielt dabei natürlich immer die Beantwortung der Frage eine Rolle, ob die Information zu anderen Informationen passt. Entscheidend ist aber auch, von wem die Informationen eigentlich stammen.

Dem Untersuchungsausschuss ist bis heute verborgen geblieben, woher die abschließende Information auf eine konkrete Bedrohungslage an diesem Wochen ende tatsächlich gekommen ist. Viel entscheiden der ist, dass niemand in der Polizei Bremen in der Lage war, die Glaubwürdigkeit dieser Information zu überprüfen. Das, finde ich, ist die Kernaufgabe der Sicherheitsbehörden. Sie sollen nicht nur Informatio nen sammeln, sondern sie sollen sie auch auswerten und sie bewerten.

Mit dem Wissen von heute kann man sagen, dass kein Anschlag stattgefunden hat, also war vermutlich die Information nicht richtig, dass ein Anschlag stattfinden wird. Unsere Sicherheitsbehörden müssen aber in der Lage sein, anhand der Informationen zu beurteilen, wie wahrscheinlich, wie valide, wie ernsthaft ist diese Information. Deswegen ist es ganz entschei dend, dass die Verfahren über die Gewinnung von Erkenntnissen, insbesondere durch Vertrauensper sonen, objektivierbaren und überprüfbaren Kriterien unterzogen werden. Wir dürfen nicht jeder Information blind vertrauen. Wir müssen Kriterien dafür haben, mit denen wir die relevanten Informationen von den weniger relevanten oder irrelevanten Informationen unterscheiden. Das, finde ich, haben wir auch im Ausschuss gut herausgearbeitet.

Meine Damen und Herren, es hat eine Vielzahl von Fehlern gegeben, die ihre Ursache teilweise in indivi duellem Fehlverhalten beteiligter Sicherheitskräften hatten, die strukturelle Ursachen bei der Ausrüstung der Polizei hatten oder eben eine mangelhafte Vorbe reitung der Polizei auf derartige Terrorbedrohungen. Ich habe es bereits einmal gesagt.

Selbst dann, wenn er es nicht zugibt, hat aus der Sicht der CDU-Fraktion auch der Innensenator Fehler ge macht, auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Es war ein Fehler, öffentlich zu sagen, man sei froh, dass man nichts gefunden habe, keine Waffen keine Täter. Ich finde es immer gut, wenn man Waffen und Täter fin det. Das gibt mir ein höheres Gefühl von Sicherheit, als wenn man sie nicht findet.

(Beifall CDU)

Ich finde auch, dass es falsch war, öffentlich zu sagen, es sei bei der Festnahme einer Personengruppe auf der Domsheide zu keinen polizeilichen Fehlern ge kommen beziehungsweise man habe keine Kenntnisse von polizeilichen Fehlern, als schon lange festgestan den hat, dass die Festnahme und das Festhalten der Personen nur erfolgte, weil es zu einem Zahlen- oder Buchstabendreher bei der Kennzeichenübermittlung gekommen ist.

Es war aus meiner Sicht und ist unverändert falsch, wenn der Innensenator als einziger an der Auffassung festhält, dass die Durchsuchung des IKZ rechtmäßig gewesen sei. Diese Auffassung ist durch nichts und durch niemanden bestätigt worden. Es mutet ein

bisschen halsstarrig an, heute zu sagen, der einzige Fehler, der von mir gemacht worden ist, ist, dass ich das nicht bereits Freitagabend angeordnet habe. Es wäre auch Freitagabend rechtswidrig gewesen. Es wäre dann vielleicht länger rechtswidrig gewesen, aber es wäre auf jeden Fall rechtswidrig gewesen.

Es ist sicherlich auch falsch gewesen, die Öffent lichkeit dahingehend zu täuschen, dass man sagt, naja, die Durchsuchung des IKZ ist ja nur deswegen rechtswidrig gewesen, weil wir die Information nur mündlich hatten, aber nicht schriftlich.

Wir wissen ja zwischenzeitlich, Herr Tschöpe, die Information hat es überhaupt nicht gegeben. Dann kann es sie ja auch nicht schriftlich geben. Wenn es sie nicht gibt, kann es sie auch nicht schriftlich geben, das glaube ich zumindest.

(Glocke)

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss! Also, das andere geht auch, ist aber falsch. So, und deswegen glaube ich, es hat eine Vielzahl von Fehlern gegeben. Ich kann das Interesse des Innensenators verstehen, dass er sagt, ja, auch in Bremen haben wir eine starke salafistische Szene. Ja, auch in Bremen geht von diesen Menschen eine Gefahr für Bremen aus oder kann eine Gefahr für Bremen und Bremerhaven ausgehen. Ja, und deswegen stehen sie unter besonderer Beobach tung, auch das kann ich noch verstehen. Des Weiteren wenn er sagt, und wenn ich irgendeine Gelegenheit habe, da einmal hereinzukommen und zu schauen, was dort passiert, dann kann ich das auch verstehen. Nur, Herr Senator, diese Gelegenheit bestand nicht. Sie bestand mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht, und dann, finde ich, gehört es sich auch, das einzuräumen und zu sagen, jawohl, das habe ich falsch eingeschätzt, und nicht halsstarrig zu behaupten, das war richtig, und ich hätte es viel früher machen können. Ich halte das für einen Fehler auch in der Gesamtbetrachtung des Ausschusses.

Abschließend lassen Sie mich einen Dank ausspre chen. Ich war schon in mehreren Untersuchungs ausschüssen beteiligt, sicherlich nicht in so vielen wie die Kollegin Frau Grotheer, die, glaube ich, Untersuchungsprofi geworden ist, aber ich finde, dieser Ausschuss war in besonderer Weise davon geprägt, dass es ein gemeinsames Aufklärungsin teresse gab. Es ging also nicht um das klassische Spiel zwischen Regierung und Opposition, sondern es ging tatsächlich bis zur Verwunderung über ein zelne Behörden sehr einvernehmlich zu in diesem Ausschuss. Dafür möchte ich Ihnen, Herr Tschöpe, als Vorsitzenden ganz herzlich danken. Obwohl Sie eigentlich die Speerspitze der Regierung in diesem Ausschuss waren, haben Sie den Ausschuss mit viel Verantwortung und Aufklärungsinteresse geleitet, genauso wie die übrigen Kolleginnen und Kollegen auch daran mitgewirkt haben. Es war eine sehr an genehme Zusammenarbeit. Es war aber auch eine

sehr ergebnisreiche Zusammenarbeit, und dafür möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken! – Vielen Dank!

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

(Abg. Tschöpe [SPD]: Schon wieder? – Abg. Röwe kamp [CDU]: Jetzt als Mensch!)

Jetzt als Abgeordneter und Mitglied des Untersu chungsausschusses, nicht als Berichterstatter!

(Abg. Tschöpe [SPD]: Frau Präsidentin, okay, also sozusagen als einfacher Abgeordneter!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dann lassen Sie mich, nachdem die beiden Vor redner ja auch noch einmal die für sie relevanten Dinge herausgesucht haben, noch einmal auf zwei Dinge eingehen, die mir auf der Empfehlungsebene wichtig sind.

Ich glaube, wir haben in diesem Untersuchungsaus schuss vor allen Dingen auch festgestellt, dass die Struktur unserer Sicherheitsarchitektur, die aus guten Gründen – nach dem Jahr 1945 durch die Alliierten erzwungen – ausgestaltet ist, dass es eine föderale Ebene gibt, wo die Länder im Wesentlichen für die Polizei zuständig sind und der Bund nur sehr einge schränkte Befugnisse hat, dass sie im Zeitalter des Terrors auch überdacht werden muss. Nicht operativ überdacht werden muss, aber dass man in der Tat mit dem Phänomen Salafismus oder bewaffneter Islamismus nach meiner festen Überzeugung jede unserer normalen Polizeibehörden in den Ländern überfordert. Es ist keine Geschichte, dass es Bremen überfordert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Polizeipräsident in Dortmund vor ähnlichen Schwie rigkeiten gestellt worden wäre, wenn die lokale Zoll behörde gesagt hätte, wir haben einen verlässlichen Hinweis einer zuverlässigen Quelle, da kommen vier Franzosen mit ganz vielen automatischen Waffen. Dann wäre er vor dieselbe Situation gestellt worden wie der Polizeipräsident in Bremen.

Ich möchte auf die Sicherheitsarchitektur zurückkom men. Wenn es so ist, dass jede normale Polizeibehörde damit überfordert ist, dann muss man sich überlegen – –. Der eine Weg, den wir bisher immer gehen, ist es zu sagen, in den lokalen Polizeien auf Landesebene werden entsprechende Kompetenzen geschaffen. Das ist der eine Weg. Ich glaube, dass, wenn man es mit Terrorismus zu tun hat, der vielfach international vernetzt ist, und das ist der Salafismus deutlich, man dann den anderen Weg gehen sollte und nach meiner festen Überzeugung viel stärker darauf zurückgreifen muss, dass es bundesweite Analyse, bundesweite Auswertung, bundesweite Beurteilung gibt. Dass ein

operativer Einsatz vor Ort dann stattfinden muss, ist auch richtig, aber ich denke, wir werden gar nicht darum herumkommen, sofern auch andere in den Bundesländern das immer als Erbhof betrachten und sagen, das ist Länderkompetenz. Ich bin der festen Überzeugung, dass es uns allen guttäte, wenn eine zentrale Bundeseinheit diese Analysetätigkeit macht und das bewertet. Das schließt Fehler aus und stellt auch sicher, dass sie auf dem jeweils aktuellen Stand sind. Deshalb müssen auch hier die Strukturen der Sicherheitsarchitektur überprüft werden. Das ist das eine. Anforderungen an den Bund kann man immer wohlfeil richten.

Lassen Sie mich aber noch zwei Dinge sagen. Dieser parlamentarische Untersuchungsausschuss hat ja auch eine Vorgeschichte gehabt, dahingehend, dass wir uns schon bemüht haben, jeweils in unterschiedlichen Gremien und mit unterschiedlichen Funktionen den Sachverhalt beginnend aufzuklären. Dann gab es immer die Fragen, ob wir das eigentlich dürfen, ob wir das in dieser Funktion dürfen. Dürfen wir eigentlich in die Akten schauen? Wir hatten da zum Teil bizarre Streitigkeiten und bizarre Lösungsstrategien, und dass hier in der Tat eine Generalstaatsanwältin der Meinung war, dass alles in Bremen passieren darf, bloß dass die Fraktionsvorsitzenden nie und nimmer in die Ermittlungsakten schauen dürfen, das auch noch in einem Aktenvermerk niederlegte, das hatte schon Charme.

Ich will einmal sagen, die Antwort des Parlaments wird charmant genug sein. Wir werden die Rege lungen zum Kontrollausschuss nach dem Polizeige setz und zur Parlamentarischen Kontrollkommission selbstverständlich so ändern, dass diejenigen, die den Verfassungsschutz zu kontrollieren haben und diejenigen, die die Polizei in Geheimschutzdingen zu kontrollieren haben, selbstverständlich natürlich auch in Ermittlungsakten schauen können müssen; alles andere ist eine völlig absurde Rechtsauffassung.

(Beifall)

Abschließend lassen Sie mich – denn das hat uns ja bis zum Ende begleitet – eingehen auf einen juristisch mit Sicherheit total interessanten Streit darüber, ob wir eigentlich auch aus Ermittlungsakten in diesem Bericht des Untersuchungsausschusses zitieren dürfen. Das ist, glaube ich, eine Angelegenheit, die wir für die Zukunft klären müssen.

Es ist völlig klar, es gibt bundesrechtliche Regelungen, die besagen, dass sowohl die Persönlichkeitsrechte der jeweils von einem Ermittlungsverfahren Betroffenen nicht beeinträchtigt werden dürfen durch so etwas, und es ist auch auch klar, dass die Entscheidungsfindungen von Gerichten nicht durch Veröffentlichungen eines PUA-Berichtes vorgeprägt werden dürfen.

Hier haben wir aber ja nun deutlich den Sachverhalt gehabt, dass dieses Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist mangels Tatverdacht gegen sie, und das,

was wir gern haben zitieren wollen, waren auch gar keine Dinge, die die Betroffenen angingen, sondern es waren die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft. Ich glaube, es liegt an diesem Parlament, eine recht liche Regelung zu finden – und ich denke, hierüber sind wir uns auch sehr einig, diese Selbstverständ lichkeit, dass man nach dem Informationsfreiheits gesetz und nach den Regelungen, die das Gesetz für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zeitigt –, dass dieses Parlament in alle Akten dieses Landes hineinsehen darf. Sodann muss es doch mit dem Teufel zugehen, wenn uns keine Konstruktion gelingen darf, mit der wir auch in die Tausenden von Ermittlungsakten schauen, sofern es sich denn um die relevanten Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft und der Polizei handelt. Aus meiner Sicht wird es auch anders in Zukunft nicht gehen. Herr Staatsrat Professor Stauch, ich freue mich auf die Auseinan dersetzungen, die wir da haben werden und bin mir sicher, dass das Parlament sich am Ende dieser Frage auch hier durchsetzen wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Duldsamkeit!

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Müller.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit dem Dank starten, den meine Vorred nerinnen und Vorredner auch schon ausgesprochen haben. Es war mein erster Untersuchungsausschuss. Mir war nicht klar, wie arbeitsintensiv das nicht nur für die Abgeordneten ist, sondern insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das ganze Drumherum am Laufen gehalten haben, sodass wir in den einzelnen Sitzungen auch ordentlich arbeiten konnten, und zwar unter einer sehr angenehmen Sitzungsleitung des Vorsitzenden und des stellver tretenden Vorsitzenden.

(Abg. Tschöpe [SPD]: Angenehm sogar!)

Als angenehm habe ich es empfunden, auch sehr gern nach 21 Uhr, wenn die Schokolade sozusagen von rechts nach links ging.

(Heiterkeit)

Ich versuche es jetzt mit wenigen Wiederholun gen. Der Bericht ist einstimmig verfasst worden. Ich möchte noch einmal daran erinnern, was wir im Un tersuchungsausschuss erlebt haben, und bestimmte Ermüdungseffekte hier jetzt nicht wiederholen.

Ich möchte zunächst den Ausschussassistenzen dan ken, die inzwischen, glaube ich, gegangen sind, denn ich sehe sie nicht mehr, die mit Rat, Tat und

unfassbar akribischer Vorbereitung diesen Unter suchungsausschuss so möglich gemacht haben, wie er dann stattgefunden hat. Das war insbesondere für neue Abgeordnete, die das erste Mal dabei wa ren, wie für unseren ursprünglichen Obmann Wilko Zicht und mich, die auch nicht in den bisherigen parlamentarischen Kontrollgremien waren und bei Weitem nicht über die Informationen verfügten wie andere in diesem Untersuchungsausschuss – wir ha ben sie dann dort unter Umständen erfahren – eine wirklich hervorragende Zusammenarbeit, auch mit dem Protokolldienst und natürlich auch mit unserem Mitarbeiter der Grünen, Thomas Wenning, der noch da ist. Vielen Dank für die sehr, sehr gute Zusam menarbeit!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Die Vorrednerinnen und Vorredner haben alle we sentlichen Punkte genannt, die Skurrilitäten, die wichtigen Erkenntnisse dieses Ausschusses und die Forderungen, die sich daraus für die nächsten Arbeiten dieses Hauses ergeben, um Defizite, die wir erkannt haben, zu beheben. Weil das alles so einvernehmlich war, werde ich das alles nicht wiederholen, sondern möchte – Frau Vogt hat es vorhin erwähnt – ein paar Worte dazu sagen, warum meine Fraktion trotzdem zwar den Ausschuss nicht für überflüssig und auch nicht in Gänze für zu teuer gehalten hat, aber trotz dem schon ein wenig Skepsis geblieben ist, genauso viel Skepsis, wie auch der Kollege Fecker in der Ein gangsdebatte kommuniziert hat, als wir ein großes Fragezeichen bei dem Einsetzungsbeschluss gehabt haben, den wir aber natürlich mitgetragen haben und auch durch unsere Arbeit so weit mitgetragen haben, dass, glaube ich, für uns alle außer Frage stand, dass dieser Untersuchungsausschuss richtig und wichtig ist.

Trotz unserer geäußerten Bedenken haben Wilko Zicht und die stellvertretenden Mitglieder Kirsten Kappert-Gonther und Sülmez Dogan mit einem akri bischen Aktenstudium – das war äußerst interessant – und in diversen Beweisaufnahmen versucht, dabei mitzuhelfen, ein bestimmtes Erkenntnisinteresse zu erlangen, das über das Erkenntnisinteresse hin ausgeht, das wir im letzten Jahr in der Debatte zum Einsetzungsbeschluss hatten. Das ist sozusagen der Maßstab meiner Fraktion: Was wussten wir im letz ten Jahr bei der Eingangsdebatte, und was wissen wir heute?

Dazu möchte ich anhand von vier Punkten klarstellen, warum meine Fraktion eher skeptisch ist, weil wir eben an vier Punkten sehen: Wir haben im letzten Jahr gewusst, was wir jetzt wissen. Wir wissen jetzt, dass es beim Informationsfluss auch sozusagen ge genüber einem parlamentarischen Schwert, wie ich einen Untersuchungsausschuss immer empfunden habe, Hemmnisse gibt und gesagt wird: „Nein, das sagen wir euch nicht!“ Das ist schon das interessan

teste Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses, dass es möglich ist – und das war für mich in der Tat bis zu dieser Erfahrung nicht denkbar –, dass in dem Ausschuss den gewählten Abgeordneten gesagt werden kann: „Nein, du hast kein legitimes Recht an dieser Information!“ Das finde ich wirklich immer noch merkwürdig.

In Bezug auf die Gefahrenlage ergeben sich eben doch auch jetzt die gleichen Erkenntnisse, wie sie den anderen Kontrollgremien, also der Parlamentari schen Kontrollkommission und dem Rechtsausschuss, auch im März letzten Jahres schon weitgehend vor lagen. Damals lautete die einstimmige Erklärung der parlamentarischen Kontrollkommission: „Nach nochmaliger Berichterstattung durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Einsicht in seine Akten kommen die Mitglieder der Parlamentarischen Kon trollkommission erneut zu der Erkenntnis, dass der Senator für Inneres und die Sicherheitsbehörden von einer akuten Terroranschlagsgefahr für Bremen an diesem besagten Wochenende ausgehen mussten.“ Das würden wir doch auch heute noch sagen! Jeder von uns, der damals in dieser Situation gewesen wäre, hätte davon ausgehen müssen und hätte wahrschein lich auch dieselbe Entscheidung getroffen. Zu diesem Schluss kommen wir also auch heute.

Erkenntnisgewinn zwei, es ist vorhin schon erwähnt worden, aber ich finde es besonders wichtig, weil eine Organisation betroffen war, sozusagen das Unrecht durch eigenes Engagement ans Tageslicht bringen musste, nämlich die Durchsuchung des IKZ: Auch da war schon im letzten Jahr nach einem Beschluss des Landgerichts klar, dass der Durchsuchungsbeschluss keine Rechtsgrundlage hatte und die Durchsuchung damit auch nicht. Keine neue Erkenntnis, die im Untersuchungsausschuss gewonnen wurde!

Erkenntnis Nummer drei: In der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden kam es zu diversen Pannen, insbesondere im Hinblick auf die Kommu nikationsabläufe. Dies allerdings konnten wir auch vor Beginn des Untersuchungsausschusses in dem sehr ausführlichen Gutachten des Sonderermittlers Klein nachlesen, und die Polizei hat ja daraufhin auch sehr viele Konsequenzen gezogen.

Erkenntnisgewinn Nummer vier: Bremen war auf das Einsatzgeschehen „Gefahr eines terroristischen Anschlags“ konzeptionell in keiner Weise vorbereitet, sodass ein Großteil der festgestellten Mängel und Fehler des Einsatzes schon fast zwangsläufig auf treten musste. Auch diese Erkenntnis lag im letzten Sommer vor.

Trotzdem, auch wenn aus Sicht meiner Fraktion keine wesentlichen neuen Erkenntnisgewinne durch den Untersuchungsausschuss für den Fall des Wochenen des herausgearbeitet wurden, haben wir gemeinsam vielfältige und wichtige Empfehlungen ausgearbeitet und aufgeführt. Auch wenn vieles schon genannt wur de, möchte ich drei Empfehlungen betonen, die auch