Zu Frage eins: Die technische Einrichtung von Assis tenzsystemen und automatisierten Verkehrsmitteln schreitet in allen motorisierten Verkehrsarten voran. Es gilt nun, einerseits die Potenziale und Risiken dieser Entwicklungen abzuschätzen und anderer seits die technische Entwicklung durch Testfelder zu begleiten. Insofern begrüßt der Senat, dass der Bund diese Förderprogramme aufgelegt hat.
Digitale Testfelder dienen dazu, die neue Technologie im Alltagseinsatz zu testen und weiter zu entwickeln. Wichtig sind die möglichen Wirkungen für die Stadt entwicklung und das Verkehrsgeschehen. Zu den möglichen Wirkungen auf die zukünftige Stadt- und Verkehrsplanung und die daraus ableitbaren Hand lungsoptionen hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr eine aktuelle Studie vorgelegt. Die Studie ist im Internet verfügbar.
Zu Frage zwei: Am 11. Juli 2016 hat der Bundes minister für Verkehr und digitale Infrastruktur ein erstes „Förderprogramm zum automatisierten und vernetzten Fahren auf digitalen Testfeldern“ auf gelegt. Dieses Programm wendet sich nicht primär an Länder und Kommunen. Antragsberechtigt sind „insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirt schaft sowie Forschungseinrichtungen. Behörden dürfen in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen als (Mit-) Antragsteller auftreten.
Der Senat ist darüber hinaus bestrebt, auch über die Europäische Union geförderte Demonstrationsanwen dungen zum automatisierten Fahren nach Bremen zu holen. Je nach spezifischer technologischer Aus prägung muss der Rechtsrahmen für die Einführung dieser Technologien auf den definierten öffentlichen Straßen entwickelt werden. Nur bei vorher hergestell ter Rechtssicherheit darf ein Forschungsfahrzeug im öffentlichen Straßenraum fahren.
Zu Frage 3: Der Senat steht in Kontakt zu Forschungs einrichtungen und Betrieben, um automatisierte Verkehrssysteme in Bremen und Bremerhaven zu erproben und deren Wirkungen abschätzen zu kön nen. Seit mehreren Jahren setzt sich Bremen aktiv mit dem Themenfeld auseinander und hat bereits einige thematische Workshops sowohl im nationalen wie europäischen Kontext ausgerichtet. – Soweit die Antwort des Senats!
Sind denn schon Unter nehmen oder Institutionen an den Senat oder an die Städte herangetreten, die eventuell ein solches Testfeld benötigen, und haben ein Projekt vorgestellt?
Es hat mehrere Gespräche die ser Art gegeben, die zum Teil im Rathaus geführt worden sind, unter Beteiligung meines Ressorts, und zum Teil auch bei mir im Ressort. Es handelt sich um unterschiedliche Anwendungsfälle, ein mal im Bereich von Werksverkehren eines großen Unternehmens, und einmal im Bereich des ÖPNV, bestimmte Ergänzungsleistungen zu entwickeln. Dort sind wir im Gespräch und schauen in der Tat, ob wir solche Themen für diese Förderprogramme passend machen können.
Ich habe das auch alles so verstanden – auch im Vorfeld – und deshalb noch einmal nachgefragt, gerade auch, wer antragsbe rechtigt ist Meine Frage dazu: Wie bewerten Sie dann den Antrag der SPD-Fraktion, dass Sie schon Testfelder einrichten sollen?
Wir setzen uns mit diesem An trag auseinander, und es geht ja genau darum zu schauen, welche Initiativen der Senat und wir als senatorische Behörde von uns aus veranlassen können und in welcher Form wir dafür Partner benötigen. Wir formulieren ja nicht die Förderbedingungen für die Förderprogramme, sondern das machen die jeweiligen Geber der Fördergelder.
Wir haben zum einen das Bundesprogramm – das hatte ich eben angesprochen –, das in erster Linie adressiert ist an Forschungseinrichtungen und Unternehmen, und die Kommunen können es dann quasi begleiten. Das haben wir auch vor. Es gibt andere Programme, zum Beispiel das Europäische Forschungsprogramm zum automatisierten Fahren, Automated Road Trans port, da versuchen wir auch, in dem Fall Fördermittel für die Demonstrationsanwendung von autonomen Kleinbussen einzuwerben. Ich bin nicht ganz vertraut damit, wie dort der Zuschnitt ist, aber wir versuchen natürlich, dort etwas zu machen.
Ich möchte aber hinzufügen, dass wir bei alldem auch schauen müssen, dass es in erster Linie ein industriepo litisches Motiv gibt, diese Technologien voranzutreiben. Das ist auch der Grund, warum der Bundesverkehrs minister großen Wert darauf legt, dass die führende Stellung der deutschen Automobilindustrie nicht ins Hintertreffen gerät gegenüber anderen Unternehmen, im Wesentlichen aus der IT-Branche. Wir müssen bei alldem aber auch immer schauen, dass wir auch unsere verkehrs- und umweltpolitischen Ziele dabei mit im Blick behalten.
Darf ich Ihre Antworten so verstehen, dass es ein gemeinsames Interesse aller Senatsressorts gibt, an diesem für die·Zukunft der automotiven Wirtschaft in Bremen in ihrer Vernet zung, in ihrer unterschiedlichen Bedeutung wichtigen Thema gemeinsam zu arbeiten und auch dafür zu sorgen, dass Bremen auch bei diesem Thema vorn mit dabei ist?
Ich kann hier beispielsweise nicht für das Gesundheitsressort sprechen, aber zumindest die mir bekannten beteiligten Ressorts – das sind die Senatskanzlei, das Wirtschaftsressort und das Ressort Bau, Umwelt und Verkehr – arbeiten hier sehr eng zusammen. Ich weiß, dass auch die Universität Bremen mit der Universität München an ähnlichen Themen arbeitet, das heißt, ich gehe davon aus, dass auch das Wissenschaftsressort dort beteiligt ist. Das wäre zumindest schon einmal die Hälfte der Senatsressorts.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Umsetzungsstand der geschlosse nen Einrichtung für kriminelle Jugendliche“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wir fragen den Senat: Wie ist der aktuelle Umsetzungs beziehungsweise Planungs stand der geschlossenen Einrichtung für kriminelle Jugendliche?
Welche Maßnahmen wurden an dem avisierten Stand ort der ehemaligen Jugendvollzugsanstalt im Block land bereits ergriffen, und welche Kosten sind dafür entstanden?
Zu Frage eins: Gemeinsam mit der Hamburger Behör de für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport zwei Gutachten in Auftrag gegeben.
Gegenstand des ersten Gutachtens ist die Erstel lung eines Flächenplans und eines architektonischen Vorentwurfs. Beauftragt wurde der für den Betrieb der Einrichtung. vorgesehene Träger Pädagogisch Therapeutische Jugendhilfe GmbH – gemeinnützig, der am 14. Oktober 2016 das Gutachten über eine Flächenberechnung und einen architektonischen Vorentwurf vorgelegt hat.
Gegenstand des zweiten Gutachtens ist die Erstellung eines Kosten- und Zeitplans für die Baureifmachung des Grundstücks. Beauftragt wurde Immobilien Bre men. Das Gutachten zur Baureifmachung wird in Kürze vorliegen.
Sobald die Ergebnisse beider Gutachten vorliegen, werden die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und die Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration einen aktualisierten Kosten- und Zeitplan vorlegen.
Zu Frage zwei: Maßnahmen am Standort der ehemali gen Jugendvollzugsanstalt Blockland sind noch nicht ergriffen worden. Diesbezügliche Kosten sind deshalb noch nicht entstanden. Bei den bisher entstandenen Kosten für die Erstellung der Gutachten zur Baureif machung und zum Flächen- und Grundstücksplan handelt es sich um notwendige Planungskosten in Höhe von circa 100 000 Euro.
Zu Frage drei: In regelmäßigen Abständen finden Termine zwischen der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport statt, an denen die Umsetzung erörtert wird. Zuletzt hat es ein Treffen am 2. November 2016 gegeben, ein weiteres Treffen hat am 12. Dezember 2016 stattge funden. Bei diesem Termin handelte es sich um eine Einladung der Bremer Staatsräte in die hamburgische Lenkungsgruppe „Handeln gegen Jugendgewalt“. – Soweit die Antwort des Senats!
Wir haben weiterhin einen Auftrag, diese Einrichtung zu planen und voranzutreiben, und deshalb würde ich sagen, ja.
Wie bewerten Sie die Aussage des Polizeipräsidenten vor wenigen Tagen, dass auf dem Bahnhofsvorplatz und auch in anderen Teilen der Stadt ein nicht unerheblicher Teil der unbeglei teten minderjährigen Ausländer am Drogendealen beteiligt ist?
Ich glaube, das ist eine Frage, die in erster Linie innenpolitisch zu beantworten ist. Für uns ist entscheidend, wie viele Jugendliche – darunter auch unbegleitete minderjährige Ausländer – es gibt, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und denen im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung ein pädagogisches Angebot unter breitet werden kann, das wir auf andere Weise nicht unterbreiten können.
Ja, Herr Staatsrat, da geben Sie ja das Stichwort. Wenn diese intensivpädagogische Betreuung fehlt, was bleibt dann?
Die Betreuung fehlt nach unserer Auffassung nicht. Es gibt eine sehr breite Angebots struktur, die auch meine Behörde im letzten Jahr ausgebaut hat. Die verschiedenen Stufen reichen von intensivpädagogischen Angeboten bis hin zu Haftvermeidung, was in enger Kooperation mit dem Jugendgericht vorangetrieben wird. Es gibt eine Reihe von Angeboten. Das, was fehlt, ist das letzte Element einer geschlossenen intensivpädagogischen oder fakultativ geschlossenen Einrichtung, die für diejenigen Jugendlichen infrage kommt, die in den anderen Einrichtungen nicht sinnvoll betreut werden können und bei denen aber eine so positive Zu kunftsprognose vorhanden ist, dass es eine sinnvolle Alternative zur JVA darstellt.
Herr Staatsrat, wie bewertet der Senat dann die Tatsache, dass regelmäßig ein größerer Anteil aus diesem Personenkreis in Strafhaft oder in U-Haft sitzt und dort eine intensivpädagogi sche Betreuung bekannterweise ja nicht möglich ist?
Erstens, auch in der JVA findet eine pädagogische Arbeit statt. Das ist, glaube ich, Ge genstand des Jugendgerichtsgesetzes, und auch das wird in Bremen umgesetzt.
Das Zweite ist, es befinden sich nach meinem Kennt nisstand ungefähr 20 sogenannte umA, unbegleitete minderjährige Ausländer, im Gefängnis. Davon sind ungefähr die Hälfte volljährig, das heißt, diese Per sonen können wir in einer Jugendhilfeeinrichtung nicht betreuen, auch wenn sie noch unter das Ju gendstrafrecht fallen. Nur drei sind unter 17 Jahre alt und aus dieser Sicht die originäre Zielgruppe für eine geschlossene Einrichtung, denn die geschlos sene Einrichtung kann niemanden über 18 Jahren aufnehmen. Ungefähr, so besagt es ein Konzept, muss man ein Jahr mit ihnen arbeiten können. Das bedeutet, sie dürfen das 17. Lebensjahr entweder noch nicht oder gerade erst vollendet haben, damit man sinnvoll mit ihnen arbeiten kann. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass wir möglichst Alternativen zu einer Unterbringung im Gefängnis schaffen müssen. Da ist aber die geschlossene Unterbringung nur ein Teil der Maßnahmen, die wir dafür haben.
Herr Staatsrat, wenn Sie sagen, dass der größte Teil von den – im Übrigen sind es über 20 – Inhaftierten in Strafhaft oder U-Haft über 18 Jahre alt ist, dann bedeutet das doch, dass wir in der Vergangenheit Fehler gemacht haben müssen, denn diese Menschen sind ja schon einige Monate oder Jahre hier in Bremen, waren während dieser Zeit auch jugendlich. Wenn sie also jetzt als Erwach sene oder Heranwachsende nur in Strafhaft geraten können, dann müssen wir doch in der pädagogischen Betreuung Fehler begangen haben. Hat da nicht diese geschlossene Einrichtung gefehlt?