Bei der Polizei Bremen ist die zuständige Fach dienststelle das K 44. Wie bisher wird es sich durch Milieukontrollen, Überprüfungen, Aufklärung und sonstige Ermittlungen im Rahmen seiner subsidiären Zuständigkeit beziehungsweise auf Ersuchen der zuständigen Behörden beteiligen. Der Senat wird das Prostituiertenschutzgesetz entsprechend der Zielsetzung des Gesetzes umsetzen.
Zu Frage zwei: Das Prostituiertenschutzgesetz sieht eine Verordnungsermächtigung an das Bundesmi nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Danach soll das Bundesministerium Vorschriften erlassen, die die Anmeldepflicht regeln, die verpflich tende Teilnahme an Beratungsgesprächen zu gesund heitlichen und sozialen Aspekten sowie die Anfor derungen an Prostitutionsstätten. Die institutionellen Strukturen sowie Vorbereitungen zur Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Polizei und Verwaltung in den Ländern hängen maßgeblich vom Inhalt dieser Umsetzungsverordnungen ab und können daher noch nicht abschließend bewertet werden. Geprüft wird, ob es für die Umsetzung des Gesetzes einer landesrechtlichen Regelung in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung bedarf. Der Senat klärt derzeit die Federführung sowie die Res sortzuordnung.
Zu Frage drei: Eine abschließende Absprache mit Bremerhaven wird erfolgen, sobald die Umsetzungs verordnungen aus dem Bundesministerium bekannt sind. – Soweit die Antwort des Senats!
Da ist jetzt eine ganze Menge enthalten, und deshalb denke ich, dass die Personen, die dann zum Beispiel dieses Weiter bildungscurriculum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und so weiter erstellen, ja sehr viele Fähigkeiten haben müssen, beispielsweise in den Bereichen Verwaltungsangelegenheiten, Soziales und kriminologischer Aspekte. Dazu würde mich interes sieren, welche Expertisen in diesem Gremium sind.
Ich glaube, aus der Vielfältigkeit der Aufgaben ist deutlich geworden, dass die Umsetzung nicht bei einer einzigen Behörde oder Dienststelle lie gen wird, sondern wir werden mit der arbeitsteiligen Organisation des Senats an verschiedenen Stellen die schon vorhandenen Kompetenzen nutzen. Daher halte ich das für eine leistbare Aufgabe.
Das soll ja dann im Sommer auch beginnen. Ist denn in Bezug auf die Entwicklung des Curriculums – die Mitarbeiter müs sen dann ja auch noch diese Weiterbildung absolvie ren – schon etwas in Bearbeitung, oder noch nicht?
Die meisten mit dem Gesetz aufge worfenen Fragestellungen sind ja nicht für den Senat und die Verwaltung grundsätzlich neu, sondern in der Form gebündelt und jetzt in ein formales Ver fahren gegossen. Daher, glaube ich, wird der Senat in der Lage sein, das Gesetz auch bis zum nächsten Sommer umzusetzen.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Organisations assistenz – Projekt zur Vermeidung von rechtlicher Betreuung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Röwe kamp und Fraktion der CDU.
Welche Maßnahmen hat der Senat getroffen, um das Pilotprojekt „Organisationsassistenz“ zeitnah umzusetzen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beant worte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Das Konzept zum Projekt „Organisa tionsassistenz zur Vermeidung rechtlicher Betreu ung“ liegt vor. Um die modellhafte Erprobung in der Stadtgemeinde Bremen einzuleiten, wird derzeit im Sinne des Projekts der Zugang zu Personen gesucht, die entscheidungsfähig sind, aber Unterstützung und Assistenz benötigen, ohne dass eine rechtliche Betreuung zwingend erforderlich wäre. Im Anschluss soll im Erfolgsfall der Verein „SelbstBestimmt Leben“ als Projektträger beauftragt werden, erste Assisten tinnen und Assistenten anzuwerben und zu schulen.
Zu Frage zwei: Die Konzeption und Vorbereitung des Projekts erfolgt unter Beteiligung des Vereins „SelbstBestimmt Leben“ in Bremen. Um geeignete Personen zu finden, sind bisher Gespräche mit dem Fachdienst Betreuungsbehörde geführt worden, den Betreuungsvereinen und dem Amtsgericht Bremen als Betreuungsgericht. Geplant ist zudem ein Ge spräch mit dem Sozialdienst Erwachsene. Mit den vorgenannten Partnerinnen und Partnern soll es eine kontinuierliche Zusammenarbeit geben.
Ziel des Projektes ist es, da, wo es möglich ist, Menschen zu ermöglichen, keinen Vor mund zu erhalten, sondern sie so zu unterstützen, dass sie ihr Leben selbst führen.
Können Sie mir sagen, wie viele rechtliche Betreuungen oder, wie Sie eben gesagt haben, Vormundschaften im Jahr 2016 neu eingerichtet wurden? Gibt es bereits Schätzungen oder Überlegungen dazu, wie viele man vielleicht
hätte verhindern können, wenn es diese Organisa tionsassistenten schon geben würde? Sollte es dazu keine konkreten Schätzungen geben, gibt es dann allgemeine Schätzungen, wie viele rechtliche Be treuungen durch Organisationsassistenten verhindert werden könnten?
Die konkreten Zahlen liegen mir nicht vor. Wir werden im Rahmen der Erfahrungen oder des Beginns des Modellprojekts darüber gern in der Deputation berichten beziehungsweise die konkreten Zahlen auch in der nächsten Deputati onssitzung nachliefern.
Welche finanziellen Aus wirkungen wären auf Dauer für Bremen zu erwarten, wenn man mit Organisationsassistenzen arbeiten würde?
In der Projektphase gehen wir von Kosten in Höhe von ungefähr 100 000 Euro aus. Wie es dauerhaft aussieht, kann ich nicht sagen.
Gehen Sie nicht davon aus, dass durch die Organisationsassistenzen später einmal dann wiederum auch Kosten in anderen Be reichen eingespart werden und sich das irgendwann ausgleichen wird?
Vielleicht wird das im Idealfall so eintreten, aber unsere primäre Motivation ist keine fiskalische, sondern es geht darum, das Selbstbe stimmungsrecht von Menschen zu stärken.
Die achte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Di gitale Testfelder für automatisiertes Fahren auch im Land Bremen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann Frau Neumeyer, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat digitale Testfelder für au tomatisiertes und vernetztes Fahren auf deutschen Straßen?
Welche Bundesprogramme gab und gibt es, um den Ländern und Kommunen beim Einrichten digitaler Testfelder für automatisiertes und vernetztes Fahren zu helfen, welche rechtlichen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden?
Inwiefern beabsichtigt der Senat, Bremer und Bremer havener Unternehmen oder Forschungseinrichtungen bei der Errichtung und Nutzung digitaler Testfelder zu begleiten?