Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Trotzdem, auch wenn aus Sicht meiner Fraktion keine wesentlichen neuen Erkenntnisgewinne durch den Untersuchungsausschuss für den Fall des Wochenen des herausgearbeitet wurden, haben wir gemeinsam vielfältige und wichtige Empfehlungen ausgearbeitet und aufgeführt. Auch wenn vieles schon genannt wur de, möchte ich drei Empfehlungen betonen, die auch

aus unserer Sicht eine besondere Bedeutung haben.

Zunächst wäre da die Vielzahl individueller Fehler und auch von Verstößen gegen polizeiliche Basisfer tigkeiten, die sich nicht allein und nicht ausschließlich mit strukturellen Defiziten erklären lassen. Meine Fraktion begrüßt daher die Empfehlung des Aus schusses, das bereits durch die Polizei vorgelegte Aus- und Fortbildungskonzept stringent umzusetzen und ein funktionierendes, Vertrauen erweckendes System der offenen Fehlerkultur zu implementieren.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Der Ausschuss fordert darüber hinaus – und dem schließen wir uns an –, für den ganzen Komplex VPersonen, den Herr Röwekamp sehr ausführlich und richtig, wie ich finde, dargestellt hat, klare Vorgaben hinsichtlich der Auswahl und der Eignung von Ver trauenspersonen. Wir brauchen klare Vorgaben für deren Anwerbung, für deren Bezahlung und für die Beendigung der Zusammenarbeit, denn das ist für mich in der Tat die eindrucksvollste Erfahrung und Erkenntnis aus diesem Untersuchungsausschuss gewesen: Dass die Handhabung von V-Personen in einer Art und Weise stattfindet, die bei mir jedenfalls kein Sicherheitsgefühl hervorruft, sondern eher viele Fragezeichen.

Ich dachte, wenn ich nicht wirklich bewerten kann, ob eine Quelle – und dazu sind uns verschiedene Schemata vorgelegt worden – tatsächlich glaubwürdig ist, und dann noch zwischen V-Personen, Hinweisge bern und wie sie alle heißen unterschieden werden muss, man nicht klären konnte, wer eigentlich von wem abhängig ist, dann ist das ein Dickicht, und es ist tatsächlich zumindest ein grober Rahmen erfor derlich, ein Schema, wie da eine Zusammenarbeit organisiert werden muss. Dasselbe gilt natürlich – auch da war ich immer wieder irritiert – für klare Vorgaben hinsichtlich der Führungsqualität dieser V-Personen. Auch dazu haben wir, wie ich glaube, sehr viel Skepsis im Raum bemerkt.

Natürlich brauchen wir zuverlässige Kontrollmöglich keiten, mit denen sichergestellt werden kann, dass V-Personen nicht unerkannt gleichzeitig für verschie dene Hinweisnehmer arbeiten können. Originell!

(Vizepräsident Imhoff übernimmt den Vorsitz.)

Wenn ich mir das vorstelle, das ist wirklich originell, dass nicht sichergestellt werden kann, dass von vier benannten Quellen am Ende nicht vielleicht nur eine übrig bleibt, die unterschiedliche Dienste versorgt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss! Ziel eines jeden Untersuchungsausschusses ist die lückenlose Aufklärung der Umstände, die zu diesem strittigen Ereignis führten. Alle Fraktionen – da möchte ich mich gern wiederholen – haben das in sehr kollegialer Zusammenarbeit getan.

Sie haben versucht, in sehr kollegialer Zusammenar beit diese Lückenlosigkeit herzustellen. Das ist uns nicht gelungen, denn allein eine Bundesbehörde wollte uns nicht so richtig unterstützen und wollte uns die alles erhellende und die auslösende Infor mation – das muss man immer wieder betonen, es geht um die auslösende Information des Einsatzes! – nicht nennen. Deshalb kommen wir gemeinsam im Abschlussbericht zum Ergebnis, ich zitiere: „Dass das Zollkriminalamt“ – das Wort Zoll kommt einem schwer über die Lippen – „dem grundsätzlich ver bürgten Recht auf parlamentarische Kontrolle nicht im ausreichenden Maße Rechnung getragen hat.“ – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Zenner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für uns oder besonders für mich war der Untersuchungsausschuss der erste Durchgang dieser Art. Ich hätte ihn mir strittiger vorgestellt. Die Zusammenarbeit hat gut funktioniert. Wir hatten uns den Untersuchungsausschuss von der Zeitdauer her wesentlich kürzer vorgestellt: drei bis vier Monate. Ich hatte den Kollegen Herrn Röwekamp noch gefragt, mit was man rechnen muss und erhielt die Antwort: Ja, gehen Sie von solch einem Leitz Ordner aus. Deswegen hatten wir gesagt, wir wollen die Kosten gering halten und könnten uns vorstellen, drei Mo nate mit Bordmitteln zu bestreiten. Das haben wir auch durchgehalten und insofern für drei oder vier Monate Gelder nicht abgerufen. Als sich dann aber herausstellte, es sind 144 Akten zu lesen, war das mit Bordmitteln nicht mehr leistbar, sodass wir das über den darüber hinausgehenden Zeitraum nicht einhalten konnten.

Der Untersuchungsausschuss hat unter dem Strich ordentliche Ergebnisse gebracht, sodass man im Nachhinein bestätigen kann, es hat Sinn gemacht, ihn einzurichten. Dennoch – für mich als Jung- oder Neuparlamentarier – kommt es schon immer darauf an, abzuwägen, was wir eigentlich aufklären wollen, und ob der Aufwand die Sache wirklich wert ist. Eine Nutzungs- und Kostenanalyse gehört einerseits mit dazu. Man will allerdings andererseits aber auch parlamentarische Rechte nicht einschränken.

Bedrohungslage in Bremen und in Europa! Die Akteu re haben sich auf Europa berufen – Madrid, London, Paris, Brüssel, Hannover –, sie haben die salafistische Szene in Bremen mit 360 Aktiven beschrieben. Sie haben die Verbote beschrieben, KuF und Förderverein. Sie haben des Weiteren beschrieben, dass das IKZ Dreh- und Angelpunkt der Islamisten in Bremen ist, und sie haben gesagt, es gibt ähnliche Aktivitäten auch im Bereich der Grohner Düne. Außerdem hat ten wir parallel ein Ermittlungsverfahren nach dem

Kriegswaffenkontrollgesetz, was in dem Zeitraum des Vorfalls 27. und 28. Februar eigentlich zur Einstellung hätte kommen sollen. Wir hatten eben auch die Mit teilung über den Zoll, dass in Bremen ein Anschlag oder etwas Ähnliches passieren könnte.

War die Bedrohungslage für Bremen wirklich ge geben? Im Nachhinein war sie nicht gegeben. Die Frage ist, wie konnte man sich zu diesem Zeitpunkt verhalten? Es wurde viel Polizeipräsenz aufgeboten, es wurden Objekte geschützt, und es war sichtbar, dass in Bremen etwas bevorstehen könnte. Dieser Einsatz ist für uns für vertretbar zu halten; man kann im Nachhinein, wenn man alles aufgearbeitet hat, natürlich zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Wenn man in der aktuellen Situation steht, ist dieses vertretbar gewesen, wenn auch andere Polizeibeamte der Auffassung waren, man hätte es auch noch mit verdeckten Mitteln machen können.

Die Quelle des Zolls ist bis heute nicht aufgedeckt worden. Es bestehen dort immer noch Zweifel, und ich zitiere einfach einmal in diesem Zusammenhang das, was der ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt Klein gesagt hat: „Da noch nicht einmal ein abstraktes Behördenzeugnis geliefert werden konnte, was mir in meiner Laufbahn auch noch nicht vorgekommen ist, kann da irgendetwas doch nicht stimmen.“

Nächster Gesichtspunkt! Zusammenarbeit der bremi schen Sicherheitsbehörden mit den Landesbehörden und dem GTAZ in Berlin, welches am Wochenende nicht besetzt gewesen ist. Hier hat es keine gute Zusammenarbeit gegeben. Die Regelungen müssen für die Zukunft erheblich besser werden, insbeson dere, was die Bewertungsfragen anbelangt für solche terroristischen Möglichkeiten.

(Beifall FDP)

IKZ! Das IKZ, Waffenlagerung, Personen, die sich mit Waffen dort aufhalten. Dies hat sich weder aus der Quellenmeldung des Zolls ergeben – –. Es gab kei nerlei Bezüge zum IKZ, das hat der erste Polizeiführer Kiprowski noch einmal ausdrücklich bestätigt. Die Wendung zum IKZ hat man aus einer Gesamtbetrach tung versucht herleiten zu können und ist maßgeblich von dem Innensenator beeinflusst worden. Positive Erkenntnisse in dieser Richtung hat es jedenfalls nicht gegeben. Die Anordnung der Durchsuchung des IKZ war rechtswidrig. Sie hätte nicht polizeirechtlich auf Gefahrenabwehr gestützt werden können. Dazu war die Polizei am Sonnabendmorgen nicht bereit. Aufgrund der Erkenntnislage, die die Polizei hatte, war diese Richtung völlig ausgeschlossen, und der Polizeiführer Kiprowski hätte dies auch für völlig atypisch gehalten, wenn sich dort Waffen oder Per sonen mit Waffen aufhalten würden.

Auch das Verfahren dann über die Strafprozessord nung zu lancieren, hat nicht gefruchtet. Es ist nicht aufklärbar gewesen, wie überhaupt diese Sach

verhalte in einen Antrag oder in einen Beschluss dann des Gerichts gemündet haben. Die Polizei hat einen schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft nicht überlassen. Es konnte auch nicht aufgeklärt werden, ob aufgrund des Anrufes der Richterin, die mit dem Antrag letztlich so nichts anfangen konnte, nachgebessert werden musste. Auch hier sind wir im Nebulösen geblieben.

Wir sind ebenfalls im Nebulösen geblieben, dass seitens der Staatsanwaltschaft in Abrede gestellt wurde, dass man von Anfang an wie alle anderen darüber informiert gewesen sein musste, dass es eine schriftliche Erklärung des Zolls nicht geben würde.

Dies alles hat dazu geführt, dass die Maßnahme auch nach strafprozessrechtlichen Kriterien rechtswidrig gewesen ist und nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Sie entsprach nicht der Erkenntnislage der Polizei. Die Polizei hat es auch nicht für nötig be funden, nachdem der Beschluss des Gerichts erlas sen worden ist, den Beschluss einfach noch einmal durchzulesen, sondern hat gleich die Durchsuchung gemacht. Es wäre der Polizei nämlich sonst von vorn herein aufgefallen, dass das Gericht einen Beschluss gefasst hat, der mit den eigenen Erkenntnissen nicht übereinstimmt.

Was für Konsequenzen sind aus dem zu ziehen? Die Polizei hat viele handwerkliche Fehler begangen, hat viele strukturelle Mängel aufgezeigt. Der größte Fehler bestand darin, dass es eine große Observati onslücke für das IKZ über Stunden gegeben hat. Das hätte eigentlich nicht passieren dürfen.

Man hat im Nachhinein alles für sich aufgearbeitet. Das ist gut, und die Polizei ist auch dabei, es umzuset zen und die Kommunikation und die Dokumentation zu verbessern. Des Weiteren die Führungsaufklärung zu verbessern, einen dritten Polizeiführer einzuset zen, auf mehr Personalbedarf 20 bis 30 Stellen zu schaffen und auch die Staatsschutzabteilung neu zu organisieren.

Das unterstützen wir, und die Polizei ist dabei auf einem guten Weg.

(Beifall FDP)

Wir stehen auch hinter den Empfehlungen, die der Ausschuss gegeben hat, das – ich will nicht sagen – Unwesen der VP muss besser geregelt werden, sowohl im Hinblick auf die Führung als auch im Hinblick auf die VP selbst. Hier muss mehr Stringenz hinein, die Vorrednerin hat das im Einzelnen weiter ausgeführt.

Die Geheimloge Zoll kann so nicht toleriert werden. Auch der Zoll muss sich demokratisch beziehungs weise parlamentarisch kontrollieren lassen. Es ist völlig undenkbar, dass der Zoll hier in einem Freiraum agieren kann.

(Beifall FDP, SPD)

Das Akteneinsichtsrecht für die Parlamentarische Kon trollkommission und den Polizeikontrollausschuss zu verbessern, findet gleichermaßen unsere vollständige Unterstützung. Es gilt das Primat des Parlaments, und wir setzen uns dafür ein, dass die Kooperation der Sicherheitsbehörden zwischen Bund und Ländern verbessert wird. Es kommt in diesen Feldern nicht nur darauf an, es in den Leitz-Ordner des Berichts zu heften, sodass das Papier vergilbt, sondern wir müssen Wert darauf legen, dass beizeiten auf diese Punkte zurückgekommen wird, um zu sehen, wie weit es abgearbeitet ist.

(Beifall FDP)

Eine letzte Bemerkung möchte ich noch zur politischen Verantwortung machen. Wir hatten von Herrn Mäurer ja mehrfach gehört, dass er in dieser gemeinsamen Besprechungslage am Sonnabendmorgen Wert darauf gelegt hat, dass in das IKZ hineingegangen und nach dem Rechten gesehen und er für die Maßnahme die politische Verantwortung übernehmen würde. Ich hatte gesagt, polizeirechtlich, gefahrenabwehrrecht lich lagen die Voraussetzungen nicht vor, strafpro zessrechtlich lagen die Voraussetzungen nicht vor, auch nicht zu dem Zeitpunkt, als die Maßnahme durchgeführt worden ist. Wir haben hier also eine rechtswidrige Vorgehensweise durch die Polizei. Es ist tatsächlich nichts dabei herausgekommen, es wurde kein Täter gefasst, es wurden keine Waffen vorgefunden, es wurde nur rechtswidrig eine Durch suchung durchgeführt. Dafür trägt man dann, wenn man so will, die Verantwortung.

Mich hat aber besonders bestürzt, dass wir in der zweiten Anhörung des Senators gehört haben, er würde alles noch einmal genauso machen. Das halte ich für mehr als bedenklich, wenn Gerichte festge stellt haben, dass die Maßnahme, die er eigentlich gesteuert und zu verantworten hat, rechtswidrig gewesen ist, und er es in einem zweiten Fall wieder genauso machen würde.

Wir müssen davon ausgehen, dass es gefahrenab wehrrechtlich und strafprozessrechtlich intelligente Vorgehensweisen gibt. Wenn man eine Durchsuchung vornehmen will, dann bekommt man das auch durch eine vernünftige Begründung hin, und wenn man das Personal und die einzelnen Einsatzkräfte vernünftig zusammenzieht, bekommt man eine vernünftige jus tiziable Begründung hin. Wer dies nicht macht und die Polizei, die ihm unterstellt ist, in rechtswidrige Aktionen hineinschickt, der handelt nach meiner Auffassung unverantwortlich, zeigt sich hier bera tungsresistent, unbelehrbar und zeigt, dass er den Rechtsstaat – ohne dass ich den Rechtsstaat jetzt als Monstranz hervorheben will – für sich nicht ernst nimmt. Es gilt im Rechtsstaat nicht das Primat der Politik, sondern es gelten immer noch die Gesetzes lage und die Rechte der Einzelnen. Darauf möchten wir eigentlich von Ihnen eine Antwort haben.

(Beifall FDP)

Herr Senator Mäurer, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, aber ich glaube, Sie möchten noch etwas sagen. – Bitte!

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, die heutige Debatte mit wenigen Worten zusammenzufassen! Ich darf mich dem Dank der Vorredner anschließen. Das überrascht Sie vielleicht, aber ich muss sehr deutlich sagen, die Atmosphäre, die Aufnahme im Untersu chungsausschuss, war sehr fair. Das gilt nicht nur für meine Person, sondern auch für meine Mitarbeiter, für die Polizeibeamten, die vernommen wurden. Das war sehr konstruktiv, und es war ein guter Geist, der in diesem Untersuchungsausschuss gegeben war.

Die Ergebnisse liegen jetzt verschriftlicht vor. Ich finde, diese 100 Seiten sind unbedingt zu lesen. Das haben wir getan. Konsequenzen sind daraus schon zahlreich gezogen worden. Wir haben nicht darauf gewartet, dass nach eineinhalb Jahren ein Bericht geschrieben wird, sondern die Polizei hat aus ihren Fehlern selbst gelernt. Sie hat umfassende Reformen eingeleitet, und ich glaube sagen zu können, dass die Fehler, die damals, im Februar 2015, passiert sind, sich heute nicht wiederholen würden. Vieles von dem, was Sie aufgeschrieben haben, habe ich auch bereits in dem Bericht des Sonderermittlers, Oberstaatsanwalt Klein, nachlesen können, da gibt es viele Gemeinsamkeiten.

Was meine Rolle angeht, Frau Vogt, da bin ich Über zeugungstäter. Davon werden Sie mich auch nicht abbringen.

(Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Das wissen wir, das ist das Problem!)

Ich habe sehr deutlich gesagt, für mich war aufgrund der Informationen, die mir an dem besagten Vormittag vorgelegen haben – diese Informationen waren nicht verschriftlicht, sie basierten auf mündlichen Einlas sungen mit all den Problemen, die sie auch gehabt haben – klar, dass man das IKZ durchsuchen musste. Ich habe auch keinen Zweifel daran gelassen, weil ich den Polizeiführern gesagt habe, wenn sie Zweifel hätten, ich übernähme die politische Verantwortung für das gesamte Verhalten, und dazu stehe ich heute noch. Ich habe gesagt, auf Grundlage dessen, was ich damals wusste, würde ich das heute immer wieder so tun. Sie haben selbst gesagt, im Nachhinein weiß man viel mehr, das ist richtig. Ich glaube auch, die Ereignisse hätten sich nicht in dieser Form entwi ckelt, wenn ich das gewusst hätte, was wir nach der Aufklärung, nach dem Untersuchungsausschuss an Erkenntnissen gewonnen haben.

Ich sage einmal, ich war aufgrund meiner jahrzehn telangen positiven Zusammenarbeit mit dem Zoll etwas unbedarft. Ich kannte den Zoll aus der Zu

sammenarbeit mit der Justiz im Bereich der OK, das war für mich kein Risiko. Ich muss sagen, wenn heute jemand kommen und sagen sollte „Wir haben einen V-Mann des Zolls!“, dann würde ich mir das dreimal anschauen, aber erlauben Sie mir: Man lernt auch einfach dazu.

(Abg. Rupp [DIE LINKE]: Das ist auf jeden Fall erlaubt!)

Jedenfalls, dieses Verhalten des Zolls, uns dann auch beim Landgericht sehenden Auges einfach in die Leere laufen zu lassen!

Zum Durchsuchungsbeschluss muss ich auch noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Das Amtsgericht Bremen hat den Durchsuchungsbeschluss erlassen, und das Landgericht hätte ihn bestätigt, wenn der Zoll bereit gewesen wäre, mit dem Gericht zu ko operieren, aber diese Form der Ignoranz und des Verweigerns, das war die entscheidende Ursache dafür, dass das Gericht gesagt hat, nein, so lassen wir uns nicht behandeln! Das hat auch erklärt, warum dieser Beschluss dann so ergangen ist. Es kam aber damals darauf an, wie das Amtsgericht in dieser Sekunde die Lage bewertet und gehandelt hat. Das ist, wie gesagt, die rechtliche Seite.

Entscheidend ist aber doch, dass man immer in Situ ationen gerät, in denen es zwei Möglichkeiten gibt. Die eine Möglichkeit ist: Man schreitet ein. Dann läuft man Gefahr, dass man möglicherweise einen Fehler gemacht hat, und man riskiert dabei, dass ein Gericht im Nachhinein feststellt, dass das auch noch rechtswidrig war. Ich sage aber andererseits, ich habe die Auffassung, und das ist meine Grundposition: Lieber riskiere ich einen Fehler, als dass ich nichts mache! Ich glaube, das ist genau das, was man sich immer wieder sagen muss: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!