Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

Sie haben eben zum Schluss gesagt, dass die Auslesung von Handydaten in Bre

men in Einzelfällen durchgeführt worden ist. Haben Sie Erkenntnisse darüber, mit welchem Ergebnis?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, das kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen, ich habe auch nur die Information bekommen, dass das im Rahmen der Identitätsfest stellung die absolute Ausnahme ist. Zum einen sind die Befugnisse zum Teil auch noch recht neu, sodass wir auch noch nicht auf so breite Erfahrungsschätze zurückgreifen können, und zum anderen – das wissen Sie aber genauso gut wie ich – ist das Auslesen der Daten immer mit einem gewissen Aufwand verbun den, der sich in Konkurrenz zu dem Auslesen der Daten in sehr vielen Strafverfahren befindet, sodass wir uns bisher nur darauf konzentriert haben, wenn wir keine anderen Möglichkeiten zur Feststellung der Identität gefunden haben.

Haben Sie eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, würden Sie das Instrument des Auslesens der Handydaten für die Zukunft als einen zu praktizierenden und positiven Weg ansehen, um bei der Feststellung der Identität besser voranzukommen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dem Grunde nach ja, aber wir müssen natürlich trotzdem schauen, wie der Er kenntnisgewinn im Verhältnis zu dem technischen und personellen Aufwand steht, und solange wir die Identität über andere Instrumente feststellen können, wäre das vorzuziehen. Ich glaube aber, dass das Auslesen von Handydaten dem Grunde nach ein durchaus geeignetes Instrument ist, und ich finde, es wäre durchaus vorzuziehen, wenn dies beim BAMF direkt stattfinden würde, weil wir uns im gesamten Flüchtlingsverfahren darauf konzentrieren sollten, dass die erste Identitätsfeststellung beim BAMF so sicher ist, dass danach alle Behörden verlässlich damit arbeiten können.

Ich glaube, es wäre keine sinnvolle Behördenorga nisation, dass es eine Erstfeststellung trifft und jede andere mit dem gleichen Vorgang befasste Behörde danach noch einmal eine erneute Identitätsfeststel lung vornehmen müsste. Das führt nur dazu, dass wir sehr viel Doppelarbeit im System organisieren und gegebenenfalls unterschiedliche Entscheidungen der Behörden haben, die dann nicht mehr miteinander kompatibel sind.

Haben Sie eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Sie haben vorhin gesagt, dass die Flüchtlinge zum Teil Ausweispapiere vorgelegt

haben, die dann hinsichtlich ihrer Echtheit überprüft werden. Wissen Sie, in wie vielen Fällen dabei Fäl schungsmerkmale festgestellt worden sind?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich habe dazu jetzt keine Zahlen, aber man muss auch sagen, dass die technischen Möglichkeiten erst alle in den letzten Monaten auf gebaut wurden. Wir haben uns an der Stelle in ganz Deutschland erheblich weiterentwickelt, wenn wir das mit dem von vor eineinhalb Jahren vergleichen, sowohl in Bezug auf den Austausch zwischen den verschiedenen Behörden als auch auf die technischen Möglichkeiten an den einzelnen Standorten. Wir sind dabei auch durchaus noch nicht am Ende: Noch heute sind nicht alle Systeme miteinander kompatibel, und wir können in diesen Registrierungssystemen auch heute noch nicht mit allen Rechtsgrundlagen die Identität feststellen, in manchen Fällen müssen wir auf andere Systeme zugreifen. Wir hoffen, dass dies bis Ende dieses Jahres deutschlandweit so synchro nisiert ist, dass wir alle im selben System arbeiten.

Haben Sie eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Sie haben gesagt, es würde eine qualifizierte Feststellung des Alters durchge führt. Können Sie sagen, mit welchen Maßnahmen und Mitteln diese qualifizierte – so war ihr Begriff – Feststellung des Alters durchgeführt wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nach meinem Kenntnisstand findet diese mittels Inaugenscheinnahme und Gesprächen statt, das wird bei den Jugendämtern durchgeführt. Ich vermute einmal, Sie spielen auf die medizinische Untersuchung an. Soweit ich informiert bin, ist diese nicht Gegenstand der qualifizierten Inaugenschein nahme, aber das ist jetzt sozusagen nur mein Wis sen, das ich Ihnen hier so weitergeben kann. Ganz gesicherte Erkenntnisse habe ich dazu aber nicht, dann müsste das gegebenenfalls noch einmal im Fachgremium nachgefragt werden.

Haben Sie eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Ja, sie ergibt sich aus Ihrer Antwort: Halten Sie diese Altersfeststellung, wie sie praktiziert wird – ich habe die gleichen Erkenntnisse wie Sie –, für ausreichend?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich halte sie angesichts der beste henden Rahmenbedingungen jedenfalls für vertret

bar, weil wir in Bremen ja die große Besonderheit hatten, dass wir früher im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge keine Umverteilung hatten, während es sie im Bereich der volljährigen Flüchtlinge gab. Deswegen ging es dabei viel um die Frage, ob derjenige denn über oder unter 18 Jahre alt war und ob er deshalb für eine Umverteilung in frage kam oder nicht. Dieses „Problem“ hat sich mit der Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufgelöst, und insofern ist der Druck bei dem Thema nicht mehr so groß.

Ob die Altersangabe in einem möglichen Strafver fahren so übernommen oder noch einmal überprüft wird, hat die Justiz zu entscheiden, aber sie hat auch die Instrumente dazu, um im Zweifelsfall eine erneute Überprüfung vorzunehmen, wenn sie dies für erforderlich hält.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie erwähnten eben, dass in den vergangenen zwei Jahren in Einzelfällen auch Handydaten ausgewertet wurden. Auf welcher Rechtsgrundlage fand das statt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Auswertung kann sicherlich im Rahmen eines Strafverfahrens stattgefunden haben. Ob auf andere Rechtsgrundlagen zurückgegriffen worden ist, kann ich Ihnen nicht sagen, aber in Strafverfahren wäre die Auswertung von Handys jedenfalls zulässig, und auch in Strafverfahren mag ein Interesse an der Identitätsfeststellung der Be troffenen bestehen.

Frau Kollegin, eine weitere Zu satzfrage? – Bitte sehr!

Wäre es möglich, das in der zuständigen Deputation nachzureichen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Selbstverständlich!

(Abg. Frau Leonidakis [DIE LINKE]: Danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Anerkennung von Assistenzhunden. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Zenner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wann erwartet der Senat, dass Bundesre gierung und Bundestag der Entschließung des Bun desrates auf Anerkennung aller Assistenzhunde als Hilfsmittel folgen und eine Eintragung im Schwerbe hindertenausweis oder in einem Nachfolgedokument möglich sein wird?

Zweitens: Inwiefern kann und wird der Senat zwi schenzeitlich dafür sorgen, dass Menschen, die auf die Unterstützung von Assistenzhunden angewiesen sind, auch dort Zugang erhalten, wo Hunde in der Regel nicht erlaubt sind?

Drittens: Mit welchen Maßnahmen hat der Senat in der Vergangenheit bei Gewerbetreibenden, Ein richtungen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge, in Wohn- und Pflegeheimen, Sportstätten, Hotels und Gaststätten und bei kulturellen und kirchlichen Einrichtungen dafür geworben, dass Assistenzhunde dort freien Zugang haben?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Fries.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beant worte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat hat keine Erkenntnisse, wann und wie die Bundesregierung sich in dieser Angelegenheit verhalten wird.

Zu Frage zwei: Grundlage für die Gleichstellung von Assistenzhunden mit Blindenführhunden ist, dass sie als solche anerkannt sind. Gesetzliche Regelungen können erst greifen, wenn Assistenzhunde zudem als solche erkennbar sind, zum Beispiel indem sie im Behindertenausweis ausgewiesen werden. Eine solche Lösung ist durch einen Entschließungsantrag der Bundesländer im Bundesrat angestoßen, von der Bundesregierung aber noch nicht übernommen worden.

Zu Frage drei: Das Werben für den freien Zugang von Assistenzhunden ist aufgrund der fehlenden verbindlichen Definition und Kennzeichnung nur eingeschränkt möglich. Es kann bislang nur auf Freiwilligkeit gesetzt und in öffentlichen Debatten das Problembewusstsein geschärft werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zu satzfrage? – Bitte sehr!

Sehen Sie Handlungsbedarf, weil nicht absehbar ist, wann der Bundestag sich damit beschäftigen wird, den Betroffenen von Bremen aus öffentlich wirksam Unterstützung zu gewähren?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir haben diese Frage in der Frage stunde am 22. September 2016 auf Basis einer Frage

von Frau Grönert schon einmal erörtert. Damals hat meine Senatorin gesagt, dass wir zwar die Notwen digkeit sehen, weil die Assistenzhunde eine sehr wichtige Funktion haben, jedoch eine Prüfung mit den anderen Senatsressorts ergeben hat, dass eine landesgesetzliche Regelung erst Sinn ergibt, wenn die bundesgesetzlichen Schritte vorgenommen sind. An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts verändert.

Eine weitere Zusatzfrage der Ab geordneten Frau Grönert! – Bitte sehr!