Ich möchte die Bundesrepublik Deutschland nicht ansatzweise mit den USA vergleichen. Elektroschocks können aber epileptische Anfälle und Herz-KreislaufVersagen sowie schwere Verletzungen an Arterien und dem zentralen Nervensystem hervorrufen. Letztendlich können solche Sachen eben tödlich sein, auch wenn ich keinem Polizeibeamten unterstelle, dass das die Absicht ist. Ganz im Gegenteil! Es soll ja das mildere Mittel sein.
Ich halte den Tasereinsatz aber auch rechtlich für fragwürdig und zumindest unklar. Befürworter sagen, dass der Taser das mildere Mittel im Vergleich zur Schusswaffe sei und deshalb vielleicht seltener geschossen würde. Schusswaffen dürfen aber nach
Polizeirecht bei Notwehr und Nothilfe eingesetzt werden. In diesen Situationen, über die wir reden, wird der Taser zukünftig gar keine Alternative sein. Das ist auch klar.
In einer Notwehr- und Nothilfesituation wird die einzelne Polizeibeamtin und wird der einzelne Polizeibeamte weiterhin zur Schusswaffe greifen müssen.
Dafür ist sie dann ja auch im Sinne der Eigensicherung und der Gefahrenabwehr da. Von daher klingt die Ankündigung der SPD und der CDU so, als wünsche man sich eine ergänzende Waffe, die irgendwo im schwammig definierten Bereich zwischen Schlagstock, Pfefferspray und Pistole einzusetzen ist. Wann konkret und in welchen Situationen das der Fall wäre, bleibt polizeirechtlich völlig unklar. Aus dieser Grauzone ergibt sich meines Erachtens unter Umständen eine problematische Situation für die Polizeibeamten, die Taser einsetzen. Es nützt ihnen nichts, wenn sie dieses Gerät in einer rechtlichen Grauzone benutzen und hinterher Probleme deshalb bekommen.
Ich möchte nicht schon wieder mit Willi Hinners darüber diskutieren. Das hatten wir schon ein paarmal.
Wir lehnen den Antrag daher ab. Unserer Meinung nach benötigen wir keine neuen Elektroschockwaffen im Streifendienst. Wir halten sie nicht für harmlos, und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht geklärt.
Ich habe aber noch eine Frage an den Staatsrat. Es gab eine Anfrage der grünen Fraktion in der letzten Legislaturperiode. In der Antwort des Senats aus 2014 steht hier:
„Der Einsatz der Distanz-Elektroimpulsgeräte ist durch einen Erlass des Senators für Inneres und Sport geregelt. Dieser wurde nach einem dreijährigen Überprüfungszeitraum und der sich daran angeschlossenen Befassung und Bestätigung durch die staatliche Deputation für Inneres am 14.Oktober 2009 redaktionell angepasst. Eine Evaluation dieses Erlasses wird der Deputation für Inneres und Sport bis zum Ablauf der Legislaturperiode zur Beratung vorgelegt.“
Ich bin nicht Mitglied der Innendeputation. Wir haben aber noch einmal alles durchgeflöht. Ende der letzten Legislaturperiode ist mir dieser Bericht nicht untergekommen. Mein Mitarbeiter hat noch einmal
den Referenten des Senators gefragt. Er kennt diese Evaluation ebenfalls nicht. Deswegen lautet meine Frage an den Staatsrat: Wann bekommen wir sie? Ich fände es ganz hilfreich, wenn wir diese Evaluation zu Gesicht bekommen, bevor wir hier über Anträge sprechen, die wild begründet werden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte das Für und Wider der Argumente für den Einsatz eines Tasers nicht im Einzelnen wiederholen. Im Ergebnis wird sich die FDP dem Antrag der CDU anschließen. Sie hält den Einsatz des Tasers für ein geeignetes Mittel in der polizeilichen Arbeit.
Ich möchte aber auch ein bisschen den Blick davon abrücken, dass es nur darum geht, den einzelnen Polizeibeamten in einer Auseinandersetzung zu schützen. Wir müssen Wert darauf legen, dass der Taser auch in anderen Lagen eingesetzt werden kann. Eine weitere Voraussetzung ist, dass wir für die Einsatzkräfte, für die einzelnen Beamtinnen und Beamten, eine gute Ausbildung bieten, damit der Einsatz wirklich ohne Aufregung und verhältnismäßig erfolgt und nicht im polizeilichen Dienst überreaktiv als Herrschaftsinstrument benutzt wird. Darin sehe ich gewisse Gefahren. Da müssen wir den Finger in die Wunde legen.
Es dürfte Sinn machen, die Erfahrungen aus anderen Bundesländern heranziehen. Bayern ist schon in einer sehr weiten Erprobungsphase, auch für den einzelnen Polizeibeamten, nicht nur für SEK und MEK. Da könnte man sich schlau machen.
Es macht Sinn, den Antrag in einem Ausschuss zu behandeln. Letztlich kommt es darauf an, ob es uns gelingt, eine differenzierte Ermächtigungsgrundlage für die Beamten zu schaffen, wie es beim Schusswaffengebrauch ist, und ob die Beamten gut ausgebildet und psychisch in der Lage sind, von dem Gerät sachlich Gebrauch zu machen. Dann kann es ein probates Mittel in der polizeilichen Arbeit sein. Diese Stufen müssen enthalten sein. – Danke schön!
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt schon häufiger erwähnt worden, dass die grüne Fraktion dem Taser eher ablehnend gegen
über steht. Wer eine Waffe einsetzt, der muss auch seine Wirkung einschätzen können. Das ist bei der Schusswaffe klar. Die Wirkung ist hier beschrieben worden. Das trainieren die Einsatzkräfte. Darin sind sie ausgebildet. Das ist beim Pfefferspray klar. Auch da sind die Auswirkungen hier schon beschrieben worden. Auch das wird trainiert. Auch dafür sind die Einsatzkräfte ausgebildet. Das ist beim Schlagstock der Fall. Als Polizeibeamter wissen Sie, wann Sie ihn anwenden, wie Sie es machen und welche Folgen dieser Einsatz haben kann. Auch dafür sind Sie trainiert und ausgebildet. Das ist übrigens ein Beleg dafür, dass die Polizeiausbildung in Bremen gut ist, denn der Einsatz der Schusswaffe in Bremen ist verschwindet gering.
Beim Taser können Sie trainieren und ausbilden, so viel Sie wollen, weil die Wirkung dieses Instrumentes eben nicht klar ist.
Die körperliche Konstitution des polizeilichen Gegenübers oder Erkrankungen der Person kennen Sie bei dem Einsatz eben nicht.
Ich versuche gerade, Ihnen klarzumachen, dass bei einem Einsatz der Waffe vollkommen klar ist, was passiert. Bei dem Taser verlassen Sie sich als Polizeibeamter auf eine bestimmte Wirkung, die nicht eintritt, vielmehr tritt eine Wirkung ein, die Sie vermeiden wollten. Deswegen halten wir den Taser weiterhin für eine eher unzulässige und nicht nutzbare Waffe im Sinne des Polizeigesetzes.
Wir haben insgesamt eine skeptische Haltung. Diese haben wir nicht allein. Die gibt es offensichtlich auch bei der Polizei und in der Innenbehörde; denn so richtig „Juhu!“ hat niemand geschrien, als die Forderung nach dem Einsatz des Tasers im Einsatzdienst der Polizei kam. Weder der Innensenator noch der Polizeipräsident haben gesagt: Super, darauf haben wir gewartet. Die heutige Debatte wollten wir schon immer.
Wissen Sie, warum das so ist? Deswegen ist übrigens der Antrag heute bei aller Wertschätzung vollkommen irrelevant. Auch heute schon können Sie den Taser nach dem Polizeigesetz einsetzen. Das ist vollkommen klar. Ich habe mich extra bei der Innenbehörde vorher erkundigt, damit ich hier nichts Falsches sage. Die rechtliche Lage ist so. Der Einsatz des Tasers bei der Polizei ist nach dem Polizeigesetz gerechtfertigt. Das ist machbar. Heute schon haben die Polizeien sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven die Möglichkeit, das zu tun. In Ordnung!
Vielleicht ist das so, weil auch die entsprechenden fachlichen Spitzen nicht überzeugt sind; denn die Frage sei doch gestattet, ob dieser Taser massentauglich ist, meine Damen und Herren von der CDU. Diese gesetzliche Regelung mit dem Taser gab es übrigens schon vor der rot-grünen Koalition. Nicht umsonst ist der Einsatz bei der Polizei auf die Spezialeinheiten limitiert. Warum eigentlich? Offensichtlich müssen die Vorgängerregierungen gute Gründe gehabt und sich unheimlich Gedanken gemacht haben, warum es Sinn macht, den Taser bei den Spezialeinheiten und nicht im breiten Massendienst einzusetzen. Vielleicht war es auch eine gewisse Skepsis.
Ich höre immer, ein Taser sei ein super Gerät. Nein, der Taser ist in seiner Wirkung in hohem Maße unzuverlässig, und zwar nicht nur in Bezug auf die körperliche Konstitution, sondern auch in Bezug auf die Frage, ob er überhaupt wirkt. In dem Moment, in dem Sie ihn abfeuern und das polizeiliche Gegenüber sich umdreht, der Taser an der Lederjacke landet oder ähnliches, kommt es zu einer hohen Ausfallquote beim Taser. Das führt zu einer Gefährdung der Beamtinnen und Beamten. Sicherheit vorzugaukeln ist nicht das, was wir uns am Ende vorstellen.
Wenn man den Taser einsetzt, machen die Spezialeinheiten Sinn, weil man bei der hohen Ausfallquote immer noch die Möglichkeit hat, dass es weitere Kräfte zur Absicherung gibt. Diese haben Sie bei einer einfachen Streifenwagenbesatzung in der Form nicht. Insofern fand ich die ganzen Beispiele wenig hilfreich, weil sie allesamt nicht den Einsatzbereich des Tasers betreffen.
Ich habe verstanden, dass es jetzt einen Probelauf in Bremerhaven geben wird, der sich im Rahmen des Bremischen Polizeigesetzes bewegt. Das werden wir uns in Ruhe ansehen. Aus unserer Sicht ist vor allem der Testlauf relevant, der jetzt in Berlin stattfindet. Die Innendeputation hat sich schon erkundigt, wann das Ganze abgeschlossen wird.
Lassen Sie mich zusammengefasst sagen, wir sind fachlich von der Waffe nicht überzeugt. Es geht hier nicht darum, dass wir den Anwenderinnen und Anwendern die Nutzung nicht zutrauen, sondern wir sagen ganz klar, diese Waffe ist nicht für das geeignet, was sie aus Ihrer Sicht machen soll. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senator für Inneres teilt nicht die eben vorgebrachten Bedenken gegen den Taser als Waffe als solche.