Protokoll der Sitzung vom 15.12.2016

Wie bewertet der Senat die Ausstattung von Kontakt polizisten mit einem Smartphone und einer darauf installierten mehrsprachigen App zur Ermittlung der gesprochenen Sprache, um ein konfliktfreies Gespräch mit dem Gegenüber zu gewährleisten?

Welche Pläne hat der Senat zur Ausstattung einzelner Kontaktpolizisten mit einem Smartphone und der entsprechenden App?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Grundsätzlich begrüßt der Senat alle Hilfsmittel, die in polizeilichen Einsatzsituationen zur Konfliktvermeidung beitragen können. Eine Bewertung, ob die angebotenen Apps durch die Po lizeibehörden sinnvoll zu diesem Zweck angewendet werden können, liegt noch nicht vor.

Zu Frage zwei: Derzeit wird geprüft, ob Sprachüber setzungsapps für die polizeilich geforderte datensi chere Übersetzung auf dem Markt erhältlich sind. Erst nach Ende dieser Prüfung können Aussagen über mögliche Beschaffungen getroffen werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Auszahlung von Über stunden bei der Polizei Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Lübke, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Welche Mittel sind in den Haushalten der Jahre 2017 und 2018 für die Auszahlung von Überstunden bei der Polizei Bremen vorgesehen?

Zu wann erfolgt die im Rahmen der Haushaltsbera tungen angekündigte Auszahlung von Überstunden bei der Polizei Bremen?

Für wie viele Überstunden reichen diese Mittel jeweils, und welchen Effekt hat dies auf die Gesamtanzahl der Überstunden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen eins bis drei: Mehrarbeitsvergütungen werden regelmäßig aus den Personalmitteln für die Besoldung gezahlt, eine gesonderte Mittelausweisung findet nicht statt. Im Jahr 2016 konnte Mehrarbeit in Höhe von insgesamt 500 000 Euro ausgezahlt werden. Damit konnten circa 24 200 Überstunden abgegolten werden. Die Gesamtzahl der Überstunden zum Stichtag 1. Oktober 2016 betrug circa 310 000 Stunden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es ist ja so, dass die Polizei Bremen 300 000 Überstunden vor sich herschiebt. Haben Sie eine Strategie oder einen Plan, wie Sie die Überstun den zukünftig sukzessive abbauen wollen?

Dass die Polizei Überstunden vor sich herschiebt, ist eigentlich nicht verwunderlich, und auch eine gewisse Anzahl ist durchaus hinnehmbar. Wir haben fast 3 000 Beamte, und deshalb kann man sagen, wenn nur jeder 80 Überstunden hat, ist das das Kontingent von zwei Wochen, und davon geht die Welt nicht unter.

Das Problem ist eher, dass diese Überstunden nicht fair verteilt sind, denn es gibt Bereiche, die hoch belastet sind. Dafür müssen wir ein Konzept entwi ckeln, wie wir in erster Linie dafür sorgen, damit diese Überstunden abgebaut werden. Ein Auszahlen der Überstunden kann nur der zweite Weg sein.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie denn bereit, die Über stunden, die in Zukunft bei auswärtigen Einsätzen anfallen, eins zu eins an die Kollegen auszuzahlen?

Ich glaube, es ist völlig egal, ob jemand in oder außerhalb von Bremen eingesetzt wird. Es gilt der Grundsatz, dass zunächst einmal versucht werden muss, dass durch Freizeitausgleich abzugelten, und wenn das nicht möglich ist, sind diese Überstunden auszuzahlen. Ich habe dem Personalrat bei der letzten Personalversammlung angeboten, dass wir uns im neuen Jahr zusammensetzen, um eine verlässliche Dienstvereinbarung abzuschließen, um dieses leidige Thema dann auch einmal endgültig abschließend so zu definieren, damit wir uns nicht immer wieder damit befassen müssen.

(Beifall SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage befasst sich mit Ermittlungen im „Darknet“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat: Wie werten die Polizeibehörden in Bremen und Bre merhaven aktuell Erkenntnisse aus dem „Darknet“ aus? Zu welchen Erkenntnissen ist die Polizei dabei in den letzten fünf Jahren gekommen? In wie vielen Fällen führten diese Erkenntnisse zu Strafanzeigen mit welchem Verfahrensausgang?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu den Fragen eins bis drei: In Bremen werden die Ermittlungen im Darknet durch Mitarbeiter des Ab schnitts Cybercrime-Ermittlungen in der Direktion Kriminalpolizei/LKA und in Bremerhaven durch die „technische Ermittlungsunterstützung“ jeweils anlassbezogen durchgeführt. Solche Ermittlungen werden erst seit 2015 geführt. Da diese im Rahmen bundesweit geführter Verfahren stattfanden und die entsprechenden Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sind, können keine näheren Erkenntnisse mitgeteilt werden. Weder die Polizei Bremen noch die Polizei Bremer haven hat bislang ein eigenes Ermittlungsverfahren geführt, sondern ausschließlich anlassbezogen bereits laufende Ermittlungen anderer Behörden unterstützt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es denn Beschuldigte aus Bremen, die aus dem Darknet möglicherweise anderer Polizeibehörden oder anderer Staatsanwaltschaften bekannt geworden sind?

Ich kann zu Verfahren, die wir nicht selbst führen, keine Antwort geben.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie denn etwas zum Wesen des Darknet über das hinaus mitteilen, was Sie eben gesagt haben? Welche typische Form der Beschaffung findet denn dort statt?

Die Frage nach dem Darknet halte ich eher für rhetorisch.

(Abg. Frau Ahrens [CDU]: Dass es das gibt, ist Ihnen aber schon bekannt?)

Ja! Sie wissen genau, dass es das gibt und wir dies durchaus als ein ernsthaftes Problem ansehen! Wir haben in der Vergangenheit ja schon häufiger einen Anlass gehabt, um auch im Darknet nachzuschauen. Wir machen das aber ja arbeitsteilig. Es kann ja nicht sein, dass nun jeder eine eigene Abteilung aufbaut, sondern dafür haben wir unsere Landeskriminalämter, die sich dann arbeitsteilig Schwerpunkte setzen. Das bedeutet, wenn es bundesweit Erkenntnisse gibt, dass in Bremen Tathandlungen stattfinden, dann wird dies automatisch an uns weitergegeben, und dann führt Bremen die Ermittlungen.

Wir haben uns auch im Rahmen der Polizeireform mit der Frage beschäftigt, wie wir den Bereich der Kriminalpolizei zukünftig weiter ausbauen. Auch dort ist klar, dass wir die gesamten Bereiche der Analyse besser aufstellen müssen. Ich kann sagen, dass wir eine Unterstützungsabteilung brauchen, auf die dann auch die Ermittler zurückgreifen können, die bisher im Internet unterwegs waren, damit wir Experten haben, die auch dazu dann eine Antwort geben können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bergmann, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU. Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat: Was ist für den Senat die Zielsetzung des verän derten Prostituiertenschutzgesetzes, und wie wird er es nutzen?

Welche institutionellen Strukturen und Vorbereitun gen zur Weiterbildung der ausführenden Mitarbeiter bei Polizei und Verwaltung werden dazu geschaffen?

Welche Absprachen zu Weiterbildungsprozessen und strukturellen Veränderungen sind bislang mit Bremerhaven getroffen worden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Fries.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beant worte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Kern des Gesetzes sind die Anmel depflicht und regelmäßige Beratungspflichten für

Prostituierte sowie die Erlaubnispflicht für das Pro stitutionsgewerbe inklusive Mindeststandards für Prostitutionsstätten, Zuverlässigkeitsprüfung für Be treiber, Pflicht zur Aufstellung eines Betriebskonzepts und die Ausweitung von Überwachungsbefugnissen der zuständigen Behörden.

Das Prostituiertenschutzgesetz soll die Kriminalität in der Prostitution bekämpfen, insbesondere Menschen handel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostitu ierten sowie Zuhälterei. Es soll die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution verbessern, es soll fachgesetzliche Grundlagen schaffen, um verträgliche Arbeitsbedingungen und den Schutz der Gesundheit von Prostituierten zu fördern. Es soll die ordnungsrechtlichen Instrumente verbessern, um die gewerblich ausgeübte Prostitution und die einschlägigen Gewerbebetriebe zu überwachen. Es soll das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten stärken, insbesondere auch das sexuelle Selbstbestim mungsrecht, und es soll gefährliche Erscheinungsfor men der Prostitution und sozial unverträgliche oder jugendgefährdende Auswirkungen ausschließen beziehungsweise verdrängen.

Die zuständigen Behörden sollen die ordnungsrecht lichen Instrumente zur Überwachung des Prostitu tionsgewerbes in enger Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden nutzen.

Bei der Polizei Bremen ist die zuständige Fach dienststelle das K 44. Wie bisher wird es sich durch Milieukontrollen, Überprüfungen, Aufklärung und sonstige Ermittlungen im Rahmen seiner subsidiären Zuständigkeit beziehungsweise auf Ersuchen der zuständigen Behörden beteiligen. Der Senat wird das Prostituiertenschutzgesetz entsprechend der Zielsetzung des Gesetzes umsetzen.