Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/1008, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 19/1008 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Gesetz über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten, Drucksache 19/985, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten, Drucksache 19/985, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderung in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten, Drucksache 19/985, in der in erster Lesung angenommenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Planlosigkeit beenden: Bremen braucht endlich wieder eine handlungsfähige und effiziente Wirtschaftsförderung Antrag der Fraktion der CDU vom 9. März 2017 (Drucksache 19/980)
uns in der Wirtschaftsdeputation zwei Deputationsvorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Die eine war mit der doch zweifelhaften Einschätzung „Stärkung der Innovationsfähigkeit, Verlagerung einer Abteilung aus dem Bereich der WFB in den Bereich der senatorischen Verwaltung“ überschrieben. Die zweite Vorlage war mit der „Verlagerung von Aufgaben vom Stadtamt in das Wirtschaftsressort“ überschrieben.
Es ist zu einer intensiven, heftigen Diskussion gekommen, weil die Ausgangslage nach jetzt fast über anderthalb Jahren Beratung von einer nicht klaren Zuordnung von Aufgaben, von ständigen Überschreitungen der Personalausgaben im Wirtschaftsressort und einer nachhaltigen Verunsicherung im Bereich der Belegschaft der Wirtschaftsförderungsgesellschaft gekennzeichnet war. Eine Ausgangslage, auf die ich kurz reflektieren möchte.
Zum Beginn der Regierungszeit der Rot-GrünenKoalition wurden in den Jahren 2008 und 2009 zahlreiche bremische Gesellschaften – wer kennt sie nicht, HVG, Bremische Marketinggesellschaft und die Design GmbH – zur WFB zusammengeführt. Die Zielsetzung ist großspurig mit dem Heben von Synergieeffekten, Einsparungen, mit dem Beheben des strukturellen Defizits und natürlich auch mit einem Abbau der Geschäftsführungen angekündigt worden. Das Einsparvolumen wurde damals mit zwei Millionen per anno ab dem Jahr 2012 prognostiziert. Fakt ist, dass sich die wesentlichen Ziele, wie Einsparungen, Synergieeffekte, Abbau der Geschäftsführungen und die Erhöhung der Schlagkraft der Gesellschaft nie eingestellt haben.
Daher ist es natürlich auch ein Eingeständnis des Ressorts, dass die wesentlichen Ziele nicht erreicht worden sind. Im Gegenteil, das strukturelle Defizit der WFB beträgt derzeit 2,8 Millionen Euro. Die Gesellschaft wurde in den letzten Jahren zu keinem Zeitpunkt finanziell adäquat ausgestattet.
Die Folgen des Defizites kann man natürlich an vielen Stellen nachlesen. Oft fühlen sich bremische Unternehmen nicht ausreichend betreut. Man sieht es, welche Schwierigkeiten die Wirtschaftsförderung aufgrund der mangelnden Ausstattung hat, die Gewerbeflächen, falls sie vorhanden sind, zu vermarkten. Das BWK-Gelände beschäftigt uns ja auch schon seit einiger Zeit in der Wirtschaftsdeputation.
Ein ausgeglichenes Jahresergebnis, nachdem die Finanzsenatorin die Gesellschaft über Jahre hinweg geplündert hat,
lässt sich nur noch über außerordentliche Erträge abbilden. Ab 2016 beziehungsweise 2017 ist auch das zu Ende. Die bilanziellen Rücklagen sind auf
Der Senat beziehungsweise das Ressort hat deshalb Mitte 2015 mit einer Reorganisation begonnen. Das Ergebnis, das jetzt rudimentär, nicht vollständig und auch nur fragmentweise der Deputation vorgelegt worden ist, ist Folgendes: Der Geschäftsbereich der Wirtschaftsförderungsgesellschaft, der Geschäftsbereich Veranstaltung und der Großmarkt sollen fusioniert werden, und zwar unter anderem mit der Begründung, dass die räumliche Distanz des Geschäftsbereiches Veranstaltungen und der Rest der Gesellschaft, nämlich im Kontorhaus, zu groß wäre, um ein Zusammenwachsen, ein Zusammenführen der Mitarbeiter zu gewährleisten. Nun fusioniert man den Großmarkt mit dem Geschäftsbereich Veranstaltungen, aber die räumliche Distanz ist die gleiche. Das ist an dieser Stelle schon eine etwas fragwürdige Begründung.
Die Abteilung Innovation soll zum Wirtschaftssenator verlagert werden – ich habe eben darauf hingewiesen –, und die Aufgaben des Stadtamts werden ebenfalls dem Senator für Wirtschaft zugeordnet. Dies alles ist ein Gesamtpaket, bei dem der politische Deal eigentlich nicht ausgemacht werden kann. Dem Stadtamt werden jetzt einige Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt, und man muss sich schon fragen, warum man dem Stadtamt nicht gleich von vornherein die Anzahl der Stellen zugebilligt hat, die es jetzt anscheinend nach der Aufteilung erhält. Diese Frage konnte ebenfalls in der Beratung in der Sitzung der Wirtschaftsdeputation nicht beantwortet werden.